Otto Schmidt Verlag


Heft 4 / 2011

Gesetzgebung

Kabinett beschließt Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011, StBW 2011, 145

Das Bundeskabinett hat am 2.2.2011 den Gesetzentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen.


Rechtsprechung

  • BFH v. 11.11.2010 - VI R 21/09, Unterscheidung von Barlohn und Sachbezug, StBW 2011, 145-146
  • BFH v. 13.10.2010 - VI R 12/09, Private Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen, StBW 2011, 146-147
  • BFH v. 18.8.2010 - X R 55/09, Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, StBW 2011, 147-148
  • BFH v. 9.11.2010 - IX R 24/09, Nicht verhältniswahrende Verschmelzung, StBW 2011, 148-149
  • BFH v. 25.11.2010 - III R 111/07, Verfassungsmäßigkeit des Ausbildungsfreibetrags, StBW 2011, 149-151
  • BFH v. 25.11.2010 - VI R 28/10, Kürzung des Höchstbetrags für Unterhaltsaufwendungen, StBW 2011, 151
  • BFH v. 15.9.2010 - X R 55/03, Wegfall des halben Steuersatzes für Ausgleichszahlungen nach § 89b HGB, StBW 2011, 152-153
  • BFH v. 12.10.2010 - I R 64/09, Anwendung der Mantelkaufregelung bei Verschmelzung, StBW 2011, 153-154
  • BFH v. 8.9.2010 - XI R 40/08, Vorsteuerabzugsrecht für innergemeinschaftliche Erwerbe, StBW 2011, 154-155
  • BFH v. 28.10.2010 - V R 9/10, Vorabentscheidungsersuchen zur Steuerfreiheit der Portfolioverwaltung, StBW 2011, 155-156
  • BFH v. 2.11.2010 - II B 61/10, Ernsthaftigkeit einer Gegenleistung bei “symbolischem” Kaufpreis, StBW 2011, 156-157
  • BFH v. 6.10.2010 - II R 73/09, Unterschiedsbetrag nach § 48a BewG bei Intensivnutzung landwirtschaftlicher Betriebsflächen, StBW 2011, 157-158
  • BFH v. 31.8.2010 - VIII R 36/08, Wegfall des Verzichts auf mündliche Verhandlung, StBW 2011, 158-160
  • BFH v. 8.12.2010 - II R 21/09, Entgeltliche Haftungsfreistellung des Leasingnehmers durch Leasinggeber, StBW 2011, 160-161
  • BFH v. 3.11.2010 - VII R 4/10, Verbrauchsteuervergünstigungen bei Lieferung an NATO-Truppen, StBW 2011, 161-162


Verwaltung

  • OFD Magdeburg v. 25.1.2011 - S 2297 - 17 - St 213, Einkommensteuer-Vorauszahlungen bei Ehegatten, StBW 2011, 162-163
  • BMF v. 1.2.2011 - IV C 1 - S 1980-1/09/10006, Keine Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG auf negativen Aktiengewinn in 2001, StBW 2011, 163-164
  • BMF v. 11.2.2011 - IV C 1 - S 1980-1/10/10002:004, Übergangserleichterungen bei der Umsetzung des JStG 2010, StBW 2011, 164-165


Nachrichten

Bilanzierung von Wertminderungen bei finanziellen Vermögenswerten, StBW 2011, 165

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) haben Vorschläge für einen gemeinsamen Ansatz zur Bilanzierung von Wertminderungen bei finanziellen Vermögenswerten in offenen Portfolien veröffentlicht.

DStV: Werbungskostenabzug und Abgeltungsteuer, StBW 2011, 165-166

Nach Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) können Ausgaben in den Jahren 2009 und 2010 (noch) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden, sofern sie im Zusammenhang mit Erträgen stehen, die den Steuerpflichtigen bis einschließlich 2008 zugeflossen sind.

Steuerfahndungsstelle auf Bundesebene angeregt, StBW 2011, 166

SPD-Fraktion hat die Einrichtung einer Steuerfahndungsstelle auf Bundesebene angeregt. Die Bundesregierung solle hierzu einen Gesetzentwurf vorlegen. In einem Antrag der SPD-Fraktion (BT-Drucks. 17/4670), der das Ziel hat, die Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu nutzen und auszubauen heißt es, diese Stelle solle für Ermittlungen in Fällen grenzüberschreitender Steuerkriminalität von erheblicher oder grundsätzlicher Bedeutung zuständig sein.

Bundesrechnungshof empfiehlt Abschaffung der Steuerermäßigung nach § 35a EStG, StBW 2011, 166

Die Möglichkeit, mit Aufwendungen für Dienst- und Handwerkerleistungen im Privathaushalt die Steuerschuld zu mindern, belastet die öffentlichen Kassen zunehmend. 2008 minderte diese Steuerermäßigung das ESt-Aufkommen um eine Milliarde Euro. Für das Jahr 2010 schätzt das BMF die Mindereinnahmen auf über vier Milliarden Euro.


Beiträge

Groß, Stefan / Lamm, Martin, Elektronische Rechnung künftig einfacher?, StBW 2011, 167-169

Das Bundeskabinett hat am 2.2.2011 einen Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen, in dem auch weitgehende Änderungen zur elektronischen Rechnung aus umsatzsteuerlicher Sicht enthalten sind. In Bezug auf die künftige Anerkennung elektronischer Rechnungen bringt es die mitgelieferte Gesetzesbegründung zu § 14 Abs. 1 UStG auf den Punkt: “Selbst die Übermittlung als schlichte E-Mail ohne Signatur würde ausreichen”. Das Ergebnis: Rund 4 Mrd. Euro Entlastung für die Unternehmen, so der Nationale Normenkontrollrat. Doch wird es wirklich so einfach? Lautet die richtige Formel im Hinblick auf elektronisch übermittelte Rechnungen damit künftig: E-Mail-Rechnung = Vorsteuerabzug?

Damaschke, Wolfgang, Steuerbefreiung für Umsätze aus Anlass von Straftaten?, StBW 2011, 169-173

Die Versagung des Vorsteuerabzugs und die Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen in Missbrauchsfällen wird bereits seit einiger Zeit diskutiert. Zuletzt sorgten die EuGH-Vorlage des I. Strafsenats des BGH vom 7.7.2009 (BGH v. 7.7.2009 – 1 StR 41/09, UR 2009, 732) sowie der in gleicher Sache ergangene Beschluss des IX. Senats vom 29.7.2009 über die Aussetzung der Vollziehung der in Rede stehenden Umsatzsteuer für Gesprächsstoff . Die auf den Vorlagebeschluss zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des EuGH vom 7.12.2010 (EuGH v. 7.12.2010 – Rs. C-285/09, UR 2011, 15) zeigt Lösungswege auf.

Schanko, Julia, Zur Anwendung des § 6a GrEStG, StBW 2011, 173-184

Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsBeschlG) vom 22.12.2009 (BGBl. I 2009, 3950 = BStBl. I 2010, 2) ist § 6a GrEStG ins GrEStG eingefügt worden. Die Vorschrift ist am 1.1.2010 in Kraft getreten. Der Beitrag beschäftigt sich anhand des gleich lautenden Ländererlasses zur Anwendung des § 6a GrEStG mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der gesetzlichen Neuregelung der Einführung einer Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern.


Gesetzgebung

Anlegerschutzverbesserungsgesetz beschlossen, StBW 2011, 185

Der Bundestag hat am 11.2.2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes (Anlegerschutzverbesserungsgesetz) beschlossen.


Rechtsprechung

  • LAG Düsseldorf v. 18.1.2011 - 8 Sa 1274/10, Staffelung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter, StBW 2011, 185-186
  • OLG Celle v. 10.11.2010 - 9 U 65/10, Keine außerordentliche Auflösungskündigung in der OHG, StBW 2011, 186-187
  • BGH v. 18.11.2010 - IX ZR 67/10, Klage auf Zinszahlung auch in der Wohlverhaltensperiode, StBW 2011, 187-188


Nachrichten

Quotale Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds, StBW 2011, 188

Bei der Vereinbarung einer quotalen Haftung der Gesellschafter einer GbR vermindern Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen die Haftung der Gesellschafter nicht automatisch. Nach den Entscheidungen des BGH v. 8.2.2011 – II ZR 243/09 und II ZR 263/09 ist die quotale Haftung kein gesetzlich geregeltes Haftungskonzept, so dass die Vertragsparteien in der Gestaltung frei sind.


Beiträge

Blöse, Jochen, Der Referenten-Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, StBW 2011, 189-192

Nachdem bereits am 9.7.2010 ein Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) durch das BMJ vorgestellt wurde, liegt nun, rund 6 1/2 Monate später der am 25.1.2011 veröffentlichte Referentenentwurf für dieses Gesetz vor. Darin werden vier wesentliche Schwächen des geltenden deutschen Insolvenzrechts ausgemacht. Diese sollen darin liegen, dass (1) insbesondere für ausländische Investoren der Ablauf eines deutschen Insolvenzverfahrens unberechenbar ist und vor allen Dingen kaum Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters genommen werden kann, (2) ein Debt-Equity-Swap nicht möglich ist, (3) die Verfahrensdauer wegen der bestehenden Rechtsmittelmöglichkeiten gegen einen Insolvenzplan unkalkulierbar ist und (4) die Möglichkeit der Eigenverwaltung bislang eine zu geringe praktische Bedeutung erlangt hat. Um diese so diagnostizierten Schwächen zu beseitigen, verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, “im Interesse einer Verbesserung von Sanierungschancen zu erreichen, dass Schuldner und Gläubiger in die Auswahl der maßgeblichen Akteure einbezogen werden und dass alle Beteiligten eine größere Planungssicherheit hinsichtlich des Ablaufs des Verfahrens enthalten. Die Möglichkeiten der Sanierung durch einen Insolvenzplan werden erweitert, Blockadepotential wird abgebaut.” Dazu sieht der Entwurf verschiedene Maßnahmen vor (die ebenfalls angesprochene Stärkung der Position von Clearing-Häusern wird in der Folge hier nicht weiter behandelt).

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.12.2011 14:06

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