Otto Schmidt Verlag


Heft 11 / 2013

In der aktuellen Ausgabe des AO-Steuer-Berater (Heft 11, Erscheinungstermin: 20. November 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Günther, Karl-Heinz, Verfassungsmäßigkeit von § 74 AO, AO-StB 2013, 327
  • Beyer, Dirk, Verlängerte Strafverfolgungsverjährung für Altfälle, AO-StB 2013, 327
  • Beyer, Dirk, Praktische Schritte zum künftigen automatischen EU-weiten Auskunftsaustausch, AO-StB 2013, 327

Rechtsprechung

  • BFH v. 23.7.2013 - VIII R 32/11 / Buse, Johannes W., Leichtfertige Steuerverkürzung durch abweichende Angaben in ESt- und Gewinnfeststellungserklärung, AO-StB 2013, 327-329
  • BFH v. 14.5.2013 - VII R 36/12 / Steinhauff, Dieter, Haftung des Betriebsübernehmers bei Unpfändbarkeit, AO-StB 2013, 329-330
  • BFH v. 11.7.2013 - IV R 27/09 / Krömker, Ulrich, Benennungsverlangen nach § 160 AO bei Beteiligungserwerb an einer liechtensteinischen AG, AO-StB 2013, 330-332
  • FG Niedersachsen v. 16.1.2013 - 4 K 212/11 – nrkr. / Bauhaus, Krimhild, Benennungsverlangen nach § 160 AO als neue Tatsache i.S.d. § 173 AO, AO-StB 2013, 332-333
  • BFH v. 19.6.2013 - II R 5/11 / Schmieszek, Hans-Peter, Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO wegen neuer Tatsachen, AO-StB 2013, 333-334
  • BFH v. 12.8.2013 - X B 196/12 / Steinhauff, Dieter, Unbeachtlichkeit der Angabe einer unzutreffenden Änderungsvorschrift im Bescheid, AO-StB 2013, 334-335
  • BFH v. 6.8.2013 - VIII R 10/10 / Schwetlik, Harald, Änderungsbescheid im Revisionsverfahren, AO-StB 2013, 335-336
  • BFH v. 10.9.2013 - XI B 114/12 / Steinhauff, Dieter, Unzulässige Überraschungsentscheidung mangels erörterter Schätzungsmethode, AO-StB 2013, 336-337

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 1.10.2013 - IV A 3 - S 0062/08/10007-17 – DOK 2013/0903913 / Schmieszek, Hans-Peter, Änderung des AO-Anwendungserlasses, AO-StB 2013, 337
  • OFD Frankfurt/M. v. 19.8.2013 - S 0177 A - 6 - St 53 / Gersch, Eva-Maria, Erlaubte Weitergabe von Mitteln durch eine steuerbegünstigte Körperschaft, AO-StB 2013, 338-339

Literatur

  • Steinhauff, Dieter, Korrektur von Steuerbescheiden im Zeitalter elektronischer Steuererklärungen, AO-StB 2013, 339-342
  • Steinhauff, Dieter, Die elektronische Steuererklärung als Haftungs- und Gebührenfalle für den Steuerberater, AO-StB 2013, 342-343

Beratung im steuerlichen Verfahren

  • Borgdorf, Reinold, Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht, FG- und BFH-Entscheidungen, AO-StB 2013, 344-347
  • Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 7/2013 (Kober, AO-StB 2013, 215) werden wiederum praxisrelevante verfahrensrechtliche Entscheidungen der FG neben bisher noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Entscheidungen betreffen diesmal den Zeitraum von Mai bis einschließlich August 2013:§ 96 Abs. 1 Satz 1 AO – Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Spielbankgewinnen§ 122 Abs. 1 AO, § 183 AO – Heilung einer fehlerhaften Einzelbekanntgabe§ 122 Abs. 2 AO – kein Anscheinsbeweis für den Zugang eines durch die Post übermittelten Verwaltungsakts – Indizienbeweis für den Zugang§ 147 Abs. 6 AO – Umfang der Datenzugriffsrechte im Rahmen einer Außenprüfung§ 162 AO – Eignung des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode§ 163 AO – Abweichende Festsetzung von Nachzahlungszinsen§ 165 Abs. 2 Satz 4 AO, § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO – Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufiger Steuerfestsetzung§§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, 175 AO – Zahlung einer Spende allein keine zu einer niedrigeren Steuer führende Tatsache – nachträgliche Bescheinigung kein rückwirkendes Ereignis§ 56 Abs. 1 und 2 FGO – Wiedereinsetzung aufgrund einer Traumatisierung wegen eines erlittenen Raubüberfalls§ 60 Abs. 3 Satz 1 FGO – Beiladung des veräußernden Mitunternehmers – Wiederaufleben der Klagebefugnis von Mitgesellschaftern§ 62 Abs. 7 FGO Wirksamkeit einer Prozesserklärung
  • Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 7/2013 (, AO-StB 2013, 215) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der FG neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Entscheidungen betreffen diesmal die Zeit von Mai 2013 bis einschließlich August 2013. Die Darstellung orientiert sich an der Vorschriftenreihenfolge der AO und der FGO.Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entscheidungen im Volltext in Ihrem Berater.Modul “Steuerliches Verfahrensrecht“ (s. AO-StB 2013, 349) unter www.steuerberater-center.de

Schutz bei Vollstreckungsmaßnahmen

  • Carlé, Thomas, Die Vermögensauskunft kritisch betrachtet, Schlechterstellung des Vollstreckungsschuldners durch die gesetzliche Weiterentwicklung der eidesstattlichen Versicherung im Steuerrecht, AO-StB 2013, 347-351
    Der Gesetzgeber hat die Norm des § 284 AO bereits im Jahre 2009 neu gefasst. Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl. I 2009, 2258) geschaffen und ist mit Wirkung zum 1.1.2013 in Kraft getreten. Der Zweck der gesetzlichen Neuregelung liegt darin, frühzeitig eine Sachaufklärung und die Beschaffung von Informationen über das schuldnerische Vermögen zu ermöglichen und dem hiervon ausgehenden Druck auf den Schuldner den Vorrang vor dem eigentlichen Recht der Sachpfändung zu geben. Die Änderungen in § 284 AO gehen einher mit vergleichbaren Änderungen in der ZPO, die im gleichen Gesetz geregelt und ebenfalls zum 1.1.2013 in Kraft getreten sind.Die Synopse der alten und der neuen Gesetzesfassung zeigt, dass das bisherige Konzept vollständig verändert worden ist. Die Neuregelung des Rechtes zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung – nach neuem Recht Vermögensauskunft – stellt nach Ansicht des Verfassers eine erhebliche Schlechterstellung des Vollstreckungsschuldners dar und ist ein weiterer Schritt weg von der “Waffengleichheit“ zwischen Finanzverwaltung und Steuerschuldner. Die einzelnen Schritte der neuen Systematik werden in dem Beitrag detailliert dargestellt.

Interessenwahrung im Steuerstrafverfahren

  • Beyer, Dirk, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung gemäß der “Schwedischen Initiative“, Neuregelung der §§ 117a, 117b AO, §§ 92 ff. IRG, AO-StB 2013, 351-354
    Die Steuerfahndungsstellen konnten bisher nur auf umständlichem Weg Informationen aus dem Ausland beschaffen. Hierzu mussten eine Vielzahl an Förmlichkeiten und insbesondere der Postweg über eine Reihe von zuständigen Behörden eingehalten werden. War die Anfrage bei der ersuchten Behörde angekommen, so war damit noch längst nicht gewährleistet, dass zeitnah eine Auskunft gegeben wurde. Die Zeiten ändern sich: Aufgrund der sog. “Schwedischen Initiative“ einigten sich die Mitgliedsstaaten der EU in dem Rahmenbeschluss 2006/90/JI v. 18.12.2006 auf eine Vereinfachung des Austausches von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten (http://eur-lex.europa.eu). Deutschland hat diese Regeln erst mit Wirkung zum 26.7.2012 durch das Gesetz über die Vereinfachung des Austausches von Informationen und Erkenntnissen in nationales Recht umgesetzt. (BT-Drucks. 17/5096). Von besonderer Brisanz ist, dass die Schweiz und Liechtenstein in absehbarer Zeit die Regeln des Rahmenbeschlusses ebenfalls anwenden werden, da sie als Schengen-assoziierte Staaten grundsätzlich die Regeln des Schengenraumes übernehmen. Die neuen Regeln des Auskunftsverkehrs werden den Ermittlungsdruck verschärfen.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.11.2013 09:54

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