BMF-Schreiben
Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital
Mit BMF-Schreiben v. 11.4.2023 hat die Finanzverwaltung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapital, das vor allem Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten erhalten, und dabei insbesondere zur Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital Stellung genommen.
BMF-Schreiben v. 11.4.2023 - IV C 6 - S 2133/19/10004 :002, DOK 2023/0346919
KStG § 8 Absatz 3 Satz 2 2. Alternative
EStG § 20 Absatz 1 Nummer 1
Das BMF-Schreiben nimmt ausführlich zu folgenden Punkten Stellung:
- Definition von Genussrechtskapital,
- Abgrenzung von Genussrechtskapital zu anderen Kapitalüberlassungen,
- Steuerbilanzrechtliche Abgrenzung von Fremdkapital und Eigenkapital,
- Ansatz einer Verbindlichkeit in der Bilanz,
- Zahlungen auf Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung und
- Debt-Mezzanine-Swap.
Die Regelungen des BMF-Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.04.2023 16:39
Quelle: BMF online