Otto Schmidt Verlag


Heft 3 / 2023

In der aktuellen Ausgabe GmbHStB Heft 3 (Erscheinungstermin: 10. März 2023) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

03

Aktuelles

Brinkmeier, Thomas, Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie, GmbHStB 2023, 61

Brinkmeier, Thomas, Finanzpolitische Vorhaben für 2023, GmbHStB 2023, 61

Brinkmeier, Thomas, Unstimmigkeitsmeldungen zum Transparenzregister, GmbHStB 2023, 61-62

Brinkmeier, Thomas, BZSt: Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 AO, GmbHStB 2023, 62

Brinkmeier, Thomas, EU-Nachhaltigkeits-Standards, GmbHStB 2023, 62-63

Brinkmeier, Thomas, Software-Plattform für die Steuerverwaltung: Zu wenig Fortschritte, GmbHStB 2023, 63

Brinkmeier, Thomas, Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2021, GmbHStB 2023, 63

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 17.1.2023 - IX R 15/20 / Apitz, Wilfried, Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags, GmbHStB 2023, 64-65

BFH v. 14.9.2022 - I R 47/19 / Trossen, Nils, Anwartschaft und Verzicht bei Kapitalerhöhung, GmbHStB 2023, 65-67

BFH v. 23.11.2022 - I R 25/20 / Schimmele, Jürgen, Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe bei der (Aufwärts-)verschmelzung?, GmbHStB 2023, 67-68

BFH v. 20.10.2022 - III R 33/21 / Schimmele, Jürgen, Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Wartungskosten bei Leasing, GmbHStB 2023, 68-69

FG Nds. v. 22.9.2022 - 1 K 17/20 / Rösen, Marcus, Körperschaftsteuerliche Organschaft einer Einheits-GmbH & Co. KG, GmbHStB 2023, 69-70

BFH v. 30.11.2022 - VIII R 27/19 / Peters, Stephan, Ausschluss des gesonderten Steuertarifs nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 S. 1 Buchst. b) EStG bei Rückzahlung einer Kapitalforderung durch Aufrechnung – Neuregelung und Übergangsregelungen beachten!, GmbHStB 2023, 70-72

BFH v. 19.7.2022 - IX R 18/20 / Möller, Christian, Schadenersatzrechtliche Rückabwicklung des Erwerbs einer Fondsbeteiligung, GmbHStB 2023, 72-73

BFH v. 28.9.2022 - X R 7/21 / Görden, Ludwig, Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge, GmbHStB 2023, 73-75

BFH v. 12.5.2022 - V R 37/20 / Görden, Ludwig, Gemeinnütziges wissenschaftliches Editieren, GmbHStB 2023, 75-77

Rechtsprechung Gesellschaftsrecht

BGH v. 6.12.2022 - II ZR 187/21 / Podewils, Felix, Anspruch auf Rückgängigmachung einer treuwidrigen, jedoch nicht mehr anfechtbaren Satzungsänderung, GmbHStB 2023, 77-79

Beiträge für die Beratungspraxis

Schwetlik, Harald / Mach, Holger, Neuregelung von Abführungsdivergenzen durch das Einlagemodell (§ 14 Abs. 4 KStG i.d.F. JStG 2022), GmbHStB 2023, 79-85

Gegenstand dieses Beitrages ist die Neuregelung organschaftlich verursachter Abführungsdivergenzen durch das sog. Einlagemodell. Im Rahmen des JStG 2022 wurde der zwecks Implementierung des Einlagemodells neugefasste § 14 Abs. 4 KStG (nebst Übergangsregelung, vgl. § 34 Abs. 6e KStG) nochmals punktuell überarbeitet. Dieser Beitrag bezieht sich auf die im JStG 2022 geregelte, aktuell geltende Fassung dieser beiden Vorschriften. Unter I. werden die Grundzüge dieses Einlagemodells und deren Auswirkungen auf die aktuelle Beratungspraxis dargestellt. Anschließend erfolgt eine Analyse spezieller, aber praxisrelevanter Sonderfragen: Vermeidung eines Ertrages aus der Auflösung passiver Ausgleichsposten (II.), Abführungsdivergenzen bei Umwandlungen auf eine Organgesellschaft (III.) und mittelbare Organschaften (IV.)

Wollweber, Markus / Binnewies, Burkhard, GmbH 2 Go (Teil 13): Ausfall von Gesellschafterdarlehen, GmbHStB 2023, 85-87

Fällt ein Darlehen aus, das der Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft gewährt hat, kommt eine Berücksichtigung bei den Einkünften gem. § 17 EStG, aber auch bei den Kapitaleinkünften i.S.d. § 20 EStG in Betracht. Der Beitrag gewährt einen Überblick über die gesetzlich wie in der Rechtsprechung erfolgten Änderungen der letzten Jahre zur steuerlichen Nutzbarmachung entsprechender Forderungsausfälle.

Lohr, Martin, Das Selbsthilferecht der Gesellschafter zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung (§ 50 Abs. 3 GmbHG), GmbHStB 2023, 88-90

Die in § 50 GmbHG geregelten Minderheitsrechte sind von erheblicher Bedeutung: Ist eine GmbH geschäftsführerlos oder bleibt der Geschäftsführer trotz entsprechender Aufforderung untätig, können Gesellschafter, deren Beteiligung mindestens 10 % des Stammkapitals beträgt, selbst die Versammlung einberufen (§ 50 Abs. 3 GmbHG). Als weiteres Selbsthilferecht regelt § 50 Abs. 2 GmbHG die Möglichkeit, die Ergänzung der Tagesordnung einer bereits anberaumten Gesellschafterversammlung durchzusetzen. Der Beitrag beinhaltet eine kurze Zusammenfassung der Selbsthilferechte und schließt mit einem Formulierungsvorschlag ab.

Literaturempfehlungen

Brinkmeier, Thomas, Die umsatzsteuerliche Organschaft lebt weiter, GmbHStB 2023, 90-91

Brinkmeier, Thomas, Der Anfang vom Ende der umsatzsteuerlichen Organschaft oder viel Lärm um nichts?, GmbHStB 2023, 91

Service

Ist die Abgeltungsteuer (doch) verfassungswidrig? – Zum Vorlagebeschluss des FG Niedersachsen an das BVerfG zur Vereinbarkeit der Abgeltungsteuer mit Art. 3 Abs. 1 GG, GmbHStB 2023, R5

§ 15 FAO Selbststudium: Gestaltungsmodell zur Kfz-Privatnutzung eines Gesellschafter-Geschäftsführers, GmbHStB 2023, R5

§ 15 FAO Selbststudium: Steuerliche Geltendmachung von Kleidung – Eine Einordnung im Hinblick auf aktuelle BFH-Rechtsprechung, GmbHStB 2023, R5-R6

Die Umsetzung der DAC-7-Richtlinie durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, GmbHStB 2023, R6

Vorsteuerabzug bei Anteilsveräußerungen (share-deals) – Zu den Voraussetzungen und Risiken einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach den Kriterien der aktuellen Rechtsprechung, GmbHStB 2023, R6

Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts – Anmerkungen zum Entwurf eines BMF-Schreibens v. 25.10.2022, GmbHStB 2023, R6

Der digitale Nachlass – Praxisprobleme und Gestaltungsempfehlungen, GmbHStB 2023, R6

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom