Otto Schmidt Verlag


Heft 9 / 2013

In der aktuellen Ausgabe des EStB (Heft 9, Erscheinungstermin: 21. September 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen:

Rechtsprechung

  • BFH v. 15.5.2013 - I R 77/08 / Wischmann, Rolf, Aktiver RAP bei Vermögensminderungen durch geldwerte Sachleistungen, EStB 2013, 323
  • BFH v. 11.4.2013 - III R 32/12 / Glanemann, Michael, Fortführung der Einnahme-Überschussrechnung ohne Realteilungsbilanz, EStB 2013, 323-324
  • BFH v. 30.1.2013 - III R 72/11 / Felten, Christoph, Gewinnermittlungswahlrecht und Rücklagenbildung nach § 6b EStG oder § 6c EStG, EStB 2013, 324-325
  • BFH v. 9.4.2013 - VIII R 19/11 / Brill, Mirko Wolfgang, Rückkaufverpflichtung gegenüber Aufsichtsrat als geldwerter Vorteil, EStB 2013, 325-326
  • BFH v. 15.5.2013 - VI R 44/11 / Brill, Mirko Wolfgang, Fahrergestellung als Arbeitslohn, EStB 2013, 326-327
  • BFH v. 15.5.2013 - VI R 24/12 / Apitz, Wilfried, Zufluss von Urlaubs-/Weihnachtsgeld bei Aufhebung einer entsprechenden Zusage?, EStB 2013, 327-328
  • BFH v. 15.5.2013 - VI R 28/12 / Schmieszek, Hans-Peter, Haftung des Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer, EStB 2013, 328-329
  • BFH v. 11.7.2013 - VI R 37/12 / Günther, Karl-Heinz, Krankheitskosten als WK, EStB 2013, 329-330
  • BFH v. 15.5.2013 - VI R 41/12 / Hilbertz, Martin, Verpflegungsmehraufwendungen für Leiharbeitnehmer, EStB 2013, 330-331
  • BFH v. 15.5.2013 - VI R 18/12 / Apitz, Wilfried, Leiharbeitnehmer regelmäßig auswärts tätig, EStB 2013, 331-332
  • BFH v. 15.5.2013 - IX R 36/12 / Formel, Rainer, Umbau als Erweiterung i.S.d. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, EStB 2013, 332
  • BFH v. 9.7.2013 - IX R 48/12 / Siebenhüter, Anton, Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei objektiv nicht vermietbarer Wohnimmobilie, EStB 2013, 332-333
  • BFH v. 16.5.2013 - IV R 23/11 / Frystatzki, Christian, Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von WG des BV durch den Insolvenzverwalter, EStB 2013, 333-335
  • BFH v. 10.4.2013 - I R 22/12 / Aweh, Lothar, Beschränkte Steuerpflicht: Nutzung einer beweglichen Sache im Inland, EStB 2013, 335-336

Weitere Rechtsprechung

  • Günther, Karl-Heinz, Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung?, EStB 2013, 336
  • Günther, Karl-Heinz, Ausländische Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen, EStB 2013, 336-337
  • Günther, Karl-Heinz, Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts als Nachlassverbindlichkeit, EStB 2013, 337
  • Günther, Karl-Heinz, Grunderwerbsteuerliche BMG bei Zwangsversteigerung, EStB 2013, 337
  • Günther, Karl-Heinz, Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, EStB 2013, 337-338
  • Günther, Karl-Heinz, Gewinnerzielungsabsicht bei einem Mitarbeiter beschäftigenden Rechtsanwalt, EStB 2013, 338
  • Günther, Karl-Heinz, Beschränkter BA-Abzug von Bewirtungsaufwendungen, EStB 2013, 338
  • Günther, Karl-Heinz, Aktivierung von aufschiebend bedingten Forderungen?, EStB 2013, 338
  • Günther, Karl-Heinz, Wesentliche Betriebsgrundlage bei Teilbetriebsabspaltung, EStB 2013, 338-339
  • Günther, Karl-Heinz, Einkünfteerzielungsabsicht bei teilweise selbstgenutzten Ferienwohnungen, EStB 2013, 339
  • Günther, Karl-Heinz, Schulgeld für Schulbesuch in den USA, EStB 2013, 339

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Günther, Karl-Heinz, Steuerliche Förderung der privaten/betrieblichen Altersvorsorge/-versorgung: Aktualisierung, EStB 2013, 339
  • Günther, Karl-Heinz, Einkommensteuerliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen: Aktualisierung, EStB 2013, 339-340
  • Günther, Karl-Heinz, Freistellungsaufträge bei Lebenspartnerschaften, EStB 2013, 340
  • Günther, Karl-Heinz, Lohnsteuerabzug ab dem Kalenderjahr 2013 im elektronischen Verfahren, EStB 2013, 340
  • Günther, Karl-Heinz, Anwendung von Besteuerungsklauseln nach DBA, EStB 2013, 340
  • Günther, Karl-Heinz, Veräußerung von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer, EStB 2013, 340
  • Günther, Karl-Heinz, Praktische Umsetzungsfragen im Bereich des Investmentsteuerrechts, EStB 2013, 341
  • Günther, Karl-Heinz, Ausweis von Investmenterträgen bei betrieblichen Anlegern, EStB 2013, 341
  • Günther, Karl-Heinz, Verfassungsmäßigkeit der Mindestgewinnbesteuerung, EStB 2013, 341
  • Günther, Karl-Heinz, Umfang der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 36 EStG, EStB 2013, 341
  • Günther, Karl-Heinz, Steuerfreiheit von landesrechtlichen Kindererziehungs- und Pflegezuschlägen, EStB 2013, 341-342
  • Günther, Karl-Heinz, Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c Abs. 1 EStG, EStB 2013, 342
  • Günther, Karl-Heinz, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren, EStB 2013, 342
  • Günther, Karl-Heinz, Änderung der Gewerbesteuerzerlegung durch AmtshilfeRLUmsG, EStB 2013, 342

Aktuelle Steuerfragen

  • Günther, Karl-Heinz, Vorweggenommene WK bei Vermietungseinkünften, Abzugsvoraussetzungen und Abgrenzungsprobleme, EStB 2013, 342-345
    Insbesondere bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken fallen häufig Aufwendungen bereits an, bevor die ersten Einnahmen erzielt werden. In der Regel wird deren Abzug als Werbungskosten (WK) unstreitig sein, weil sie mit den später tatsächlich erzielten Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Problematischer im Hinblick auf den begehrten Kostenabzug sind dagegen Fallgestaltungen, in denen es letztlich nicht zu Einkunftserzielung kommt bzw. der Zeitpunkt der einsetzenden Einkunftserzielung (noch) nicht absehbar ist. Der nachfolgende Beitrag informiert auf der Basis der aktuellen Rechtsprechung über Abzugsvoraussetzungen und Abgrenzungsprobleme vor dem Hintergrund einiger aktueller BFH-Entscheidungen zum WK-Abzug bei längerfristigem Leerstand.
  • Ritzrow, Manfred, Sprachaufenthalte im Ausland im Rahmen von Au-pair-Verhältnissen, Voraussetzungen für eine Anerkennung als Berufsausbildung, EStB 2013, 346-350
    Im Rahmen zunehmender Globalisierung sind fremde Sprachkenntnisse mehr denn je gefragt und gefordert. Auch zu diesem Zweck zieht es junge Leute ins Ausland – oftmals auch im Rahmen von Au-pair-Aufenthalten. Hier stellt sich die Frage, ob derartige Aufenthalte als Berufsausbildung – mit der Folge der steuerlichen Berücksichtigung des oftmals volljährigen Kindes – anerkannt werden können. Dieser Frage geht der Autor nach.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Demuth, Ralf, Bedeutung und Reichweite der Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs im Bilanzsteuerrecht, Zugleich Anmerkung zum Beschluss des Großen Senats (BFH v. 31.1.2013 – GrS 1/10), EStB 2013, 350-354
    Der Große Senat des BFH hat den subjektiven Fehlerbegriff bei bilanziellen Rechtsfragen aufgegeben (BFH v. 31.1.2013 – GrS 1/10, EStB 2013, 119) und dabei große Zustimmung durch das Fachschrifttum erfahren. Der subjektive Fehlerbegriff entsprach einer gefestigten BFH-Rechtsprechung und stand bei einer nach der Bilanzaufstellung erfolgten Klärung einer bilanzsteuerrechtlichen Rechtsfrage durch den BFH bisher einer Bilanzberichtigung durch den Steuerpflichtigen bzw. einer Änderung der Steuerfestsetzung durch die Finanzbehörde entgegen. Ausdrücklich offen gelassen hat der BFH in seinem Beschluss, ob der subjektive Fehlerbegriff für Fälle beizubehalten ist, in denen der Steuerpflichtigen bei der Bilanzierung von unzutreffenden Tatsachen (Prognosen oder Schätzungen) ausgegangen ist, ohne dabei gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten verstoßen zu haben. Hier stellen sich praktische Beratungsfragen, die auch das Verhältnis der Steuer- zur Handelsbilanz betreffen und denen der Autor in diesem Beitrag nachgeht.
  • Paus, Bernhard, Nachträgliche Zinsen bei Vermietungseinkünften, Fortschritte, Rückschritte, offene Fragen, EStB 2013, 354-357
    Lehnte der BFH nach “alter“ Rechtsprechung nachträgliche Zinsen bei den Vermietungseinkünften und anderen Überschusseinkünften ab, gab er mit Urteil vom 20.6.2012 seine frühere, ablehnende Rechtsprechung endgültig auf (BFH v. 20.6.2012 – IX R 67/10, EStB 2012, 365 = BStBl. II 2013, 275). Nachträgliche Zinsen für Anschaffungskredite werden nach den im betrieblichen Bereich geltenden Maßstäben als nachträgliche WK anerkannt: Nach dem Leitsatz der Entscheidung gilt die Anerkennung, “wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können“. Das Urteil betraf einen Fall, in dem das Grundstück vor Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft wurde. Die Verwaltung sieht darin eine ausreichende Rechtfertigung, die neue Rechtsprechung nur auf insoweit gleich gelagerte Fälle anzuwenden. Diese fiskalische Sichtweise der Finanzverwaltung wirft im Zusammenspiel mit der geänderten Rechtsprechung fast zwangsläufig eine Reihe neuer rechtlicher Fragen auf, denen der Autor in diesem Beitrag nachgeht.

Literaturempfehlungen

  • Nettersheim, Achim, Vereinfachte Bewertung des Vorratsvermögens, EStB 2013, 357-358
  • Nettersheim, Achim, Handwerkerleistungen bei Neubaumaßnahmen: Begünstigung nach § 35a EStG?, EStB 2013, 358
  • Nettersheim, Achim, Kurzzeitige Arbeitnehmerentsendung, EStB 2013, 358
  • Nettersheim, Achim, Entlastung kleiner Unternehmen durch das BilMoG: Ziel erreicht?, EStB 2013, 359
  • Nettersheim, Achim, EuGH: Splittingtarif auch für Grenzgänger mit Wohnsitz in der Schweiz, EStB 2013, 359-360
  • Nettersheim, Achim, Effektive Steuerbelastung in der EU und weiteren Industriestaaten, EStB 2013, 360

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.09.2013 14:25

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