Otto Schmidt Verlag


Heft 10 / 2013

In der aktuellen Ausgabe des EStB (Heft 10, Erscheinungstermin: 21. Oktober 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 17.7.2013 - X R 17/11 / Wischmann, Rolf, Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG bei Pachtverzicht, EStB 2013, 363-364
  • BFH v. 23.7.2013 - VIII R 17/10 / Siebenhüter, Anton, Keine Verteilung eines Übergangsverlustes, EStB 2013, 364
  • BFH v. 17.7.2013 - X R 40/10 / Schimmele, Jürgen, GewSt-Pflicht nach § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 auch bei Betriebsveräußerung gegen Leibrente, EStB 2013, 364-365
  • BFH v. 7.5.2013 - VIII R 51/10 / Hilbertz, Martin, Aufwendungen für Auslandsreisen als Betriebsausgaben?, EStB 2013, 365-366
  • BFH v. 11.7.2013 - IV R 9/12 / Aweh, Lothar, Zinslauf bei rückwirkendem Wegfall einer Voraussetzung für den IAB, EStB 2013, 367
  • BFH v. 19.6.2013 - VIII X R 24/09 / Aweh, Lothar, Erfassung der Pkw-Nutzung für Familienheimfahrten von Selbständigen: verfassungsgemäß, EStB 2013, 367-368
  • BFH v. 9.7.2013 - IX R 43/11 / Brill, Mirko Wolfgang, Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb, EStB 2013, 368-369
  • BFH v. 12.12.2012 - I R 27/12 / Krömker, Ulrich, Keine Abgeltungsteuer bei vor dem 1.1.2009 angeschafften obligationsähnlichen Genussrechten, EStB 2013, 369-370
  • BFH v. 12.6.2013 - IX R 31/12 / Günther, Karl-Heinz, Veräußerungsgewinn bei partieller Nämlichkeit eines Wirtschaftsguts, EStB 2013, 370-371
  • BFH v. 11.4.2013 - III R 35/11 / Meurer, Hermann-Josef, Kindergeld: Monatlich wiederkehrende Einnahmen bei Kindern mit Behinderung, EStB 2013, 371-372
  • BFH v. 16.5.2013 - III R 8/11 / Apitz, Wilfried, Kindergeld eines polnischen Saisonarbeitnehmers, EStB 2013, 372-373

Weitere Rechtsprechung

  • Günther, Karl-Heinz, Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft, EStB 2013, 373
  • Günther, Karl-Heinz, Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen, EStB 2013, 373-374
  • Günther, Karl-Heinz, GrESt bei Verwertungsbefugnis an Grundstücken, EStB 2013, 374
  • Günther, Karl-Heinz, GrESt: Verlust der Altgesellschaftereigenschaft, EStB 2013, 374
  • Günther, Karl-Heinz, Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung durch Testamentsvollstrecker, EStB 2013, 374-375
  • Günther, Karl-Heinz, Stillhalteprämie als Veräußerungskosten, EStB 2013, 375
  • Günther, Karl-Heinz, Sonderzahlung an Zusatzversorgungskasse als Arbeitslohn, EStB 2013, 375
  • Günther, Karl-Heinz, Häusliches Arbeitszimmer eines technischen Aufsichtsbeamten, EStB 2013, 375
  • Günther, Karl-Heinz, Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes, EStB 2013, 376
  • Günther, Karl-Heinz, Versorgungsleistungen als dauernde Lasten, EStB 2013, 376
  • Günther, Karl-Heinz, Vorweggenommene WK bei Vermietung und Verpachtung, EStB 2013, 376

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 12.9.2013 - IV C 6 - S 2411/10/10002 – DOK 2013/0837216 / Krämer, Joachim, Übertragung von WG und Mitunternehmeranteilen durch Mitunternehmer, EStB 2013, 377-378

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Günther, Karl-Heinz, Bekanntgabe der Anlage EÜR 2013, EStB 2013, 378
  • Günther, Karl-Heinz, Erträge aus der Veräußerung von Genussrechten, EStB 2013, 378
  • Günther, Karl-Heinz, Änderung des Anwendungsschreibens zur Zinsinformationsverordnung, EStB 2013, 379
  • Günther, Karl-Heinz, Ausstellung von elektronischen LSt-Bescheinigungen ab 2014, EStB 2013, 379
  • Günther, Karl-Heinz, GewSt: Erweiterte Kürzung bei Betrieb einer Photovoltaikanlage, EStB 2013, 379
  • Günther, Karl-Heinz, Umfang der Hinzurechnung bei Leasingunternehmen, EStB 2013, 379-380
  • Günther, Karl-Heinz, GrESt: Rückgängigmachung von Steuervergünstigungen, EStB 2013, 380

Aktuelle Steuerfragen

  • Günther, Karl-Heinz, Aktuelle FG-Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht, Vom FG entschiedene und zwischenzeitlich beim BFH anhängige Verfahren, EStB 2013, 380-383
    Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung, die in der Zwischenzeit beim BFH anhängig sind.
  • Gatzen, Thomas, Zertifizierte private Altersvorsorgeprodukte, Verbesserte steuerliche Förderung und größere Transparenz durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG), EStB 2013, 384-389
    Aufgrund der starken und nachhaltigen demografischen Veränderungen werden zukünftig neben der gesetzlichen umlagefinanzierten Rentenversicherung sowohl die betriebliche wie auch die private kapitalgedeckte Rentenversicherung in zunehmendem Maße an Bedeutung gewinnen, um den bestehenden Lebensstandard der Bevölkerung auch im Alter sichern zu können. Die Rahmenbedingungen für die geförderten privaten Altersvorsorgeprodukte (Riester-Rente/Basis-Rente) wurden durch das Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG) in erheblichem Maße verbessert. Der Beitrag beleuchtet sowohl die steuerlichen Aspekte wie auch die Verbesserungen im Bereich des Anlegerschutzes.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Warnke, Karsten, Das neue steuerliche Reisekostenrecht ab 1.1.2014, Gesetzliche Neuregelung mit offenen Fragen, EStB 2013, 390-394
    Im Zuge des UntStRefG 2013 wurde auch das steuerliche Reisekostenrecht grundlegend überarbeitet und nunmehr gesetzlich verankert (Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts und des steuerlichen Reisekostenrechts v. 20.2.2013, BGBl. I 2013, 285). Ziel der Neuregelungen ist es, den Verwaltungsaufwand deutlich zu reduzieren und vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen zu vereinfachen. Nachfolgend werden die gesetzlichen Änderungen dargestellt. Hierzu hat das BMF jetzt das Schreiben vom 30.9.2013 – DOK 2013/0862915). Der Autor wird in einem weiteren Beitrag zu dem BMF-Schreiben und den ersten Zweifelsfragen Stellung beziehen Die Änderungen treten zum 1.1.2014 in Kraft.
  • Paus, Bernhard, Einbringung/Verkauf einer Praxis/eines Betriebs ohne Forderungsbestand, Eröffnete Chancen durch den BFH, EStB 2013, 394-397
    Bringt ein Freiberufler seine Praxis in eine Sozietät ein, bleiben ihm nach Auffassung des BFH (BFH v. 4.12.2012 – VIII R 41/09, EStB 2013, 120) die steuerlichen Vergünstigungen auch dann erhalten, wenn er den Bestand an Forderungen für sich zurückbehält. Dadurch werden Einbringungsvorgänge deutlich erleichtert – insbesondere wenn der Gewinn der Praxis als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt worden ist. Die vom BFH entwickelten Rechtsgrundsätze dürften bei einem Verkauf der Praxis unverändert gültig bleiben und hier ähnliche Vorteile vermitteln. Profitieren können schließlich Gewerbetreibend – in vollem Umfang allerding nur bei bisheriger (zulässiger) Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG).

Literaturempfehlungen

  • Nettersheim, Achim, Sanierungserlass: Gemeinden entscheiden selbst, EStB 2013, 398
  • Nettersheim, Achim, Rückstellung für Kosten der Verrechnungspreisdokumentation, EStB 2013, 398-399
  • Nettersheim, Achim, Besteuerung von Altersrenten, EStB 2013, 399
  • Nettersheim, Achim, Nutzung von Altverlusten i.S.d. § 23 EStG a.F. durch beherrschende Gesellschafter einer GmbH, EStB 2013, 399

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.10.2013 14:39

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