Otto Schmidt Verlag


Aktuell im GmbHStB

Die Sozialversicherungspflicht des GmbH-Geschäftsführers (Rossa-Heise, GmbHStB 2023, 104)

Die zutreffende sozialversicherungsrechtliche Einordnung des GmbH-Geschäftsführers bereitet in der Praxis immer wieder Probleme. Dies liegt u.a. daran, dass sich die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) seit einigen Jahren im Wandel befindet, dieser Wandel aber nicht immer die hinreichende Publizität erfährt. Dies führt nicht selten zu unliebsamen Überraschungen bei Betriebsprüfungen. Der nachstehende Artikel befasst sich mit diesem Wandel und zeigt etwaige Stolpersteine und mögliche Vermeidungsstrategien auf.


1. Ausgangssituation

2. Gesetzlicher Ausgangspunkt

a) Beschäftigung i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV

b) Abgrenzung zur arbeitsrechtlichen Beurteilung

3. Veränderung der Rechtsprechung des BSG

a) Abhängigkeit des Prüfungsergebnisses von nicht benannten Einzelumständen und Einzelfallwertungen

b) Geänderte BSG-Rechtsprechung: Hin zu formalerer Betrachtung

c) Keine strikte „Parallelwertung“ von sozialversicherungsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Wertung

4. Fallkonstellationen

a) Der „reine“ Fremd-GF

b) Minderheitsgesellschafter mit Sperrminorität

aa) Aktuelle BSG-Rechtsprechung: Rechtsmacht einräumende Satzungsregelungen

bb) Noch nicht vom BSG entschiedene Fallkonstellationen

cc) Kapitalbeteiligung von „50% oder mehr“

c) Der Mehrheitsgesellschafter

d) Treuhandabreden

e) Errichtung eines Aufsichtsrates

f) Stimmbindungsvereinbarungen

aa) Außerhalb der Satzung getroffene Stimmbindungsvereinbarung

bb) Innerhalb der Satzung getroffene Stimmbindungsvereinbarung

5. Folgen unrichtiger Qualifizierung

6. Statusfeststellungsverfahren

7. Fazit


1. Ausgangssituation

Die Frage, ob das Anstellungsverhältnis mit einem Geschäftsführer (GF) der Sozialversicherung unterliegt oder nicht, ist von großer praktischer Bedeutung. Bei einem aktuellen Beitragssatz von
 

  • 14,6 % Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz),
  • 18,6 % Rentenversicherung,
  • 2,6 % Arbeitslosenversicherung und
  • 3,05 % Pflegeversicherung


entsteht bei GF – insbesondere bei einem Wechsel aus einer vorherigen selbständigen Tätigkeit – nicht selten der Wunsch, die Anstellung versicherungsfrei zu gestalten. Auch werden immer wieder langjährig beschäftigte GF vom Unternehmen sozialversicherungsfrei geführt, weil bei Beginn der Anstellung eine – damals genügende – Gestaltung gewählt wurde, die bislang in den Betriebsprüfungen nicht beanstandet wurde.

Erheblich veränderte sozialversicherungsrechtliche Sichtweise durch das BSG: Die Beurteilung des GF einer GmbH in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht hat in den letzten Jahren eine deutliche Veränderung erfahren:
 

  • während für die frühere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Rolle des GF als Organ der Gesellschaft und bestimmendem Akteur im Vordergrund stand,
  • werden heute die Frage nach der Abhängigkeit des GF von den Weisungen der Gesellschafterversammlung sowie seine rechtliche Gestaltungsmacht in den Vordergrund der Betrachtung gerückt.


Das BSG hat Grundsätze der Beurteilung für die Frage der Sozialversicherungspflicht aufgestellt, die erheblich von den bislang angewandten Grundsätzen abweichen. Diese Abweichungen haben
 

  • zu einer deutlichen Verschärfung der Anforderungen an eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung von GF und damit
  • zu einer Erhöhung der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse in diesem Bereich geführt.
  • Gleichzeitig wurden durch die aktuelle BSG-Rechtsprechung die Gestaltungskorridore für eine Versicherungsfreiheit weiter verengt.


Der nachstehende Beitrag zeigt
 

  • die Grundlagen der zutreffenden sozialversicherungsrechtlichen Einordnung,
  • die verschiedenen Fallkonstellationen sowie
  • entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten


auf. (...)
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.04.2023 09:39
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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