Otto Schmidt Verlag


BMF-Schreiben

Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Mit BMF-Schreiben v. 21.8.2025 hat die Finanzverwaltung das BMF-Schreiben v. 14.1.2021 - IV C 1 - S 2296-c/20/10004 :006, BStBl. II 2021, 103 zu Einzelfragen zu § 35c EStG neu gefasst.

BMF-Schreiben v. 21.8.2025 - IV C 1 - S 2296-c/00004/018/050 DOK: COO.7005.100.2.12790138

EStG § 35c

Mit der Steuerermäßigung des § 35c EStG werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Zu den Anwendungsfragen hat das BMF das bisherige Anwendungsschreiben v. 14.1.2021 - IV C 1 - S 2296-c/20/10004 :006, BStBl. II 2021, 103 neu gefasst. Es beantwortet den Bearbeitenden in den Finanzämtern und den Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl rechtlicher Fragen zur Anwendung und Geltendmachung des § 35c EStG.

Wie in der Vorfassung ist eine Anlage enthalten, die typische vorbereitende Arbeiten und Umfeldmaßnahmen aufführt. Diese können von der Steuerermäßigung des § 35c EStG umfasst sein, soweit sie im Zusammenhang mit einer den technischen Mindestanforderungen der ESanMV genügenden energetischen Maßnahme stehen.

Das neu gefasste BMF-Schreiben tritt neben das BMF-Schreiben v. 23.12.2024 - IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :008, BStBl. I 2025, 39 zu der mit der Steuererklärung einzureichenden Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen, der sogenannten Musterbescheinigung.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.08.2025 14:23
Quelle: BMF online

zurück zur vorherigen Seite