Otto Schmidt Verlag


Heft 8 / 2015

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 8, Erscheinungstermin: 17. August 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

  • BFH v. 4.2.2015 - XI R 14/14 / Weigel, Martin, Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf einzelner Unternehmensteile an unterschiedliche Erwerber, UStB 2015, 209-211
  • BFH v. 18.3.2015 - XI R 15/11 / Vellen, Michael, Steuerbefreiung der Leistungen eines Arztes, UStB 2015, 211-213
  • FG Köln v. 11.3.2015 - 2 K 1707/11, 2 K 1708/11, 2 K 1711/11 / Rothenberger, Franz, Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungsunternehmen, UStB 2015, 213-214
  • FG Berlin-Brandenburg v. 3.6.2015 - 5 V 5026/15 / Sterzinger, Christian, Finanzamt darf von Bauunternehmern keine Umsatzsteuern nachfordern, UStB 2015, 214-216
  • FG Münster v. 7.5.2015 - 5 K 2354/12 U / Heinrichshofen, Stefan, Zuordnung von Räumlichkeiten in einem Betriebsleiterwohnhaus, UStB 2015, 216-217
  • FG Düsseldorf v. 23.5.2014 - 1 K 1552/13 U / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Umbauleistungen einer Apothekerin für eine Arztpraxis als unentgeltliche Wertabgabe, UStB 2015, 217-218
  • FG Münster v. 16.4.2015 - 5 K 2317/12U / Heinrichshofen, Stefan, Zurechnung von Vorsteuern im Rahmen der Zwangsverwaltung, UStB 2015, 218-219
  • FG Köln v. 11.2.2015 - 2 V 3334/14 / Sterzinger, Christian, Ordnungsgemäße Unternehmerbescheinigung im Vorsteuervergütungsverfahren, UStB 2015, 219-221
  • FG Köln v. 11.6.2015 - 13 K 3023/13 / Wohlfart, Michaela, “Räuberischer Aktionär“ erzielt umsatzsteuerpflichtige sonstige Einkünfte, UStB 2015, 221
  • FG Niedersachsen v. 23.10.2014 - 5 K 329/13 / Wohlfart, Michaela, Steuerfreiheit der Umsätze eines Heileurythmisten, UStB 2015, 221-222
  • BFH v. 19.11.2014 - V R 39/13 / Wohlfart, Michaela, Vorlage der Originalrechnung im Vorsteuer-Vergütungsverfahren, UStB 2015, 222

Verwaltung

BMF v. 7.7.2015 - III C 2 - S 7243/07/10002-03 – DOK 2015/0594610 / Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerliche Beurteilung und Abgrenzung von Schwimmbädern, UStB 2015, 222

BayLfSt v. 10.7.2015 - S 7243.1.1-5/5 St33 / Wohlfart, Michaela, Auswirkungen der Änderung des Anwendungsbereichs des ermäßigten Steuersatzes bei Saunaleistungen, UStB 2015, 222-223

OFD Niedersachsen v. 9.6.2015 - S 7106-182-St 171 / Wohlfart, Michaela, Umsatzbesteuerung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, UStB 2015, 223

OFD Niedersachsen v. 15.6.2015 - S 7117c-3-St 174 / Wohlfart, Michaela, Nachweis der Unternehmereigenschaft für die Bestimmung des Leistungsorts, UStB 2015, 223

OFD Karlsruhe v. 19.2.2015 - S 7200 / Wohlfart, Michaela, Verkäufe auf Handelsplattformen, UStB 2015, 223-224

Beiträge für die Beratungspraxis

Jansen, Axel, Vorsteuerabzug bei Beteiligungsverkäufen durch Holdinggesellschaften, UStB 2015, 224-233

Die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft von Holdinggesellschaften ist seit Jahren Gegenstand der Rechtsprechung, von deutschen FG bis zum EuGH. Trotzdem sind für die Praxis noch wichtige Punkte nicht abschließend geklärt bzw. bedürfen sorgfältiger Planung, um z.B. keine Nachteile aus nichtabziehbaren Vorsteuerbeträgen oder Auswirkungen auf umsatzsteuerliche Organkreise zu erleiden. Wenn Beteiligungsverkäufe durch Holdinggesellschaften getätigt werden, erweitert sich die Komplexität um Fragen der Steuerbarkeit dieser Verkäufe, direkt oder indirekt zuordenbare Kosten und die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus der Transaktion. Der nachfolgende Beitrag untersucht verschiedene Aspekte des Beteiligungsverkaufs auch im Zusammenhang mit Auslandsbeteiligungen.

Blottko-Rondorf, Bianca / Endert, Volker / Gothmann, Roger, Umsatzsteuerbefreiung bei Outsourcing der Verwaltung von Sondervermögen, UStB 2015, 234-240

Zahlreiche Kapitalanlagegesellschaften haben ihren Sitz und ihren Ort der Geschäftsleitung in Luxemburg. Dies liegt insbesondere an den als “regulationsfreundlich“ zu bezeichnenden rechtlichen Rahmenbedingungen, den die luxemburgische Regierung für den Bankensektor geschaffen hat. Auch die umsatzsteuerliche Regelung über die Steuerbefreiung der Verwaltung von Sondervermögen ist in Luxemburg “großzügig“ ausgestaltet, wohingegen die deutschen Regelungen eher als “eng“ zu bezeichnen sind. Im vorliegenden Beitrag sollen Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Regelungen mit Bezug auf das sog. Outsourcing, d.h. die Auslagerung von Tätigkeiten auf Dritte, aufgezeigt werden.Ziel ist es, einerseits eine möglichst gemeinschaftsrechtskonforme Ausgestaltung der Umsatzsteuerbefreiung aufzuzeigen, um hieraus Schlüsse über Defizite der deutschen Regelung ziehen zu können und mögliche Lösungen aufzuzeigen. Andererseits sollen potentielle Praxiskonflikte identifiziert werden, die aufgrund von Qualifikationskonflikten zu einer umsatzsteuerlichen Mehrbelastung führen können. Nach einer Darstellung der EuGH-Rechtsprechung mit Bezug zur Steuerbefreiung der Verwaltung von Sondervermögen werden die deutschen und luxemburgischen Regelungen erläutert und analysierend gegenübergestellt. Eine Bewertung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten sowie die Verbindung zur Rechtsprechung des EuGH erfolgen im Rahmen eines Fazits.

Service

Die Behandlung von Mietnebenkosten in der Umsatzsteuer, UStB 2015, R5

Kasse machen, aber richtig! – Anforderungen an eine ordnungsmäßige Kassenführung, UStB 2015, R5

Rückbeziehungsgrundsätze von Einbringungssachverhalten des UmwStG, UStB 2015, R5

Gewusst wie – die Anfechtung der tatsächlichen Verständigung im FG-Prozess, UStB 2015, R5

Gesamtplanrechtsprechung bei Buchwertausgliederungen, UStB 2015, R5-R6

Erbauseinandersetzungen: besser entgeltlich oder unentgeltlich?, UStB 2015, R6

Lifo-Bewertung des Vorratsvermögens gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG, UStB 2015, R6

Die Beendigung der Geschäftsführertätigkeit des Alleingesellschafters, UStB 2015, R6

Das BilRUG kommt – Die zentralen handelsrechtlichen Änderungen für die beratende Praxis, UStB 2015, R6

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.09.2015 10:27

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