Otto Schmidt Verlag


Heft 18 / 2012

In der aktuellen Ausgabe der Steuerberater Woche (Heft 18, Erscheinungstermin: 07. September 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuell

  • Apitz, Wilfried, Bilanzkorrektur bei fehlerhafter Aktivierung eines Wirtschaftsguts, StBW 2012, 817
  • Apitz, Wilfried, Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben, StBW 2012, 817
  • Hilbertz, Martin, Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar, StBW 2012, 817
  • Schmitt, Georg, Kindergeld eines deutschen Selbständigen, der in Griechenland tätig war, StBW 2012, 817-818
  • Damaschke, Wolfgang, Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung, StBW 2012, 818
  • Billig, Hildegard, Liquiditätsvorteil beim echten Factoring keine steuerfreie Kreditgewährung, StBW 2012, 818
  • Marfels, Michael, Vom Erblasser herrührende Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten, StBW 2012, 818-819
  • Billig, Hildegard, Rückforderung von Vorsteuerüberschüssen durch das FA, StBW 2012, 819
  • Steinhauff, Dieter, Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen auch unter Berücksichtigung ausländischer Steuerbescheide, StBW 2012, 819-820
  • Marfels, Michael, Sicherheitsüberprüfung der Bediensteten als Voraussetzung für AEO-Zertifikat, StBW 2012, 820
  • Günther, Karl-Heinz, Haftung wegen Fortführung des Handelsgeschäfts, StBW 2012, 820
  • Günther, Karl-Heinz, Pflegekindschaftsverhältnis und Haushaltsaufnahme, StBW 2012, 820
  • Günther, Karl-Heinz, Familienbedingte Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen, StBW 2012, 820-821
  • Günther, Karl-Heinz, Anlaufhemmung bei nicht wirksam unterzeichneter Erklärung, StBW 2012, 821
  • Günther, Karl-Heinz, Beginn der Festsetzungsfrist bei Grunderwerbsteuer, StBW 2012, 821
  • Günther, Karl-Heinz, Teile von Räumen als Arbeitszimmer, StBW 2012, 822
  • Günther, Karl-Heinz, Einmalzahlung für private Lebensversicherung als Betriebsausgabe, StBW 2012, 822
  • Günther, Karl-Heinz, Rückstellungen für nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten, StBW 2012, 822-823
  • Günther, Karl-Heinz, Doppelte Haushaltsführung bei Alleinstehenden, StBW 2012, 823
  • Günther, Karl-Heinz, Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit, StBW 2012, 823
  • Günther, Karl-Heinz, Veräußerung eines zuvor mit Erbbaurecht belasteten Grundstücks, StBW 2012, 823-824
  • Günther, Karl-Heinz, Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags, StBW 2012, 824
  • Günther, Karl-Heinz, Veranlagung von atypisch stillen Gesellschaften, StBW 2012, 824
  • Günther, Karl-Heinz, Neue Tatsache bei nur rechnerisch geführter Kasse, StBW 2012, 824-825
  • Günther, Karl-Heinz, Tatsächlicher Vollzug eines Vereinbarungstreuhandverhältnisses, StBW 2012, 825
  • Günther, Karl-Heinz, Verjährungshemmung bei Betriebsprüfung, StBW 2012, 825-826
  • Günther, Karl-Heinz, § 173 AO bei nachträglich bekannt gewordenem Veräußerungsgewinn, StBW 2012, 826
  • Günther, Karl-Heinz, Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf elektronische Einspruchseinlegung, StBW 2012, 826
  • OFD Münster v. 17.7.2012 - Kurzinformation ESt 15/2012 / Grantz, Jürgen, Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von griechischen Staatsanleihen, StBW 2012, 827
  • BMF v. 16.7.2012 - IV A 3 - S 0361/12/10001 / Grantz, Jürgen, Gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung, StBW 2012, 827
  • BMF v. 14.8.2012 - IV C 2 - S 2743/10/10001: 001 / Grantz, Jürgen, Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionsanwartschaft, StBW 2012, 827-828
  • Ehrenamt: Entwurf eines überarbeiteten BMF-Schreibens, StBW 2012, 828

Kommentiert

  • BFH v. 9.5.2012 - X R 38/10, Formeller Bilanzenzusammenhang bei fehlerhafter Aktivierung rechtfertigt Bilanzkorrektur, StBW 2012, 829-830
  • BFH v. 20.6.2012 - X R 42/11, Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben, StBW 2012, 830-831
  • BFH v. 18.7.2012 - X R 41/11, Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar, StBW 2012, 831-832
  • FG Münster v. 24.4.2012 - 6 K 1498/11 AO, Anrechnung nicht abgeführter Lohnsteuer, StBW 2012, 832-833
  • EuGH v. 12.7.2012 - Rs. C-378/10, Gleichbehandlung von grenzüberschreitender mit inländischer Umwandlung einer Gesellschaft, StBW 2012, 834-835
  • BFH v. 20.7.2012 - V B 82/11, Leistungsort bei Schadensregulierung und Rückwirkung der Rechnungsberichtigung, StBW 2012, 836
  • BFH v. 4.7.2012 - II R 15/11, Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten, StBW 2012, 837-838
  • BFH v. 14.3.2012 - XI R 6/10, Rückforderung von Vorsteuerüberschüssen durch das Finanzamt, StBW 2012, 838-839

Beiträge

  • Schmitt, Georg, Neue Dienstanweisung des BZSt zum Kindergeld ab 1.1.2012, StBW 2012, 840-843
    Das für die Familienkassen zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat in einer sehr umfangreichen Dienstanweisung die Durchführung des Familienleistungsausgleichs (DA-FamEStG) geregelt (BZSt v. 16.7.2012 – St II 2 - S 2280-DA/12/00002). Diese Verwaltungsanweisung, welche für die Familienkassen bindend ist, wird in gewissen Zeitabständen neu gefasst. Die neue, ab dem 1.1.2012 geltende Dienstanweisung regelt die Anwendung der seit dem 1.1.2012 geltenden gesetzlichen Regelungen des EStG zum Familienleistungsausgleich und berücksichtigt einen ausgewählten aktuellen Stand der im BStBl. bis zum 13.7.2012 veröffentlichten höchstrichterlichen Rechtsprechung. Neben zahlreichen redaktionellen Anpassungen enthält die Neufassung der DA-FamEStG wesentliche inhaltliche Neuerungen, die nachfolgend erörtert werden.
  • Gehm, Matthias H., Die Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO im Lichte der neuesten Rechtsprechung des BFH, StBW 2012, 843-849
    Der BFH hat unlängst in drei Entscheidungen zur Haftung gem. § 74 AO Stellung bezogen. In zwei Urteilen v. 22.11.2011(BFH v. 22.11.2011 – VII R 67/10, BFH/NV 2012, 547 und VII R 63/10, BStBl. II 2012, 223) – ging es schwerpunktmäßig um die Frage, ob sich die Haftung nach Weggabe oder Verlust des Gegenstands, der dem Steuerschuldner überlassen wurde auch auf das hierfür erhaltene Surrogat wie z.B. Veräußerungserlös oder Schadensersatzzahlung erstreckt. In einem weiteren Verfahren, das durch Urteil v. 23.5.2012 (BFH v. 23.5.2012 – VII R 28/10, BFH/NV 2012, 1509) entschieden wurde, ging es um die Frage, was unter dem Begriff des “Gegenstands” i.S.v. § 74 Abs. 1 Satz 1 AO zu verstehen ist. D.h. ob auch Forderungen und Rechte hierunter zu subsumieren sind oder nur körperliche Sachen hierunter fallen. Der Beitrag stellt diese Entscheidungen in einen Gesamtkontext zur Haftungsnorm des § 74 AO.

Aktuell

  • Basel III: Kabinett beschließt neue Grundordnung für Banken, StBW 2012, 850
  • Kostenrecht soll modernisiert werden, StBW 2012, 850
  • Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess geplant, StBW 2012, 850
  • Leistungsschutzrecht für Presseverleger, StBW 2012, 850
  • Zum Nachteilsausgleich bei Beschluss eines nachteiligen Rechtsgeschäfts, StBW 2012, 850
  • GbR in der Insolvenz: Gesellschafter verlieren Prozessführungsbefugnis, StBW 2012, 850-851
  • Frist für sofortige Beschwerde gegen Vergütung des Insolvenzverwalters, StBW 2012, 851
  • Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund des Alters, StBW 2012, 851
  • Berufsbezeichnung mit Zusatz “Vorsitzender Richter a.D.” unzulässig, StBW 2012, 851

Kommentiert

  • KG v. 26.4.2012 - 23 U 197/11, Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Neugründung bei Mantelverwendung, StBW 2012, 852-853
  • OLG Stuttgart v. 19.6.2012 - 20 W 1/12, Zur Pflicht des Aufsichtsrats, die Geschäftstätigkeit des Vorstands zu überwachen, StBW 2012, 853-855
  • LG Saarbrücken v. 23.1.2012 - 9 O 251/10, Haftung des Steuerberaters wegen fehlerhafter Selbstanzeige des Mandanten, StBW 2012, 855-856

Beiträge

  • Werner, Rüdiger, Die Novellierung des internationalen Erbrechts durch die Europäische Erbrechtsverordnung, StBW 2012, 857-864
    Der Rat der Europäischen Union hat jüngst die bereits Anfang diesen Jahres vom Europäischen Parlament verabschiedete Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses gebilligt (EU-ErbVO). Die Verordnung ist am 16.8.2012 in Kraft getreten. Damit kommen seit längerem auf europäischer Ebene laufende Bemühungen zur europaweiten Vereinheitlichung des internationalen Erbrechts zu einem Ende. Für das deutsche internationale Erbrecht bedeutet die EU-ErbVO einen Paradigmenwechsel, da die bislang geltende Anknüpfung des Erbstatuts an die Staatsangehörigkeit durch eine Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt ersetzt wird. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.09.2012 15:36

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