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News Umsatzsteuerrecht


BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 5.9.2023 – III C 3 - S 7279/20/10004 :003 – DOK 2023//0713649

Durch Art. 12 Nr. 2 i.V.m. Art. 18 Abs. 4 des Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen v. 24.10.2022 wurde mit Wirkung zum 1.1. 2023 § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG neu gefasst. Die bestehende Vorschrift zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wurde auf die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ausgeweitet.

Aktuell im UStB
Die Europäische Kommission hat am 8.12.2022 eine Vielzahl von Maßnahmen zur „Mehrwertsteuer im Digitalen Zeitalter“ vorgeschlagen, um das aktuelle Mehrwertsteuersystem der EU zu modernisieren und den Mehrwertsteuerbetrug einzudämmen. Diese beiden vorgenannten Anliegen sollen im Wesentlichen durch die Verwirklichung der folgenden drei Ziele erreicht werden: 1. Einführung digitaler Meldepflichten basierend auf einer elektronischen Rechnungstellung für grenzüberschreitende Umsätze; 2. Aktualisierung der Mehrwertsteuervorschriften für die „Plattformwirtschaft“ (der Begriff der „Plattformwirtschaft“ bezieht sich in diesem Zusammenhang auf Dienstleistungen, die über eine Plattform erbracht werden; COM(2022) 701 final v. 8.12.2022) zur Erhebung der Umsatzsteuer für Unterkünfte und Verkehrsmittel; und 3. Einführung einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung zur Vermeidung von mehrfachen Mehrwertsteuerregistrierungen. Die Änderungen sollen über vier Stufen verteilt ab dem 1.1.2024, 1.1.2025, 1.1.2026 und 1.1.2028 eingeführt werden. In diesem Beitrag geben die Autoren zunächst einen kurzen Überblick über sämtliche vorgeschlagenen Maßnahmen und gehen dann näher auf die Vorstellungen der Europäischen Kommission zur Modernisierung der Meldepflichten durch Einführung digitaler Meldepflichten ein. In nachfolgenden Beiträgen werden die beiden weiteren Maßnahmen der Europäischen Kommission dargestellt(d.h. die Änderungen bzgl. der Plattformwirtschaft und der einzigen Mehrwertsteuerregistrierung).

FG Münster v. 9.5.2023, 15 K 1953/20 U
Die von einem Arzt vereinnahmten Entgelte für die vertretungsweise Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes und die Entnahme von Blutproben für die Polizeibehörden stellen keine nach § 4 Nr. 14 a) Satz 1 UStG umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen dar. Die Vertretung eines anderen, bereits zum ärztlichen Notfalldienst zugeteilten Arztes fördert den Schutz, die Aufrechterhaltung oder die Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit nicht weiter.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 12.7.2023 hat die Finanzverwaltung auf die Anpassung des § 4 Nr. 16 UStG durch das Jahressteuergesetz 2020, die Anpassung des § 4 Nr. 25 UStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sowie der zu Artikel 132 Abs. 1 Buchstabe g und h MwStSystRL ergangenen BFH-Rechtsprechung reagiert.

Aktuell im UStB
Das BMF hat nunmehr das finale Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften veröffentlicht (BMF v. 25.4.2023 – III C 2 - S 7116-a/19/10001 :003, UR 2023, 494). In dem Schreiben wird im Wesentlichen Abschnitt 3.14 UStAE angepasst. Breiten Raum nehmen die Ausführungen zur Lieferung durch den Zwischenhändler (Abs. 9 bis 11) ein. Ferner hat das BMF die Abs. 13 bis 16 in Abschnitt 3.14 um mehrere Beispiele ergänzt. Darüber hinaus wurde Abschnitt 25b.1 UStAE geändert. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über das BMF-Schreiben und nimmt in Praxisbeispielen Stellung zur Kompatibilität der Regelungen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 30.6.2023 hat die Finanzverwaltung die Ermittlung der Vieheinheiten-Obergrenze bei Anwendung der Besteuerung nach Durchschnittssätzen i.S.v. § 24 UStG an die Rechtsprechung des BFH angepasst.

Kurzbesprechung
Unterjährige Zinsvorteile sind bei der Prüfung eines Liquiditätsvorteils im Rahmen des Billigkeitserlasses von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer gem. § 233a AO unbeachtlich. Dem Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer steht nicht entgegen, dass es zu mehreren aufeinanderfolgenden jahresübergreifenden Umsatzverlagerungen kommt

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 27.6.2023 hat die Finanzverwaltung die bestehende Nichtbeanstandungsregelung verlängert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 20.6.2023 hat die Finanzverwaltung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Vorkosten im Zusammenhang mit der Lieferung von Vieh an Schlachtbetriebe sowie von sog. Vermarktungsgebühren von Erzeugerorganisationen im Bereich Obst und Gemüse Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 22.5.2023 hat die Finanzverwaltung zu Anwendungsfragen bei der dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder (§ 18 Abs. 4f und 4g UStG) Stellung genommen.

Aktuell im UStB
Am 23.3.2023 wurden die EuGH-Nachfolgeentscheidungen des BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft veröffentlicht (BFH, EuGH-Vorl. v. 26.1.2023 – V R 20/22 (V R 40/19) und BFH-Urt. v. 18.1.2023 – XI R 29/22 (XI R 16/18)). Darüber hinaus ist seit dem 13.4.2023 eine erste BFH-Entscheidung öffentlich abrufbar, die sich mit dem EuGH-Urt. in der Rechtssache Finanzamt für Körperschaften (EuGH-Urt. v. 15.4.2021 – C 868/19 – Finanzamt für Körperschaften Berlin, UR 2021, 392 mit Anm. Widmann,) zur umsatzsteuerlichen Behandlung einer Personenhandelsgesellschaft als Organgesellschaft auseinandersetzt (BFH-Urt. v. 16.3.2023 – V R 14/21 (V R 45/19)). Gegenstand des Beitrages ist, die Entscheidungsgrundsätze darzustellen, den aktuellen Status Quo sowie aktuelle Praxisfragen zu diskutieren und offene Fragen zu adressieren.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 28.4.2023 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgrund zwischenzeitlich erfolgter gesetzlicher Änderungen und ergangener Rechtsprechung aktualisiert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 3.5.2023 hat die Finanzverwaltung die Liste der inländischen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, aktualisiert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 28.4.2023 hat die Finanzverwaltung die Hauptquartiere im Sinne des Artikels 14 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere ergänzt.

Aktuell in der UR
Kaum war die große Aufregung um die deutsche Organschaft infolge der beiden letzten EuGH-Urteile v. 1.12.2022 verpufft, sorgt eine neue Vorlage des BFH an den EuGH vom 26.1.2023 in einem der beiden Ausgangsverfahren wieder für eine noch größere Beunruhigung aus Sicht der Wirtschaft. Der V. Senat des BFH stellt die Nichtsteuerbarkeit der Innenumsätze innerhalb der Organschaft in Frage. Diese neue Vorlage kann als „explosiv“ bezeichnet werden und stellt das aktuell bedeutendste anhängige Verfahren im Bereich des Mehrwertsteuerrechts dar. Das potentielle enorme Risiko für Unternehmer ohne Recht auf Vorsteuerabzug (Banken, Versicherungen, Gesundheitswesen, öffentlicher Sektor usw.) liegt auf der Hand. In diesem Beitrag wird dargestellt, wie die Nichtsteuerbarkeit der Innenumsätze innerhalb der Organschaft aus bisheriger EuGH-Rechtsprechung abgeleitet werden kann. Es besteht also Hoffnung, dass nachdem der EuGH die grundsätzliche Konzeption der deutschen Organschaft gerettet hat, er sie auch nicht bald durch die Steuerbarkeit der Innenumsätze begraben wird.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 25.4.2023 hat die Finanzverwaltung vor dem Hintergrund erfolgter Gesetzesänderungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 18.4.2023 hat die Finanzverwaltung auf die Entscheidung des BFH v. 26.6.2019 - XI R 5/18 reagiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 12.4.2023 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur Ermittlung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geändert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 4.4.2023 hat die Finanzverwaltung auf die Entscheidung des BFH v. 21.4.2022 - V R 2/22 (V R 6/18) reagiert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 24.3.2023 hat die Finanzverwaltung auf die BFH-Entscheidung v. 16.12.2015 – XI R 52/13 reagiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 14.3.2023 hat die Finanzverwaltung auf die Übergangsfrist zur zwingenden Anwendung von § 2b UStG regiert.

Aktuell in der UR
Die Vorschaltung z.B. eines Angehörigen oder einer Gesellschaft ermöglicht ggf. einen Vorsteuerabzug – jedenfalls des „Vorgeschalteten“ –, auch wenn der letztendliche Nutzer die Leistung zur Erbringung umsatzsteuerfreier Leistungen, die einen Vorsteuerabzug ausschließen, verwendet. Der BFH hatte sich damit auseinandergesetzt, ob ein vorgeschalteter Ehegatte Unternehmer ist und ob es sich um ein Scheingeschäft oder einen Gestaltungsmissbrauch handelt. In diesem Beitrag wird auf Praxisfragen eingegangen, die das Urteil nicht beantwortet und zudem das Ergebnis der Entscheidung kritisch betrachtet.

EuGH v. 28.2.2023 - C-695/20
Der Rat hat seine Durchführungbefugnisse nicht überschritten, indem er klargestellt hat, dass eine Vermutung dafür besteht, dass der Betreiber einer Plattform wie Only Fans der Erbringer der angebotenen Dienstleistungen ist.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 27.2.2023 hat die Finanzverwaltung ausführlich zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG) Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 14.2.2023 hat die Finanzverwaltung zur Neufassung des § 4 Nr. 18 UStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zum 1.1.2020 Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 2.2.2023 hat die Finanzverwaltung eine temporäre Billigkeitsregelung für einen unberechtigten Steuerausweis nach § 14c UStG eingeführt.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 27.1.2023 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass um spezielle Regelungen zur Abgrenzung des unternehmerischen vom nichtunternehmerischen Bereich der Forschungseinrichtungen ergänzt.

Aktuell im UStB
Aufatmen für die Finanzverwaltung: Die umsatzsteuerliche Organschaft ist ausweislich des EuGH unionsrechtskonform – trotz des Umstands, dass der Organträger (und nicht der Organkreis) der Steuerpflichtige und damit Steuerschuldner ist. Der von der Finanzverwaltung befürchtete und den Organschaftsmitgliedern ersehnte windfall-profit für Organgesellschaften und Organträger bleibt aus. Was bleibt, ist ein schaler Beigeschmack – sowohl für Berater, Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit. Denn die Ausführungen des EuGH in seinem Urteil vom 1.12.2022 lassen sich möglicherweise dahin deuten, dass die umsatzsteuerliche Organschaft gar keine materiell-rechtlichen Auswirkungen hat. Die bislang gelebte Praxis von nicht steuerbaren Innenumsätzen entspräche dann nicht dem unionsrechtlichen Verständnis. Oder ist dies alles ein Missverständnis?

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 11.1.2023 hat die Finanzverwaltung auf die Entscheidung des BFH v. 3. 7. 2014 - V R 1/14 reagiert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 21.12.2022 hat die Finanzverwaltung zur befristeten Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 20.12.2022 hat die Finanzverwaltung Rechtsprechung und redaktionellen Änderungen in den Umsatzsteuer – Anwendungserlass eingearbeitet.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 14.12.2022 hat die Finanzverwaltung auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung reagiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 13.12.2022 hat die Finanzverwaltung die Musterbescheinigung für Bearbeitungs- und Verarbeitungsfälle für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen mit Stand Dezember 2022 neu herausgegeben.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 12.12.2022 hat die Finanzverwaltung die bestehende Nichtbeanstandungsregelung vom 29.1.2021 verlängert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 9.12.2022 hat die Finanzverwaltung die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, aktualisiert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 1.12.2022 hat die Finanzverwaltung den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2023 bekannt gemacht.

Aktuell im UStB
Online-Seminare haben in jüngster Zeit einen deutlichen Aufschwung erfahren. Aber auch diese Veranstaltungsform ist nicht vor sich stellenden umsatzsteuerlichen Fragestellungen gefeit. Neben der vereinzelt auftretenden Frage des Leistungsorts der Erbringung entsprechender Seminare ergibt sich regelmäßig die Frage des richtigen Steuersatzes und der Person des Steuerschuldners. Der Beitrag soll sowohl den Referenten als auch den Veranstaltern von Online-Vorträgen als eine strukturierte Handreichung zur Lösung umsatzsteuerlicher Fragen im Zusammenhang mit einer Vielzahl denkbarer Sachverhaltskonstellationen dienen. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt dabei auf der Frage des anwendbaren Umsatzsteuersatzes nach § 12 UStG und den Rechtsfolgen des Ausweises eines unrichtigen Steuersatzes.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 23.11.2022 hat die Finanzverwaltung eine Nichtbeanstandungsregelung zum BMF-Schreiben vom 27. 9. 2022, BStBl I 2022, 1429 eingeführt.

Aktuell in der UR
Die Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Gebäuden ist von hoher Praxisrelevanz. Das BMF hat hierzu mit Schreiben vom 20.10.2022 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die jüngere EuGH- und BFH-Rechtsprechung angeglichen. Das BMF hat darüber hinaus auch eigene neue Gesetzesinterpretationen vorgenommen. Das BMF-Schreiben ist zu begrüßen. Festzuhalten bleibt allerdings, dass einige Neuregelungen (wie insb. zu der Frage, wann im Einzelnen ein erheblicher Ausstattungsunterschied vorliegen soll) auf einer eigenständigen Interpretation der Finanzverwaltung fußen. Ob diese vor Gericht standhalten, wird sich in Zukunft zeigen. Der Beitrag bespricht die Neuregelungen und Auswirkungen auf die Praxis.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 18.11.2022 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer – Anwendungserlass an die aktuelle BFH – Rechtsprechung angepasst.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 9.11.2022 hat die Finanzverwaltung die Verzeichnisse der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Abs. 9 Satz 5 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist (§ 18 Abs. 9 Satz 5 UStG) geändert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 11.11.2022 hat die Finanzverwaltung auf die Neuregelungen in § 4 Nummer 7 Satz 1 Buchstaben e und f UStG mit einer Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses reagiert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 25.10.2022 hat die Finanzverwaltung mit Anwendungsregelungen auf die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 reagiert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 20.10.2022 hat die Finanzverwaltung auf die geänderte Rechtsprechung zur Vorsteueraufteilung nach § 15 Absatz 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken reagiert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 27.9.2022 hat die Finanzverwaltung die bisher im BMF-Schreiben v. 5. 8. 2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04, BStBl I 2004, 638 geregelten Vereinfachungsregelungen angepasst.

EuGH v. 13.9.2022 - C-45/21
Im Rahmen eines Unterbeteiligungsvertrags erbrachte Finanzdienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die Gewährung einer Finanzierung an den Originator im Rahmen eines Unterbeteiligungsvertrags fällt unter den Begriff der Kreditgewährung im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie.

Kurzbesprechung
Die isolierte Einlagerung eingefrorener Eizellen ist jedenfalls dann gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn sie im Rahmen eines therapeutischen Kontinuums mit einer Kryokonservierung erfolgt, bei dem Einlagerung und Kryokonservierung zwar durch zwei unterschiedliche Unternehmer durchgeführt werden, für die aber dieselben Ärzte tätig sind.

FG Baden-Württemberg v. 31.3.2022 - 1 K 2073/21
Eine Apotheke kann den geschuldeten Umsatzsteuerbetrag nicht berichtigen, wenn über das Vermögen des von ihr für Abrechnungszwecke mit den gesetzlichen Krankenkassen beauftragten Dienstleisters das Insolvenzverfahren eröffnet wird, bevor dieser das von den Krankenkassen an ihn überwiesene Entgelt an die Apotheke weitergeleitet hat.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 16.9.2022 hat die Finanzverwaltung zum Nachweis der im Gastmitgliedstaat geltenden Voraussetzungen (§ 4 Nummer 7 Satz 5 UStG) umfassend Stellung genommen.

EuGH, C-695/20: Schlussanträge des Generalanwalts vom 15.9.2022
Die Bestimmung der Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuerrichtlinie, nach der eine Online-Vermittlungsplattform grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig ist, ist laut den Schlussanträgen des Generalanwalt Rantos gültig. Die Bestimmung beachte die wesentlichen allgemeinen Ziele der Mehrwertsteuerrichtlinie, sei für ihre Durchführung erforderlich oder zweckmäßig und beschränke sich darauf, die Richtlinie zu präzisieren, ohne sie zu ergänzen oder zu ändern.