Otto Schmidt Verlag


Heft 7 / 2011

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 7, Erscheinungstermin: 17. Juli 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 5.5.2011 - V R 51/10, Steuerfreiheit von Beratungsleistungen an eine Kapitalanlagegesellschaft, UStB 2011, 203-204
  • BFH v. 3.3.2011 - V R 23/10, Vorsteuerabzug aus Sanierung von Marktplatz (II), UStB 2011, 204-205
  • BFH v. 17.2.2011 - V R 39/09, Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UStG, UStB 2011, 205-206
  • BFH v. 30.3.2011 - XI R 30/09, Bindungswirkung der FA-Auskunft über die USt-Steuerfreiheit einer Tätigkeit, UStB 2011, 206-208
  • FG Münster v. 18.4.2011 - 15 V 111/11 U, Steuerpflicht für Umsätze von Privatkliniken europarechtswidrig?, UStB 2011, 208-209

Weitere Rechtsprechung

  • Wohlfart, Michaela, Vorsteuerberichtigung für Gebäudeteile aufgrund Einlage in ein Sonderbetriebsvermögen, UStB 2011, 209

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 8.6.2011 - IV D 2 - S 7100/08/10009:001 – DOK 2011/0413739, Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter als sonstige Leistung, UStB 2011, 209-210
  • BMF v. 10.6.2011 - IV D 3 - S 7117/11/10001 – DOK 2011/0478774, Ort der sonstigen Leistung, UStB 2011, 210-211

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Umsatzbesteuerung von Anzahlungen, UStB 2011, 211-212
  • Wohlfart, Michaela, Umfang der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG, UStB 2011, 212

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Henkel, H. Jürgen / Jorczyk, Volker M., Die Angelkreuzfahrt, UStB 2011, 212-216
    Dass die Beförderung von Personen mit Schiffen auf hoher See keine Umsatzbesteuerung auslösen soll, ist Finanzbeamten und Finanzrichtern häufig ebenso verdächtig wie die Beschränkung der Bemessungsgrundlage von Reiseleistungen auf die Marge. Weil Beförderungsleistungen nur steuerbar sind, soweit sie im Inland bewirkt werden (§ 3b Abs. 1 UStG), und Reiseleistungen im Drittlandsgebiet unbesteuert bleiben (§ 25 Abs. 2 UStG), wird immer wieder versucht, den Inhalt solcher Leistungen umzudeuten, um dann mit Hilfe von § 3a Abs. 1 UStG den Leistungsort von “sonstigen Leistungen eigener Art“ an den Unternehmensort im Inland zu verlagern. In beiden Fällen stellt sich – neben der Zuordnung zur Regel- oder Margenbesteuerung – die Frage, ob nach dem Kriterium der einheitlichen Leistung in Verbindung mit der Bestimmung von Haupt- und Nebenleistungen abweichende Beurteilungen in Betracht kommen. Nunmehr ist zu “Angelkreuzfahrten“ ein Revisionsverfahren (BFH-Az.: XI R 25/09) anhängig, das geeignet ist, Fragen dieser Art für eine Vielzahl vergleichbarer Sachverhalte zu beantworten.
  • Mann, Peter, Gutgläubigkeit beim Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG, UStB 2011, 216-223
    Der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG setzt voraus, dass der Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung eines anderen Unternehmers empfängt. Die Leistung muss für sein eigenes Unternehmen bestimmt sein. Darüber hinaus muss er im Besitz einer Rechnung sein, die den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG entspricht. Damit sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus Lieferungen und sonstigen Leistungen eigentlich klar definiert. Die Rechtsprechung ist gleichwohl in der jüngsten Vergangenheit über den reinen Wortlaut des Gesetzes hinaus gegangen. Sowohl nach der Rechtsprechung des EuGH als auch des BFH kann der Vorsteuerabzug von der Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers abhängig sein. Insbesondere die Rechtsprechung des BFH hat sich dabei auf einzelne Fallgruppen beschränkt. Im folgenden Beitrag werden die Konstellationen, in denen es auf die Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers für den Vorsteuerabzug ankommt näher beleuchtet. Exemplarisch wird dazu sowohl die Rechtsprechung des EuGH als auch des BFH zu den Einzelproblemen dargestellt.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Ransiek, Ulrich, Die unternehmerische Aktivität von Holdinggesellschaften (Teil III), UStB 2011, 223-238
    Hintergrund: Um sich in die komplizierte rechtliche Sachlage von Holdingstrukturen näher einarbeiten zu können, wird in diesem Beitrag lediglich ein Praxis-Beispiel vorgestellt. Der aus diesem Praxis-Beispiel resultierende Sachverhalt mündet dann in eine rechtliche Würdigung für die beteiligten Gesellschaften im Konzern mit dem Ergebnis, welche Rechtsfolgen aus dem vorgegebenen Sachverhalt zu ziehen sind.Folgende Gliederungspunkte wurden in den Teilen I u. II (UStB 4/2011, 110 ff.; UStB 6/2011, 192 ff.) behandelt: I. Einführung; II. Das Praxis-Beispiel; III. Umsatzsteuerliche Würdigung des Sachverhalts – Punkte III. 1. bis III. 9.

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, Kreditorenprüfung: Keine Sicherheit durch “Unternehmerbescheinigung“?, UStB 2011, 238-239
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2011, 239-240

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 15.12.2011 14:50