Otto Schmidt Verlag


Heft 6 / 2011 inkl Heft 2 EUUStB

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 6, Erscheinungstermin: 17. Juni 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 2.3.2011 - XI R 47/07, Steuerfreiheit der Umsätze eines Pflegedienstes, UStB 2011, 171-172
  • BFH v. 1.12.2010 - XI R 27/09, Ort der Leistung bei Rennservice für Motorradrennen, UStB 2011, 172-174
  • BFH v. 27.1.2011 - V R 21/09, Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit, UStB 2011, 174-175
  • BFH v. 3.3.2011 - V R 24/10, Haftungsvergütung des Komplementärs steuerpflichtig, UStB 2011, 175-176
  • BFH v. 9.12.2010 - V R 22/10, Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter, UStB 2011, 176-177

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 11.4.2011 - IV D 3 - S 7130/07/10008, Reihenfolge der Steuerbefreiungsnormen, UStB 2011, 177-178

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Unternehmereigenschaft des geschäftsführenden Komplementärs einer KG, UStB 2011, 178

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Becker, Felix, Neue Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ab 1.7.2011 (Teil II), UStB 2011, 179-186
    Der Rat der Europäischen Union hat mit der Durchführungsverordnung Nr. 282/2011 am 15.3.2011 einen Rechtsakt erlassen, der verbindlich für alle Mitgliedstaaten ab dem 1.7.2011 einen einheitlichen Auslegungsrahmen bestimmter Rechtsvorschriften der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) vorgibt. Hierdurch werden insbesondere einheitliche Anwendungsregeln im Bereich der ab dem 1.1.2010 geänderten Ortbestimmungen bei Dienstleistungen geschaffen. Aufgrund der Verordnung Nr. 282/2011 werden sich auch Auswirkungen auf die durch das UStG und den UStAE vorgegebene deutsche Rechtspraxis ergeben. Allerdings ist durch die Verordnung Nr. 282/2011 nicht jede Praxisfrage geklärt worden. (Fortsetzung des Beitrages aus Heft 5/2011).Folgende Gliederungspunkte wurden in der Ausgabe 5/2011 behandelt: I. Einleitung; II. Status des Dienstleistungsempfängers; III. Anknüpfungspunkte.
  • Trinks, Matthias, Neue Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ab 1.7.2011, UStB 2011, 187-192
    Am 15.3.2011 wurde eine neue Durchführungsverordnung zur MwStSystRL beschlossen. Die Neufassung wurde insbesondere genutzt, um im Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerpaket 2010 stehende Begrifflichkeiten zu definieren. Mit diesen Aspekten befasst sich der Aufsatz von im gleichen Heft. Darüber hinaus finden sich in der Durchführungsverordnung auch einige weitere Neuregelungen, mit denen sich der vorliegende Beitrag beschäftigt. Die Änderungen treten mit überwiegender Wirkung zum 1.7.2011 in Kraft.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Ransiek, Ulrich, Die unternehmerische Aktivität von Holdinggesellschaften (Teil II), UStB 2011, 192-198
    Hintergrund: Um sich in die komplizierte rechtliche Sachlage von Holdingstrukturen näher einarbeiten zu können, wird in diesem Beitrag lediglich ein Praxis-Beispiel vorgestellt. Der aus diesem Praxis-Beispiel resultierende Sachverhalt mündet dann in eine rechtliche Würdigung für die beteiligten Gesellschaften im Konzern mit dem Ergebnis, welche Rechtsfolgen aus dem vorgegebenen Sachverhalt zu ziehen sind.Folgende Gliederungspunkte wurden in Teil I (UStB 4/2011, 110 ff.) behandelt: I. Einführung; II. Das Praxis-Beispiel; III. Umsatzsteuerliche Würdigung des Sachverhalts – Punkte III. 1. bis III. 6..

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, § 13b UStG bei der Lieferung werthaltiger Abfallstoffe, UStB 2011, 198-200
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2011, 200

 

Editorial, EUUStB 2011, 25

  • EuGH v. 10.3.2011 - Rs. C-497/09, Rs. C-499/09, Rs. C-501/09, Rs. C-502/09, Abgabe von Speisen zum sofortigen Verzehr als steuersatzbegünstigte Lieferumsätze, EUUStB 2011, 27-28
  • EuGH v. 12.5.2011 - Rs. C-453/09, Ermäßigter Steuersatz – Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe von Pferden, EUUStB 2011, 28-30
  • EuGH v. 12.5.2011 - Rs. C-107/10, Vorsteuerabzug – Behandlung der Erstattung von Vorsteuerüberhängen in den EU-Mitgliedstaaten, EUUStB 2011, 30-32

Schwerpunktthema

  • Friedrich-Vache, Heidi, Umsatzsteuerliche Behandlung des Share Deal, EUUStB 2011, 33-39
    Seit jeher war der Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen, die im Rahmen steuerbarer und steuerfreier Ausgangsumsätze bezogen wurden, nicht möglich (vgl. Schlussanträge v. 13.4.2000 – Rs. C-408/98 – Abbey National, Rz. 35). Hier blieb es bislang bei einer Kostenzuordnung nach einem fingierten, durch den inhaltlichen Bezug “objektiven“ Kausalzusammenhang mit der Anteilsveräußerung (besonders deutlich EuGH v. 8.6.2000 – Rs. C-98/98 – Midland Bank, HFR 2000, 684, Rz. 20). Ausgangsseitig erbrachte der Veräußerer einer Beteiligung bisher durch die Veräußerung entweder einen nicht-steuerbaren Umsatz, sofern die Beteiligung im nicht-unternehmerischen Bereich erworben und gehalten wurde, oder – wie erwähnt – einen steuerbaren und steuerfreien Ausgangsumsatz mit Ausschluss des Vorsteuerabzugs, wenn die Beteiligung ausnahmsweise dem unternehmerischen Bereich des Veräußerers zugeordnet war (und aus materiellen oder praktischen Gesichtspunkten keine Option zur Steuerpflicht möglich war). Diese ausgangsseitige Qualifikation wurde vom EuGH nun um die nicht-steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen erweitert und sieht zudem entsprechende Folgen für den Vorsteuerabzug bezüglich den mit der Transaktion verbundenen Eingangsleistungen vor.

Report aus Brüssel

  • Vellen, Michael, Neue bzw. geplante Richtlinien und Verordnungen, EUUStB 2011, 40-46

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 15.12.2011 14:49