News GmbH-Recht
Aktuell im GmbHStB
Nicht selten müssen bereits vor der Eintragung der GmbH Änderungen bezüglich des Stammkapitals und der Einlagen erfolgen – etwa in den Fällen, in denen das Stammkapital wider Erwarten nicht in der angestrebten Höhe erbracht werden kann oder weil Hindernisse für die Erbringung von Sachleistungen bestehen. In diesen Fällen muss die Satzung entsprechend angepasst werden. Der Beitrag beinhaltet einen kurzen Überblick über die Anforderungen solcher Änderungen sowie einen entsprechenden Formulierungsvorschlag.
FG Düsseldorf v. 19.1.2023, 14 K 1638/20 E
Vor dem Hintergrund, dass die Vertrauensschutzregelung für den Steuerpflichtigen eine weitere Option schaffen wollte, kann der Steuerpflichtige nicht zur Inanspruchnahme dieser Regelung verpflichtet werden, wenn sich diese für ihn letztlich ungünstiger darstellt. Fraglich ist, ob diese Vertrauensschutzregelung bzw. typisierende Weitergeltungsanordnung dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht zwischen der Berücksichtigung von Forderungsverlusten als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung (§ 17 EStG) oder als Forderungsverluste nach § 20 EStG i.S. einer "Günstigerprüfung" eröffnet.
Aktuell im GmbHStB
Insbesondere in kleineren und mittleren GmbHs, in denen der (Allein-)Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person auch die Geschäftsführung innehat, wird gerne ein Verrechnungskonto genutzt, um Zahlungen, die die GmbH für Rechnung ihres Gesellschafters vorgenommen hat, zu erfassen. Der Beitrag zeigt auf, was zu beachten ist, um das Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen zu vermeiden.
Das Wachstumschancengesetz soll die steuerlichen und damit auch die wirtschafts- sowie standortpolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland verbessern. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu stärken sowie Innovationen und die Transformation zur digitalen und klimaneutralen Wirtschaft zu fördern.
Aktuell im GmbHStB
Die ertragsteuerliche Organschaftsbesteuerung nach §§ 14 ff. KStG und § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG hat für verbundene Unternehmen eine große Bedeutung. Der wichtigste Effekt der Organschaft besteht in der Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten zwischen verschiedenen Gesellschaften des Organkreises. Die Rechtslage in diesem Gebiet entwickelt sich laufend weiter. Der Beitrag soll einen Überblick über einige (vor kurzem) geklärte und einige (weiterhin) ungeklärte Fragen der Organschaftsbesteuerung geben.
FG Düsseldorf v. 14.3.2023, 13 K 2780/20 F
Der Gewinn aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen kann trotz vorheriger Teilwertabschreibung steuerfrei nach § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 2 KStG sein, wenn die Anteile aus einer Aufspaltung vor Geltung des SEStEG herrühren. Da die Frage, ob im Fall einer Aufspaltung vor Einführung des SEStEG eine TW-AfA, die vor der Umwandlungsmaßnahme auf die Anteile an der übertragenden Gesellschaft vorgenommenen worden ist, im Falle einer späteren Veräußerung der Anteile an der übernehmenden Gesellschaft, dieser zuzuschreiben ist, bisher nicht höchstrichterlich geklärt ist, wurde die Revision zugelassen.
FG München v. 25.6.2023, 7 K 434/19
Ist aufgrund besonderer sachlicher und personeller Gegebenheiten eine so enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen einem Besitzunternehmen und dem Betriebsunternehmen zu bejahen, dass das Besitzunternehmen durch die Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit über das Betriebsunternehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, so ist das Besitzunternehmen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG (originär) gewerblich tätig.
FG Münster v. 26.4.2023 - 13 K 3367/20 G
Die Grenze zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ist bei der Veräußerung von 13 Objekten ca. sechs Monate nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums nicht überschritten, wenn keine besonderen Umstände für eine Verlängerung hinzutreten.
Aktuell im GmbHStB
Der Gewinnanspruch des Gesellschafters zählt zu den wesentlichen Gesellschafterrechten. Die Details des Anspruchs sind gesetzlich nicht geregelt; insbesondere hat der Gesetzgeber – anders als in § 254 AktG – auf die Regelung einer Mindestausschüttung verzichtet, sondern grundsätzlich die Gewinnverwendung in das unternehmerische Ermessen der Gesellschafterversammlung gestellt. Damit erhöht sich das Risiko einer missbräuchlichen Mehrheitsentscheidung. Die Frage, wie die Minderheitsgesellschafter geschützt werden, wird nicht einheitlich beantwortet. Daher empfehlen sich entsprechende Satzungsklauseln. Der Beitrag beinhaltet eine kurze Zusammenfassung der Rechte des Minderheitsgesellschafters und schließt mit Formulierungsbeispielen zur Stärkung dieser Rechte ab.
FG Münster v. 8.2.2023 - 6 K 1330/20 AO
Erteilt das Finanzamt acht inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte wegen einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme, ist hierfür ein gemeinsamer Gebührenbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass insgesamt eine geringere Gebühre entsteht.
Aktuell im GmbHStB
Die zutreffende sozialversicherungsrechtliche Einordnung des GmbH-Geschäftsführers bereitet in der Praxis immer wieder Probleme. Dies liegt u.a. daran, dass sich die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) seit einigen Jahren im Wandel befindet, dieser Wandel aber nicht immer die hinreichende Publizität erfährt. Dies führt nicht selten zu unliebsamen Überraschungen bei Betriebsprüfungen. Der nachstehende Artikel befasst sich mit diesem Wandel und zeigt etwaige Stolpersteine und mögliche Vermeidungsstrategien auf.
Das BMF hat einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - MinBestRL-UmsG) veröffentlicht. Er dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie - MinBestRL), auf die sich die EU-Mitgliedstaaten am 15.12.2022 geeinigt hatten.
Aktuell in der Ubg
Die Organschaftsbesteuerung nach § 14 ff. KStG erfolgt nur, wenn der Gewinnabführungsvertrag durchgeführt wird (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG). Der Beitrag nimmt die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Problemkreis zum Anlass, den Stand der bisherigen Rechtsprechung und der Diskussion dazu sowie die Auffassung des Verfassers darzustellen. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf der Frage, wie und bis wann die Ansprüche aus einem Gewinnabführungsvertrag zu erfüllen sind.
BVerfG v. 7.12.2022 - 2 BvR 988/16
Die ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des EK 02 durch § 38 Abs. 5 und 6 KStG ist zwar für sich genommen sowohl mit dem allgemeinen Gleichheitssatz als auch mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes sowie dem Schutz des Eigentums und der allgemeinen Handlungsfreiheit vereinbar. Sie verstößt jedoch i.V.m. dem in § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG vorgesehenen Antragswahlrecht bestimmter Körperschaften gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Ausnahmeregelung bewirkt eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung von Körperschaften, die nicht gerechtfertigt ist.
Aktuell in Ubg
Die durch das KöMoG eingeführte sog. Einlagenlösung für organschaftlich verursachte Mehr- und Minderabführungen wird erstmals in der Steuerdeklaration für den gerade abgelaufenen Veranlagungszeitraum 2022 abgebildet werden. Auf den letzten Metern hat der Gesetzgeber mit dem JStG 2022 noch relevante Änderungen sowohl an der Einlagenlösung selbst als auch an der Übergangsregel zur Auflösung der Ausgleichsposten vorgenommen. Der Beitrag nimmt dies zum Anlass, auf Basis der Gesetzesmaterialen zum KöMoG und zum JStG 2022 sowie des BMF-Schreibens Lösungen für die wichtigsten Praxisfragen der Einlagenlösung (Teil II) und der Übergangsregelung (Teil III) zu erarbeiten.
BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 10.2.2023 hat die Finanzverwaltung zu den Folgen aus dem BFH-Urteil vom 11.8.2021 - I R 27/18 Stellung genommen.
FG Münster v. 19.12.2022 - 4 K 1158/20 L
Im Klageverfahren gegen einen Haftungsbescheid vom Haftungsschuldner (Hier: der Geschäftsführer einer GmbH) erstmals vorgetragene Umstände können dazu führen, dass sich die vom Finanzamt getroffene Ermessensentscheidung als rechtswidrig erweist.
FG Düsseldorf v. 24.11.2022 - 14 K 392/22 G,F
Bei Eintritt in die Rechtsstellung einer übertragenden Gesellschaft ist nach den Vorschriften des UmwStG wegen Zurechnung der Vorbesitzzeiten eine Kürzung des Gewinns gem. § 9 Nr. 2a GewStG (sog. Schachtelprivileg) auch dann vorzunehmen, wenn die Beteiligung bei der übernehmenden Gesellschaft nicht "zu Beginn des Erhebungszeitraumes" bestand.
Der Bundestag hat am 9.2.2023 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung eines Abkommens zur Besteuerung multinational tätiger Konzerne vom 14.8.2020 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über den Austausch länderbezogener Berichte angenommen.
Aktuell im GmbHStB
Sachausschüttungen erfreuen sich in der Praxis immer größerer Beliebtheit. Gerade in der Beratungspraxis drohen für den steuerlichen Berater – insbesondere aufgrund der Bandbreite unterschiedlicher Anteilseigner (Anteilseigner ist Kapitalgesellschaft, Anteilseigener ist natürliche Person und hält Anteile im Betriebsvermögen bzw. Privatvermögen etc.) – diverse Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Der Beitrag soll daher einen systematischen Überblick bei Sachausschüttungen nationaler Kapitalgesellschaften verschaffen.