Otto Schmidt Verlag


Heft 15 / 2011

Gesetzgebung


Steuervereinfachungsgesetz 2011 erhält im Bundesrat keine Zustimmung
, StBW 2011, 673

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8.7.2011 beschlossen, dem vom Bundestag am 9.6.2011 verabschiedeten Steuervereinfachungsgesetz 2011 nicht zuzustimmen. Der Bundesrat lehnte insbesondere die Möglichkeit ab, nur alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.


Energetische Wohngebäudesanierung: Bundesrat versagt Zustimmung
, StBW 2011, 673

Der Bundesrat hat dem von der Koalition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (BT-Drucks. 17/6074) nicht zugestimmt. Bundesregierung und Bundestag können nun ihrerseits den Vermittlungsausschuss anrufen.


Rechtsprechung

  • BFH v. 3.3.2011 - IV R 53/07, Überentnahmen vom Kontokorrentkonto mit Sollsaldo, StBW 2011, 673-674
  • FG Köln v. 19.5.2011 - 10 K 4126/09, Arbeitszimmerkosten trotz privater Mitbenutzung absetzbar, StBW 2011, 674-676
  • BFH v. 5.5.2011 - IV R 34/08, Ungeteiltes Grundstück mit fünf Mehrfamilienhäusern als ein Objekt, StBW 2011, 676-677
  • BFH v. 23.2.2011 - I R 52/10, Gewerblich geprägter Fonds mit niederländischem Immobilienvermögen, StBW 2011, 677-678
  • BFH v. 12.5.2011 - VI R 42/10, Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen, StBW 2011, 678-679
  • EuGH v. 30.6.2011 - Rs. C-262/09, Anrechnung und Erstattung ausländischer KSt, StBW 2011, 679-681
  • BFH v. 23.2.2011 - I R 38/10, Aufrechnung und Insolvenzverfahren, StBW 2011, 681-682
  • BFH v. 7.4.2011 - III R 13/08, Neuheit eines Wirtschaftsguts trotz Leerlaufbetriebs, StBW 2011, 682-683
  • BFH v. 17.2.2011 - V R 28/10, Innergemeinschaftliche Lieferung: Anforderungen an Versendungsbeleg, StBW 2011, 683-684
  • BFH v. 2.3.2011 - XI R 25/09, Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung, StBW 2011, 684-685
  • BFH v. 1.12.2010 - XI R 28/08, Zum Vorsteuerabzugsrecht des Rechtsnachfolgers eines Nichtunternehmers, StBW 2011, 685-686
  • FG Hessen v. 23.3.2011 - 4 K 419/10, Europarechtswidrigkeit von § 90 Abs. 3 AO?, StBW 2011, 686-687
  • BFH v. 16.2.2011 - X R 21/10, KleinbetragsVO 2002 auch zu Lasten des Steuerpflichtigen, StBW 2011, 687-688
  • FG Münster v. 19.4.2011 - 11 K 1562/09 AO, Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung, StBW 2011, 688-689
  • BFH v. 17.5.2011 - VIII R 31/08, Keine wirksame Strafbefreiungserklärung bei nur versuchter Hinterziehung, StBW 2011, 689


Verwaltung

  • BMF v. 11.7.2011 - IV C 6 - S 2178/09/10001, Einbringung von Wirtschaftsgütern in Personengesellschaft, StBW 2011, 690-691
  • BMF v. 5.7.2011 - IV C 1 - S 1980-1/10/10011, Teilwertabschreibungen von Investmentanteilen, StBW 2011, 691-692
  • BMF v. 17.6.2011 - IV C 4 - S 2223/07/0018:004, Steuerlicher Spendenabzug: Verbindliche Muster, StBW 2011, 692-693
  • BMF v. 5.7.2011 - IV C 5 - S 2353/08/10007, Umzugsbedingte Unterrichtskosten und Umzugsauslagen, StBW 2011, 693-694
  • BMF v. 6.7.2011 - IV D 3 - S 7179/09/10003, USt-Befreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, StBW 2011, 694
  • BMF v. 22.6.2011 - IV D 2 - S 7303-b/10/10001:001, Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken, StBW 2011, 694-695

Nachrichten


DStV: Offene Fragen zum Anwendungsschreiben zur E-Bilanz
, StBW 2011, 695

Mit dem Ende der Pilotphase zur Einführung der E-Bilanz hat das BMF einen überarbeiteten Entwurf eines Anwendungsschreibens zu § 5b EStG herausgeben und den Verbänden bis zum 28.7.2011 die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Nach Ansicht des DStV ist hierin die Frage der erstmaligen Anwendung missverständlich geregelt.


Beiträge


Meurer, Thomas
, Auswirkungen der EU-Durchführungsverordnung auf die nationale Rechtsanwendung, StBW 2011, 696-703

Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15.3.2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. EU 2011 Nr. L 77, 1) (EU-Verordnung) werden bestimmte Vorschriften der MwStSystRL mit Wirkung zum 1.7.2011 konkretisiert, insbesondere die Art. 43–59b MwStSystRL (Ort der sonstigen Leistungen). Im Gegensatz zu erlassenen EU-Richtlinien, ist die EU-Verordnung unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten und bedarf keiner weiteren Umsetzung in nationales Recht. Zur besseren Klarheit hat das BMF mit Schreiben vom 10.6.2011 dennoch die entsprechenden Regelungen des UStAE angepasst. Betroffen sind die Abschnitte 3a, 13b und 27a UStAE. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte dargestellt.


Damaschke, Wolfgang
, Die organisatorische Eingliederung in der umsatzsteuerlichen Organschaft, StBW 2011, 703-706

Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt immer dann vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Es ist dabei nicht erforderlich, dass alle drei Eingliederungsmerkmale gleichermaßen ausgeprägt sind. Wenn keine Identität in der Geschäftsführung von Mutter- und Tochtergesellschaft besteht, kann dies Auswirkungen auf die umsatzsteuerliche Selbständigkeit der Tochtergesellschaft haben.


Marfels, Michael
, Ausschluss der Steuerbefreiung bei Erwerben durch Lebenspartner – Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 4 GrEStG?, StBW 2011, 706-709

Das FG Münster hält den für “Altfälle” nach wie vor geltenden Ausschluss eingetragener Lebenspartner von der Steuerprivilegierung des § 3 Nr. 4 GrEStG a.F. für verfassungswidrig. Der 8. Senat des FG Münster hat daher mit Beschluss vom 24.3.2011 dem BVerfG die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 3 Nr. 4 GrEStG a.F. insoweit gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als er den Grundstückserwerb durch den Lebenspartner i.S.d. LPartG des Veräußerers von der GrESt nicht befreit.


Gesetzgebung


Rechtsschutzverbesserungen im Zivilprozess
, StBW 2011, 710

Der Bundestag hat am 7.7.2011 in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung des § 522 ZPO beschlossen, mit dem der Rechtsschutz im Zivilprozess ausgebaut werden soll.


Bundesrat stimmt Restrukturierungsfonds-Verordnung mit Änderungen zu
, StBW 2011, 710

Der Bundesrat hat am 8.7.2011 der Restrukturierungsfonds-Verordnung, die Einzelheiten zur Erhebung der Bankenabgabe bestimmt, mit Änderungen zugestimmt.


Rechtsprechung

  • BGH v. 19.4.2011 - II ZR 237/09, Kein Anspruch des Minderheitsaktionärs auf Ausgleich nach Squeeze-out, StBW 2011, 710-711
  • BGH v. 12.5.2011 - IX ZB 221/09, Erneuter Antrag auf Restschuldbefreiung erst nach drei Jahren, StBW 2011, 711-712
  • BGH v. 16.3.2011 - StBSt (R) 3/10, Unzulässiger Internetauftritt eines Steuerberaters mit Gewerbetreibendem, StBW 2011, 712-713


Nachrichten


Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung
, StBW 2011, 713

Die falsche Beantwortung einer dem Arbeitnehmer bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den Arbeitgeber dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Das setzt voraus, dass die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war. Wirkt sich die Täuschung im Arbeitsverhältnis weiterhin aus, kann zudem eine Kündigung gerechtfertigt sein (BAG v. 7.72011 – 2 AZR 396/10).


Verkauf eines Gebrauchtwagens durch eine GmbH
, StBW 2011, 713-714

Nach der BGH-Entscheidung vom 13.7.2011 (BGH v. 13.7.2011 – VIII ZR 215/10) unterliegt der Verkauf eines Gebrauchtwagens durch eine GmbH an einen Verbraucher grundsätzlich auch dann den Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB), wenn es sich hierbei um ein für die GmbH “branchenfremdes” Nebengeschäft handelt.


BStBK: Neue Hinweise für vereinbare Tätigkeiten
, StBW 2011, 714

Die Bundessteuerberaterkammer hat drei neue Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Pfleger, Vormund und Betreuer, für die Tätigkeit als Existenzgründungsberater und für die Tätigkeit des Steuerberaters bei Unternehmensbewertungen veröffentlicht.


Besserer Anlegerschutz durch Produktinformationsblatt
, StBW 2011, 714

Seit dem 1.7.2011 müssen Verbraucher bei einer Wertpapierberatung ein kurzes, leicht verständliches und werbefreies Produktinformationsblatt erhalten. Das Produktinformationsblatt muss klare Aussagen über die für eine Anlageentscheidung wesentlichen Beurteilungskriterien wie Rendite, Risiko und Kosten der Anlageempfehlung enthalten.


Beiträge


Werner, Rüdiger
, Die Güterstandsschaukel, StBW 2011, 715-720

Die Güterstandsschaukel ist ein häufig eingesetztes Instrument, um Vermögen schenkungsteuerfrei auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten zu transferieren. Neben diesem steuerlichen Zweck ist in der jüngeren Vergangenheit insbesondere auch die damit unter dem Stichwort der “Asset Protection” eröffnete Möglichkeit ins Visier der Gestaltungspraxis geraten, Vermögen auf einen weniger haftungsgefährdeten Partner zu übertragen. Damit diese Ziele erreicht werden, müssen bei der Gestaltung der Güterstandsschaukel sowohl zivil- als auch steuerrechtliche Parameter beachtet werden, die in komplexer Weise ineinander greifen. Ein jüngeres Urteil des BGH zur insolvenzrechtlichen Anfechtbarkeit der Güterstandsschaukel (BGH v. 1.7.2010 – IX ZR 58/09, NZI 2010, 738) soll daher hier zum Anlass genommen werden, sich mit der Güterstandsschaukel auseinanderzusetzen und ihre steuer- und zivilrechtlichen Rahmenbedingungen aufzuzeigen.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.12.2011 14:16

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