Otto Schmidt Verlag


BMF-Schreiben

Entgelt von dritter Seite bei Zahlung eines Gerätebonus durch ein Mobilfunkunternehmen für die Abgabe eines Endgeräts durch den Vermittler eines Mobilfunkvertrags

Mit BMF-Schreiben v. 23.1.2024 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Abschnitt 10.2 Abs. 5 ergänzt.

BMF-Schreiben v. 23.1.2024 - III C 2 - S 7200/19/10003 :019, DOK 2023/1237710

UStG § 10

Abschnitt 10.2 Abs. 5 Umsatzsteuer – Anwendungserlass wurde wie folgt um einen Satz 9 ergänzt:

„Wird zwischen dem Mobilfunkunternehmen und dem Vermittler ein Vertrag geschlossen, nach dem das Mobilfunkunternehmen dem Vermittler eine (Abschluss- )Provision unabhängig von der Abgabe eines Mobilfunkgeräts (vertragliche Entkopplung) an den Endkunden zahlt, stellt die Provision insgesamt Entgelt für die Vermittlungsleistung dar.“

Diese Regelung gilt in allen offenen Fällen.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.01.2024 15:54
Quelle: BMF online

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