Otto Schmidt Verlag


Heft 6 / 2026

In der aktuellen Ausgabe ErbStB Heft 6 (Erscheinungstermin: 05. Juni 2026) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 20.11.2025 - II R 7/23 / Knittel, Michael, Zulässige Rückwirkung der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf den 1.7.2016, ErbStB 2026, 161-162

BFH v. 15.1.2026 - IV R 25/23 / Knittel, Michael, Zur Entgeltlichkeit der Übertragung eines Mitunternehmeranteils, ErbStB 2026, 162-163

BFH v. 5.11.2025 - II R 9/23 / Wilms, Laura, Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder, ErbStB 2026, 163-164

BFH v. 25.2.2026 - II R 5/24 / Knittel, Michael, Erstmaliger Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft, ErbStB 2026, 164-165

Hess. FG v. 10.12.2025 - 5 K 1312/23 / Marfels, Michael, Keine GrESt bei bloßem Fortbestehen einer Altgesellschafterstellung im Fall der Beteiligungskettenverkürzung, ErbStB 2026, 165-168

Sächs. FG v. 20.8.2025 - 2 K 302/25 / Marfels, Michael, Widerruf einer Grundstücksschenkung bei Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, ErbStB 2026, 168-169

FG Berlin-Brandenburg v. 11.2.2026 - 3 K 3066/21 / Dorn, Katrin / Marquardt, Robert, Abgrenzung von wirtschaftlichen Einheiten bei Garagen und PV-Anlagen, ErbStB 2026, 169-170

FG Köln v. 26.3.2025 - 4 K 2035/24 / Marquardt, Robert, Grundbesitzbewertung von Eigentumswohnungen im Vergleichswertverfahren, ErbStB 2026, 170-171

BFH v. 20.11.2025 - V R 10/24 / Günther, Karl-Heinz, Zu den Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung, ErbStB 2026, 171

BFH v. 3.3.2026 - VIII R 24/21 / Knittel, Michael, InvStG 2004: Ermittlung von Erträgen aus der Veräußerung von Aktien auf Fondsebene, ErbStB 2026, 171-172

FG München v. 7.1.2026 - 4 K 1677/24 / Günther, Karl-Heinz, Steuerbefreiung für ein Familienheim: Verspäteter Einzug des Erben, ErbStB 2026, 172-173

Sächs. FG v. 27.2.2026 - 8 V 1545/25 / Günther, Karl-Heinz, Gegenstand der Schenkungsteuer bei unentgeltlicher Übertragung von Geschäftsguthaben zwischen Mitgliedern einer Genossenschaft, ErbStB 2026, 173

FG Berlin-Brandenburg v. 27.2.2026 - 16 V 16180/25 / Günther, Karl-Heinz, Grundsteuer: Eigentumswohnung und Tiefgarage als einheitliche wirtschaftliche Einheit?, ErbStB 2026, 173-174

Rechtsprechung Zivilrecht

BGH v. 26.3.2025 - IV ZB 15/24 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Bindungswirkung einer ergänzend ausgelegten Ersatzerbeinsetzung im Erbvertrag, ErbStB 2026, 174-175

Verwaltung

BMF v. 27.4.2026 - IV B 5 - S 1308/00008/005/097 / Günther, Karl-Heinz, BMF aktualisiert Anwendungsschreiben zum Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG), ErbStB 2026, 175

BZSt v. 30.3.2026 - / Günther, Karl-Heinz, Freistellung von der deutschen Kapitalertragsteuer gem. § 50c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 43b EStG bzw. Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, ErbStB 2026, 175-176

LfSt Bayern v. 10.2.2026 - S 3101.1.1-9/34 St 34 / Günther, Karl-Heinz, Gemeiner Wert von Erfindungen und Urheberrechten, ErbStB 2026, 176

Beiträge für die Beratungspraxis

Saecker, Christian, Steuerverwaltung veröffentlicht neue Erlasse zur Grunderwerbsteuer, ErbStB 2026, 176-182

Mit der Grunderwerbsteuerreform in 2021 (Gesetz zur Änderung des GrEStG v. 12.5.2021, BGBl. I 2021, 986) wurde es im Grunderwerbsteuerrecht mit der Einführung des neuen Ergänzungstatbestands § 1 Abs. 2b GrEStG unübersichtlich. Denn es entwickelte sich mit diesem weiteren Tatbestand die sog. Signing-Closing-Theorie, gleichzeitig sah die Steuerverwaltung in bestimmten Fallkonstellationen doppelte Grundstückszurechnungen. Der Gesetzgeber lenkte hier allerdings mit der Einführung des § 1 Abs. 4a GrEStG zwischenzeitlich ein (JStG 2024 v. 2.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387). Parallel dazu veröffentlichte der BFH diverse Urteile. In dieser Gemengelage gab die Steuerverwaltung fünf Ländererlasse heraus. Ihre Bedeutung wird in diesem Aufsatz beschrieben.

Marquardt, Robert / Hausmann, Andrea / Miethe, Reinhard, § 198 BewG: Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag im Verkehrswertgutachten, ErbStB 2026, 183-189

Bei der Feststellung von Grundbesitzwerten hat der Stpfl. gem. § 198 BewG die Möglichkeit u.a. durch ein Verkehrswertgutachten nachzuweisen, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den §§ 179 und 182 bis 196 BewG ermittelte Wert. Dem Gutachten sind die allgemeinen Wertverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag und der Grundstückszustand zum Qualitätsstichtag zugrunde zu legen (§ 2 Abs. 1 ImmoWertV 2021). Der Beitrag stellt zunächst dar, was der Wertermittlungsstichtag und die allgemeinen Wertverhältnisse sind und wie die allgemeinen Wertverhältnisse zu berücksichtigen sind (Abschn. II.). Dann wird der Frage nachgegangen, was der Qualitätsstichtag und der Grundstückszustand sind und ob und wenn ja wie künftige Änderungen des Grundstückszustands zu berücksichtigen sind (Abschn. III.). Vor dem Fazit wird schließlich auf Grundstücksschenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt eingegangen (Abschn. IV.).

Anemüller, Christian, Private Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP-INV für den VZ 2025 – Teil I, ErbStB 2026, 189-194

Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte bleibt auch 17 Jahre nach Einführung der Abgeltungsteuer anspruchsvoll. Die Regelungen zu den Kapitaleinkünften sind im Wesentlichen im EStG und in Spezialgesetzen, insb. dem AStG sowie dem InvStG, geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung (ESt-Erklärung) anzugeben, soweit dies notwendig oder zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt für den VZ 2025 auf den Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV. Die seit 2018 bestehende “Dreiteilung der Formulare“ wurde auch für den VZ 2025 beibehalten. Auch für den VZ 2025 haben sich Änderungen ergeben, welche auch die Anlage KAP-INV 2025 betreffen. Darüber hinaus wurden die amtlichen Formulare redaktionell auf den VZ 2025 fortgeschrieben.
Die Anlage KAP dient der Erfassung sämtlicher Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit sie nicht über die Anlage KAP-BET für Einkünfte aus Beteiligungen an vermögensverwaltenden Gesellschaften oder über die Anlage KAP-INV für bestimmte Einkünfte aus Anteilen an Investmentfonds zu erfassen sind.
Nachdem in zwei Beiträgen die Anlagen KAP und KAP-BET 2025 (Anemüller, ErbStB 2026, 76 und ErbStB 2026, 117) erläutert wurden, stellt dieser zweiteilige Beitrag nunmehr die relevanten Informationen zur Anlage KAP-INV 2025 vor, wobei auch auf ausgewählte Fragestellungen aus Rspr. und Verwaltungsanweisungen sowie auf die Regelungen nach dem seit 2018 geltenden InvStG eingegangen wird.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, Grundsteuer-Reformgesetz verfassungsgemäß, ErbStB 2026, 194

Günther, Karl-Heinz, Geplante Änderung des GrEStG, ErbStB 2026, 194

Günther, Karl-Heinz, Gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkungen als persönliche Verhältnisse i.S.d. § 9 Abs. 3 BewG, ErbStB 2026, 195

Günther, Karl-Heinz, Beteiligung an KGaA als schenkungsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen, Anmerkung zu BFH v. 26.2.2025 – II R 54/22, ErbStB 2026, 195

Günther, Karl-Heinz, Grundsteuer und Länderöffnungsklausel: neue Landesgesetze im Kalenderjahr 2025, ErbStB 2026, 195

Günther, Karl-Heinz, Ernstliche Zweifel an der Anwendung von § 1 Abs. 2b GrEStG bei Erbauseinandersetzungen über Anteile an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften, ErbStB 2026, 195

Günther, Karl-Heinz, Verschärfungen der österreichischen Grunderwerbsteuer in Bezug auf Share Deals – Ein Vorbild für Reformüberlegungen zum deutschen GrEStG?, ErbStB 2026, 195

Günther, Karl-Heinz, Das Ertragswertverfahren zur Grundsteuer im Bundesmodell – Anmerkungen zum Urteil des BFH v. 12.11.2025 – II R 31/24, ErbStB 2026, 196

Service

Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten (I) – Erstes Anwendungsschreiben des BMF zu § 6e EStG, ErbStB 2026, R5

Kirchensteuerreduzierung/-vermeidung im Hinblick auf Abfindungen, Veräußerungen u.Ä. – Handlungsoptionen in einer vielschichtigen Rechtsmaterie, ErbStB 2026, R5

Aktuelle FG-Rspr. zum Ertragsteuerrecht, ErbStB 2026, R5

§ 15 FAO Selbststudium: Aktuelle Grundsatzentscheidungen des VIII. Senats des BFH (I) – Bandbreite, Kernfragen und Gestaltungsspielräume bei Kapitaleinkünften, ErbStB 2026, R5-R6

GmbH 2 Go (Teil 32): Die Immobilien-GmbH (Teil 1) – Wann ist sie steuerlich sinnvoll?, ErbStB 2026, R6

Formwechsel des Vereins in die GmbH – Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung, ErbStB 2026, R6

Rückläufige Eingänge beim BFH: Liegt dies auch an der Finanzverwaltung?, ErbStB 2026, R6

“Frequently asked questions (FAQ)“ – Verwaltungshandeln mit Folgen oder bloße Pressearbeit?, ErbStB 2026, R6

§ 15 FAO Selbststudium: Der dingliche Arrest nach der Abgabenordnung, ErbStB 2026, R6



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