Otto Schmidt Verlag


Heft 10 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des EStB (Heft 10, Erscheinungstermin: 25. Oktober 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen

Gesetzgebung

  • Günther, Karl-Heinz, Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Reisekostenrechts, EStB 2012, 355

Rechtsprechung

  • BFH v. 12.7.2012 - IV R 39/09 / Brill, Mirko Wolfgang, Berücksichtigung von Anschaffungskosten beim Formwechsel, EStB 2012, 355-357
  • BFH v. 26.6.2012 - VIII R 22/09 / Siebenhüter, Anton, Tarifbegünstigter Verkauf einer Steuerberaterpraxis, EStB 2012, 357-358
  • BFH v. 9.5.2012 - X R 38/10 / Schimmele, Jürgen, Bilanzkorrektur bei fehlerhafter Aktivierung, EStB 2012, 358-359
  • BFH v. 6.6.2012 - I R 99/10 / Wischmann, Rolf, Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben, EStB 2012, 359-360
  • BFH v. 29.8.2012 - VIII B 45/12 / Wischmann, Rolf, Verfassungsmäßigkeit des § 32a KStG, EStB 2012, 360
  • BFH v. 13.6.2012 - VI R 47/11 / Hilbertz, Martin, Regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden?, EStB 2012, 360-361
  • BFH v. 12.4.2012 - X R 57/09 / Aweh, Lothar, Nachweispflicht für Bewirtungsaufwendungen in einer Gaststätte, EStB 2012, 361-362
  • BFH v. 2.8.2012 - IV R 25/09 / Brill, Mirko Wolfgang, Schiffsreisekosten nicht steuerlich abziehbar, EStB 2012, 362-364
  • BFH v. 1.8.2012 - IX R 8/12 / Stuhldreier, Annette, Durch gescheiterte Grundstücksveräußerung veranlasste Aufwendungen, EStB 2012, 364-365
  • BFH v. 20.6.2012 - IX R 67/10 / Rothenberger, Franz, Schuldzinsenabzug bei VuV: Nachträgliche Werbungskosten, EStB 2012, 365-366
  • BFH v. 28.6.2012 - III R 26/10 / Glanemann, Michael, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende trotz volljähriger Mitbewohner?, EStB 2012, 366-367
  • BFH v. 5.7.2012 - VI R 99/10 / Siebenhüter, Anton, Praxisgebühr mindert kindergeldschädliche Einkünfte, EStB 2012, 367
  • BFH v. 14.6.2012 - VI R 89/10 / Meurer, Hermann-Josef, Kfz-Kosten bei Menschen mit Behinderungen, EStB 2012, 367-368
  • BFH v. 19.4.2012 - III R 1/11 / Krömker, Ulrich, Zuordnung des übertragenen PB für behinderte Menschen bei getrennter Veranlagung, EStB 2012, 368-369

Weitere Rechtsprechung

  • Günther, Karl-Heinz, Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten, EStB 2012, 369
  • Günther, Karl-Heinz, Erbschaftsteuer bei Erwerb aufgrund ausländischen Rechts, EStB 2012, 369-370
  • Günther, Karl-Heinz, Schachtelprivileg für Ausschüttungen einer französischen SICAV, EStB 2012, 370
  • Günther, Karl-Heinz, Schachtelprivileg für brasilianische Eigenkapitalverzinsung, EStB 2012, 370
  • Günther, Karl-Heinz, Kommunaler Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art, EStB 2012, 371
  • Günther, Karl-Heinz, Zurückbehaltene Forderungen bei Einbringungsvorgängen, EStB 2012, 371
  • Günther, Karl-Heinz, Anteile an Betriebs-GmbH als Sonder-BV, EStB 2012, 371
  • Günther, Karl-Heinz, Hausstand eines Alleinstehenden, EStB 2012, 371-372
  • Günther, Karl-Heinz, Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus, EStB 2012, 372

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Günther, Karl-Heinz, Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen ab 2013, EStB 2012, 372
  • Günther, Karl-Heinz, Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2013, EStB 2012, 372-373
  • Günther, Karl-Heinz, Klärung von Zweifelsfragen zum Investmentsteuerrecht, EStB 2012, 373
  • Günther, Karl-Heinz, Hinterbliebenenpensionen nach DBA Österreich, EStB 2012, 373

Aktuelle Steuerfragen

  • Schumann, Jan Chr., Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben, Rückstellungspflicht für Mitwirkungspflichten, EStB 2012, 374-377
  • Mit Urteil vom 6.6.2012 hat der BFH die grundsätzliche Bilanzierungspflicht für Rückstellungen wegen Kosten künftiger Betriebsprüfungen bei Großbetrieben bestätigt (BFH v. 6.6.2012 – I R 99/10, EStB 2012, 359 [in diesem Heft]). Im Folgenden werden die Konsequenzen für Handels- und Steuerbilanz dargestellt. Darüber hinaus wird eine Antwort auf die notwendige Folgefrage nach der zutreffenden Ermittlung der Rückstellungshöhe entwickelt.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Paus, Bernhard, Drittaufwand, Drohende Gefahren, ungenaue Abgrenzungen, zweifelhafte Gestaltungsmöglichkeiten, EStB 2012, 378-384
    Die Besteuerung soll dem Grundsatz nach an die Leistungsfähigkeit des Einzelnen anknüpfen. Deshalb werden grundsätzlich nur seine Einnahmen und Ausgaben erfasst. Andererseits erscheint es unbillig, Aufwendungen allein deshalb vom Abzug auszuschließen, weil nicht der Steuerpflichtige, sondern sein Ehegatte, seine Eltern oder Kinder die Zahlung geleistet haben. Dieses Dilemma spiegelt sich in der Rechtsprechung, ohne dass eine befriedigende Lösung und eine klare Linie erkennbar würden. Der Drittaufwand wird zwar dem Grundsatz nach nicht anerkannt. Die vielen Ausnahmen degradieren den nicht anerkannten Drittaufwand jedoch zu einer seltenen und gerade deshalb unbefriedigenden Ausnahme. Als ungeplante Folge der vom BFH in die Welt gesetzten, unsystematischen Sonderregelungen lassen sich möglicherweise in Sonderfällen, bei Gebäuden auf dem Grundstück des Ehegatten, sinnwidrige Steuerersparnisse erzielen. Grundlegende Abhilfe oder auch nur eine überzeugende Grenzziehung ist weder von Seiten des Gesetzgebers noch von Seiten der Gerichte zu erwarten.
  • Honert, Jürgen / Obser, Ralph, Teilbetriebe bei gemeinschaftlich genutzten Betriebsgrundstücken, Gestaltungstipps zur steuerneutralen Umstrukturierung, EStB 2012, 385-389
    Soll ein Geschäftsbereich eines Unternehmens auf ein anderes Unternehmen übertragen werden, ist dies zivilrechtlich entweder im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder im Wege der Gesamtrechtsnachfolge möglich. Die Einzelrechtsnachfolge erfolgt durch Übertragung sämtlicher dem Geschäftsbereich zuzuordnenden Wirtschaftsgütern (Asset Deal). Die Gesamtrechtsnachfolge erfolgt durch Spaltung i.S.d. § 123 UmwG, sei es durch Aufspaltung, Abspaltung oder Ausgliederung. Steuerneutral ist die Übertragung nur dann möglich, wenn es sich (zumindest) bei dem zu übertragenden Geschäftsbereich um einen Teilbetrieb i.S.d. UmwStG handelt. Bei Betriebsgrundstücken handelt es sich regelmäßig um funktional wesentliche Betriebsgrundlagen eines Teilbetriebs, so dass sie im Rahmen einer Umstrukturierung grundsätzlich mit zu übertragen sind. Existieren gemeinschaftlich genutzte Betriebsgrundstücke, kann das zu einem Umstrukturierungshindernis führen. Der vorliegende Beitrag stellt die Problematik und Handlungsalternativen dar.

Literaturempfehlungen

  • Nettersheim, Achim, Entschädigungen aufgrund von Beratungsfehlern: steuerpflichtig, EStB 2012, 389
  • Nettersheim, Achim, Doppelte Haushaltsführung bei Alleinstehenden, EStB 2012, 389-390
  • Nettersheim, Achim, Betriebsaufspaltung: Plädoyer für eine gesetzliche Verankerung, EStB 2012, 390
  • Nettersheim, Achim, Verbleibende Fragen bei der Abgeltungsteuer, EStB 2012, 390
  • Nettersheim, Achim, Rückstellungen für zukünftige Betriebsprüfung?, EStB 2012, 390-391
  • Nettersheim, Achim, Teilweiser Verzicht auf Pensionsanwartschaft, EStB 2012, 391-392

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.12.2012 09:00

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