Otto Schmidt Verlag



News Ertragsteuerrecht


Aktuell im EStB
Ertragsteuerliche Abzugsverbote – wie z.B. § 3c Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 5 EStG – sind hinreichend bekannt und lassen sich in den Einzelsteuergesetzen ausfindig machen. Verfahrensrechtlich erweitert § 160 AO diese jedoch um ein weiteres Abzugsverbot von Schulden und anderen Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und anderen Ausgaben bei Nichtbenennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern. Welche steuerlichen Implikationen sich hieraus im Einzelfall ergeben und ob es sich nicht vielmehr um einen „zahnlos wirkenden Tiger“ zu handeln vermag, betrachtet dieser Themenbeitrag unter Berücksichtigung praktischer Besonderheiten.

FG Münster v. 26.4.2023, 13 K 425/22 E
Die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen stellen keine außerordentlichen Einkünfte dar, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern sind. Dass der erzielte Gewinn höher als in den Vorjahren war, belegte letztlich nur die überhöhte Bemessung der Corona-Hilfen. Dies führte jedoch nicht zu außerordentlichen Einkünften.

FG Köln v. 14.12.2022, 2 K 1923/20
Anders als z.B. § 50d Abs. 1 EStG a.F. bzw. § 50c Abs. 3 EStG i.d.F. des AbzStEntlModG vom 2.6.2021 (BGBl I 2021, 1259) sieht § 32 Abs. 5 KStG keine Antragsfrist vor. Gleichwohl ist ein Antrag nicht unbefristet, sondern nur bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung gem. §§ 169 bis 171 AO möglich.

Aktuell im EStB
Das BMF hat mit Schreiben v. 23.11.2022 sein bisheriges Schreiben v. 23.10.2017 zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ersetzt. Auch hat der Gesetzgeber ab 1.1.2023 durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) v. 16.12.2022 den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für das erste Kind von 4.008 € auf 4.260 € im Jahr angehoben. Anlässlich dessen soll hier eine aktuelle Betrachtung der wesentlichen Punkte der Regelung des § 24b EStG erfolgen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 12.5.2023 hat die Finanzverwaltung das BMF-Schreiben „Ertragsteuerliche Folgen der Veräußerung von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer an Dritte“ vom 26.7.2013 (BStBl I 2013, 939) aufgehoben.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 12.5.2023 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung des Vereinfachten Verfahrens für Leistungen an berechtigte Personen der NATO-Hauptquartiere Stellung genommen.

FG Düsseldorf v. 20.9.2022 - 6 K 3431/16 K
Das FG Düsseldorf hat sich vorliegend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen bei einem Finanzunternehmen der Erwerb von eigenen Anteilen und Anteilen an Spezial-Investmentfonds als Erwerb mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges i.S.v. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG a.F. angenommen werden kann (Eigenhandelsabsicht als "innere Tatsache"). Zu prüfen war, ob der Erwerb eigener Anteile und der Erwerb von Anteilen an Spezial-Investmentfonds unter die Ausnahmevorschrift des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG in der Fassung der Jahre 2004 bis 2008 fiel.

FG Berlin-Brandenburg v. 16.11.2022 - 11 K 12212/13
Das FG Berlin-Brandenburg hat vorliegend im zweiten Rechtsgang über die Einbeziehung von Gewinnen aus internationalen Währungskurssicherungsgeschäften in die nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinne aus Aktien entschieden.

Aktuell in der Ubg
Der Autor untersucht tradierte Begriffe und Konzepte des Gewerbesteuerrechts, ihre Verwendungsweise und Funktion, im Hinblick auf die Auslegung des Gewerbesteuergesetzes. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Topoi Realsteuer, Objektsteuer, Territorialität und ihre Trabanten (Prinzip, Charakter, Wesen) keinen Auslegungswert besitzen.

FG Münster v. 8.2.2023 - 6 K 1330/20 AO
Erteilt das Finanzamt acht inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte wegen einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme, ist hierfür ein gemeinsamer Gebührenbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass insgesamt eine geringere Gebühre entsteht.

FG Münster v. 29.12.2021 - 8 K 592/20 E
Entgelte für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten stellen keine Kapitalerträge dar. Es handelt sich viel mehr um sonstige Einkünfte.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 11.4.2023 hat die Finanzverwaltung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapital, das vor allem Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten erhalten, und dabei insbesondere zur Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF–Schreiben v. 6.4.2023 hat die Finanzverwaltung die bisherigen Regelungen des BMF-Schreibens v. 11.11.2016 (BStBl. I 2016, 1236) neu gefasst.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 6.4.2023 hat die Finanzverwaltung die bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus nebenamtlicher Lehr - und Prüfungstätigkeit Anwendung findende Betriebsausgabenpauschale vor dem Hintergrund des gestiegenen Preisniveaus erhöht.

Aktuell im EStB
Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes (JStG) 2022 vom 16.12.2022 hat die bisherige Regelungssystematik zur steuerlichen Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmers und zur Inanspruchnahme der sog. Homeoffice-Pauschale eine grundlegende Neugestaltung erfahren. Unter besonderer Berücksichtigung der reformierten Pauschalierung gibt der vorliegende Beitrag einen Überblick über die gesetzlichen Innovationen und geht auf mögliche damit einhergehende Zweifelsfragen ein.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 21.3.2023 hat die Finanzverwaltung die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich nach § 10 Absatz 1a Nummer 3 und 4 sowie § 22 Nummer 1a EStG geregelt.

Aktuell in der FR
Der Verfasser unterzieht die Neuregelungen durch das JStG 2022 einer sehr kritischen Würdigung und sieht eine Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips darin, dass Steuerpflichtige die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das sie für eine Tätigkeit nutzen, für die kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, nur noch eingeschränkt abziehen dürfen. Zudem arbeitet der Verfasser die weitgehende praktische Unanwendbarkeit der Neuregelungen heraus, weil der Steuerpflichtige kaum in der Lage sein wird, den Umfang seines häuslichen Arbeitens nachzuweisen.

FG Münster v. 24.2.2023 - 4 K 1274/19 F
Verlusten, die über eine britische General Partnership im Rahmen eines sog. Goldfinger-Modells erlitten wurden, welches rechtskräftig als gewerblich anerkannt wurde, kann nicht nachträglich über § 15a Abs. 5 EStG die Ausgleichsfähigkeit versagt werden.

FG Hamburg v. 24.11.2022, 6 K 68/21
Fraglich ist, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 2.6.2021 (BGBl. I. 2021, 1259) insoweit verfassungswidrig ist, als darin die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Sätze 5 bis 7 EStG in der Fassung des AbzStEntModG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1998 beginnen, angeordnet wird.

BFH v. 14.2.2023, IX R 3/22
Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Sie werden i.S.v. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG veräußert, wenn sie in Euro oder gegen eine Fremdwährung zurückgetauscht oder in andere Currency Token umgetauscht werden.

Aktuell im EStB
Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abziehbar sein. Zu der Frage, wann dies möglich bzw. ausgeschlossen ist, hat sich die Rechtsprechung in der letzten Zeit in mehreren Entscheidungen geäußert. Der Beitrag informiert über den aktuellen Rechtsstand.

Kurzbesprechung
Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag fließen dem Steuerpflichtigen nicht bereits mit dem jährlichen Ausweis der Zinsen auf einem von der Bausparkasse geführten Bonuskonto zu, wenn ein Anspruch auf die Bonuszinsen nur nach einem Verzicht auf das Bauspardarlehen entsteht, die Bonuszinsen erst bei Auszahlung des Bausparguthabens fällig werden und über sie nur in Verbindung mit dem Bausparguthaben verfügt werden kann.

FG Köln v. 24.8.2022 - 12 K 1540/19
Das Investmentsteuergesetz (InvStG) ermöglicht steuerliche Privilegierungen für luxemburgische Spezialfonds in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auch dann, wenn der Anleger maßgeblich oder alleine faktisch Einfluss auf die Verwaltung des Investmentfonds nimmt.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 22.2.2023 hat die Finanzverwaltung vor dem Hintergrund aktueller BFH- Rechtsprechung umfassend zur Abschreibung von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 13.2.2023 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 ab 1.4.2023 Stellung genommen.

FG Düsseldorf v. 24.11.2022 - 14 K 392/22 G,F
Bei Eintritt in die Rechtsstellung einer übertragenden Gesellschaft ist nach den Vorschriften des UmwStG wegen Zurechnung der Vorbesitzzeiten eine Kürzung des Gewinns gem. § 9 Nr. 2a GewStG (sog. Schachtelprivileg) auch dann vorzunehmen, wenn die Beteiligung bei der übernehmenden Gesellschaft nicht "zu Beginn des Erhebungszeitraumes" bestand.

BVerfG 6.12.2022, 2 BvL 29/14
§ 36 Absatz 6a KStG in der Fassung von § 34 Abs. 13f KStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 ist mit Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Die Regelung kann zu einem Verlust von im Zeitpunkt des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren realisierbarem Körperschaftsteuerminderungspotenzial führen, ohne dass dies durch die gleichzeitige Verringerung von Körperschaft-steuererhöhungspotenzial vollständig kompensiert wird.

Aktuell in der FR
Der Autor berichtet aus dreißig Jahren Berufserfahrung zum Steuerrecht, zur Gesetzgebung und zur Verwaltungsorganisation. Besprochen werden Steuergestaltungen zur Unternehmer-Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer sowie Schenkungsteuer, Fragen des Internationalen Steuerrechts sowie solche zu Reichweite und Grenzen der Steuerumgehung i.S.v. § 42 AO. Der Beitrag wird mit einem Vorschlag zur Effektivierung des Rechtsschutzes durch den BFH abgerundet.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 26.1.2023 hat die Finanzverwaltung ausführlich zu den im Zusammenhang mit 3 35c EStG erforderlichen Bescheinigungen Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 26.1.2023 hat die Finanzverwaltung die Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15.12.2021 (BStBl I 2021, 2483) in Fällen von Verpachtungs-BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts verlängert.

Aktuell im EStB
Das Jahressteuergesetz 2022 setzt im Koalitionsvertrag angekündigte Maßnahmen um, passt nationale Vorschriften an das EU-Recht an und reagiert auf Rechtsprechung des EuGH, des BVerfG sowie des BFH. Zusätzlich beinhaltet es verschiedene steuerliche Einzelmaßnahmen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche ertragsteuerliche Neuerungen und zeigt erste Folgen, Zweifelsfragen und etwaigen Handlungsbedarf auf.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 25.1.2023 hat die Finanzverwaltung zur Anzeigepflicht des Arbeitgebers nach § 41c Absatz 4 EStG Stellung genommen sowie eine Nichtbeanstandungsregelung eingeführt.

Niedersächsisches FG v. 14.12.2021 - 9 K 17/21
Aufwendungen für die Durchführung von Funktionstraining (ärztlich verordnete Wassergymnastik) in einem Fitnessstudio sind nicht als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG abzugsfähig.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 4.1.2023 hat die Finanzverwaltung Randnummer 29 des BMF-Schreibens v. 10.11.2015 (BStBl. I 2015, 877) an die aktuelle BFH-Rechtsprechung angepasst.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 4.1.2023 hat die Finanzverwaltung den Basiszins zum 2. Januar 2023 bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 30.12.2022 - IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :027, DOK 2022/1284847 hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben v. 21.5.2019 (BStBl. I 2019, 527) in Teilbereichen geändert bzw. ergänzt.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 23.12.2022 hat die Finanzverwaltung vor dem Hintergrund der 13. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 16. 12. 2022 (BGBl I 2022, 2431) zur lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2023 Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 20.12.2022 hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer aktualisiert.

ArbG Lübeck v. 1.12.2022 - 1 Ca 1849/22
Wer sich mit seinem Arbeitgeber über die Auszahlung der Energiepreispauschale streitet, muss dies vor dem Finanzgericht tun.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 8.12.2022 hat die Finanzverwaltung vor dem Hintergrund der bereits bekannt gemachten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 Übergangsregelungen im Hinblick auf die sich voraussichtlich ergebenden Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen.