Otto Schmidt Verlag


Heft 14 / 2011

Gesetzgebung


Koalition beschließt Änderungen bei energetischer Gebäudesanierung
, StBW 2011, 625

Der Finanzausschuss hat am 29.6.2011 dem von der Koalition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (BT-Drucks. 17/6074) zugestimmt.


Gesetzentwurf zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie
, StBW 2011, 625

Die Bundesregierung will die Regelungen über die Beitreibung von Steuern und Abgaben in der EU erheblich ausweiten. Darüber hinaus sollen mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BT-Drucks. 17/6263) eine ganze Reihe weiterer Steuergesetze bis hin zu den Regelungen über die Erhebung von Kirchensteuer auf Kapitalerträgen geändert werden.


Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ab dem 1.7.2011
, StBW 2011, 626

Das Sechste Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 16.6.2011 (BGBl. I 2011, 1090) ist am 1.7.2011 in Kraft getreten.


Rechtsprechung

  • BFH v. 24.3.2011 - IV R 46/08, Zwangsentnahme landwirtschaftlicher Grundstücke durch Erbbaurechte, StBW 2011, 626-627
  • BFH v. 20.4.2011 - I R 2/10, Durch Anteilsvereinigung ausgelöste GrESt sind keine Anschaffungskosten, StBW 2011, 627-628
  • FG Schleswig-Holstein v. 11.5.2011 - 1 K 138/09, Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, StBW 2011, 628-629
  • BFH v. 7.4.2011 - III R 11/09, Freiwilligendienst keine Berufsausbildung, StBW 2011, 629
  • FG Saarland v. 20.4.2010 - 2 K 1179/09, Kindergeld: Pauschale Kontoführungsgebühren bzw. Reinigungskosten, StBW 2011, 630
  • BFH v. 30.3.2011 - I R 63/10, Mindeststeuersatz für beschränkt steuerpflichtigen US-Staatsbürger, StBW 2011, 631
  • BFH v. 14.4.2011 - VI R 24/10, Beiträge für Gruppenkrankenversicherung als Arbeitslohn, StBW 2011, 631-633
  • FG Münster v. 24.3.2011 - 8 K 3693/10 E, Rechtsbehelfsverfahren gegen Anrufungsauskunft, StBW 2011, 633-634
  • BVerfG v. 31.5.2011 - 1 BvR 857/07, Gerichtliche Kontrolle unbestimmter Rechtsbegriffe, StBW 2011, 634-635
  • BFH v. 2.3.2011 - XI R 65/07, Unternehmereigenschaft eines kommunalen Wasserbeschaffungsverbands, StBW 2011, 635
  • BFH v. 4.5.2011 - XI R 44/08, Umsatzbesteuerung einer Operninszenierung, StBW 2011, 635-636
  • BFH v. 2.3.2011 - XI R 21/09, Zur USt-Freiheit von Golfeinzelunterricht, StBW 2011, 636-637
  • BFH v. 30.3.2011 - I R 75/10, Entschädigungsanspruch einer Bank nach § 107 Satz 1 AO, StBW 2011, 637-638
  • FG Rheinland-Pfalz v. 23.3.2011 - 2 K 1592/10, Neue Tatsache bei nicht erklärter Rente, StBW 2011, 638-639
  • BFH v. 3.3.2011 - III R 45/08, Kein Erlass eines Berichtigungsbescheids in verjährter Zeit, StBW 2011, 639-640
  • BFH v. 9.2.2011 - IV R 15/08, Klageänderung bei Gewinnfeststellungsbescheiden, StBW 2011, 640-642


Verwaltung

  • BMF v. 24.6.2011 - IV C 6 - S 2137/0-03, Ansatz- und Bewertungsvorbehalte bei der Übernahme schuldrechtlicher Verpflichtungen, StBW 2011, 642-643
  • BMF v. 23.6.2011 - IV C 1 - S 2400/11/10002:001, Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen, StBW 2011, 643
  • BMF v. 23.6.2011 - IV D 3 - S 7158-b/11/10001, Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b–d UStG, StBW 2011, 643-644
  • BMF v. 29.6.2011 - IV D 2 - S 7234/07/10001, Ermäßigter Steuersatz bei Vatertierhaltung und Förderung der Tierzucht, StBW 2011, 644


Nachrichten


Handelsrechtliche Bilanzierung bei einer Verschmelzung
, StBW 2011, 644

Der “Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen einer Verschmelzung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS HFA 42)” soll nach seiner endgültigen Verabschiedung die “IDW Stellungnahme des Hauptfachausschusses 2/1997: Zweifelsfragen der Rechnungslegung bei Verschmelzungen” ersetzen.


Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung absetzbar
, StBW 2011, 644-645

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen bzw. betrieblichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden. Dies hat das FG Köln mit Urteil v. 19.5.2011 – 10 K 4126/0 entschieden.


Kein Kindergeld für Kind in Untersuchungshaft
, StBW 2011, 645

Mit Urteil vom 30.3.2011 – 2 K 5243/09 hat das FG Baden-Württemberg entschieden, dass bei einem strafrechtlich verurteilten Kind für die Zeit seiner Untersuchungshaft kein Anspruch auf Kindergeld besteht.


EU-Kommission: Mehrjähriger Finanzrahmen 2014–2020
, StBW 2011, 645

Die Europäische Kommission hat am 29.6.2011 einen mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020 vorgeschlagen. Dabei wurden zwei neue Eigenmittel vorgeschlagen: Eine Finanztransaktionssteuer und eine modernisierte MwSt.


Steuerausfälle durch Gebäudesanierung: Kompensation für Länder?
, StBW 2011, 645

Um die Treibhausgasemissionen bis 2020 nachhaltig zu verringern, sollen neue Potenziale im Gebäudebereich genutzt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (BT-Drucks. 17/6251) eingebracht. Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme auf die Steuermindereinnahmen von jährlich über 1,5 Mrd. € über einen Zeitraum von zehn Jahren.


Beiträge


Meurer, Thomas
, Elektronische Rechnungsstellung ab dem 1.7.2011, StBW 2011, 646-650

In der täglichen Praxis besteht ein Großteil der Arbeit der verschieden Stellen eines Unternehmens (Buchhaltung, Steuerabteilung etc.) in dem Umgang mit Rechnungen. So müssen insbesondere Eingangsrechnungen stets daraufhin überprüft werden, ob diese einen Anspruch auf Vorsteuerabzug gewähren, d.h. insbesondere, dass die in §§ 14, 14a UStG enthaltenen Pflichtangaben ordnungsgemäß angeführt sind. Daneben fordert die Finanzverwaltung aber bisher bei elektronischer Übermittlung auch den Nachweis, dass die Rechnung auf dem Übermittlungsweg nicht verändert wurde und zwar durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein EDI-Verfahren. Auf der Ausgangseite ist der Unternehmer des Weiteren – auch als zivilrechtliche Nebenpflicht aus dem Schuldverhältnis – verpflichtet (vgl. auch § 14 Abs. 2 UStG), ordnungsgemäße Rechnungen zu erteilen, die seinen Kunden den Vorsteuerabzug ermöglichen. Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011, dem der Bundestag am 9.6.2011 in 2./3. Lesung zugestimmt hat, senkt der nationale Gesetzgeber die Anforderungen an die elektronische Rechnung auf das niedrigere Niveau der Papierrechnung. Diese neuen Grundsätze sollen – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat – ab dem 1.7.2011 gelten.


Kohlhaas, Karl-Friedrich
, Änderung festsetzungsverjährter Bescheide durch § 32a KStG?, StBW 2011, 650-656

Mit Einführung des Korrespondenzprinzips durch § 32a KStG sollten verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen auf Ebene der Gesellschaft und des Gesellschafters korrespondierend erfasst werden. Ausdrücklich ist auch die Änderung festsetzungsverjährter Bescheide davon umfasst. Da eine Änderung festsetzungsverjährter Bescheide auch zu Lasten der Steuerpflichtigen erfolgen kann, stellt sich die Frage, ob dies entgegen dem Gesetzeswortlaut noch möglich ist, wenn zum Zeitpunkt der Einführung des § 32a KStG bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war. Das FG Niedersachsen hat dies verneint und zugleich darauf hingewiesen, dass eine Änderung festsetzungsverjährter Bescheide niemals, also auch nicht zugunsten des Steuerpflichtigen, möglich sein soll.Dieser Auffassung tritt der Autor entgegen und stellt darüber hinaus dar, dass eine Änderung von Bescheiden, die zum Zeitpunkt der Einführung des § 32a KStG bereits bestandskräftig waren und die heute festsetzungsverjährt sind, dann nicht mehr möglich ist, wenn eine Änderung zu Lasten des Steuerpflichtigen erfolgen soll. Sofern vor Einführung des § 32a KStG keine Änderungsvorschrift für bestandskräftige Steuerbescheide vorlag, darf diese Rechtsposition nicht rückwirkend entwertet werden. Auch eine Änderung von Bescheiden, die zum Zeitpunkt der Einführung des Gesetzes bestandskräftig waren und heute festsetzungsverjährt sind, ist dann nicht mehr möglich, wenn eine Änderung zu Lasten des Steuerpflichtigen erfolgen soll.


Wenzel, Henning
, Die Selbstanzeige im Spannungsverhältnis zum Rücktritt und zur Berichtigung nach § 153 AO, StBW 2011, 657-661

Bislang hat die Selbstanzeige im Strafrecht eine dominierende oder vielmehr ausschließliche Rolle eingenommen, weil mit der rechtlich richtig gestellten Selbstanzeige eine Strafbefreiung in jeder Konstellation erreicht werden konnte, ohne dass weitere finanzielle Belastungen hinzukamen. Nunmehr wird die Beratung im Bereich der Selbstanzeige zunehmend komplexer und aufwendiger, weil sich nicht nur die Kernvoraussetzungen verändert haben, sondern auch die Konkurrenzen vermehrt beachtet werden müssen. Nach altem Recht war ein Rückgriff auf andere Rechtsinstitute wie den Rücktritt vom Versuch einer Steuerhinterziehung oder die Berichtigungsmöglichkeit nach § 153 AO nicht zwingend notwendig. Nunmehr ist die Ausgangslage komplizierter geworden, weil mit der 50.000 €-Grenze des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO eine neue Regelung eingeführt wurde, mit der der Steuerpflichtige mit der 5 %-Regelung zusätzlich belastet wird. Es ist daher innerhalb der Beratung sorgfältig nach Möglichkeiten zu suchen, bei denen diese 5 %-Regelung aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht ausgelöst wird.


Gesetzgebung


Gesetzliche Neuregelungen zum 1.7.2011
, StBW 2011, 662

Zum 1.7.2011 sind zahlreiche gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten. U.a. sind die unpfändbaren Beträge nach § 850c Abs. 1 und 2 Satz 2 ZPO zum 1.7.2011 erhöht worden und die Anlegerrechte für Investmentfonds-Sparer wurden verbessert.


Rechtsprechung

  • BAG v. 20.4.2011 - 5 AZR 191/10, Widerruf einer arbeitsvertraglichen Zulage in Altfällen, StBW 2011, 662-663
  • BGH v. 22.3.2011 - II ZR 229/09, Anfechtung eines Squeeze-out-Beschlusses, StBW 2011, 663-664
  • OLG München v. 15.6.2011 - 34 Wx 158/10, Grundstückserwerb durch GbR ohne Nachweise, StBW 2011, 664-665


Nachrichten


AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung
, StBW 2011, 665

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen können den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, wenn sie nicht klar und verständlich sind (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB). Unter den in § 9 TzBfG genannten Voraussetzungen hat ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (BAG v. 21.6.2011 – 9 AZR 236/10).


Abmahnung wegen abgelehnter Sprachkursteilnahme
, StBW 2011, 666

Fordert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem Deutschkurs auf, um arbeitsnotwendige Sprachkenntnisse zu erwerben, stellt dies – ebenso wie eine im Fall der Weigerung ausgesprochene Abmahnung – keine nach dem AGG unzulässige Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft dar. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer den Deutschkurs außerhalb seiner Arbeitszeit absolvieren und selbst bezahlen soll (BAG v. 22.6.2011 – 8 AZR 48/10).


Anpassung des Basiszinssatzes ab 1.7.2011
, StBW 2011, 666

Die Deutsche Bundesbank hat nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz berechnet und auf 0,37 % angepasst.


Investmentfonds: Einführung des sog. “key information document (KID)”
, StBW 2011, 666

Am 1.7.2011 wird ein europaweit vereinheitlichtes zweiseitiges Informationsblatt, ein sog. “key information document (KID)” eingeführt, das Anlageziele, Kosten und Wertentwicklung sowie Risiko- und Ertragsprofil eines Investmentfonds darstellt. Außerdem müssen Vertreiber von Finanzinstrumenten ab Juli 2011 nach dem Wertpapierhandelsgesetz ihren Kunden “Produktinformationsblätter” und bei Verkauf von Investmentfonds die “wesentlichen Anlegerinformationen” zur Verfügung zu stellen.


Beiträge


Werner, Rüdiger
, Unternehmergesellschaft und Sacheinlageverbot, StBW 2011, 667-672

Die Unternehmergesellschaft gehört zu den wesentlichen durch das MoMiG eingeführten Neuerungen. Mit der Schaffung dieser besonderen mit einem geringeren als dem gesetzlich vorgesehenen Mindestkapital von 25.000 € ausgerüsteten Sonderform der GmbH wollte der Gesetzgeber die deutsche GmbH gegenüber der englischen Private Limited Company wieder konkurrenzfähig machen. Dieses Ziel hat er in vollem Umfang erreicht. Die Unternehmergesellschaft boomt. Die Zahl der in Deutschland ansässigen englischen Private Limited Companies stagniert dagegen. Die steigende Bedeutung der Unternehmergesellschaft zeigt sich auch daran, dass nunmehr der BGH mit zwei Beschlüssen (BGH v. 19.4.2011 – II ZB 25/10, ZIP2011, 955 und v. 11.4.2011 – II ZB 9/10, DB 2011, 1263) zum ersten Mal zum Recht der Unternehmergesellschaft Stellung genommen hat. Beide Entscheidungen betreffen die Rahmenbedingungen des “Erstarkens” der (weitgehend) stammkapitallosen Unternehmergesellschaft zur vollwertigen GmbH mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 € im Wege der Durchführung einer Kapitalerhöhung oder eines Restrukturierungsvorgangs nach dem UmwG.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.12.2011 14:15

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