Otto Schmidt Verlag


Heft 12 / 2011

Gesetzgebung

Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, StBW 2011, 529

Der Bundesrat hat in seiner 883. Sitzung am 27.5.2011 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 14.4.2011 verabschiedeten Sechsten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen zuzustimmen (BR-Drucks. 242/11 (B)).


Steuervereinfachungsgesetz soll noch im Juli verabschiedet werden
, StBW 2011, 529

Die CDU/CSU-Fraktion hat einige Änderungsanträge der Koalition zum Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes (BT-Drucks. 17/5125, 17/5196) angekündigt. In einer Sitzung des Finanzausschusses am 25.5.2011 erklärte die Fraktion, dabei werde es um die Umsetzung von Anregungen aus der öffentlichen Anhörung u.a. bei steuerrechtlichen Fragen für Kinder gehen. Der Gesetzentwurf soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen noch vor der im Juli beginnenden Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.


Rechtsprechung

  • BFH v. 9.3.2011 - IX R 72/04, Verlustrücktrag eines 1999 erzielten Verlustes in den VZ 1998, StBW 2011, 529-530
  • BFH v. 14.4.2011 - IV R 46/09, Windpark: Mehrere Wirtschaftsgüter und einheitliche Abschreibung, StBW 2011, 530-532
  • BFH v. 14.4.2011 - IV R 52/09, AfA beim Gewerbeertrag ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs, StBW 2011, 532-533
  • FG Münster v. 22.2.2011 - 1 K 3351/08 E, Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Gesamttätigkeit, StBW 2011, 533
  • BFH v. 8.4.2011 - VIII B 116/10, Betriebsaufspaltung – Verpachtung eines Mandantenstamms, StBW 2011, 533-534
  • FG Düsseldorf v. 29.10.2010 - 3 K 1239/09 E, Unentgeltliche Nutzung eines Grundstücks in Spanien zu Wohnzwecken, StBW 2011, 534-535
  • BFH v. 12.4.2011 - X B 132/10, Besteuerung von Renten aus privater Unfallversicherung, StBW 2011, 535-536
  • BFH v. 22.3.2011 - III B 114/09, Veranlagungswahlrecht des Insolvenzverwalters in der Insolvenz eines Ehegatten, StBW 2011, 536-537
  • FG Münster v. 19.11.2011 - 14 K 2520/10 E, Aufwendungen für Treppenlifteinbau als außergewöhnliche Belastung, StBW 2011, 537-538
  • FG Hessen v. 11.3.2011 - 11 K 1850/10, Geldwert von Zeitaufwand keine außergewöhnliche Belastung, StBW 2011, 538
  • FG Münster v. 28.2.2011 - 11 K 3311/10 E, Antragsveranlagung: Zur Frage der Geltung der Anlaufhemmung, StBW 2011, 538-539
  • BFH v. 27.1.2011 - III R 45/09, Kindergeld für Ausländer ohne Erwerbsberechtigung, StBW 2011, 539-540
  • BFH v. 9.2.2011 - I R 47/09, Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen, StBW 2011, 540-541
  • BFH v. 9.2.2011 - I R 19/10, Gemeinnützigkeit eines Vereins bei Verfolgung allgemeinpolitischer Ziele, StBW 2011, 541-542
  • BFH v. 12.1.2011 - I R 91/09, Anforderungen an die satzungsgemäße Vermögensbindung, StBW 2011, 542-543
  • FG Hamburg v. 4.4.2011 - 2 K 33/10, § 8c KStG verfassungswidrig?, StBW 2011, 543-544
  • EuGH v. 12.5.2011 - Rs. C-453/09, Ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Pferden unzulässig, StBW 2011, 544-545
  • BFH v. 17.2.2011 - V R 39/09, Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UStG, StBW 2011, 545
  • BFH v. 13.4.2011 - II R 45/09, Vermögensübertragung von rechtsfähiger Stiftung auf Stiftung bürgerlichen Rechts, StBW 2011, 546-547
  • BFH v. 22.3.2011 - VII R 42/10, Erstattung von geleisteten Vorauszahlungen bei getrennter Veranlagung, StBW 2011, 547-549
  • BFH v. 15.2.2011 - VI R 69/10, Keine Wiedereinsetzung bei Organisationsverschulden des FA, StBW 2011, 549-550


Verwaltung

  • BMF v. 16.5.2011 - IV C 4 - S 2223/07/0005:008, Anwendung des EuGH-Urteils “Persche”, StBW 2011, 550
  • BMF v. 16.5.2011 - IV C 4 - S 2223/07/0015:005, Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Japan-Katastrophen, StBW 2011, 550-551


Nachrichten


Kabinett beschließt Energiewende
, StBW 2011, 551

Die Bundesregierung hat am 6.6.2011 mehrere Kabinettsbeschlüsse verabschiedet, mit denen die sog. Energiewende umgesetzt werden soll. Neben den steuerlichen Anreizen ist im Energiekonzept u.a. eine Aufstockung der Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm vorgesehen.


Steuerliche Sanierungsklausel
, StBW 2011, 551-552

Die steuerliche Sanierungsklausel verstößt aus Sicht der Bundesregierung nicht gegen EU-Recht. Es handele sich nicht um eine staatliche Beihilfe i.S.d. Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/5752) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucks. 17/5616). Gegen einen Beschluss der EU-Kommission, in dem die Sanierungsklausel als eine mit dem Binnenmarkt nicht vereinbare Beihilfe eingestuft worden sei, sei Klage vor dem Gericht der Europäischen Union erhoben worden.


Gemeinsame konsolidierte KSt-Bemessungsgrundlage
, StBW 2011, 552

Die Bundesregierung beurteilt einen von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinien-Vorschlag über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) kritisch. Dadurch könne es zu erheblichen Gewinn- und Verlustverlagerungen kommen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/5748) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 17/5606). Es bestehe “das Risiko erheblicher, dauerhafter steuerlicher Mindereinnahmen”.


Zusammenfassende Meldung bei verschiedenartigen Umsätzen
, StBW 2011, 552

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist darauf hin, dass innergemeinschaftliche Warenlieferungen (§ 18a Abs. 6 UStG), Lieferungen i.S.d. § 25b Abs. 2 UStG und innergemeinschaftliche sonstige Leistungen (§ 18a Abs. 2 Satz 1 UStG) in einer gemeinsamen Zusammenfassenden Meldung (ZM) gemeldet werden müssen.


Verständigungsvereinbarung zur Besteuerung von Grenzpendlern mit Luxemburg
, StBW 2011, 552-553

Bundesfinanzminister Schäuble und Finanzminister Luc Frieden haben sich am 26.5.2011 auf präzisere Regelungen zur Besteuerung von Grenzpendlern geeinigt, um eine drohende Doppelbesteuerung zu vermeiden. Es wurde eine möglichst unbürokratische Regelung für die Besteuerung von Grenzpendlern gefunden.


“Keine Mediation im Steuerprozess!”
, StBW 2011, 553

Anlässlich des 6. Kammerfachtags der Steuerberaterkammer Nürnberg sprach sich der Bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon am 30.5.2011 gegen eine Mediation im Finanzgerichtsverfahren aus.


Beiträge


Fischer, Hardy
, Vermietungseinkünfte beschränkt Steuerpflichtiger ab 2009, StBW 2011, 554-558

Ab 2009 wurde der Katalog der beschränkt steuerpflichtigen gewerblichen Einkünfte um Vermietungseinkünfte erweitert (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. aa EStG). Darüber hinaus werden seit 2009 gewerbliche Vermietungseinkünfte fingiert, wenn sie von einer ausländischen Kapitalgesellschaft erzielt werden (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG). Das BMF hat in diesem Zusammenhang am 16.5.2011 ein Schreiben veröffentlicht, das insbesondere aus bilanzsteuerlicher Sicht zu einigen Fragen Stellung nimmt, die im Zusammenhang mit der neuen Einkünftequalifizierung auftreten (BMF v. 16.5.2011 – IV C 3 - S 2300/08/10014, StBW 2011, 497). Nachfolgend werden die wesentlichen Aussagen des BMF-Schreibens kritisch zusammengefasst.


Horst, Alexander / Geiermann, Holm
, Anwendung des § 1 AStG auf Darlehensaufwendungen, StBW 2011, 558-563

Nach der jüngsten Rechtsprechung des BFH (BFH v. 14.1.2009 – I R 52/08, BStBl. II 2009, 674), stellen Teilwertabschreibungen auf sog. eigenkapitalersetzende Darlehen keine bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen i.S.v. § 8b Abs. 3 Satz 2 KStG 2002 dar. Mit dem JStG 2008 hat der Gesetzgeber auf diese Rechtsprechung des BFH reagiert und in § 8b Abs. 3 Satz 4–8 KStG Regelungen aufgenommen, nach denen u.a. Gewinnminderungen aus Darlehen oder aus Sicherheiten eines wesentlich beteiligten Gesellschafters oder einer diesem nahe stehenden Person nicht bei der Einkommensermittlung berücksichtigt werden können. Diese Neuregelung gilt erstmals ab dem VZ 2008. Für die VZ bis einschließlich 2007 verbleibt es hingegen dabei, dass Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen grundsätzlich steuerlich abgezogen werden dürfen. Da Gegenstand der hier in Rede stehenden BFH-Rechtsprechung ein inländischer Sachverhalt war, blieb aus der Sicht der Finanzverwaltung offen, ob bei einer Darlehensgewährung an eine nahe stehende ausländische (Tochter-)Gesellschaft im Einzelfall eine Berichtigung nach § 1 AStG durchzuführen ist. Mit dem nun vorliegenden BMF-Schreiben v. 29.3.2011 (BMF v. 29.3.2011 – IV B 5 - S 1341/09/10004, BStBl. I 2011, 277) nimmt die Finanzverwaltung hierzu Stellung. Die wesentlichen Aussagen werden nachstehend zusammengefasst und einer ersten Bewertung zugeführt.


Meurer, Thomas
, Vorsteuerabzug beim Zusammentreffen von “echten” und “unechten” Steuerbefreiungen, StBW 2011, 563-565

Mit Schreiben vom 11.4.2011 hat das BMF zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils in der Rs. Eurodental (EuGH v. 7.12.2006 – Rs. C-240/05, UR 2007, 98) Stellung genommen und verfügt, dass die Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit (“unechte Steuerbefreiung”; § 4 Nr. 8–28 UStG, § 25c Abs. 1 und 2 UStG) den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug (“echte Steuerbefreiung”; § 4 Nr. 1–7 UStG) vorgehen.


Gesetzgebung


Änderung des Umwandlungsrechts beschlossen
, StBW 2011, 566

Der Deutsche Bundestag hat am 26.5.2011 das Dritte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes beschlossen.


Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen
, StBW 2011, 566

Der Bundesrat hat am 27.5.2011 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen zugestimmt. Sie kann nunmehr verkündet werden und wird mit Wirkung zum 31.12.2010 in Kraft treten.


Rechtsprechung

  • BGH v. 5.4.2011 - II ZR 263/08, Persönliche Haftung von GmbH-Gesellschaftern nach Forderungsabtretung, StBW 2011, 566-567
  • OLG München v. 11.3.2011 - 31 Wx 162/10, Keine Eintragung eines Widerspruchs bei aufschiebend bedingt übertragenen GmbH-Anteilen, StBW 2011, 567-568
  • BGH v. 12.5.2011 - III ZR 107/10, Zur Nichtigkeit eines “Beratungsvertrags Sanierung”, StBW 2011, 568-569


Nachrichten


Verlagerung eines Betriebsteils ins grenznahe Ausland
, StBW 2011, 569-570

Ist für einen Arbeitsvertrag deutsches Recht maßgeblich, so ist die Frage, ob ein Betriebsübergang erfolgt, nach § 613a BGB zu beurteilen. Das gilt auch dann, wenn ein Betriebsteil in die Schweiz verlagert wird (BAG v. 26.5.2011 – 8 AZR 37/10).


Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
, StBW 2011, 570

Die nach § 1 Abs. 3 BetrVG im Rahmen der Sozialauswahl zu beachtenden Kriterien (Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung), sind zwar grundsätzlich gleichrangig. Wenn aber ein Arbeitnehmer altersbedingt denkbar schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, ist das Lebensalter regelmäßig höher zu bewerten als Unterhaltspflichten. In diesem Fall ist daher die Kündigung eines deutlich jüngeren Arbeitnehmers auch dann angezeigt, wenn dieser gegenüber Kindern unterhaltspflichtig ist (LAG Köln v. 18.2.2011 – 4 Sa 1122/10).


Beruf des Notars darf nicht eigenen Staatsangehörigen vorbehalten sein
, StBW 2011, 570

Die Kommission hat gegen sechs Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Luxemburg und Österreich) Vertragsverletzungsklagen erhoben, weil sie den Zugang zum Beruf des Notars ihren Staatsangehörigen vorbehalten, was nach Ansicht der Kommission eine durch den EG-Vertrag verbotene Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellt. Der EuGH hat daraufhin entschieden, dass die Mitgliedstaaten den Zugang zum Beruf des Notars nicht ihren eigenen Staatsangehörigen vorbehalten dürfen (EuGH v. 24.5.2011 – Rs. C-47/08, C-50/08, C-51/08, C-53/08, C-54/08, C-61/08 und C-52/08).


Beiträge


Werner, Rüdiger
, Beurkundung der Veräußerung und Übertragung deutscher GmbH-Geschäftsanteile in der Schweiz, StBW 2011, 571-576

Gemäß § 15 Abs. 3 GmbHG muss die Abtretung eines Geschäftsanteils an einer deutschen GmbH notariell beurkundet werden. Dasselbe gilt nach § 15 Abs. 4 GmbHG auch für das der Abtretung zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft. Vor allem um Notargebühren zu sparen, griff man in der Praxis bislang gern auf ausländische – insbesondere Schweizer – Notare zurück. Unabhängig von der Frage, ob § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG auf einen solchen Fall überhaupt anzuwenden war, ging die h.M. bislang davon aus, dass die danach erforderliche Beurkundung durch einen deutschen Notar durch eine von einer ausländischen Urkundsperson vorgenommene Beurkundung substituiert werden könne, wenn diese einer deutschen Beurkundung gleichwertig ist. Nach der Novellierung des GmbHG durch das MoMiG ist diese Praxis in der Literatur und jüngst auch durch das LG Frankfurt in Frage gestellt worden (LG Frankfurt v. 7.10.2009 – 3 - 13 O 46/09, GmbHR 2010, 96). Das OLG Düsseldorf hat nunmehr in einem jüngst ergangenen Beschluss (OLG Düsseldorf v. 2.3.2011 – I-3 Wx 236/10, GmbHR 2011, 418, Rz. 5) die bisherige Praxis bestätigt.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.12.2011 14:14

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