Otto Schmidt Verlag


Heft 7 / 2026

In der aktuellen Ausgabe ErbStB Heft 7 (Erscheinungstermin: 05. Juli 2026) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 14.1.2026 - II R 24/23 / Marfels, Michael, Rückerwerb eines Grundstücks durch Bruchteilsgemeinschaft, ErbStB 2026, 197-198

FG München v. 24.3.2026 - 4 K 927/24 / Grootens, Mathias, Ermittlung des Grundbesitzwerts eines unter Nießbrauchsvorbehalt zugewendeten Miteigentumsanteils, ErbStB 2026, 198-199

FG Berlin-Brandenburg v. 8.10.2025 - 16 K 3169/22 / Marquardt, Robert, § 198 BewG: Vergleichsgrundstücke müssen verifizierbar sein, ErbStB 2026, 199-201

FG Münster v. 1.12.2025 - 14 K 2107/22 E / Mühlenstädt, Marvin, Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an einem GmbH-Anteil bei Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt, ErbStB 2026, 201-203

FG München v. 30.7.2025 - 4 K 888/25 / Münch, Lukas, Steuerentstehung und Bewertung bei freigebiger Zuwendung eines nachrangigen Nießbrauchsrechts, ErbStB 2026, 203-204

FG Düsseldorf v. 8.10.2025 - 11 K 1987/25 GE / Günther, Karl-Heinz, Anwendbarkeit der verlängerten Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n.F., ErbStB 2026, 204-205

FG Sachsen v. 25.2.2026 - 2 K 602/25 / Günther, Karl-Heinz, Kein steuerbarer Verlust bei den Kapitaleinkünften durch die momentane Wertlosigkeit von ADRs und GDRs, ErbStB 2026, 205-206

Nds. FG v. 18.6.2025 - 9 K 129/22 / Günther, Karl-Heinz, Goldhandel einer ausländischen Personengesellschaft, ErbStB 2026, 206-207

Nds. FG v. 18.11.2025 - 7 K 165/24 / Günther, Karl-Heinz, Besteuerung von Zahlungen aus privaten Rentenversicherungsverträgen mit Kapitalwahlrecht, ErbStB 2026, 207-208

FG München v. 20.2.2026 - 4 K 515/19 / Günther, Karl-Heinz, Zwingende Aufhebung eines Feststellungsbescheids zur GrESt bei Angabe eines unzutreffenden Steuerentstehungszeitpunkts, ErbStB 2026, 208

FG Berlin-Brandenburg v. 25.3.2026 - 3 K 3167/24 / Günther, Karl-Heinz, Einbeziehung einer Denkmalschutzzone in eine größere Bodenrichtwertzone mit nicht dem Denkmalschutz unterliegenden Objekten, ErbStB 2026, 208-209

Rechtsprechung Zivilrecht

OLG Frankfurt/M. v. 29.4.2025 - 21 W 26/25 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Widerruf eines Testaments durch Zerreißen – wer Gewahrsam hat, hat die Vermutung, ErbStB 2026, 209-210

OLG Nürnberg v. 14.4.2026 - 11 UF 940/25 / Gruner, Ann-Kristin, Streit um das Eigentum an einem Hochzeitsgeschenk, ErbStB 2026, 210-211

Verwaltung

FinMin. Sachsen-Anhalt v. 4.2.2026 - 43 - S 3802-36 / Günther, Karl-Heinz, Erbrecht des Fiskus, ErbStB 2026, 211-212

LfSt Rheinland-Pfalz v. 26.3.2026 - S 2221-0006#2025/0001-0404 St / Günther, Karl-Heinz, Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Überlassung einer Wohnung, ErbStB 2026, 212

Beiträge für die Beratungspraxis

Juja, Akram / Meyer, Matthias, Holdingstrukturen in der Unternehmensnachfolge, ErbStB 2026, 213-221

Die Etablierung von kapitalistischen Holdingstrukturen ist ein gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens. Neben den ertragsteuerlichen Vorteilen (s. ersten Teil dieser Beitragsreihe, s. Meyer/Juja, ErbStB 2025, 12) können auch erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Vorteile (s. zweiter Teil, s. Juja/Meyer, ErbStB 2025, 83) i.R. eines ganzheitlichen Beratungskonzeptes geschaffen werden. Jedoch ist auch i.R. einer ganzheitlichen Beratung zu prüfen, inwieweit der Zeitraum nach der Etablierung einer Holding-Struktur und anschließender Übertragung an die nächste Generation (vermeidbare) Risiken mit sich bringt. Diese Risiken sind Gegenstand dieses neuen dritten Teils der Beitragsreihe mit Fokus auf die Nachversteuerungstatbestände des § 13a ErbStG und die Sperrfristen nach § 22 UmwStG.

Esskandari, Manzur, Die aufschiebend bedingte Bestellung eines Wohnungsrechts in der vorweggenommenen Erbfolge, ErbStB 2026, 221-225

Die Übertragung einer Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt zählt zu den Klassikern der vorweggenommenen Erbfolge (s. bereits Esskandari, ErbStB 2013, 119). Eine in der Praxis häufig erst nachgelagert gestellte, für den Nießbraucher und seinen Ehegatten aber existentielle Frage betrifft die Absicherung des überlebenden Ehegatten nach dem Tod des Berechtigten – und zwar in den Fällen, in denen dieser Ehegatte weder Eigentümer der Immobilie noch ursprünglich selbst am Nießbrauch beteiligt ist. Der nachfolgende Beitrag stellt am Beispielsfall eine gestufte Gestaltung vor, die auf der Rspr. des Bdb. OLG zur aufschiebend bedingten Bestellung dinglicher Grundstücksrechte (Bdb. OLG v. 18.11.2022 – 5 W 110/21, NotBZ 2023, 224) aufbaut und die dem überlebenden Ehegatten ein dinglich gesichertes Wohnungsrecht verschafft, ohne zu Lebzeiten des Nießbrauchers einen schenkungsteuerlichen Tatbestand auszulösen.

Anemüller, Christian, Private Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP-INV für den VZ 2025 – Teil II, ErbStB 2026, 225-230

Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte bleibt auch 17 Jahre nach Einführung der Abgeltungsteuer anspruchsvoll. Die Regelungen zu den Kapitaleinkünften sind im Wesentlichen im EStG und in Spezialgesetzen, insb. dem AStG sowie dem InvStG, geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung (ESt-Erklärung) anzugeben, soweit dies notwendig oder zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt für den VZ 2025 auf den Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV. Die seit 2018 bestehende “Dreiteilung der Formulare“ wurde auch für den VZ 2025 beibehalten. Auch für den VZ 2025 haben sich Änderungen ergeben, welche auch die Anlage KAP-INV 2025 betreffen. Darüber hinaus wurden die amtlichen Formulare redaktionell auf den VZ 2025 fortgeschrieben.
Die Anlage KAP dient der Erfassung sämtlicher Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit sie nicht über die Anlage KAP-BET für Einkünfte aus Beteiligungen an vermögensverwaltenden Gesellschaften oder über die Anlage KAP-INV für bestimmte Einkünfte aus Anteilen an Investmentfonds zu erfassen sind.
Nachdem in zwei Beiträgen die Anlagen KAP und KAP-BET 2025 (Anemüller, ErbStB 2026, 76 und ErbStB 2026, 117) erläutert wurden, stellt dieser zweiteilige Beitrag nunmehr die relevanten Informationen der Anlage KAP-INV 2025 vor, wobei auch auf ausgewählte Fragestellungen aus Rspr. und Verwaltungsanweisungen sowie auf die Regelungen nach dem seit 2018 geltenden InvStG eingegangen wird.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück, ErbStB 2026, 230

Günther, Karl-Heinz, Notar- und Maklerkosten als Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung nach erfolgter Vorkaufsrechtsausübung?, ErbStB 2026, 230

Günther, Karl-Heinz, Befristung von Grunderwerbsteuerbefreiungen bei Personengesellschaften und deren Gesellschaftern, ErbStB 2026, 231

Günther, Karl-Heinz, Übergangsregelung des § 56 InvStG – Verluste aus vor 2018 erworbenen Investmentanteilen sind voll abziehbar, ErbStB 2026, 231

Günther, Karl-Heinz, Wohnungsunternehmen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2026, 231

Günther, Karl-Heinz, Einkünfteerzielung und -zurechnung beim Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen – divergierende Rspr.-Grundsätze und Neupositionierung des BMF, ErbStB 2026, 231-232

Günther, Karl-Heinz, Verminderung des steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs nach § 5 Abs. 1 Satz 6 EStG, ErbStB 2026, 232

Service

Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten (II) – Erstes Anwendungsschreiben des BMF zu § 6e EStG, ErbStB 2026, R5

DigiTax2Go (Teil 2): Besteuerung von OnlyFans-Influencern (I) – Grundlagen und Besteuerung bei Inlandssachverhalten, ErbStB 2026, R5

Freibeträge für Kinder und Kindergeld – Ein Rspr.-Update, ErbStB 2026, R5

§ 15 FAO Selbststudium: Aktuelle Grundsatzentscheidungen des VIII. Senats des BFH (II) – Verlustnutzung bei Gesellschafterdarlehen, ErbStB 2026, R5-R6

Holdingmodelle neu gedacht – Anlässe, Implementierung, alternative Gestaltungen, ErbStB 2026, R6

Kritik und neue Grundsätze des BFH zur Umsatzbesteuerung von Mitgliedsbeiträgen zu Sportvereinen, ErbStB 2026, R6

Nächster und letzter Halt ist der BFH nach dem mit Spannung erwarteten EuGH-Urteil in Bezug auf die Frage der Unionsrechtsmäßigkeit des gesetzlichen Aufteilungsgebots in § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, ErbStB 2026, R6

Was Arcomet (C-726/23) offenließ, klärt Stellantis: Preisanpassung statt Dienstleistung – Eigenständige Dienstleistung, behördliche Fiktion und variabler Kaufpreis als erstmaliger systematischer Orientierungsrahmen für Verrechnungspreisanpassungen im Mehrwertsteuerrecht, ErbStB 2026, R6



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