Otto Schmidt Verlag


BMF-Schreiben

Definition von Anlagegold

Mit BMF-Schreiben v. 8.6.2023 hat die Finanzverwaltung den Begriff „Anlagegold“ im Sinne von Artikel 344 der MwStSystRL definiert.

BMF-Schreiben v. 8.6.2023 - III C 3 - S 7423/20/10001 :001, DOK 2023/0533207

MwStSystRL Artikel 344

In der Leitlinie zur 117. Sitzung des Mehrwertsteuerausschusses - „Sonderregelung für Anlagegold - Definition von Anlagegold“ ist der Mehrwertsteuerausschuss der Auffassung, dass Gold in runder, ovaler oder unregelmäßiger Form, sofern es vom Goldmarkt akzeptiert wird, und einen Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln aufweist, als „Anlagegold“ im Sinne von Artikel 344 der MwStSystRL gilt, obwohl es keine Barren- oder Plättchenform hat.

Entsprechend wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.

Die vorstehenden Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.06.2023 11:16
Quelle: BMF online

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