News Steuerliches Verfahrensrecht
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 4.12.2023 hat die Finanzverwaltung das Verzeichnis der umsatzsteuerbefreiten Goldmünzen 2024 veröffentlicht.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 1.12.2023 hat die Finanzverwaltung die Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2024 bekannt gemacht.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 24.11.2023 hat die Finanzverwaltung die Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen (GKZ) 2024 bekannt gegeben.
Aktuell im AO-StB
Steuerpflichtige haben das Recht, Änderungsanträge bei Steuer- oder Feststellungsbescheiden zu ihren Gunsten zu stellen. Um damit Erfolg zu haben, muss jedoch eine verfahrensrechtliche Änderungsnorm (§§ 129, 164, 172 ff. AO) erfüllt sein. Der Beitrag beschäftigt sich auf der Grundlage der hierzu ergangenen Rechtsprechung mit der Frage, in welchen Fällen ein Änderungsantrag der Steuerpflichtigen auch nach Ablauf der Einspruchsfrist noch Erfolg haben kann.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 15.11.2023 hat die Finanzverwaltung den amtlich vorgeschriebenen Datensatz und die amtlich bestimmte Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern bekannt gemacht.
FG Niedersachsen v. 16.5.2023 - 9 K 90/22
Das FG Niedersachsen hatte darüber zu entscheiden, ob das Finanzamt die bei Veranlagung in zu geringer Höhe als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angesetzten Vorsteuererstattungsbeträge nach formeller Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids korrigieren darf, wenn eine Überprüfung des Zahlungsvorgangs aufgrund des Risikomanagementsystems im Rahmen der Veranlagung unterblieben war.
FG Düsseldorf v. 13.9.2023, 5 V 1048/23 A (E,G,U,F)
Selbst wenn - was umstritten ist – die Neufassung des § 146 Abs. 1 Satz 1 AO Einzelaufzeichnungspflichten auch für Einnahmen-Überschuss-Rechner erzeugen sollte, wären diese ebenfalls aus Zumutbarkeitsgründen suspendiert. Eine andere Beurteilung ergab sich auch nicht aus dem Umstand ergeben, dass der Antragsteller in seinem Betrieb eine PC-Kasse eingesetzt hatte.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 24.10.2023 wurde der zeitliche Anwendungsbereich von Verwaltungs– und Vollzugserleichterungen regelnden BMF–Schreiben verlängert.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 13.10.2023 hat die Finanzverwaltung eine Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31.12.2023 eingeführt.
BGH v. 20.9.2023 - 1 StR 187/23
Der BGH hat die Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verworfen. Insbesondere stand der Verurteilung des von der Schweiz ausgelieferten Angeklagten kein Verfolgungsverbot entgegen. Die Auslieferungsbewilligung umfasste die Taten, wegen derer der Angeklagte verurteilt wurde, so der BGH.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 26.9.2023 hat die Finanzverwaltung die Mitteilungsverordnung in der ab 1.1.2025 geltenden Fassung veröffentlicht.
AO-StB
Werden steuerrechtliche Fristen versäumt, kommt nach § 110 AO bzw. § 56 FGO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Diese Vorschriften lassen eine Wiedereinsetzung nur unter relativ engen Voraussetzungen zu. Angehörigen der steuerberatenden Berufe obliegt bei der Fristenwahrung eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Der Beitrag gibt neben einer Einführung in die gesetzlichen Voraussetzungen einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung.
FG Nürnberg v. 8.8.2023, 8 V 300/23
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Bayerischen Grundsteuergesetzes. Eine exakte Bestimmung dieser Einnahmeausfälle ist bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen und ausreichenden summarischen Prüfung nicht erforderlich.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 13.9.2023 hat die Finanzverwaltung die Version 1.0 bekannt gemacht.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 10.8.2023 hat die Finanzverwaltung die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2022 veröffentlicht.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 11.9.2023 hat das BMF vor dem Hintergrund der sich durch das ATAD-Umsetzungsgesetz ergebenden Änderungen die Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 AStG für das Feststellungsjahr 2022 verlängert.
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 30.8.2023 – IV D 2 - S 0316-a/19/10006 :037 – DOK 2023/0765067
Durch Art. 2 der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung v. 30.7.2021 wurde der Anwendungsbereich des § 1 Kassensicherungsverordnung auch auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ausgeweitet. Damit sind diese elektronischen Aufzeichnungssysteme sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen.
Durch Art. 2 der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung v. 30.7.2021 wurde der Anwendungsbereich des § 1 Kassensicherungsverordnung auch auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ausgeweitet. Damit sind diese elektronischen Aufzeichnungssysteme sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen.
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 5.9.2023 – IV D 3 - S 1445/20/10007 :005 – DOK 2023/0861620
Das BMF hat eine umfassende Zusammenstellung der in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe aktualisiert veröffentlicht. Eine Aufnahme dieser Zusammenstellung in die Betriebsprüfungsordnung ist nicht vorgesehen.
BMF-Schreiben
BMF-Schreiben v. 5.9.2023 – IV D 3 - S 1445/20/10007 :006 – DOK 2023/0729678
Das BMF hat eine ausführliche Zusammenstellung zu den automationsgestützten quantitativen Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung erstellt. Eine Aufnahme dieser Zusammenstellung in die Betriebsprüfungsordnung ist nicht vorgesehen.
Das Bundeskabinett hat am 30.8.2023 die vom BMJ vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden geleistet und ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.
Aktuell im AO-StB
Jahrzehntelang wurde Kritik an der Richtsatzsammlung des BMF von Betriebsprüfern und Steuerfahndern abgebügelt, ohne sich mit Argumenten auseinanderzusetzen. Nun ist ein Verfahren anhängig, bei dem der X. Senat des BFH das BMF zum Beitritt aufgefordert hat und die Frage aufwirft, ob die amtliche Richtsatzsammlung eine generell geeignete Schätzungsgrundlage sein kann. Nach Ansicht des Autors ist dies eindeutig zu verneinen.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 24.8.2023 hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung der Übertragung von Assets eines Investmentfonds i.S.d. Kapitels 2 des InvStG auf einen neuen Investmentfonds im Rahmen einer Abspaltung Stellung genommen.
Aktuell im AO-StB
Im Regelfall liegt es im Interesse des Betroffenen, ein gegen ihn eingeleitetes steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren zügig und „geräuschlos“ zum Abschluss zu bringen. Vorrangiges Ziel der Verteidigung ist dann die Vermeidung einer Anklageerhebung. In dem Beitrag werden die außergerichtlichen Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung im Überblick dargestellt und aufgezeigt, weshalb eine Einstellung nach § 153a StPO (oftmals) vorzugswürdig ist.
Kurzbesprechung
1. Die auch bei den Einkünften aus § 17 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht muss sich auf die gesamte Beteiligung des Steuerpflichtigen an der Kapitalgesellschaft beziehen. Eine auf den einzelnen veräußerten Geschäftsanteil bezogene Betrachtung ist ausgeschlossen.
2. Das für einen bestimmten Geschäftsanteil gezahlte Aufgeld (Agio) erhöht die Anschaffungskosten dieses Anteils, auch wenn die Summe aus dem Nennbetrag und dem Agio den Verkehrswert des Anteils übersteigt (sog. Überpari-Emission; Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27.05.2009 - I R 53/08, BFHE 226, 500). Das gilt jedenfalls für Veräußerungen bis zum 31.07.2019.
3. Die gezielte Herbeiführung eines Verlusts durch die Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils, dessen Anschaffungskosten aufgrund eines Aufgelds seinen Verkehrswert übersteigen, ist nicht ohne Weiteres rechtsmissbräuchlich i.S. von § 42 der Abgabenordnung.
2. Das für einen bestimmten Geschäftsanteil gezahlte Aufgeld (Agio) erhöht die Anschaffungskosten dieses Anteils, auch wenn die Summe aus dem Nennbetrag und dem Agio den Verkehrswert des Anteils übersteigt (sog. Überpari-Emission; Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27.05.2009 - I R 53/08, BFHE 226, 500). Das gilt jedenfalls für Veräußerungen bis zum 31.07.2019.
3. Die gezielte Herbeiführung eines Verlusts durch die Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils, dessen Anschaffungskosten aufgrund eines Aufgelds seinen Verkehrswert übersteigen, ist nicht ohne Weiteres rechtsmissbräuchlich i.S. von § 42 der Abgabenordnung.
Aktuell im AO-StB
Der BFH hat entschieden, dass sich bei der Haftung nach § 69 AO ein GmbH-Geschäftsführer nicht darauf berufen kann, er sei aufgrund seiner Vorbildung nicht in der Lage gewesen, sich um die steuerlichen Belange der GmbH zu kümmern. Sein Verschulden liege dann bereits darin, trotz persönlicher Defizite die Position eines Geschäftsführers angetreten zu haben. Der Beitrag legt praxisrelevante Eckpunkte der GmbH-Geschäftsführerhaftung dar.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 20.7.2023 hat die Finanzverwaltung eine finale Staatenaustauschliste 2023 im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.9.2023 bekannt gemacht.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 30.6.2023 hat die Finanzverwaltung den Anwendungserlass zu § 146a AO (Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung) neu gefasst.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 23.6.2023 hat die Finanzverwaltung ihre bisherigen Anweisungen zur tatsächlichen Verständigung um Regelungen zur Anwendung in grenzüberschreitenden Sachverhalten ergänzt.
Aktuell im AO-StB
Durch den Vorbehalt der Nachprüfung wird dem FA gem. § 164 Abs. 2 Satz 1 AO eine Änderungsmöglichkeit des Bescheids eingeräumt. Der Steuerpflichtige kann nach § 164 Abs. 2 Satz 2 AO jederzeit alle denkbaren Einwände gegen die Steuerfestsetzung geltend machen. Trotz des gesetzlich konzipierten einfachen Änderungszugangs kann es tückische Fallgestaltungen geben, in denen man mit seinen Einwendungen nicht (mehr) durchdringen kann.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 12.6.2023 hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Erfassung von Betreiberinnen und Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen Stellung genommen.
Aktuell in der Ubg
Mit dem DAC-7-Umsetzungsgesetz setzt der Gesetzgeber bei der Außenprüfung einige neue Impulse. Dies betrifft sowohl den Rechtsrahmen der Außenprüfung (Verfahren, Zugriffsmöglichkeiten, Mitwirkungspflichten, Mitwirkungsverzögerungsgeld) als auch ihr verfahrensrechtliches Umfeld (Festsetzungsverjährung, Anzeige-/Berichtigungspflichten). Der Beitrag analysiert einige der Neuregelungen und zeigt denkbare Problemfelder auf.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 9.6.2023 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Mitteilungsverordnung Stellung genommen.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 6.6.2023 hat die Finanzverwaltung die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise veröffentlicht.
Niedersächsisches FG v. 14.4.2023 - 9 K 10/23
Der durch das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) begründete sichere Übertragungsweg steht erst mit Abschluss des erstmaligen System-Roll-outs zur Verfügung (§ 52d Satz 2 FGO). Hierbei erscheint es angemessen, auf den Zeitpunkt der Versendung der letzten Registrierungsbriefe im Rahmen des erstmaligen System-Roll-outs zzgl. einer angemessenen Frist zur unverzüglichen technischen Einrichtung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs abzustellen.
FG Münster v. 8.3.2023, 6 K 2094/22 E u.a.
Das BVerfG hatte ausdrücklich darauf abgestellt, dass Nachzahlungszinsen durch eine verzögerte Bearbeitung der Finanzämter anfallen können, ohne dass der Steuerpflichtige hierauf Einfluss nehmen kann. Demgegenüber besteht anstelle der Aussetzung der Vollziehung die Möglichkeit, den streitigen Steuerbetrag – ggf. über die Beschaffung eines zinsgünstigen Kredits – zu bezahlen und damit die Aussetzungszinsen zu vermeiden.
FG Münster v. 14.4.2023, 7 K 86/23 E
Die bloße Möglichkeit, den Versand der Registrierungsaufforderung durch einen „Fast-Lane-Antrag“ zu beschleunigen, reicht nicht für die Entstehung der Nutzungspflicht aus. Das Gesetz sieht insoweit keine Mitwirkungspflicht des einzelnen Berufsträgers zur Beschleunigung des Versands vor. Wegen der uneinheitlichen finanzgerichtlichen Rechtsprechung wurde zu dieser Frage jedoch die Revision zugelassen.
Mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. 20.3.2023 hat die Finanzverwaltung umfassend zu den sich ergebenden Rechtsfolgen infolge der bewertungsrechtlichen Änderungen durch das JStG 2022 Stellung genommen.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 27.3.2023 hat die Finanzverwaltung Anweisungen zur Hinterlegung von Root- und Intermediate-Zertifikaten beim BMF erteilt.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 24.3.2023 wurde auf die Internet-Veröffentlichung der Richtlinie „BSI TR-03145-5 Specific requirements for a Public Key Infrastructure for Technical Security Systems, Version 1.0.0“ hingewiesen.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 16.3.2023 hat die Finanzverwaltung die bislang bestehende Übergangsregelung ausgedehnt und verlängert.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 10.3.2023 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung von gleichlautenden Erlassen, die bis zum 9.3.2023 ergangen sind, Stellung genommen.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 10.3.2023 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung von BMF-Schreiben, die bis zum 9.3.2023 ergangen sind, Stellung genommen.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 13.3.2023 hat die Finanzverwaltung angeordnet, dass für einen bestimmten Zeitraum bei einer unentgeltlichen Leistung, die unmittelbar die Reparatur von kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine zum Ziel hat, aus Billigkeitsgründen bis zum 31.12.2023 von der Umsatzbesteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe abgesehen wird.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 27.2.2023 hat die Finanzverwaltung zu möglichen steuerlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und in Syrien Stellung genommen.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 23.1.2023 hat die Finanzverwaltung den AO-Anwendungserlass erneut in einigen Teilbereichen mit sofortiger Wirkung aktualisiert bzw. neu gefasst. Die Neufassungen/Aktualisierungen beinhalten die Einarbeitung von gesetzlichen Änderungen sowie aktueller Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.
News
Mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 6.2.2023 hat die Finanzverwaltung die bislang bestehende Vorläufigkeit wegen verfassungsmäßiger Zweifel aufgehoben.
News
Mit gleich lautenden Erlassen v. 13.2.2023 hat die Finanzverwaltung umfassend zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine in Steuersachen nach § 4 Nummer 11 StBerG Stellung genommen.
FG Münster v. 19.12.2022 - 4 K 1158/20 L
Im Klageverfahren gegen einen Haftungsbescheid vom Haftungsschuldner (Hier: der Geschäftsführer einer GmbH) erstmals vorgetragene Umstände können dazu führen, dass sich die vom Finanzamt getroffene Ermessensentscheidung als rechtswidrig erweist.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zwischen den Jahren zahlreiche Verwaltungsanweisungen veröffentlicht. Wir haben alle, die von uns noch nicht publiziert worden sind, für Sie kurz zusammengefasst.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 7.2.2023 hat die Finanzverwaltung das bisherige Anwendungsschreiben v. 11.11.2021, BStBl I 2021, 2277 aktualisiert neu gefasst.