Otto Schmidt Verlag


Heft 9 / 2014

In der aktuellen Ausgabe der Steuerberater Woche (Heft 9, Erscheinungstermin: 05. Mai 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Wohnraummiete

  • LG Berlin v. 27.2.2014 - 67 S 476/13 / Mettler, Ulrich C., Minderung: Bauarbeiten auf Nachbargrundstück, MietRB 2014, 129-130
  • AG Frankfurt/M. v. 24.1.2014 - 33 C 3112/13 (67) / Rave, Nele, Saldoklage bei verfristetem Betriebskostenanteil, MietRB 2014, 130
  • LG Frankfurt/O. v. 17.12.2013 - 16 S 138/13 / Zich, René, Heizkosten beim “Leerwohnen“ eines Mehrfamilienhauses, MietRB 2014, 130-131

Gewerberaummiete

  • BGH v. 12.2.2014 - XII ZR 76/13 / Schach, Klaus, Schönheitsreparaturen: Umwandlung des Erfüllungsanspruchs in Ausgleichanspruch, MietRB 2014, 131-132
  • BGH v. 5.2.2014 - XII ZR 65/13 / Pfeifer, Frank-Georg, Betriebskostenvorschüsse: Anpassung erfordert keine Schriftform, MietRB 2014, 132-133
  • BGH v. 22.1.2014 - XII ZR 68/10 / Kurek, Michael, Schriftform: Verpflichtung zur Nachholung bindet nicht Grundstückserwerber!, MietRB 2014, 133-134
  • OLG Saarbrücken v. 19.3.2014 - 2 U 16/13 / Schmid, Michael J., Mieter- und Vermieterwechsel: Eindeutige Absprache erforderlich!, MietRB 2014, 134-135
  • OLG Celle v. 21.11.2013 - 8 U 179/13 / Bittner, Mark, Fristlose Kündigung: Bindung des Vermieters an seine unwirksamen AGB, MietRB 2014, 135
  • OLG Düsseldorf v. 21.11.2013 - I-10 U 37/13 / Harsch, Robert, Betriebskosten: Rückzahlungsanspruch des Mieters nach Kündigung, MietRB 2014, 135-136
  • OLG Saarbrücken v. 8.5.2013 - 2 U 3/13 / Pfeifer, Frank-Georg, Einfachverglaste Schaufensterscheibe ist kein Mietmangel, MietRB 2014, 136-137
  • OLG Saarbrücken v. 8.5.2013 - 2 U 3/13 / Pfeifer, Frank-Georg, Betriebskosten-Vorschüsse: Niedrige Kalkulation zulässig, MietRB 2014, 137-138

Verfahren

  • BGH v. 16.10.2013 - XII ZR 64/12 / Monschau, Norbert, Urkundenprozess: Unstatthaftigkeit bei unstreitigen Mietmängeln aber streitiger Verursachung, MietRB 2014, 138-139

Gebühren & Kosten

  • OLG Köln v. 20.1.2014 - 17 W 204/13 / Burbulla, Rainer, Privatgutachten: Kosten bei einvernehmlicher Verwertung, MietRB 2014, 139-140
  • OLG Karlsruhe v. 20.9.2013 - 10 W 18/13 / Schneider, Norbert, Streitwert: Feststellung der Minderungsberechtigung, MietRB 2014, 140-141

Wohnungseigentum

  • BGH v. 6.3.2014 - VII ZR 266/13 / Münch, Mathias, Bauträger: Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung trotz Interessenkollision?, MietRB 2014, 141-142
  • BGH v. 21.2.2014 - V ZR 164/13 / Elzer, Oliver, Verwalter: Übergang des Verwaltervertrags mit Verschmelzung, MietRB 2014, 142-143
  • BGH v. 20.2.2014 - III ZR 443/13 / Abramenko, Andrik, Verwalter: Nachweis der Ermächtigung nach § 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 WEG, MietRB 2014, 143-144
  • BGH v. 19.7.2013 - V ZR 109/12 / Dötsch, Wolfgang, Anschlusszwang in Heizungsgemeinschaft?, MietRB 2014, 144
  • BGH v. 19.7.2013 - V ZR 109/12 / Dötsch, Wolfgang, Gewillkürte Prozessstandschaft für Verband?, MietRB 2014, 144-145
  • OLG München v. 4.2.2014 - 34 Wx 434/13 / Lehmann-Richter, Arnold, Sondernutzungsrechte: Zustimmung der Grundpfandsrechtsgläubiger beim Austausch, MietRB 2014, 145-146
  • OLG München v. 31.1.2014 - 34 Wx 469/13 / Heinemann, Jörn, Verwalteramt: Auswirkung einer Abspaltung, MietRB 2014, 146-147
  • OLG Karlsruhe v. 16.12.2013 - 14 Wx 47/13 / Schultzky, Hendrik, Unterteilung von Wohnungseigentum, MietRB 2014, 147
  • LG Berlin v. 25.9.2013 - 85 S 57/12 WEG / Hogenschurz, Johannes, Umbaumaßnahmen: Schallschutzgrenzwerte bei Errichtung maßgeblich?, MietRB 2014, 147-148

Sonstiges

  • BGH v. 20.2.2014 - VII ZR 172/13 / Ott, Andreas, Bauträgervertrag: Nutzungsausfallentschädigung bei verspäteter Herstellung, MietRB 2014, 148-149

Kaution

  • Schmid, Michael J., Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung einer Barkaution, MietRB 2014, 150-152
    Als noch die dreißigjährige Verjährungsfrist für die Rückzahlung einer Mietkaution galt, war die Verjährung kein Thema. Bei der nunmehr geltenden dreijährigen Verjährungsfrist tauchen jedoch zunehmend Verjährungsprobleme auf. Problematisch ist dabei insbesondere der Beginn der Verjährungsfrist, vor allem deshalb, weil es keine gesetzliche Regelung über die Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruches gibt. Der Mieter darf nicht zu früh klagen, sonst riskiert er eine Klagabweisung, weil der Anspruch noch nicht fällig ist. Er darf aber auch nicht zu spät klagen, sonst riskiert er eine Klagabweisung wegen Verjährung.

Gewerberaummiete

  • Hoffmann, Jochen, Betriebspflicht des Mieters – Vertragsgestaltung und Umsetzung, MietRB 2014, 152-155
    Vor allem in Verträgen über Flächen in Einkaufszentren sind Regelungen üblich, die dem Mieter Betriebspflichten auferlegen. Der Vermieter will hierdurch die Attraktivität des Centers steigern. Dies gilt im Besonderen für die sog. Ankermieter, ohne die auch andere Ladenlokale kaum überlebensfähig sind. Fallen solche aus, ist der wirtschaftliche Erfolg anderer Geschäftstreibender gefährdet. Dies kann wiederum zunehmende Leerstände zur Folge haben. Auch die Neuvermietung einer Einheit kann sich bei zuvor nicht betriebenem Geschäft oder Gaststättenbetrieb als schwieriger erweisen. Insbesondere für Mieter kleiner Flächen sind solche Klauseln jedoch nicht ungefährlich. Der Beitrag beleuchtet die Bedeutung solcher Regelungen und zeigt dabei die Möglichkeiten des Vermieters für den Fall auf, dass der Mieter seiner Betriebspflicht nicht nachkommt.

Wohnungseigentumsverwalter

  • Suilmann, Martin, Vertretungsbefugnis des Verwalters in WEG-Verfahren, MietRB 2014, 156-160
    Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist notwendiger und unverzichtbarer Bestandteil für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Er ist für die Vorbereitung der Eigentümerversammlung, für ihre Leitung und für die spätere Durchführung der dort gefassten Beschlüsse verantwortlich (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG). Um ihm eine sachgerechte Erledigung der ihm zugewiesenen Aufgaben zu ermöglichen, räumt § 27 Abs. 2 und 3 WEG ihm eine – allerdings gegenständlich beschränkte – rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht sowohl für die Wohnungseigentümer als auch für die Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Die Wohnungseigentümer sind berechtigt, diese gesetzlichen Vertretungsbefugnisse durch Vereinbarungen oder Beschlüsse zu erweitern (vgl. § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG).Das Gesetz ermächtigt den Verwalter aber nicht nur zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der Wohnungseigentümer, sondern auch zur Vertretung in Rechtsstreitigkeiten, die entweder gegen die rechtsfähige Gemeinschaft (§ 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 6 WEG) oder gegen einzelne Wohnungseigentümer gem. § 43 Nr. 1, Nr. 4 oder Nr. 5 WEG geführt werden. Der Gesetzgeber räumt dem Verwalter somit – zumindest teilweise – eine gesetzliche Befugnis zur (aktiven) Prozessvertretung ein. Daneben bestimmt § 45 Abs. 1 WEG den Verwalter zum Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer, wenn diese Beklagte oder gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 WEG beizuladen sind (passive Prozessvertretung). Ziel dieser gesetzlichen Regelungen ist es, die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft auch bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass Prozesse, an denen die Wohnungseigentümer oder ihre Gemeinschaft beteiligt sind, ohne große zeitliche Verluste erledigt werden können. Die gesetzliche Regelung trägt damit einem praktischen Bedürfnis Rechnung.Der nachfolgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die prozessualen Vertretungsbefugnisse des Verwalters.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.04.2014 11:20

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