Otto Schmidt Verlag



News GmbH-Recht


Aktuell im GmbHStB
Der Gewinnanspruch des Gesellschafters zählt zu den wesentlichen Gesellschafterrechten. Die Details des Anspruchs sind gesetzlich nicht geregelt; insbesondere hat der Gesetzgeber – anders als in § 254 AktG – auf die Regelung einer Mindestausschüttung verzichtet, sondern grundsätzlich die Gewinnverwendung in das unternehmerische Ermessen der Gesellschafterversammlung gestellt. Damit erhöht sich das Risiko einer missbräuchlichen Mehrheitsentscheidung. Die Frage, wie die Minderheitsgesellschafter geschützt werden, wird nicht einheitlich beantwortet. Daher empfehlen sich entsprechende Satzungsklauseln. Der Beitrag beinhaltet eine kurze Zusammenfassung der Rechte des Minderheitsgesellschafters und schließt mit Formulierungsbeispielen zur Stärkung dieser Rechte ab.

FG Münster v. 8.2.2023 - 6 K 1330/20 AO
Erteilt das Finanzamt acht inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte wegen einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme, ist hierfür ein gemeinsamer Gebührenbescheid zu erlassen. Dies hat zur Folge, dass insgesamt eine geringere Gebühre entsteht.

Aktuell im GmbHStB
Die zutreffende sozialversicherungsrechtliche Einordnung des GmbH-Geschäftsführers bereitet in der Praxis immer wieder Probleme. Dies liegt u.a. daran, dass sich die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) seit einigen Jahren im Wandel befindet, dieser Wandel aber nicht immer die hinreichende Publizität erfährt. Dies führt nicht selten zu unliebsamen Überraschungen bei Betriebsprüfungen. Der nachstehende Artikel befasst sich mit diesem Wandel und zeigt etwaige Stolpersteine und mögliche Vermeidungsstrategien auf.

Das BMF hat einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - MinBestRL-UmsG) veröffentlicht. Er dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie - MinBestRL), auf die sich die EU-Mitgliedstaaten am 15.12.2022 geeinigt hatten.

Aktuell in der Ubg
Die Organschaftsbesteuerung nach § 14 ff. KStG erfolgt nur, wenn der Gewinnabführungsvertrag durchgeführt wird (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG). Der Beitrag nimmt die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Problemkreis zum Anlass, den Stand der bisherigen Rechtsprechung und der Diskussion dazu sowie die Auffassung des Verfassers darzustellen. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf der Frage, wie und bis wann die Ansprüche aus einem Gewinnabführungsvertrag zu erfüllen sind.

BVerfG v. 7.12.2022 - 2 BvR 988/16
Die ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des EK 02 durch § 38 Abs. 5 und 6 KStG ist zwar für sich genommen sowohl mit dem allgemeinen Gleichheitssatz als auch mit dem Grundsatz des Vertrauensschutzes sowie dem Schutz des Eigentums und der allgemeinen Handlungsfreiheit vereinbar. Sie verstößt jedoch i.V.m. dem in § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG vorgesehenen Antragswahlrecht bestimmter Körperschaften gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Die Ausnahmeregelung bewirkt eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung von Körperschaften, die nicht gerechtfertigt ist.

Aktuell in Ubg
Die durch das KöMoG eingeführte sog. Einlagenlösung für organschaftlich verursachte Mehr- und Minderabführungen wird erstmals in der Steuerdeklaration für den gerade abgelaufenen Veranlagungszeitraum 2022 abgebildet werden. Auf den letzten Metern hat der Gesetzgeber mit dem JStG 2022 noch relevante Änderungen sowohl an der Einlagenlösung selbst als auch an der Übergangsregel zur Auflösung der Ausgleichsposten vorgenommen. Der Beitrag nimmt dies zum Anlass, auf Basis der Gesetzesmaterialen zum KöMoG und zum JStG 2022 sowie des BMF-Schreibens Lösungen für die wichtigsten Praxisfragen der Einlagenlösung (Teil II) und der Übergangsregelung (Teil III) zu erarbeiten.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 10.2.2023 hat die Finanzverwaltung zu den Folgen aus dem BFH-Urteil vom 11.8.2021 - I R 27/18 Stellung genommen.

FG Münster v. 19.12.2022 - 4 K 1158/20 L
Im Klageverfahren gegen einen Haftungsbescheid vom Haftungsschuldner (Hier: der Geschäftsführer einer GmbH) erstmals vorgetragene Umstände können dazu führen, dass sich die vom Finanzamt getroffene Ermessensentscheidung als rechtswidrig erweist.

FG Düsseldorf v. 24.11.2022 - 14 K 392/22 G,F
Bei Eintritt in die Rechtsstellung einer übertragenden Gesellschaft ist nach den Vorschriften des UmwStG wegen Zurechnung der Vorbesitzzeiten eine Kürzung des Gewinns gem. § 9 Nr. 2a GewStG (sog. Schachtelprivileg) auch dann vorzunehmen, wenn die Beteiligung bei der übernehmenden Gesellschaft nicht "zu Beginn des Erhebungszeitraumes" bestand.

Der Bundestag hat am 9.2.2023 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung eines Abkommens zur Besteuerung multinational tätiger Konzerne vom 14.8.2020 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über den Austausch länderbezogener Berichte angenommen.

Aktuell im GmbHStB
Sachausschüttungen erfreuen sich in der Praxis immer größerer Beliebtheit. Gerade in der Beratungspraxis drohen für den steuerlichen Berater – insbesondere aufgrund der Bandbreite unterschiedlicher Anteilseigner (Anteilseigner ist Kapitalgesellschaft, Anteilseigener ist natürliche Person und hält Anteile im Betriebsvermögen bzw. Privatvermögen etc.) – diverse Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Der Beitrag soll daher einen systematischen Überblick bei Sachausschüttungen nationaler Kapitalgesellschaften verschaffen.

BVerfG 27.11.2022, 2 BvR 1424/15
Die Übergangsregelung des § 36 Abs. 4 KStG in der Fassung von § 34 Abs. 13f KStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 (§ 36 Abs. 4 KStG) ist mit Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG teilweise unvereinbar. Sie führt bei einer bestimmten Eigenkapitalstruktur zu einem Verlust von Körperschaftsteuerminderungspotenzial. Dieses unterfällt, soweit es im Zeitpunkt des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren realisierbar war, dem Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 GG. Der Eingriff in dieses Schutzgut ist nicht gerechtfertigt.

Niedersächsisches FG v. 22.9.2022 - 1 K 17/20
Das Niedersächsische FG hat sich vorliegend mit der körperschaftssteuerrechtlichen Zulässigkeit einer sog. Einheits-GmbH & Co. KG befasst. Dabei ging es u.a. auch um die Europarechtskonformität der sog. Bruttomethode nach § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 KStG.

Aktuell im GmbHStB
Die Gewerbesteuer und ihre Regelungen sind seit vielen Jahren immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Auch die Rechtsprechung hatte in der jüngsten Vergangenheit vermehrt Gelegenheit, sich mit gewerbesteuerlichen Fragestellungen auseinander zu setzen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über einige der wesentlichen aktuellen Entwicklungen und Fragestellungen geben.

Mit gleich lautenden Ländererlassen v. 22.11.2022 haben die obersten Finanzbehörden der Länder zur Gewährung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. GewStG in den Fällen einer Betriebsaufspaltung vor dem Hintergrund der BFH-Entscheidung v. 16.9.2021 - IV R 7/18 Stellung genommen.

Aktuell in der Ubg
Zum BFH-Urteil vom 8.5.2021 – I R 4/17 (ZIP 2021, 2385) zur Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen ist schon viel geschrieben worden. Es wird von der Beraterschaft fast einheitlich gefeiert, weil es sich auf den „originären Fremdvergleich“ (Preisvergleich) zu berufen scheint (siehe u.a. Lieber, jurisPR-SteuerR 4/2022 Anm. 2; Seppelt, BB 2021, 2930; Haverkamp, ISR 2021, 479; Kersten, StEd 2021, 674; Günther, EStB 2021, 511; Schwetlik, GmbH-StB 2021, 374; Grotherr, DStZ 2022, 104; Wilke, PIStB 2022, 4, Eggert, BB 2022, 1045, Bärsch/Engelen, DStR 2022, 818, Ditz/Engelen, WPg 2022, 232, Schaden/Käshammer, IStR 2022, 1). In der Finanzverwaltung sind die Reaktionen durchaus gemischt: Teilweise wird versucht, die positiven Seiten des Urteils herauszustellen, teilweise werden Gefahren von steuervermeidenden Gestaltungen aufgrund des Urteils problematisiert (siehe u.a. Eymann, Ubg 2022, 370; Martini/Greil/Böing/Rasch, Ubg 2021, 715; Jahn, IStR 2022, 123; Saliger/Staats, IWB 2022, 544; Unruh, IStR 2022, 337). Im Folgenden soll auf keinen der in der Literatur vertretenen Standpunkte näher eingegangen werden, vielmehr ist es unsere Absicht, auf die grundsätzliche Problematik des Urteils hinzuweisen.

Aktuell in der Ubg
Das im Jahr 2021 verabschiedete Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts bildet künftig das neue Fundament, das auch für unternehmensverbundene Stiftungen relevant sein wird. Der nachfolgende Überblick weist auf die wesentlichen Neuerungen hin, benennt typische Unternehmensstiftungsmodelle und diskutiert rechtliche Gestaltungen im Kontext einer Unternehmensnachfolgeplanung, die durch die Reform womöglich zweifelhaft geworden sind.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln hat das INUR - Institut für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting - neu gegründet. Die Eröffnungsfeier findet am 26.10.2022 (17 Uhr) in Hörsaal B des Hörsaalgebäudes statt.

Aktuell im GmbH-StB
Das Schreiben des BMF v. 7.6.2022 – IV C 6 - S 2244/20/10001:001 – DOK 2022/0474692, GmbH-StB 2022, 244 (Trossen) erläutert die Grundsätze für die Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten bei § 17 EStG nach Maßgabe des im Jahr 2019 eingeführten Abs. 2a. Weiter gibt es die aktuelle Rechtslage aus Sicht der Finanzverwaltung für das Verhältnis von § 17 EStG zu § 20 EStG für den Fall des Ausfalls privater Darlehensforderungen wieder. Der Beitrag analysiert praxisrelevante Fragen zu dem BMF-Schreiben und gibt Beraterhinweise.