Otto Schmidt Verlag


Heft 8 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des EStB (Heft 8, Erscheinungstermin: 25. August 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 9.5.2012 - X R 30/06, Schuldzinsenabzug: Berücksichtigung von Unterentnahmen vor 1999, EStB 2012, 275-276
  • BFH v. 21.6.2012 - IV R 1/08, Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonder-BV in das Gesamthandsvermögen einer Schwestergesellschaft, EStB 2012, 276-277
  • BFH v. 26.4.2012 - IV R 44/09, Verkauf an Zebragesellschaft: Keine volle Aufdeckung stiller Reserven, EStB 2012, 277-278
  • BFH v. 18.4.2012 - X R 5/10 und X R 7/10, Reichweite des Halbabzugsverbots bei Betriebsaufspaltung, EStB 2012, 278-279
  • BFH v. 26.4.2012 - IV R 24/09, Anwendung des § 18 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 bei zeitgleicher Verschmelzung und Anteilsveräußerung, EStB 2012, 279-280
  • BFH v. 23.5.2012 - IX R 32/11, Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis, EStB 2012, 280-281
  • BFH v. 15.3.2012 - III R 96/07, Passivierung von zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer, EStB 2012, 281
  • BFH v. 1.3.2012 - VI R 4/11, Von Bank vorfinanziertes Insolvenzgeld beim Progressionsvorbehalt, EStB 2012, 282-283
  • BFH v. 9.2.2012 - VI R 23/10, WK durch arbeitsgerichtlichen Vergleich, EStB 2012, 283-284
  • BFH v. 19.4.2012 - VI R 53/11, Offensichtlich verkehrsgünstigere Straßen- und Fährverbindung, EStB 2012, 285
  • BFH v. 19.4.2012 - VI R 59/11, “Wohnen am Beschäftigungsort“ bei doppelter Haushaltsführung, EStB 2012, 286
  • BFH v. 28.3.2012 - VI R 25/11, Doppelte Haushaltsführung bei Wohngemeinschaft, EStB 2012, 286-287
  • BFH v. 9.5.2012 - X R 3/11, Kein Abzug des an eine schweizerische Schule gezahlten Schulgeldes, EStB 2012, 287-288
  • BFH v. 15.4.2012 - VIII R 28/09, Zinsen aus einer durch Versteigerung realisierten Grundschuld, EStB 2012, 288-289
  • BFH v. 19.4.2012 - VI R 74/10, Krankheitskosten als agB: rückwirkendes Nachweisverlangen verfassungsgemäß, EStB 2012, 289-290

Weitere Rechtsprechung

  • Günther, Karl-Heinz, Umqualifizierung eines festgestellten Veräußerungsgewinns, EStB 2012, 290
  • Günther, Karl-Heinz, Anwendung der Rückerwerbsregel auf Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 2a GrEStG, EStB 2012, 290
  • Günther, Karl-Heinz, Gewinnbegriff bei Einschränkung des Schuldzinsenabzugs, EStB 2012, 291
  • Günther, Karl-Heinz, Aufwendungen für Betriebskostenversicherung als BA?, EStB 2012, 291
  • Günther, Karl-Heinz, Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht, EStB 2012, 291
  • Günther, Karl-Heinz, GmbH & Co. KG als Existenzgründer, EStB 2012, 291
  • Günther, Karl-Heinz, Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG, EStB 2012, 291
  • Günther, Karl-Heinz, Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten, EStB 2012, 291-292
  • Günther, Karl-Heinz, Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten bei Barzahlung, EStB 2012, 292
  • Günther, Karl-Heinz, Kein Pflegekindschaftsverhältnis bei Wohnungsanmietung durch Kind, EStB 2012, 292

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Günther, Karl-Heinz, Betriebsaufspaltung: Gesamtdarstellung der Rechtsgrundlagen, EStB 2012, 292
  • Günther, Karl-Heinz, Wegfall des Verlustvortrags bei Teilbetriebsveräußerung, EStB 2012, 292-293
  • Günther, Karl-Heinz, DBA-USA: Besteuerung von Erfindern, EStB 2012, 293
  • Günther, Karl-Heinz, Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung in Betriebsgrößenklassen, EStB 2012, 293
  • Günther, Karl-Heinz, Prüfung der Abstandnahme-/Erstattungsberechtigung bei EU-/EWR-Pensionskassen, EStB 2012, 293
  • Günther, Karl-Heinz, Kapitalertragsteuer bei Zinserträgen auf Spareinlagen, EStB 2012, 293
  • Günther, Karl-Heinz, Kapitalertragsteuer bei partiell steuerpflichtigen Unterstützungskassen, EStB 2012, 293-294
  • Günther, Karl-Heinz, Kapitalertragsteuer bei Kursdifferenzpapieren, EStB 2012, 294
  • Günther, Karl-Heinz, Erstattung von Kapitalertragsteuern bei Steuerausländern, EStB 2012, 294

Aktuelle Steuerfragen

  • Ritzrow, Manfred, Korrektur überhöhter AfA und AfS, Praxisrelevante Fälle und Durchführung der Korrektur, EStB 2012, 294-297
    Es besteht eine Pflicht, die normale Absetzung für Abnutzung (AfA) und Absetzung für Substanzverringerung (AfS) zu berücksichtigen. Die Korrektur überhöhter AfA oder AfS verläuft spiegelbildlich zur Nachholung unterlassener oder zu niedrig angesetzter AfA und AfS (s. dazu Ritzrow, EStB 2011, 331). Sofern die früheren fehlerhaften Bescheide nicht mehr korrigiert werden können, ist nicht etwa eine gewinnerhöhende Rückgängigmachung im ersten offenen Jahr zulässig (BFH v. 11.12.1987 – III R 266/83, BStBl. II 1988, 335 m.w.N.; v. 4.5.1993 – VIII R 14/90, BStBl. II 1993, 661). Auf praxisrelevante Fälle wird in diesem Betrag eingegangen und verdeutlicht, wie die Korrektur technisch durchzuführen ist.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Brill, Mirko Wolfgang, Die aktuelle Rechtsprechung zum Schuldzinsenabzug, Bedeutsame Folgen für die Beratungspraxis, EStB 2012, 297-301
    In diesem Jahr hat sich der BFH bereits in zwei Urteilen mit Fragen des beschränkten Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG befasst. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet kurz den Hintergrund der Urteile, stellt die Feststellungen des BFH und die sich hieraus ergebenden Folgen für die Praxis dar.
  • Paus, Bernhard, Rücklage für Ersatzbeschaffung, Steuerliche Folgeschäden höherer Gewalt verhindern, EStB 2012, 301-305
    Die Rücklage für Ersatzbeschaffung ist im Gesetz nicht geregelt. Die Verwaltung hatte nicht nur die Grundsätze der Rechtsprechung in R 6.6 EStR und H 6.6 EStH zusammen gefasst, sondern für einige vom BFH nicht ausdrücklich entschiedene Bereiche selbst Regelungen geschaffen. In der wichtigen Frage der Fristen für die Ersatzbeschaffung hat der BFH jetzt der Verwaltung widersprochen und selbst neue Grenzen (und neue Regeln für eine vorzeitige Auflösung) festgelegt (BFH v. 12.1.2012 – IV R 4/09, EStB 2012, 201). Vermutlich wird die Verwaltung wie bisher der Rechtsprechung folgen, zumal ein Nichtanwendungserlass den BFH kaum zu einem Umdenken bewegen würde.
  • Eich, Hans Dieter, Möglichkeiten und Grenzen einkommensteuerrechtlicher Verlustverrechnung in Erbfällen, Auswirkungen des BFH-Beschlusses GrS 2/04 vom 17.12.2007 auf einzelne Verlustverrechnungskreise, EStB 2012, 305-309
    Seit 1962 wurde der Übergang nicht ausgenutzter Verluste des Erblassers auf den Erben von der Rechtsprechung (und auch nachfolgend der Finanzverwaltung) anerkannt, nachdem der BFH mit zwei grundlegenden Urteilen von der Rechtsprechung des RFH abgerückt war und fortan von der Vererblichkeit des Verlustvortrages ausging. Mit seinem Beschluss vom 17.12.2007 hat der BFH dieser Sichtweise jedoch ein Ende bereitet (BFH v. 17.12.2007 – GrS 2/04, EStB 2008, 126), indem er entschieden hat, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht (mehr) bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann. In jüngerer Zeit hat die Finanzverwaltung auch zu den einkommensteuerlichen Auswirkungen des BFH-Beschlusses vom 17.12.2007 Stellung genommen und sich mit der Frage befasst, ob und inwieweit der BFH-Beschluss auf andere Verlustverrechnungskreise übertragbar ist. Dies gibt Anlass, die Grundsätze des BFH-Beschlusses GrS 2/04 vom 17.12.2007 und deren Anwendbarkeit auf einzelne, von der Entscheidung selbst nicht angesprochene Verlustverrechnungskreise in einem kurzen Überblick darzustellen.

Literaturempfehlungen

  • Nettersheim, Achim, Antrags- und Pflichtveranlagung bei Arbeitnehmern, EStB 2012, 309
  • Nettersheim, Achim, § 17 EStG: Einfluss von Gesetzesänderungen und aktuellen BFH-Urteilen, EStB 2012, 310
  • Nettersheim, Achim, Zinsschranke in § 8a KStG stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken, EStB 2012, 310
  • Nettersheim, Achim, Verwertung ausländischer Veräußerungsverluste in Deutschland, EStB 2012, 310
  • Nettersheim, Achim, Umstrittene Einkommensteuerpflicht von Erstattungszinsen, EStB 2012, 310-311
  • Nettersheim, Achim, Ablösezahlungen im Profi-Fußball: Aktivierungspflicht?, EStB 2012, 311-312
  • Nettersheim, Achim, Erhaltungsaufwand nach Kauf eines Baudenkmals, EStB 2012, 312

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.08.2012 11:41

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