Otto Schmidt Verlag


Heft 11 / 2014

In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuer-Berater (Heft 11, Erscheinungstermin: 20. November 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

  • Günther, Karl-Heinz, Lohnsteuer-Nachschau, AO-StB 2014, 325
  • Beyer, Dirk, Selbstanzeige: 3-Tages-Regelung als “Rettungsanker“?, AO-StB 2014, 325-326
  • Beyer, Dirk, Zuschlag i.S.d. § 398a AO (Entwurf) bei Selbstanzeige stets für 10 Jahre?, AO-StB 2014, 326

Rechtsprechung

  • BFH v. 1.7.2014 - IX R 31/13 / Lemaire, Norbert, Verzinsung bei beantragter Aussetzung der Vollziehung, AO-StB 2014, 326-329
  • BFH v. 3.7.2014 - III R 53/12 / Günther, Karl-Heinz, Erlass von Nachzahlungszinsen nach Verrechnungspreiskorrektur, AO-StB 2014, 329-330
  • BFH v. 4.6.2014 - X K 12/13 / Tormöhlen, Helmut, Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung eines FG-Verfahrens, AO-StB 2014, 330-331
  • BFH v. 20.5.2014 - VII R 46/13 / Mihm, Friedhelm, Keine Haftung wegen Firmenfortführung bei Übernahme einer Etablissementbezeichnung, AO-StB 2014, 331-333
  • BFH v. 18.3.2014 - VIII R 33/12 / Tillmann, Oliver, Organisationsverschulden hinsichtlich Fristversäumnis, AO-StB 2014, 333-334
  • BFH v. 14.5.2014 - X R 7/12 / Steinhauff, Dieter, Zum “vorauseilenden“ Folgebescheid vor Erlass eines Grundlagenbescheides der Denkmalbehörde, AO-StB 2014, 334-335
  • FG Münster v. 23.1.2014 - 8 K 2198/11 F / Kirschstein, Friedemann, Grobes Verschulden, AO-StB 2014, 336
  • BFH v. 10.4.2014 - XI B 138/13 / Lindwurm, Christof, Vertagung bei Nichterscheinen eines im Ausland lebenden Zeugen, AO-StB 2014, 337-338
  • Kober, Michael, Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht, FG- und BFH-Entscheidungen, AO-StB 2014, 338-343
  • Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 7/2014 (Borgdorf, AO-StB 2014, 208) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der FG neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Entscheidungen betreffen einen Zeitraum von Juni bis August 2014. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO.
  • Drüen, Klaus-Dieter, Das finanzbehördliche Ermessen bei der Anordnung einer Außenprüfung, AO-StB 2014, 343-349
    In finanzgerichtlichen Prozessen streiten die Beteiligten immer wieder über die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung. Die Finanzbehörde, die nicht alle zulässigen Prüfungssubjekte im Wege der intensiven Außenprüfung kontrollieren kann, hat hierbei ein Auswahlermessen. Die Ermessensauswahl und ihre Begründung lässt sich nach verschiedenen Prüfungsanlässen unterscheiden. Insgesamt ist das Ermessen der Finanzbehörde nicht “frei“, sondern vielmehr zweck- und sachgerecht auszuüben. Entscheidend ist das Prüfungsbedürfnis des Steuerfalles. Zu dessen Einschätzung bedient sich die Finanzverwaltung risikoorientierter Ansätze, die in Zukunft noch ausgebaut und perfektioniert werden sollen.Klagen und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung einer Prüfungsanordnung sind wegen des Ermessensspielraumes der Finanzbehörde häufig nicht von Erfolg gekrönt (zuletzt z.B. FG Düsseldorf v. 26.9.2013 – 13 K 4630/12 AO, EFG 2014, 11). Sie sind indes begründet, wenn der Steuerpflichtige konkrete und durchgreifende Zweifel an der Ermessensgerechtigkeit der Auswahlentscheidung belegen kann. Dies gilt insbesondere, wenn das Ermittlungsinstrument der Außenprüfung im Einzelfall zweckwidrig zu einer Willkür- und Schikaneprüfung missbraucht werden soll. Dies sind freilich außergewöhnliche Ausnahmen. Im Regelfall nutzt die Finanzbehörde ihr knappes Gut der Außenprüfung zweckgerecht als Instrument der Verifikation und der Sicherung der Gesetz- und Gleichmäßigkeit der Besteuerung.
  • von Wedelstädt, Alexander, Folgebescheid vor Grundlagenbescheid – Abhängigkeit und Folgen, AO-StB 2014, 349-353
    Nach § 155 AO werden die Steuern durch Steuerbescheid festgesetzt. Dabei werden die Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich im Festsetzungsverfahren ermittelt und festgestellt. Abweichend davon sehen AO und Einzelsteuergesetze in bestimmten Fällen die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen in einem getrennten Verfahren, dem Feststellungsverfahren, vor. Gründe dafür sind Verwaltungsökonomie und die Sicherstellung einheitlicher Behandlung von Besteuerungsgrundlagen z.B. bei der einheitlichen Feststellung eines Einheitswertes in Fällen, in denen der Einheitswert für mehrere Steuerarten maßgeblich ist (§ 180 Abs. 1 Nr. 1 AO), oder bei Beteiligung mehrerer Personen an Einkünften (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO) oder durch die Betriebsnähe und damit die größere Sachkenntnis (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO). Die Feststellungen sind für das Festsetzungsverfahren bindend. Voraussetzung ist eine entsprechende gesetzliche Regelung. Logischerweise geht das Feststellungsverfahren dem Festsetzungsverfahren voraus. Fraglich war daher, ob ein Folgebescheid erlassen werden kann, wenn ein Grundlagenbescheid, dessen festgestellte Besteuerungsgrundlagen für die zutreffende Festsetzung oder Feststellung im Folgebescheid erforderlich sind, noch aussteht. Zwar spricht § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO dafür, wenn er die Änderung des Folgebescheids nach Erlass des Grundlagenbescheids zulässt. Dagegen wurde angeführt, dass ein Folgebescheid nicht möglich ist, solange eine notwendige Voraussetzung, der Grundlagenbescheid, fehlt (BFH v. 17.5.1978 – I R 50/77, BStBl. II 1978, 579). Eine Abhängigkeit der Steuerfestsetzung vom Vorliegen eines Feststellungsbescheids allerdings würde die Gefahr erheblicher Verzögerung des Festsetzungsverfahrens und damit des Steuereingangs bergen (BT-Drucks. 8/3648).Daher bestimmt § 155 Abs. 2 AO, der 1980 durch Gesetz vom 20.8.1980 (BGBl. I 1980, 1545) eingefügt wurde, dass ein Steuerbescheid erteilt werden kann, auch wenn ein Grundlagenbescheid noch nicht erlassen wurde. Er ist nicht rechtswidrig. Ergänzend lässt § 162 Abs. 5 AO eine Schätzung der im fehlenden Grundlagenbescheid festzustellenden Besteuerungsgrundlagen im Folgebescheid zu.
  • Steinhauff, Dieter, Drittanfechtung im Umwandlungssteuerrecht: status quo und quo vadis, AO-StB 2014, 353-354
  • Steinhauff, Dieter, Das Gebot effektiven Rechtsschutzes als Schranke der Anordnung einer Sicherheitsleistung im Finanzprozess, AO-StB 2014, 354-356
  • Kölner Tage Gemeinnützigkeitsrecht am 27. und 28.11.2014, AO-StB 2014, R005
  • Leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO, AO-StB 2014, R005
  • Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige: Synopse Gesetzestext § 371 AO nach dem Gesetzentwurf, AO-StB 2014, R005
  • Vergebliche Werbungskosten bei Einkünften aus VuV, AO-StB 2014, R005
  • Das (neue) Praktikumsverhältnis – eine Einordnung, AO-StB 2014, R005-R006
  • Trennung von der modifizierten Trennungstheorie?, AO-StB 2014, R006
  • Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen in der Erbengemeinschaft, AO-StB 2014, R006
  • Diskriminierung der in Spanien nicht ansässigen Erbschaft- und Schenkungsteuerpflichtigen, AO-StB 2014, R006
  • Umstrukturierung gewerblich infizierter/geprägter Personengesellschaften, AO-StB 2014, R006

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.11.2014 15:58

zurück zur vorherigen Seite