Otto Schmidt Verlag


Heft 7 / 2018

In der aktuellen Ausgabe EStB Heft 7 (Erscheinungstermin: 25. Juli 2018) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

07

Aktuelles

Günther, Karl-Heinz, Regierungsdes BMF zur Entlastung von Familien, EStB 2018, 233

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

BFH v. 24.1.2018 - I R 48/15 / Schimmele, Jürgen, Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II nach , EStB 2018, 233-234

BFH v. 1.3.2018 - IV R 38/15 / Weiss, Martin, Eigenes Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes während des Bestehens einer atypisch stillen Gesellschaft, EStB 2018, 234-236

BFH v. 21.2.2018 - I R 60/16 / Cornelius, Eike, Daytrading-Geschäfte als Termingeschäfte, EStB 2018, 236-237

BFH v. 25.4.2018 - IV R 8/16 / Weiss, Martin, Voller GewSt-Freibetrag bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums, EStB 2018, 238-239

BFH v. 22.2.2018 - VI R 17/16 / Bleschick, Sascha, Kein gegenwärtiger Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten, EStB 2018, 239-241

BFH v. 15.3.2018 - VI R 8/16 / Bleschick, Sascha, Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn, EStB 2018, 241-243

BFH v. 28.2.2018 - VIII R 41/15 / Weiss, Martin, Anwendung von § 20 Abs. 9 EStG auch bei fehlendem Zufluss von Kapitalerträgen nach dem 1.1.2009, EStB 2018, 243-244

BFH v. 30.1.2018 - VIII R 20/14 / Aweh, Lothar, Zur Gewinnfeststellung gem. § 15 Abs. 1 InvStG a.F., EStB 2018, 244-245

BFH v. 21.2.2018 - VI R 18/16 / Apitz, Wilfried, Baukostenzuschuss für öffentliche Mischwasserleitung nicht nach § 35a EStG begünstigt, EStB 2018, 246

BFH v. 11.4.2018 - III R 18/17 / Hartman, Timo, Kein Kindergeld für Zweitausbildung nach zeitlicher Zäsur, EStB 2018, 247-248

BFH v. 14.3.2018 - III R 5/17 / Hartman, Timo, Kindergeld eines Gewerbetreibenden in Fällen des § 1 Abs. 3 EStG, EStB 2018, 248-249

BFH v. 21.2.2018 - I R 46/16 / Günther, Karl-Heinz, Verschmelzung nach Forderungsverzicht mit Besserungsabrede, EStB 2018, 249

Verwaltung

OFD NW v. 24.4.2018 - S 2137 - 2012/0007 - St 143 / Günther, Karl-Heinz, Rückkaufoptionen im Kfz-Handel im Zusammenhang mit Leasing-Restwertmodellen des VW‐Konzerns, EStB 2018, 249-250

BMF v. 6.6.2018 - IV C 6 - S 2133-b/18/10001 / Günther, Karl-Heinz, Bekanntgabe der Taxonomien 6.2 vom 1.4.2018, EStB 2018, 250

Hess. MdF v. 13.6.2018 - Pressemitteilung / Günther, Karl-Heinz, Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Beseitigung von Unwetterschäden, EStB 2018, 250-251

MdF NW v. 18.6.2018 - S 0338 - 34 - V A 2 / Günther, Karl-Heinz, Allgemeinverfügung zur beschränkten Abziehbarkeit sonstiger Vorsorgeaufwendungen, EStB 2018, 251

BMF v. 17.4.2018 - IV C 5 - S 2439/12/10001 / Günther, Karl-Heinz, Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung: Frist für elektronische Übermittlung verlängert, EStB 2018, 251

MdF NRW v. 23.4.2018 - S 3812b - 1 - V A 6 / Günther, Karl-Heinz, Erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen bei Wohnungsvermietungsgesellschaft, EStB 2018, 251-252

Beiträge für die Beratungspraxis

Paus, Bernhard, Vorfälligkeitsentschädigung bei Vermietungseinkünften, EStB 2018, 252-256

Bei der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens bemisst sich die Vorfälligkeitsentschädigung im Wesentlichen nach dem Betrag an Zinsen, auf den die Bank verzichtet – im Wesentlichen also nach der Differenz zwischen den vertraglich fest vereinbarten und den marktüblichen Zinsen. In weiten Bereichen wird die Vorfälligkeitsentschädigung deshalb steuerlich so behandelt, wie es für die wegfallenden Zinsen der Fall gewesen wäre. Daneben stellt der BFH darauf ab, wodurch die vorzeitige Ablösung des Darlehens veranlasst wurde.

Günther, Karl-Heinz, Überlassung eines betrieblichen Kfz an Arbeitnehmer, EStB 2018, 256-263

Die Überlassung eines betrieblichen Kfz an Arbeitnehmer hat für den Unternehmer immer dann die Versteuerung eines LSt-pflichtigen geldwerten Vorteils zur Folge, wenn die Nutzungsüberlassung nicht nur zur Durchführung betrieblich veranlasster Fahrten erfolgt, sondern der Arbeitnehmer das Kfz auch zur Durchführung von Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder zu mehr als einer wöchentlichen Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nutzt. Der Überblick über die aktuell von der Finanzverwaltung vertretene Rechtsauffassung verdeutlicht Aspekte, auf die sich Arbeitgeber – insbesondere bei anstehenden LSt-Außenprüfungen – einstellen müssen.

Heuel, Ingo / Matthey, Isabell, Im Privatvermögen gehaltene Kryptowährungen, EStB 2018, 263-270

Mit Kryptowährungen – insbesondere mit ihrer bekanntesten, dem Bitcoin – konnten Anleger in den vergangenen Jahren teilweise beträchtliche Gewinne erzielen. In einer kleinen Beitragsreihe wird die ertragsteuerliche Einordnung von im PV und BV gehaltenen Kryptowährungen dargestellt. Vorliegend wird auf den Verkauf, den Tausch und das Schürfen (sog. Mining) von im PV gehaltenen Kryptowährungen eingegangen. Spezialfälle sowie die ertragsteuerlichen Folgen, wenn Kryptowährungen im BV gehalten werden, werden in den folgenden Ausgaben des EStB beleuchtet.

Literaturempfehlungen

Nettersheim, Achim, Dienstwagenüberlassung an Minijobber, EStB 2018, 270-271

Nettersheim, Achim, Private Mitbenutzung eines häuslichen Arbeitszimmers, EStB 2018, 271

Nettersheim, Achim, Abfindungszahlungen mit internationalem Hintergrund, EStB 2018, 271

Nettersheim, Achim, Betriebsaufspaltung über die Grenze, EStB 2018, 271-272

Service

Neues zum Europäischen Gesellschaftsrecht: Digitalisierung im GmbH-Recht (I), EStB 2018, R5

Aktuelle FG-Rechtsprechung rund um die GmbH, EStB 2018, R5

Gesellschafterbeschluss in der Ein-Personen-GmbH: Erfüllung der Dokumentationspflichten, EStB 2018, R5

Aktuelle Rechtsprechung zur Außenprüfung, EStB 2018, R5

Aktuelle Entwicklungen im Besteuerungsverfahren bei (insolventen) Personengesellschaften, EStB 2018, R5

Aktuelle verfahrensrechtliche Aspekte bei Bauträgeraltfällen nach §§ 13b, 27 Abs. 19 UStG unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung, EStB 2018, R6

Ende der Diskriminierung der in Spanien nicht ansässigen Erben/Schenkungsnehmer mit Sitz in einem Drittstaat?, EStB 2018, R6

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