Otto Schmidt Verlag


Heft 4 / 2015

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 4, Erscheinungstermin: 17. April 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

  • BFH v. 21.1.2015 - XI R 5/13 / Fritsch, Frank, Innergemeinschaftliche Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, UStB 2015, 85-86
  • BFH v. 17.12.2014 - XI R 16/11 / Fritsch, Frank, Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte, UStB 2015, 86-88
  • BFH v. 4.12.2014 - V R 16/12, V R 33/12 / Rothenberger, Franz, Steuerbefreiung für ästhetische Operationen/Behandlungen ausschließlich bei medizinischer Indikation, UStB 2015, 88-89
  • BFH v. 23.10.2014 - V R 20/14 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Umsatzsteuerfreiheit privater Krankenhausbetreiber, UStB 2015, 89-90
  • BFH v. 7.1.2015 - V B 102/14 / Weigel, Martin, Umsatzsteuerfreiheit von Unterrichtsleistungen auf der Grundlage der MwStSystRL, UStB 2015, 90-92
  • BFH v. 19.12.2014 - V R 41/13 / Heinrichshofen, Stefan, Vorsteuerabzug im Regelverfahren oder im Vorsteuervergütungsverfahren, UStB 2015, 92-93
  • BFH v. 21.1.2015 - XI R 13/13 / Vellen, Michael, Umsatzbesteuerung der Pensionspferdehaltung, UStB 2015, 93-95
  • FG Berlin-Brandenburg v. 22.1.2015 - 5 V 5260/14 / Wohlfart, Michaela, Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Lebensmitteln, UStB 2015, 95
  • FG Niedersachsen v. 8.5.2014 - 16 K 376/12 / Wohlfart, Michaela, Vorsteuerabzug aus Leistungsbezügen zur Durchführung automobilen Motorsports, UStB 2015, 95-96
  • FG Düsseldorf v. 30.1.2015 - 1 K 1523/14 U / Wohlfart, Michaela, Vorsteuerabzugsberechtigung einer Einzelperson vor Gründung einer Ein-Mann-Kapitalgesellschaft, UStB 2015, 96-97
  • FG Niedersachsen v. 28.4.2014 - 16 K 128/12 / Wohlfart, Michaela, Konkludente Gestattung der Ist-Besteuerung durch das Finanzamt, UStB 2015, 97

Verwaltung

  • BMF v. 13.3.2015 - IV D 3 - S 7279/13/10003 – DOK 2015/0230137 / Walkenhorst, Ralf, Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen von Metallen, UStB 2015, 97-98
  • BMF v. 27.2.2015 - IV D 2 - S 7200/07/10003 – DOK 2015/0112608 / Walkenhorst, Ralf, Preisnachlässe durch Verkaufsagenten/Vermittler, UStB 2015, 98-99
  • BMF v. 19.2.2015 - IV D 3 - S 7183/14/10002 – DOK 2015/0130558 / Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen von Umgangspflegern, UStB 2015, 100
  • OFD Karlsruhe v. 19.2.2015 - S 7104 / Walkenhorst, Ralf, Umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen, UStB 2015, 100-101
  • OFD Frankfurt v. 17.2.2015 - S 7225 A - 32 - St 16 / Wohlfart, Michaela, Keine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Umsätzen mit Messekatalogen, UStB 2015, 101-102

Beiträge für die Beratungspraxis

  • Rüth, Henning H., Abschied von der Vermögensverwaltung im Umsatzsteuerrecht, UStB 2015, 102-104
    Auf den ersten Blick sieht das Urteil des BFH zu den steuerbaren Leistungen eines Sportvereins (BFH v. 20.3.2014 – V R 4/13, UR 2014, 732 = UStB 2014, 224 mit Komment. ) recht harmlos aus – vier Seiten im Druck, davon eine zum Sachverhalt. Von solchen Äußerlichkeiten sollte man sich jedoch nicht täuschen lassen: Der BFH stellt in einem Rundumschlag die bisherige Praxis der Vereinsbesteuerung in Deutschland in Frage. Dass diese nicht den europäischen Vorgaben entspricht, ist zwar seit der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Kennemer Golf & Country Club (EuGH v. 21.3.2002 – Rs. C-174/00, UR 2002, 320 = UStB 2002, 247) klar. Die Ansätze der Finanzverwaltung haben sich aber seitdem nicht geändert, die EuGH-Entscheidung wird im UStAE nicht zitiert. Lediglich ein faktisches Wahlrecht zwischen Besteuerung und Nichtbesteuerung (oder auch: Vorsteuer oder keiner Vorsteuer) ist inzwischen praktisch etabliert.
  • von Streit, Georg, Praxisfragen beim grenzüberschreitenden Handel – Schwerpunkt Ein- und Ausfuhrlieferungen, UStB 2015, 105-112
    In Teil I dieses Beitrags (UStB 2015, 49) wurde untersucht, welche Auswirkungen sich auf die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen und Einfuhren ergeben, wenn die Liefergegenstände nicht unmittelbar vom Lieferanten zum Abnehmer transportiert werden (Fälle der Zwischenlagerung und anderer sog. Vorverwendungen, “gebrochene Beförderung“ etc.). Hierbei wurde die Rechtsprechung des EuGH zum sachlichen und zeitlichen Zusammenhang von Lieferung und Transport dargestellt. Aus dieser ergibt sich, dass die Steuerbefreiungen der §§ 6 und 6a UStG für Lieferungen einen deutlich weiteren Anwendungsbereich haben, als in der Praxis vielfach von der Finanzverwaltung angenommen. Im vorliegenden Teil II werden diese Ausführungen im Zusammenhang mit dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Fonderie 2A (EuGH v. 2.10.2014 – Rs. C-446/13, EU-UStB 2014, 72) aufgegriffen und die Auswirkungen der Be- oder Verarbeitung eines Liefergegenstands im grenzüberschreitenden Handel auf den Ort der Lieferung sowie auf eventuelle Befreiungstatbestände aufgezeigt. Auch wenn sich die Auslegung der Vorschriften durch die deutsche Finanzverwaltung im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH befindet, ergibt sich doch im Einzelfall Anpassungsbedarf. Abschließend wird auf die Folgen der steuerpflichtigen Abrechnung von Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen eingegangen.

Service

  • Aktuelle Fragen der gesetzlichen Verlustausgleichsverbote, UStB 2015, R5
  • Die “berufliche Veranlassung“ bei doppelter Haushaltsführung, UStB 2015, R5
  • Risikovorsorge und Haftungsbegrenzung für den Geschäftsführer, UStB 2015, R5
  • VGA mit Auslandsbezug, UStB 2015, R5-R6
  • Pflegeleistungen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer, UStB 2015, R6
  • Neue Regeln ab jetzt! – Das BVerfG und die Erbschaftsteuer, UStB 2015, R6
  • Wann besteht der Verdacht einer Steuerstraftat bei einer Außenprüfung?, UStB 2015, R6
  • Haftungsfragen für Steuerberater in der insolvenznahen Beratung, UStB 2015, R6

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.04.2015 11:47

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