Otto Schmidt Verlag



News Steuerberater-Center

Das Neueste aus der Rechtsprechung zum gesamten Steuerrecht.


FG Münster v. 12.6.2024 - 6 K 564/19 G, F
Im Fall der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft ist das von dieser übernommene positive Eigenkapital als (fiktive) Einlage im Rahmen des Abzugsverbots für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen. Soweit ersichtlich liegt zu dieser Konstellation bislang keine explizite höchstrichterliche Rechtsprechung vor, weshalb zur Fortbildung des Rechts die Revision zuzulassen war.

BFH v. 8.5.2024 - VIII R 9/23
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p.a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Zumindest während einer anhaltenden strukturellen Niedrigzinsphase sei der gesetzliche Zinssatz der Höhe nach evident nicht (mehr) erforderlich, um den durch eine spätere Zahlung typischerweise erzielbaren Liquiditätsvorteil abzuschöpfen. Der BFH hat daher das BVerfG zur Klärung angerufen.  

FG Münster v. 23.5.2024 - 3 K 2585/21 Erb
Der Tatbestand der Werterhöhung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 7 Abs. 8 ErbStG) erfordert ein subjektives Merkmal im Sinne eines Bewusstseins der (Teil-)Unentgeltlichkeit.

FG Münster v. 2.7.2024 - 6 K 1425/21 F
Gewinne von Tochterpersonengesellschaften wirken sich auf die Berechnung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen bei der Mutterpersonengesellschaft nicht aus.

BMF-Information
Mit Online-Meldung v. 8.8.2024 hat das BMF auf die benötigten Vordrucke bei der Hinzurechnungsbesteuerung für ausländische Zwischengesellschaften sowie der Zurechnungsbesteuerung für ausländische Familienstiftungen hingewiesen.

Aktuell im UStB
Angefangen mit dem EuGH-Urteil "Stadion Amsterdam" vom 18.1.2018, aber spätestens seit dem EuGH-Verfahren "Finanzamt X" (mit Urteil vom 5.5.2023 und dem BFH-Folgebeschluss vom 17.8.2023) zur Verneinung des vermeintlichen Aufteilungsgebots in § 4 Nr. 12 UStG bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen, sind verstärkt auch die Diskussionen um das Aufteilungsgebots des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG bezüglich der unselbständigen Nebenleistungen zur Beherbergung entfacht, d.h. inwieweit das gesetzliche Aufteilungsgebot hinsichtlich Beherbergungsleistungen gegen den Grundsatz der Einheitlichkeit verstößt oder aus anderen Gründen unionsrechtswidrig ist, da eine einheitliche Leistung, die aus einem Haupt- und einem Nebenteil besteht – für die bei getrennter Erbringung unterschiedliche Steuersätze gelten – nur zu einem einheitlichen Steuersatz besteuert werden kann, der sich nach dem Hauptbestandteil richtet.

Aktuell in der FR
Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht einen neuen § 18 Abs. 3 S. 3 UmwStG vor. Mit diesem wird eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei doppelstöckigen Personengesellschaftsstrukturen mit Gewerbesteuer angeordnet, wenn diese innerhalb einer schädlichen Frist nach einem Umwandlungsvorgang erfolgen. Insbesondere vor dem Hintergrund der vor dem BFH anhängigen Verfahren (BFH Az. I R 34/22, neues Az. X R 31/22, und IV R 9/23) stellt sich damit die Frage, ob diese Regelung eine gesetzlich angeordnete - jedoch nur teilweise - Rückkehr zur Systematik der Gewerbesteuer darstellt oder ob es sich um eine Durchbrechung derselben handelt. Dieser Beitrag stellt das steuerliche Grundproblem dar und analysiert anschließend die Vorschrift.

Hier finden Sie den Leitsatz der dritten am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen aller aktuellen Entscheidungen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

Kurzbesprechung
Der Erwerb eines Grundstücks durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts erfolgt nicht aus Anlass des Übergangs von öffentlich-rechtlichen Aufgaben, wenn bei der übertragenden juristischen Person des öffentlichen Rechts zu keinem Zeitpunkt die öffentlich-rechtliche Aufgabe und das Eigentum an dem Grundstück zusammengefallen sind.

Kurzbesprechung
1. Der Eigentumserwerb an Grundstücken durch einen interkommunalen Zweckverband im Rahmen einer Umlegung ist nicht von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Zweckverband nicht als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks am Umlegungsverfahren teilgenommen hat.
2. Der Grundstückserwerb des Zweckverbandes ist auch nicht aufgrund einer interpolierenden Zusammenschau der Befreiungstatbestände von § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b i.V.m. § 4 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes steuerfrei zu stellen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 24.7.2024 hat die Finanzverwaltung zur Bestimmung des Leistungsortes bei der Ausgabe von einfachen Grundbuchauszügen und einfachen Auszügen aus anderen öffentlichen Registern Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 15.7.2024 hat die Finanzverwaltung die Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung (alte Fassung) und in der ab dem 1.7.2021 geltenden Fassung bekannt gemacht.