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Grundsteuererklärung für Privateigentum: Nutzung ab sofort auch mit ELSTER-Konto möglich

Der kostenlose Online-Service "Grundsteuererklärung für Privateigentum" unterstützt Bürger bei der Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Ab sofort können auch Immobilieneigentümer mit ELSTER-Konto auf das vom DigitalService, der zentralen Digitalisierungseinheit des Bundes, und dem BMF entwickelte Angebot zurückgreifen.

Grundsteuererklärung für Privateigentum richtet sich speziell an Privatpersonen, deren Eigentumsverhältnisse als einfach gelagerter Sachverhalt eingestuft werden können. Dazu zählen Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke. Genutzt werden kann der vom BMF bereitgestellte Service in den elf Ländern, die bei der Grundsteuer das sog. Bundesmodell anwenden.

Neu ist, dass ab sofort auch Nutzer mit ELSTER-Konto die im Rahmen der Grundsteuerreform erforderliche Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts über Grundsteuererklärung für Privateigentum abgeben können. Immobilieneigentümer, die über kein ELSTER-Konto verfügen, identifizieren sich weiterhin über einen individuellen Freischaltcode, der auf dem Postweg zugestellt wird.

Anhand eines kurzen Fragebogens überprüfen Nutzer in einem ersten Schritt, ob die Erklärung für das eigene Haus, Grundstück oder die eigene Wohnung über Grundsteuererklärung für Privateigentum abgegeben werden kann. Ist die Prüfung erfolgreich, kann ein Nutzerkonto erstellt und mit dem Ausfüllen der Erklärung begonnen werden. Wichtig: Die Anmeldung zur Abgabe ist nur mit dem Gerät und dem Browser möglich, mit dem das Nutzerkonto initial erstellt wurde, da die eingegebenen Daten im Sinne der Datenminimierung im Cookie des genutzten Browsers gespeichert werden.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.09.2022 09:18
Quelle: DigitalService PM vom 25.8.2022

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