Otto Schmidt Verlag


Heft 1 / 2014

In der aktuellen Ausgabe des GmbH-Steuer-Berater (Heft 1, Erscheinungsdatum 10.1.2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Steuerrecht

  • BFH v. 17.7.2013 - V R 6/12 / Krämer, Joachim, Teilabzugsverbot bei Pachtverzicht in Fällen der Betriebsaufspaltung, GmbHStB 2014, 3-4
  • BFH v. 11.9.2013 - I R 77/11 / Trossen, Nils, Verlustzugang im Einlagekonto beim Betrieb gewerblicher Art, GmbHStB 2014, 4-5
  • BFH v. 26.6.2013 - I R 48/12 / Schwetlik, Harald, Abkommensberechtigung der “S-Corporation“, GmbHStB 2014, 5-6
  • BFH v. 12.6.2013 - I R 47/12 / Wischmann, Rolf, Abkommensrechtliche Zuordnung sog. Drittstaateneinkünfte, GmbHStB 2014, 6-7
  • BFH v. 5.9.2013 - II R 16/12 / Böing, Elke, Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs nach § 16 Abs. 1 GrEStG, GmbHStB 2014, 7-8

Handels- und Gesellschaftsrecht

  • BGH v. 18.7.2013 - IX ZR 143/12 / Theiselmann, Rüdiger, Dauerhafte erhebliche Zahlungsrückstände indizieren Zahlungsunfähigkeit, GmbHStB 2014, 8-9
  • BGH v. 24.9.2013 - II ZR 39/12 / Große-Wilde, Franz M., Einem Gesellschafter gleichstehender Dritter bei Eigenkapitalersatz, GmbHStB 2014, 9-10
  • BGH v. 24.9.2013 - II ZR 216/11 / Görden, Ludwig, Einziehung eines Geschäftsanteils, GmbHStB 2014, 10-11
  • BGH v. 18.6.2013 - II ZR 217/12 / Schwetlik, Harald, Untreue und Nachweis des Vermögensschadens, GmbHStB 2014, 11-12

Verwaltungsanweisungen

  • OFD Nordrhein-Westfalen v. 13.11.2013 - Kurzinfo ESt Nr. 28/2013 / Brinkmeier, Thomas, Anwendung des Halb- bzw. Teilabzugsverbots nach § 3c Abs. 2 EStG, GmbHStB 2014, 12-13
  • FinMin. NW v. 4.6.2013 - S 4543 - 1 - V A 6 / Böing, Elke, Ländererlasse: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anzeige nach § 16 Abs. 5 GrEStG, GmbHStB 2014, 13-14

GmbH-Steuerrecht kompakt

  • Schiffers, Joachim, Lagebericht, Neue und geänderte Anforderungen durch den DRS 20, GmbHStB 2014, 14-19
    Der neue DRS 20 regelt die Lageberichterstattung für alle Mutterunternehmen, die einen Konzernlagebericht gem. § 315 HGB aufzustellen haben oder freiwillig aufstellen. Dieser Standard wurde im Bundesanzeiger bekannt gemacht und dessen Ausführungen gelten damit widerlegbar als Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung der Konzernrechnungslegung (Konzernlageberichterstattung). Der DRSC empfiehlt eine entsprechende Anwendung auf den Lagebericht gem. § 289 HGB, also für den Einzelabschluss. Kern der mit dem DRS 20 erfolgten Änderungen ist die Stärkung der differenzierten und unternehmensindividuellen Lageberichterstattung und daneben eine Ausrichtung der Lageberichterstattung am Prinzip der Wesentlichkeit sowie der Relevanz von Informationen. Im folgenden Beitrag wird aufgezeigt, welche wesentlichen Änderungen mit dem DRS 20 einhergehen und in welchen Bereichen dieser für die Praxis wichtige Konkretisierungen der eher allgemein gehaltenen gesetzlichen Regelungen des HGB bringt.

GmbH-Gestaltungsberatung

  • Olbing, Klaus, Aktuelle Entwicklungen im Umwandlungssteuerrecht, Neuerungen auf Gesetzgebungs-, Rechtsprechungs- und Verwaltungsebene, GmbHStB 2014, 19-22
    Das Umwandlungsrecht spielt eine große Bedeutung in der Beratungspraxis. Während das Umwandlungsgesetz in den letzten Jahren nur selten und dann auch nur eine wohl vorbereitete Änderung erfahren hat, wird das Umwandlungssteuerrecht ständig – und leider immer hektischer – geändert. So gilt zivilrechtlich weiterhin der Grundsatz: (fast) Nichts ist unmöglich. Steuerrechtlich sind die Gestaltungsmöglichkeiten jedoch fortlaufend eingeschränkt worden. In Einzelfällen sind zivilrechtlich zulässige Umwandlungen nunmehr sogar mit schwerwiegenden steuerlichen Nachteilen verbunden. Der Autor spricht die Neuerungen auf Gesetzgebungs-, Rechtsprechungs- und Verwaltungsebene an.
  • Rossa-Heise, Daniela, Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft, Die actio pro socio als Mittel letzter Wahl?, GmbHStB 2014, 23-29
    Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern enden nicht selten vor Gericht. Dabei ist zu beobachten, dass die Parteien sich im Vorfeld zwar intensiv mit den materiell-rechtlichen Fragen, Beweiserfordernissen und – möglichkeiten auseinandersetzen, die formelle Frage “Wer ist richtiger Kläger: Gesellschaft oder Gesellschafter?“ jedoch häufig nicht thematisiert wird. Die “actio pro socio“ stellt eine Besonderheit des Gesellschaftsrechts dar, die in ihrer dogmatischen Begründung ebenso umstritten wie in ihrer konkreten Anwendung problematisch ist. Aufgrund der verstärkt auftretenden Entscheidungen im Zusammenhang mit der actio pro socio sollen insbesondere ihre rechtliche Einordnung, ihr Anwendungsbereich, aber auch die in diesem Zusammenhang auftretenden prozessualen Risiken beleuchtet werden. Hierbei ist zunächst § 46 Nr. 8 GmbHG als gesetzlicher Ausgangspunkt zur Geltendmachung von Haftungsansprüchen der Gesellschaft zu betrachten.

GmbH-Musterformulierungen

  • Lohr, Martin, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Gestaltungshinweise für den Kapitalerhöhungsbeschluss, GmbHStB 2014, 30-31

Literaturempfehlungen

  • Brinkmeier, Thomas, Liquidation einer GmbH & Co. KG, Zum Beitrag von Dr. Hella Schmidt-Naschke und Dr. Christian Rehm in DStR 2013, 2085, GmbHStB 2014, 31
  • Brinkmeier, Thomas, Unmittelbare/mittelbare Mitarbeiterbeteiligung an einer GmbH, Zum Beitrag von Prof. Dr. Heribert Heckschen und Peggy Glombik in GmbHR 2013, 1009, GmbHStB 2014, 32

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.01.2014 13:13

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