Otto Schmidt Verlag


Heft 2 / 2014

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 2, Erscheinungstermin: 17. Februar 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 24.10.2013 - V R 17/13 / Heinrichshofen, Stefan, Auch Leistungsempfänger kann sich auf Anwendungsvorrang berufen, UStB 2014, 35-36
  • BFH v. 13.11.2013 - XI R 24/11 / Vellen, Michael, Steuerbefreite Kreditgewährung bei PPP-Projekt, UStB 2014, 36-37
  • BFH v. 22.8.2013 - V R 30/12 / Höink, Dr. Carsten, BFH zum Konkurrenzverhältnis mehrerer Steuerbefreiungen für den Vorsteuerabzug, UStB 2014, 37-39
  • BFH v. 13.11.2013 - XI R 2/11 / Heinrichshofen, Stefan, Vorsteuerzurechnung bei Durchschnittssatz- und Regelbesteuerung unterliegenden Ausgangsumsätzen, UStB 2014, 39-40
  • BFH v. 24.10.2013 - V R 14/12 / Fritsch, Frank, Ermäßigter Steuersatz bei Zahntechnikern, UStB 2014, 40-41
  • BFH v. 24.7.2013 - XI R 14/11 / Weigel, Martin, Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Jahressteuererklärung, UStB 2014, 41-43

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 2.1.2014 - IV D 2 - S 7300/12/10002:001 – DOK 2013/1156482 / Walkenhorst, Ralf, Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen, UStB 2014, 43-45
  • BMF v. 11.12.2013 - IV D 2 - S 7100-b/13/10001/IV D 2 - S 7100-b/11/10001 – DOK 2013/1145204 / Walkenhorst, Ralf, Selbständiger Unternehmensteil für GiG nicht zwingend, UStB 2014, 45-46
  • BMF v. 28.11.2013 - IV D 2 - S 7200/13/10004 – DOK 2013/1093635 / Walkenhorst, Ralf, Trennung der Entgelte bei einem pauschalen Gesamtverkaufspreis, UStB 2014, 46-47
  • BMF v. 29.11.2013 - IV D 2 - S 7229/10/10001-04/IV D 2 - S 7421/0:001 – DOK 2013/1102447 / Walkenhorst, Ralf, Anwendung der Differenzbesteuerung im Münz- und Briefmarkenhandel, UStB 2014, 47-48

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen, UStB 2014, 48
  • Wohlfart, Michaela, Änderung des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG durch das AmtshilfeRLUmsG, UStB 2014, 48-49
  • Wohlfart, Michaela, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen, UStB 2014, 49
  • Wohlfart, Michaela, Organisatorische Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft, UStB 2014, 49
  • Wohlfart, Michaela, Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen, UStB 2014, 49-50
  • Wohlfart, Michaela, Nachweis zur Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigungsleistungen, UStB 2014, 50
  • Wohlfart, Michaela, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, UStB 2014, 50

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Meurer, Thomas, BFH regelt Anwendungsbereich des Vorsteueraufteilungsmaßstabs neu, UStB 2014, 51-54
    Schon nach dem Urteil des EuGH vom 8.11.2012 in der Rs. BLC Baumarkt zum Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 22.7.2010 war absehbar, dass die derzeitige Regelung zur Vorsteueraufteilung gem. § 15 Abs. 4 UStG – zumindest dem Wortlaut nach – nicht dem Unionsrecht entspricht und angepasst werden muss. In seiner Folgeentscheidung vom 22.8.2013 ist der BFH nun einen unvorhersehbaren Weg gegangen, um der Vorschrift zumindest eine Teilberechtigung zusprechen zu können. Der V. Senat schränkt den Anwendungsbereich der nationalen Regelung dahingehend ein, dass eine Abweichung vom Gesamtumsatzschlüssel nur dann zulässig sein soll, wenn es sich bei den zu beurteilenden Eingangsumsätzen um Berichtigungsobjekte i.S.d. § 15a UStG handelt. Der Beitrag stellt die Sichtweise des BFH vor, bewertet diese und zeigt mögliche Folgerungen auf.
  • Sterzinger, Christian, Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen, Gleichzeitig Anmerkung zu BFH-Urteil V R 37/10, UStB 2014, 55-59
    Der V. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 22.8.2013 (BFH v. 22.8.2013 – V R 37/10, UStB 2014, 7) entschieden, dass Bauträger für die von ihnen in Auftrag gegebenen Bauleistungen grundsätzlich keine Steuerschuldner nach § 13b UStG sind. Diese Entscheidung ist mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbunden und nicht nur für Bauträger interessant, weil der BFH zahlreiche Regelungen in der Verwaltungsanweisung zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verworfen hat.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Meyer-Burow, Jochen / Connemann, Michael, “Gutschrift“, Rechnungsstorno und Haftung nach § 14c UStG, UStB 2014, 59-63
    Durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) ist § 14 Abs. 4 UStG um eine Rechnungspflichtangabe ergänzt worden. Rechnungen i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG, die vom Leistungsempfänger erstellt werden, müssen nunmehr die Angabe “Gutschrift“ enthalten. Diese Gesetzesänderung hat zu Befürchtungen geführt, dass eine sog. “kaufmännische Gutschrift“, mit der die (teilweise) Korrektur einer zuvor erteilten Rechnung vorgenommen wird, eine Haftung nach § 14c UStG auslösen könne, soweit diese ebenfalls als “Gutschrift“ bezeichnet werde. Mittlerweile hat sich das BMF diesbezüglich dahingehend geäußert, dass die Bezeichnung einer Stornorechnung als “Gutschrift“ allein nicht zur Anwendung des § 14c UStG führe. Nach unserer Auffassung bewirkt die neue Rechnungspflichtangabe für umsatzsteuerrechtliche Gutschriften keine Änderung der Rechtslage in Bezug auf sog. kaufmännische Gutschriften. Stornorechnungen, die weiterhin als “Gutschrift“ bezeichnet werden, unterliegen nach allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen nach wie vor nicht der Haftung nach § 14c UStG.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.02.2014 13:12

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