News Umsatzsteuerrecht
BFH 26.4.2012, V R 2/11
Der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über eBay kann eine der Umsatzsteuer unterliegende (nachhaltige) unternehmerische Tätigkeit sein; die Beurteilung als nachhaltig hängt nicht von einer bereits beim Einkauf vorhandenen Wiederverkaufsabsicht ab. Bei der laufenden Veräußerung von Gegenständen in erheblichem Umfang liegt keine nur private Vermögensverwaltung vor, wenn der Verkäufer aktive Schritte zum Vertrieb der Gegenstände unternimmt.
BFH 14.3.2012, XI R 33/09
Die Verpflichtung der Unternehmer, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die elektronische Datenübermittlung den Unternehmern wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.
BFH 3.11.2011, V R 16/09
"Refundierte" Vorverkaufserlöse beim Verkauf von Konzertkarten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz
Konzertveranstalter, die den Kartenvorverkauf einer als Vermittlerin tätigen "Vorverkaufsstelle" übertragen, können die "Vorverkaufsgebühr" als Teil des vom Kunden für die Konzertkarte geschuldeten Entgelts und somit als Umsätze zum ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG behandeln. Die zwischen Konzertveranstalter und "Vorverkaufsstelle" vereinbarte "Refundierung" eines Teils der "Vorverkaufsgebühr" mindert die Bemessungsgrundlage für die Vermittlungsprovision, nicht dagegen die für den Kartenverkauf.
FG Münster 23.2.2012, 5 V 4511/11 U
Das Finanzgericht kann eine Finanzbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichten, eine Steuererstattung festzusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes unumgänglich ist, der Erfolg des Antragstellers in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist und der Anordnungsgrund (hier: drohende Insolvenz) eine besondere Intensität aufweist.
BFH 26.1.2012, V R 18/08
Unternehmer, die aufgrund des BMF-Schreibens vom 3.6.2004 zahlungsgestörte Forderungen unter "Vereinbarung" eines vom Kaufpreis abweichenden "wirtschaftlichen Werts" erwerben, erbringen an die jeweiligen Forderungsverkäufer keine entgeltliche Leistungen. Liegt beim Kauf dieser sog. "non-performing loans" keine entgeltliche Leistung an den Verkäufer vor, ist der Forderungserwerber aus Eingangsleistungen für den Forderungserwerb und den Forderungseinzug nicht zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt.
BFH 22.12.2011, V R 29/10
Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob ein Unternehmen, dessen Inhaber und Mitarbeiter sich zur Erlangung von Aufträgen ggf. wegen Bestechung strafbar gemacht haben, aus den zur Abwehr dieser Vorwürfe angefallenen Strafverteidigungskosten zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Frage betrifft die Bestimmung des von der EuGH-Rechtsprechung bei der Auslegung des Begriffs für "Zwecke seiner besteuerten Umsätze" i.S.v. Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG als maßgeblich erachteten direkten und unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Eingangs- und Ausgangsleistung.
BFH 9.2.2012, V R 40/10
Eine Holdinggesellschaft, deren Hauptzweck das Halten von Beteiligungen ist und die entgeltliche Leistungen nur als Nebenzweck erbringt, ist analog § 15 Abs. 4 UStG nur insoweit zum Vorsteuerabzug berechtigt, als die Eingangsleistungen ihren entgeltlichen Ausgangsleistungen wirtschaftlich zuzurechnen sind. Sie kann höchstens zum hälftigen Vorsteuerabzug aus den Gemeinkosten berechtigt sein.
Die EU-Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Vorschriften für die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuer-Sätze auf die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken zu ändern. Die derzeit in Deutschland geltenden Vorschriften sind mit dem EU-Recht unvereinbar.
BFH 8.9.2011, V R 43/10
Nach Maßgabe der EuGH- und BFH-Rechtsprechung steht dem Vorsteuerabzug aus einer Lieferung i.S.v. § 15 Abs. 1, § 3 Abs. 1 UStG nicht entgegen, dass der Lieferer zivilrechtlich nicht Eigentümer des Liefergegenstands ist und darüber hinaus beabsichtigt, den gelieferten Gegenstand vertragswidrig nochmals an einen anderen Erwerber zu liefern. Die Absicht einer späteren Unterschlagung ist für die nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Lieferung maßgebliche Beurteilung unerheblich.
BFH 10.11.2011, V R 41/10
Nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentliche Hand (hier: Betrieb einer Sport- und Freizeithalle) unterliegen der Umsatzsteuer, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage oder - im Wettbewerb zu Privaten - auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt werden. Dabei reicht es aus, wenn die Nichtbesteuerung der öffentlichen Hand zu einer nicht nur unbedeutenden Wettbewerbsverzerrung führen würde.
BFH 1.12.2011, V R 1/11
Eine Gemeinde, die auf hoheitlicher Grundlage Stellplätze für Pkw in einer Tiefgarage gegen Entgelt überlässt, handelt als Unternehmer und erbringt steuerpflichtige Leistungen, wenn ihre Behandlung als Nichtsteuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Eine derartige Wettbewerbsverzerrung liegt auch vor, wenn eine Gemeinde Stellplätze zwar öffentlich-rechtlich auf einer öffentlich-rechtlich gewidmeten "Straße" überlässt, es sich hierbei jedoch um Flächen einer Tiefgarage handelt (Rechtsprechungsänderung).
BFH 8.9.2011, V R 5/10
Die Überlassung eines Fahrzeugs mit Chauffeur zu im Voraus vereinbarten und für zusätzliche fakultative Fahrtstrecken ist eine Beförderungsleistung i.S.v. § 3b UStG. Bei der Qualität der Fahrzeuge, der Auswahlkriterien der Fahrer sowie der "Fahrbereitschaft" zwischen mehreren Beförderungen handelt es sich lediglich um Annehmlichkeiten, die Beförderungsleistungen unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können, die der Beurteilung als Beförderungsleistung aber nicht entgegenstehen.









