In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 5, Erscheinungstermin: 17. Mai 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aus der Gesetzgebung

  • Wohlfart, Michaela, Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften, UStB 2012, 123

Rechtsprechung

  • BFH v. 22.12.2011 - V R 29/10, Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten, UStB 2012, 123-124
  • BFH v. 14.3.2012 - XI R 33/09, Verpflichtung zur Abgabe von USt-Voranmeldungen in elektronischer Form, UStB 2012, 124-126
  • BFH v. 3.11.2011 - V R 32/10, Berichtigungsobjekt bei Vorsteuerberichtigung, UStB 2012, 126-128
  • BFH v. 8.3.2012 - V R 24/11, Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, UStB 2012, 128
  • BFH v. 19.10.2011 - XI R 18/09, Besteuerung von Reiseleistungen, UStB 2012, 128-130

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 2.4.2012 - IV D 3 - S 7179/07/10006 - DOK 2012/0262344, Steuerbefreiung für Ballett- und Tanzschulen, UStB 2012, 130-131
  • BMF v. 3.4.2012 - IV D 2 - S 7100/07/10027 - DOK 2012/0282652, Dienstleistungskommission bei Reiseleistungen, UStB 2012, 131-132

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG, UStB 2012, 132
  • Wohlfart, Michaela, Umfang der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG, UStB 2012, 132
  • Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerbefreiung für individualpädagogische Maßnahmen, UStB 2012, 132-133

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Grambeck, Hans-Martin, Leistungsort für Güterbeförderungsleistungen im Drittland, UStB 2012, 133-139
    Die Regelungen zum Leistungsort sind elementare Bestandteile des EU-Umsatzsteuerrechts. Insofern ist es wichtig, dass der Gesetzgeber die sich ihm unter Beachtung der EU-rechtlichen Vorgaben bietenden Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll nutzt und Gesetzesänderungen sorgfältig abwägt. Allerdings gibt der neue § 3a Abs. 8 UStG im Hinblick auf die Regelungen zum Leistungsort für Güterbeförderungsleistungen Anlass zu der Feststellung, dass der deutsche Gesetzgeber dem bislang nicht gerecht geworden ist. Selbst der Finanzverwaltung ist es nicht gelungen, die bestehenden Zweifelsfragen durch eine klare Auslegung im UStAE auszuräumen. Eine erneute Änderung des Gesetzes ist daher empfehlenswert.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Innergemeinschaftliche Lieferungen, UStB 2012, 139-143
    Anerkanntermaßen ist die Umsatzsteuer eine sehr stör- und betrugsanfällige Steuer. Dies ist systembedingt. Auf der einen Seite hat der Unternehmer die von ihm vereinnahmte Umsatzsteuer gänzlich uneigennützig einzuziehen und an den Fiskus abzuführen. Auf der anderen Seite steht ihm ein Vorsteuerabzug für die ihm in Rechnungen gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer zu. Auf der Stufenleiter der Anfälligkeit noch weiter oben angesiedelt ist die Umsatzbesteuerung über die Grenze hinaus, hinein und herein nach oder von Europa. Aktuell uneins ist man sich in Deutschland nach wie vor darüber, unter welchen Voraussetzungen die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen nach § 6a UStG versagt werden kann, obwohl die objektiven Voraussetzungen der Norm vorliegen. Die Richtung dabei wird zwingend vorgegeben durch die Rechtsprechung des EuGH. Denn - auch - die deutsche Regelung fußt auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (vormals 6. EG-Richtlinie). Auf der Grundlage der bisherigen Rechtsentwicklung und der aktuellen Rechtsprechung des EuGH werden die derzeit geltenden Regeln dargestellt.

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, Umsatzsteuerprüfungen: (Keine) Festsetzungsverjährung bei unbefristetem Prüfungsaufschub, UStB 2012, 143-144
  • Weimann, Rüdiger, Vorsteuer- und Zinsrisiken bei der Optionsrücknahme: Vertragliche Absicherung und andere Maßnahmen, UStB 2012, 144-146
  • Weimann, Rüdiger, Absatzförderung durch Zinsverbilligungen: Händleranteil der Kundenfinanzierung seit 1.1.2012 steuerpfl., UStB 2012, 146-147
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2012, 147-148


...weitere Inhaltsverzeichnisse

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 4, Erscheinungstermin: 17. April 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aus der Gesetzgebung

  • Wohlfart, Michaela, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 vorgelegt, UStB 2012, 95
  • Wohlfart, Michaela, Kein ermäßigter Steuersatz für das Herunterladen von Büchern, UStB 2012, 95
  • Wohlfart, Michaela, Kein ermäßigter Steuersatzes für Personenbeförderungen mit Schiffen, UStB 2012, 95

Rechtsprechung

  • BFH v. 9.2.2012 - R V 40/10, Vorsteuerabzug bei gemischter Holding, UStB 2012, 96
  • BFH v. 18.1.2012 - XI R 27/08, GiG bei Verkauf des Warenbestandes und Vermietung des Ladenlokals?, UStB 2012, 97-98
  • BFH v. 3.11.2011 - V R 16/09, Ermäßigter Steuersatz beim Vorverkauf von Konzertkarten, UStB 2012, 98-99
  • BFH v. 8.9.2011 - V R 43/10, Lieferung auch bei Betrugsabsicht des Lieferers, UStB 2012, 99-100
  • BFH v. 19.10.2011 - XI R 20/09, Steuerfreiheit der Personalgestellung einer Spielbank an gesellschaftsrechtlich verbundene Spielcasinobetreiber, UStB 2012, 100-102
  • FG Nds. v. 30.11.2011 - 5 K 262/10, Kein Vorsteuerabzug für Waren zum Selbstverbrauch, UStB 2012, 102-103
  • BFH v. 19.10.2011 - XI R 40/09, Steuerbefreiung für Umsätze einer "männlichen Stripgruppe"?, UStB 2012, 103-104
  • FG Rheinland-Pfalz v. 23.2.2012 - 6 K 1868/10, Verkauf von Lotterielosen durch einen gemeinnützigen Verein, UStB 2012, 104-105

Weitere Rechtsprechung

  • Wohlfart, Michaela, Doppelumsatz bei der Verwertung von Sicherungsgut, UStB 2012, 105
  • Wohlfart, Michaela, Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen, UStB 2012, 105-106

Verwaltungsanweisungen

  • Bay. Landesamt f. Steuern v. 17.2.2012 - S 7104.1.1-9/2 St 33, Nachträglicher Wechsel des Betreibers einer Photovoltaikanlage, UStB 2012, 106-107

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung, UStB 2012, 107

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Heinrichshofen, Stefan, Der Anwendungserlass der Finanzverwaltung im Hinblick auf die Rechtsprechungsänderung des BFH zum Vorsteuerabzug, UStB 2012, 108-113
    Das Schreiben der Finanzverwaltung vom 2.1.2012 fasst die jüngste Rechtsprechung des BFH im Bereich des Vorsteuerabzugs gut zusammen. Im Hinblick auf die Berichtigung nach § 15a UStG geht es sogar einen Schritt weiter, der als solcher konsequent und europarechtlich geboten ist. Gerade im Bereich der juristischen Personen führen die neuen Grundsätze aber zu einer Verschärfung, so dass das Schreiben eine Übergangsregelung für Eingangsleistungen, die bis zum 31.3.2012 bezogen wurden, enthält. Aufgrund des neuen Verständnisses verliert der Anwendungsbereich des § 3 Abs. 1b UStG deutlich an Bedeutung. Die Thematik wird auch zukünftig die Gerichte beschäftigen, da viele neue Zweifelsfragen entstehen bzw. zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen. Hierzu zählen bspw. die Beurteilung der zutreffenden Aufteilungsmethode bei gemischt genutzten Eingangsleistungen in den unterschiedlichen Sphären sowie die Frage, nach welchen Kriterien eine direkte und unmittelbare Zuordnung zu den einzelnen Sphären zu erfolgen hat. Die hierzu in der Vergangenheit ergangenen Entscheidungen des BFH in anderen Bereichen waren zumindest für mich nicht immer überzeugend. Der neue Diskussionsbedarf zeigt sich bereits an dem aktuellen Vorlagebeschluss des BFH vom 22.12.2011 (V R 29/10) im Bereich des Vorsteuerabzugs aus Strafverteidigungskosten. Da die konkrete Umsetzung des neuen Verständnisses neue Fragen aufwirft, wird sie die Praxis teilweise zum "Verzweifeln" bringen. Es wäre deshalb höchste Zeit, dass der deutsche Gesetzgeber endlich die Vorschriften des § 15 UStG reformiert.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • von Wallis, Georg, Erwerb sog. Non-Performing Loans doch keine umsatzsteuerbare Leistung des Erwerbers, UStB 2012, 114-116
    Mit dem Urteil vom 26.1.2012 hat der BFH die Entscheidung des EuGH zur Frage der steuerlichen Bewertung des Kaufs zahlungsgestörter Forderungen (sog. Non-Performing Loans oder NPL) umgesetzt. Nach diesen Entscheidungen stellen der Ankauf und die Einziehung von zahlungsgestörten Forderungen keine umsatzsteuerliche Leistung dar, wenn der Kaufpreis für die Forderungen deren wirtschaftlichem Wert entspricht und keine Vergütung für die Einziehung der Forderungen und die Übernahme des Ausfallrisikos vereinbart wird. Damit scheint der Streit über die umsatzsteuerliche Behandlung des Ankaufs von sog. NPL endlich geklärt. Der Verkauf zahlungsgestörter Forderungen ist insbesondere für Banken eine Möglichkeit, ihre Bilanzen von Forderungen, bei denen die Schuldner mit ihren Verpflichtungen in Verzug geraten, zu bereinigen. Der Verkauf dieser Forderungen ermöglicht ihnen zugleich, die Abteilungen für die Durchsetzung von Forderungen und die Verwertung von Sicherheiten abzubauen. Als Käufer betätigen sich insbesondere Unternehmen, die sich auf die Realisierung solcher Forderungen spezialisiert hatten. Ab 2003 kam der Markt für den Verkauf von zahlungsgestörten Forderungen in Deutschland jedoch nahezu zum Erliegen. Im Hinblick auf die neue Entscheidung besteht jedoch Anlass für die Annahme, dass die Banken nunmehr wieder in erheblichem Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, "Ran an die Buletten!": USt-Erstattung durch einstweilige Anordnung, UStB 2012, 116-117
  • Weimann, Rüdiger, Dauerfristverlängerung: Erstattung von Guthaben, UStB 2012, 117-118
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2012, 118-119


...weitere Inhaltsverzeichnisse

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 3, Erscheinungstermin: 17. März 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aus der Gesetzgebung

  • Wohlfart, Michaela, Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes, UStB 2012, 63
  • Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuersatz für die Fahrgastschifffahrt, UStB 2012, 63

Rechtsprechung

  • BFH v. 19.10.2011 - XI R 16/09, Vorsteuerberichtigung bei Geldspielumsätzen, UStB 2012, 63-64
  • BFH v. 8.9.2011 - V R 5/10, Chauffeurservice als Beförderungsleistung, UStB 2012, 64-65
  • BFH v. 1.12.2011 - V R 1/11, Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei Überlassung v. Pkw-Stellplätzen?, UStB 2012, 66-67
  • FG Köln v. 13.7.2011 - 2 K 2695/10, Rückwirkende Rechnungsberichtigung im Vorsteuervergütungsverfahren?, UStB 2012, 67-68
  • BFH v. 10.11.2011 - V R 41/10, Unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde, UStB 2012, 68-70
  • FG Baden-Württemberg v. 20.8.2011 - 1 K 559/11, Keine steuerfreie i.L. bei bewusster Verschleierung der Identität des tatsächlichen Abnehmers, UStB 2012, 70-71
  • FG Mecklenburg-Vorpommern v. 26.5.2011 - 2 K 416/09, Besteuerung von Verpflegung, die der Reiseveranstalter als Pauschalangebotsbestandteil im Ausland verkauft, UStB 2012, 71-72

Weitere Rechtsprechung

  • Wohlfart, Michaela, Private Mitverwendung gemischt genutzten Gegenstands beim Kleinunternehmer nicht steuerbar, UStB 2012, 72-73

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 6.2.2012 - IV D 3 - IV D 3 - S 7134/12/10001 - DOK 2012/0111178, Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen, UStB 2012, 73-74
  • BMF v. 12.12.2011 - IV D 3 - S 7015/11/10003 - DOK 2011/0994839, Änderungen des UStAE zum 31.12.2011, UStB 2012, 74-76

Weitere Verwaltungsanweisungen

Wohlfart, Michaela, Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung bei Beleg- und Buchnachweispflichten für i.L., UStB 2012, 76

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

Moldan, Alexander, Umsatzsteuerliche Beurteilung von Messebauleistungen, UStB 2012, 77-84

Auch wenn Deutschland den langjährigen Titel des "Exportweltmeisters" mittlerweile an China abgeben musste, ist die internationale Nachfrage nach Produkten der Marke "Made in Germany" - insbesondere im Anlagen-, Maschinen- und Automobilbau - weiterhin ungebrochen stark. Um dieser großen Bedeutung der Auslandsmärkte gerecht zu werden, ist es für deutsche Unternehmen unerlässlich, ihre Produkte, Entwicklungen sowie Konzepte dem internationalen (Fach-)Publikum auf Messen, Ausstellungen und sonstigen Events "direkt vor Ort" zu präsentieren. Bei diesen Auslandsveranstaltungen nutzen deutsche Messeaussteller nicht selten das bewährte "Know-how" deutscher Messebauer. Die umsatzsteuerliche Beurteilung der in diesem Zusammenhang zu erbringenden Messebauleistungen führt in der Praxis häufig zu Diskussionen zwischen den beteiligten Parteien. Diesen Diskussionen dürfte durch das EuGH-Urteil vom 27.10.2011 (EuGH v. 27.10.2011 - Rs. C-530/09 - Inter-Mark, EU-UStB 2011, 72), durch die Erweiterung des § 3a Abs. 8 Satz 1 UStG im Rahmen des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes und durch die in der Folge ergangenen BMF-Schreiben vom 18. und 19.1.2012 zum einen Nährboden entzogen, zum anderen aber neuer Diskussionsstoff geliefert worden sein, wie folgender Beitrag u.a. zeigen soll.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

Weigel, Martin, Umsatzsteuerpflicht eines gemeinnützigen Vereins aus dem Verkauf von Angelberechtigungsscheinen, UStB 2012, 85-88

Die Frage, wie die Erlaubnis, ein bestimmtes Areal zum Fischen nutzen zu dürfen, zu behandeln ist, ist sicherlich nicht Teil des umsatzsteuerrechtlichen "Mainstreams". Bei näherer Betrachtung lässt sich jedoch feststellen, dass dieses Thema Literatur und Rechtsprechung in erstaunlichem Ausmaß beschäftigt hat. So gestaltet sich allein die tatsächliche Ausgangslage sehr unterschiedlich. Wird beispielsweise ein Areal im EU-Ausland verpachtet, stellt sich die Frage nach dem Ort der Leistung und einem damit verbundenen Besteuerungsrecht. Bei der Verpachtung eines Grundstücks zum Fischen kann von Bedeutung sein, ob sich der Eigentümer ein eigenes Nutzungsrecht vorbehält. Ist der Pächter ein gemeinnütziger Verein, sind die Besonderheiten des Gemeinnützigkeitsrechts zusätzlich zu beachten (§§ 51-68 der Abgabenordnung 1977 - AO). In die Betrachtung ist die Bedeutung und rechtliche Auswirkung der Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer mit einzubeziehen. Schließlich stellt sich die Frage, ob zwischen den Erwerbern einer Fischereilizenz hinsichtlich des "Ob" und des anzuwendenden Steuersatzes unterschieden werden muss.

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, Zusammenfassende Meldung: Was es für 2012 Neues zu beachten gilt!, UStB 2012, 88-89
  • Weimann, Rüdiger, In Zivilverträgen umsatzsteuerliche Risiken richtig einschätzen und berücksichtigen, UStB 2012, 89-90
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2012, 90-91


...weitere Inhaltsverzeichnisse

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 2, Erscheinungstermin: 17. Februar 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 8.9.2011 - V R 42/10, Leistungsort bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen, UStB 2012, 35-36
  • BFH v. 24.11.2011 - V R 13/11, Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren, UStB 2012, 36-37
  • BFH v. 12.10.2011 - V R 66/09, Regelsteuersatz für Mahlzeiten im Altenwohn- und Pflegeheim sowie für Leistungen eines Partyservice, UStB 2012, 37-39
  • FG München v. 22.11.2011 - 2 K 1488/09, Keine Umsatzsteuerfestsetzung aus Gründen des Vertrauensschutzes?, UStB 2012, 39-40
  • BFH v. 15.9.2011 - V R 16/11, Steuerfreier Behindertenfahrdienst, UStB 2012, 40-41

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 19.1.2012 - IV D 3 - S 7117-a/10/10001 - DOK 2012/0038127, Ort der Leistung beim Standaufbau im Zusammenhang mit Messen, UStB 2012, 41-42
  • BMF v. 18.1.2012 - IV D 3 - S 7117/11/10001 - DOK 2012/0037816, Veranstaltungsleistungen im Zusammenhang mit Messen, UStB 2012, 43-44
  • BMF v. 3.1.2012 - IV D 2 - S 7100-b/11/10001 - DOK 2011/1037205, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, UStB 2012, 44-45
  • BMF v. 9.12.2011 - IV D 3 - S 7360/11/10003 - DOK 2011/0990487, Kleinunternehmerregelung bei Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe, UStB 2012, 45

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG, UStB 2012, 46
  • Wohlfart, Michaela, Neues Vordruckmuster USt 1 TS - Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland, UStB 2012, 46

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Thoma, Alexander / Burghardt, Patrick, Umsatzsteuerliche Beurteilung der Gewährung von Unterkunft durch den Arbeitgeber anlässlich einer doppelten Haushaltsführung des Arbeitnehmers, UStB 2012, 47-51
    Sachleistungen des Arbeitgebers an sein Personal stehen zunehmend im Fokus umsatzsteuerlicher Überprüfungen durch die Finanzverwaltung. Lohnsteuerliche Feststellungen seitens der Finanzbehörden werden immer mehr zum Anlass genommen, hieraus umsatzsteuerliche Implikationen abzuleiten. Dies verwundert nicht, zumal die Umsatzsteuer bei Sachleistungen an Arbeitnehmer zu Definitivbelastungen des Arbeitgebers und tatsächlichen Mehreinnahmen des Staates führen. Dabei wird seitens der Prüfer oft verkannt, dass Lohnsteuerpflicht nicht gleich Umsatzsteuerpflicht ist. Zwar gibt es - wie der nachstehende Beitrag zeigt - einen gewissen Zusammenhang zwischen lohnsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Begriffsbestimmungen. Das Umsatzsteuerrecht bleibt jedoch auch bei Sachleistungen des Arbeitgebers an das Personal eine eigenständige Rechtsmaterie.Der nachstehende Aufsatz soll einen Einblick in die Komplexität der umsatzsteuerlichen Thematik "Sachleistungen des Arbeitgebers an das Personal" gewähren und einen Beitrag dazu leisten, sich umsatzsteuerlichen Fragen in diesem Zusammenhang systematisch zu nähern. Um im Rahmen dieser weiträumigen Materie dennoch eine gezielte umsatzsteuerliche Analyse zu ermöglichen, soll den folgenden Ausführungen ein aktueller Beratungsfall der Autoren als thematische Einschränkung dienen: "Die Gewährung von Unterkunft durch den Arbeitgeber anlässlich einer doppelten Haushaltsführung des Arbeitnehmers".

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Moldan, Alexander, Nochmals: Umsatzsteuerliche Behandlung von Seminarleistungen, UStB 2012, 52-54
    Die Durchführung von der Allgemeinheit offen stehenden Seminare in Österreich durch einen ausländischen (z.B. deutschen) Seminarveranstalter hat seit dem Jahreswechsel - unabhängig von Herkunft und Status der leistungsempfangenden Seminarteilnehmer (Unternehmer bzw. Nicht-Unternehmer) sowie der Existenz einer österreichischen Betriebsstätte beim ausländischen (z.B. deutschen) Seminarveranstalter - zur Folge, dass stets österreichische Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist. Ein Übergang der Steuerschuldnerschaft auf die Seminarteilnehmer (Reverse-Charge-Verfahren) entfällt. Aus diesem Grund ist eine umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich für den ausländischen (z.B. deutschen) Seminarveranstalter ab 1.1.2012 unvermeidbar, um die zu fakturierende österreichische Umsatzsteuer im Rahmen des Veranlagungsverfahrens an das zuständige FA Graz Stadt abführen zu können. Die österreichische Kleinunternehmerregelung, nach der ein Ausweis von österreichischer Umsatzsteuer bei Unterschreiten der Kleinunternehmergrenze von 30.000 € nicht erforderlich ist, kann von ausländischen (z.B. deutschen) Seminarveranstaltern nicht in Anspruch genommen werden, da diese Regelung nur auf Leistungserbringer mit Unternehmenssitz in Österreich Anwendung findet.
  • Kruhl, Alfred, Die Leistungen eines Partyservice und die Zubereitung von Speisen im Altenwohn- und Pflegeheim unterliegen dem Regelsteuersatz, UStB 2012, 54-56
    In Ergänzung der bisherigen Berichterstattung zur umsatzsteuerrechtlichen Abgrenzung von Lieferungen und Restaurationsleistungen (vgl. , UStB 2011, 353) wird in diesem Beitrag auf das am 25.1.2012 veröffentlichte Urteil des BFH v. 23.11.2011 - XI R 6/08 - zur Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice und auf das am 4.1.2012 veröffentlichte Urteil des BFH v. 12.10.2011 - V R 66/09 - zur umsatzsteuerlichen Regelung der Zubereitung von Speisen im Altenwohn- und Pflegeheim eingegangen. In beiden Entscheidungen kommt der BFH zu dem Ergebnis, dass es sich um dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen handelt.

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, UStVA: Auf fristgerechte Abgabe achten!, UStB 2012, 57
  • Weimann, Rüdiger, Immobiliengesellschaften: Als Berater rechtzeitig auf Vorsteuerrisiken hinweisen und dies auch dokumentieren, UStB 2012, 57-58
  • Weimann, Rüdiger, Dienstleistungen an jPöR nach der neuen EU-DVO: B2C- oder B2B-Leistung?, UStB 2012, 58-60
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2012, 60


...weitere Inhaltsverzeichnisse

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 1, Erscheinungstermin: 17. Januar 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aus der Gesetzgebung

  • Wohlfart, Michaela, Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, UStB 2012, 3
  • Wohlfart, Michaela, Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz, UStB 2012, 3
  • Wohlfart, Michaela, Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, UStB 2012, 3

Rechtsprechung

  • BFH v. 15.9.2011 - V R 36/09, Änderung der Bemessungsgrundlage, UStB 2012, 4-5
  • BFH v. 19.6.2011 - XI R 8/09, Bemessungsgrundlage bei Lieferung an Arbeitnehmer, UStB 2012, 5-6
  • BFH v. 7.7.2011 - V R 21/10, Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Gebäuden, UStB 2012, 6-8
  • BFH v. 24.8.2011 - V R 53/09, Beendigung der Organschaft in Fällen der Insolvenz, UStB 2012, 8-9
  • FG Baden-Württemberg v. 20.7.2011 - 14 K 4282/09, Nachweis des Verbringens in das Ausland bei innergemeinschaftlicher Kfz-Lieferung, UStB 2012, 9-11
  • BFH v. 18.8.2011 - V R 27/10, Steuerfreiheit hygienischer Leistungen durch Ärzte, UStB 2012, 11-12
  • FG Sachsen v. 21.9.2010 - 3 K 2016/07, Steuerliche Behandlung von Krankentransporten, UStB 2012, 12

Weitere Rechtsprechung

  • Wohlfart, Michaela, Pocket-Bikes keine Fahrzeuge i.S.d. § 1b Abs. 2 Nr. 1 UStG, UStB 2012, 13
  • Redaktion, , BERATER-TAG 2011, UStB 2012, 13

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 9.12.2011 - IV D 2 - S 7333/11/10001 - DOK 2011/0989130, Zeitpunkt der Änderung der Bemessungsgrundlage, UStB 2012, 14
  • BMF v. 9.12.2011 - IV D 2 - S 7330/09/10001:001 -DOK 2011/0992053, Berichtigung der Bemessungsgrundlage im Insolvenzverfahren, UStB 2012, 14-16
  • BMF v. 14.11.2011 - IV D 2 - S 7100/07/10028:003 - DOK 2011/0877938, Haftungsübernahme als steuerbarer Umsatz, UStB 2012, 16

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Umfang der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG, UStB 2012, 17
  • Wohlfart, Michaela, Nachweis der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen, UStB 2012, 17
  • Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Umsätze aus Sortengeschäften, UStB 2012, 17-18
  • Wohlfart, Michaela, Ermäßigter Steuersatz Ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen, UStB 2012, 18

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • von Streit, Georg, Umsetzung der "Euro Tyre-Rechtsprechung" des EuGH durch den BFH, UStB 2012, 18-23
    Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 16.12.2010 (EuGH v. 16.12.2010 - Rs. C-430/09 - Euro Tyre, UR 2011, 176) zu der - in seiner Entscheidung vom 6.4.2006 (EuGH v. 6.4.2006 - Rs. C-245/04 - EMAG Handel Eder, UR 2006, 342) offen gebliebenen - Frage Stellung genommen, welche Lieferung in einem sog. A-B-C-Geschäft als Transportlieferung anzusehen ist und damit gem. Art. 138 MwStSystRL (§§ 4 Nr. 1b, 6a UStG) von der Steuer befreit werden kann, wenn B den Transport durchführt. Nachdem der BFH diese Rechtsprechung bereits in seinem Urteil vom 17.2.2011 (BFH v. 17.2.2011 - V R 28/10, UR 2011, 779) übernommen hatte, hatte er in seiner Entscheidung vom 11.8.2011 (BFH v. 11.8.2011 - V R 3/10, UR 2011, 909) Gelegenheit, seine Ausführungen zu ergänzen. Die Aussagen dieser Entscheidung werfen Fragen auf, die im Folgenden behandelt werden sollen.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Plikat, Marc R., Umsatzsteuerliche Konsequenzen eigen- und fremdbewirtschafteter Kantinen, UStB 2012, 23
    Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25.11.2011 die Vierte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung beschlossen (BR-Drucks. 618/11). Dadurch wird die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2012 geregelt. Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachversicherungsentgeltsverordnung (SvEV) zu bewerten. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die steuerlichen Konsequenzen.
  • Weimann, Rüdiger, Umsatzsteuer-Voranmeldung 2012 und Umsatzsteuererklärung 2011, UStB 2012, 24-29
    Das Wesentliche zur Umsatzsteuer-Voranmeldung hat der Autor an dieser Stelle bereits umfassend vorgestellt: u.a. zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2011 vgl. UStB 2011, 56 u. 261. Gleiches gilt für die Umsatzsteuererklärung: u.a. zur Umsatzsteuererklärung 2010 vgl. UStB 2011, 125. Um Doppelungen zu vermeiden, baut der Autor auf diese Beiträge auf und beschränkt sich auf Aktualisierungen und Ergänzungen, soweit diese erforderlich sind.

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, Forderungsverkauf bleibt ohne Auswirkung auf das Entgelt, UStB 2012, 29-30
  • Weimann, Rüdiger, Incoterms 2010, UStB 2012, 30-31
  • Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2012, 31-32


...weitere Inhaltsverzeichnisse

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 12, Erscheinungstermin: 17. Dezember 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 19.9.2011 - XI R 29/09, Photovoltaik I: Vorsteuerabzug bei teilweiser nichtwirtschaftlicher Tätigkeit, UStB 2011, 367-368
  • BFH v. 19.9.2011 - XI R 29/10, Photovoltaik II: Vorsteuerabzug bei teilweiser nichtwirtschaftlicher Tätigkeit, UStB 2011, 368
  • BFH v. 19.9.2011 - XI R 21/10, Photovoltaik III: Vorsteuerabzug bei teilweiser privater Nutzung des Carports, UStB 2011, 368-369
  • BFH v. 11.8.2011 - V R 3/10, Steuerfreiheit im Reihengeschäft, UStB 2011, 369-370
  • BFH v. 7.7.2011 - V R 53/10, Anforderungen an die organisatorische Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft, UStB 2011, 370-372
  • BFH v. 11.8.2011 - V R 19/10, Innergemeinschaftliche Lieferung: Beteiligung an Steuerhinterziehung, UStB 2011, 372-373
  • BFH v. 7.7.2011 - V R 36/10, Kein Flächenschlüssel bei einer Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle, UStB 2011, 373-375
  • BFH v. 30.6.2011 - V R 44/10, Ermäßigter Steuersatz für Stadtrundfahrten, UStB 2011, 375-376

Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Anwendung der Differenzbesteuerung bei der Veräußerung von Anlagevermögen, UStB 2011, 377
  • Wohlfart, Michaela, Grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr, UStB 2011, 377

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Meyer, Bernd, Umsatzsteuerliche Behandlung von Seminarleistungen, UStB 2011, 378-383
    Die umsatzsteuerliche Bestimmung des Orts sonstiger Leistungen (§ 3a UStG) hat im Jahressteuergesetz 2010 vom 8.12.2010 (BGBl. I 2010, 1768) zum 1.1.2011 gerade im Bereich von Seminarleistungen einige Änderungen erfahren, die teilweise als grundlegend empfunden werden. Um den praktischen Umgang mit der umsatzsteuerlichen Handhabung risikofrei zu gestalten und rechnungstechnisch zutreffend abzuwickeln, wird die aktuelle Rechtslage nachstehend überblickartig dargestellt.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Plikat, Marc R., Rechtsansichten des österreichischen Fiskus zur Thematik Reihengeschäfte und Vergleiche mit dem deutschen Umsatzsteuergesetz, UStB 2011, 384-395
    Beim Salzburger Steuerdialog des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (ö-BMF) mit dem Umsatzsteuer-Fachbereich und den Finanzämtern werden in der Praxis auftretende Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer behandelt. Somit ist der Salzburger Steuerdialog eine der wichtigsten Veranstaltungen der österreichischen Finanzverwaltung, an der jährlich ca. 150 Experten teilnehmen. Als Ergebnis des diesjährigen Dialogs wurde mit ö-BMF-Erlass vom 28.9.2011 (BMF-010219/0225 - VI/4/2011) Klarstellungen und Ergänzungen zu den behandelten umsatzsteuerlichen Fragen veröffentlicht. Ein Themenkomplex waren Reihengeschäfte mit Drittlands- und Binnenmarktbezug sowie die Zuordnung der sog. bewegten Lieferung bei reinen Binnenmarktsreihengeschäften. Dieser Artikel möchte die Sichtweise der österreichischen Finanzverwaltung aufzeigen und Vergleiche zur deutschen Rechtsauffassung ziehen.

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, Werthaltige Abfälle: Anwendung des § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG jetzt doch auf Schrottfahrzeuge!, UStB 2011, 395-396
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2011, 396

 

Heft 4 EUUStB

Editorial, EU-UStB 2011, 69

  • EuGH v. 10.11.2011 - Rs. C-444/10, Vermietung statt Übereignung eines Ladenlokals bei Veräußerung eines Unternehmens für Sportartikel, EU-UStB 2011, 71-72
  • EuGH v. 27.10.2011 - Rs. C-530/09, Entwicklung, Vermietung und Aufbau von Messeständen keine grundstücksbezogenen Leistungen, EU-UStB 2011, 72-74
  • EuGH v. 6.10.2011 - Rs. C-421/10, Anwendungsvorrang im Hinblick auf die Eigenschaft als ausländischer Unternehmer i.S.v. § 13b UStG, EU-UStB 2011, 74-75
  • EuGH v. 10.11.2011 - Rs. C-259/10, Rs. C-260/10, Steuerbefreiung für Glücksspielumsätze, EU-UStB 2011, 75-76
  • EuGH v. 15.9.2011 - verb. Rs. C-180/10, Rs. C-181/10, Verkauf von Baugrundstücken, die Teil einer landwirtschaftlich genutzten Fläche waren, EU-UStB 2011, 77-79
  • EuGH v. 6.9.2011 - Rs. C-398/09, Erstattung rechtsgrundlos entrichteter Abgaben, EU-UStB 2011, 79-80
  • EuGH v. 27.10.2011 - Rs. C-504/10, Vorsteuerabzugsrecht bei Übertragung von Anteilen an Rechten, EU-UStB 2011, 80-81
  • EuGH v. 20.10.2011 - Rs. C-94/10, Kein Anspruch des Abnehmers auf Erstattung rechtswidrig erhobener USt, die der Lieferer abgewälzt hat, EU-UStB 2011, 81-83

Schwerpunktthema

  • Harksen, Nathalie, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in Theorie und Praxis, EU-UStB 2011, 83-87
    Jeder Importeur, der Waren aus einem Drittland in das Zoll- und Steuergebiet der Europäischen Union einführt, sieht sich sowohl mit dem Zoll- als auch dem Umsatzsteuerrecht konfrontiert. Nicht selten sind in Unternehmen mehrere Abteilungen in die praktische Abwicklung eines solchen Geschäftes eingebunden. Der Einkauf sorgt sich um die zollrechtlichen Fragestellungen, während die umsatzsteuerlichen Thematiken von der Finanzabteilung bearbeitet werden.Auf der Seite der Verwaltung sieht es nicht anders aus: Erhoben wird die Einfuhrumsatzsteuer als besondere Verbrauchsteuer gemeinsam mit den Zollabgaben bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in das deutsche Steuergebiet durch die deutsche Zollverwaltung. Ausgezahlt wird sie hingegen durch die Finanzverwaltung der Länder.Sowohl im Unternehmen als auch in der Verwaltung lohnt sich hingegen die theoretische als auch praktische Betrachtung von Einfuhrvorgängen unter dem Blickwinkel sowohl des Zoll- als auch des Umsatzsteuerrechts. Vor diesem Hintergrund gibt der folgende Beitrag einen Überblick über Schwierigkeiten im Umgang mit Zoll und (Einfuhr-) Umsatzsteuer in der täglichen Praxis.



...weitere Inhaltsverzeichnisse

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 11, Erscheinungstermin: 17. November 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aus der Gesetzgebung

  • Wohlfart, Michaela, Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vorgelegt, UStB 2011, 335
  • Wohlfart, Michaela, Öffentliche Anhörung zum Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz durchgeführt, UStB 2011, 335
  • Wohlfart, Michaela, Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen, UStB 2011, 335-336

Rechtsprechung

  • BFH v. 7.7.2011 - V R 41/09, Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei Vermietung von Miteigentumsanteil, UStB 2011, 336-337
  • BFH v. 7.7.2011 - V R 42/09, Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen, UStB 2011, 337-338
  • BFH v. 30.6.2011 - V R 3/07, Lieferung von Popcorn und Nachos, UStB 2011, 338-339
  • BFH v. 8.6.2011 - XI R 37/08, Abgrenzung von Essenslieferungen und Restaurationsleistungen II, UStB 2011, 339-341
  • BFH v. 11.8.2011 - V R 50/09, Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerpflicht bei Täuschung über Abnehmer, UStB 2011, 341-342
  • BFH v. 28.7.2011 - V R 28/09, "Kalte Zwangsvollstreckung" und "kalte Zwangsverwaltung", UStB 2011, 342-343

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 22.9.2011 - IV D3 - S 7279/11/10001 - DOK:2011/0626492, BMF-Schreiben zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft in § 13b UStG, UStB 2011, 343-344
  • BMF v. 28.9.2011 - IV D 2 - S 7100/09/10003:002 - DOK 2011/0769279, Verbilligter Zins als Absatzförderung in der Automobilindustrie, UStB 2011, 345-346

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Vordruckmuster im Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren für 2012, UStB 2011, 346
  • Wohlfart, Michaela, Muster der Umsatzsteuererklärung 2011, UStB 2011, 346

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

Wagner, Sven / Raudszus, Holger, Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei bestimmten Umsätzen (§ 13b UStG), UStB 2011, 347-353

Nachdem wir uns in Teil 1 der Ausführungen zu §13b UStG mit den sonstigen Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers und den Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers befasst haben, wollen wir im zweiten Teil nähere Erläuterungen zu den Regelungen des § 13b Abs. 2 Nrn. 4-10 UStG geben.

Kruhl, Alfred, Umsatzsteuerrechtliche Abgrenzung von Lieferungen und Restaurationsleistungen neu geregelt, UStB 2011, 353-356

Mit zwei Urteilen v. 30.6.2011 (BFH v. 30.6.2011 - V R 35/08, UR 2011, 696; v. 30.6.2011 - V R 18/10, UR 2011, 699) hat der BFH zu der bisher häufig strittigen umsatzsteuerrechtlichen Abgrenzung von Essenslieferungen (mit 7 % besteuert) und Restaurationsleistungen (mit 19 % besteuert) Stellung bezogen. Diese Entscheidungen beruhen auf dem Urteil des EuGH v. 10.3.2011 - Rs. C-497/09, C-499/09, C-501/09, C-502/09 - Bog u.a., UR 2011, 272, das aufgrund von Vorabentscheidungsersuchen des BFH ergangen ist. Die BFH-Urteile bedeuten eine Abkehr der bislang restriktiven Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die Abgabe von zubereiteten Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr. In dem folgenden Beitrag wird auf diese Problematik unter Berücksichtigung der neuen höchstrichterlichen Entscheidungen eingegangen.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

 Die "Umsatzsteuer-Highlights" 2011, UStB 2011, 357-362

 

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, "Falscher" innergemeinschaftlicher Erwerb: Nachweis der Besteuerung i.R.d. § 3d Satz 2 UStG, UStB 2011, 362-363
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2011, 363-364


...weitere Inhaltsverzeichnisse

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 10, Erscheinungstermin: 17. Oktober 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 30.6.2011 - V R 35/08, V R 18/10, Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung, UStB 2011, 307-308
  • BFH v. 12.5.2011 - V R 46/10, Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, UStB 2011, 308-309
  • BFH v. 8.6.2011 - XI R 22/09, Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen der Altenhilfe (betreutes Wohnen), UStB 2011, 309-310
  • BFH v. 29.6.2011 - XI R 52/07, Biotechnologie: Keine Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, UStB 2011, 310-311
  • BFH v. 7.4.2011 - V R 44/09, Zurechnung der missbräuchlichen Ausstellung von Rechnungen durch Dritte, UStB 2011, 312-313
  • BFH v. 29.6.2011 - XI R 15/10, Kfz-Erwerb: Keine Differenzbesteuerung bei einem Kioskbetreiber, UStB 2011, 313-314

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 31.8.2011 - IV D 2 - S 7109/09/10001 - DOK 2011/0659452, Warenmuster i.S.d. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG, UStB 2011, 314-315
  • BMF v. 2.8.2011 - IV D 2 - S 7243/11/10001 - DOK 2011/0607021, Bereitstellung von Kureinrichtungen, UStB 2011, 315-316

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerliche Behandlung von Integrationskursen, UStB 2011, 316
  • Wohlfart, Michaela, Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros auf Zu- und Abbringerflüge, UStB 2011, 316-317
  • Wohlfart, Michaela, Britisches Beschaffungsverfahren unter Verwendung einer Kreditkarte, UStB 2011, 317-318
  • Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuervergünstigungen für die NATO-Hauptquartiere, UStB 2011, 318

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Duyfjes, Nico / von Streit, Georg, Die Anwendung des § 3a Abs. 8 UStG auf Güterbeförderungsleistungen, UStB 2011, 318-323
    Seit dem 1.1.2010 haben sich die Regelungen zur Bestimmung des Leistungsortes von Güterbeförderungsleistungen, die für Unternehmen als Auftraggeber durchgeführt werden (B2B), grundlegend geändert. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung wurde daher mit Wirkung zum 1.1.2011 die Regelung des § 3a Abs. 8 UStG in das Umsatzsteuergesetz eingefügt, nachdem zuvor bereits Verwaltungsanweisungen erlassen worden waren, die das gleiche Ziel verfolgten. Die Formulierung der Vorschrift und deren Erläuterung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass werfen rechtliche und praktische Fragen auf, die im Folgenden behandelt werden.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Alvermann, Jörg / Strohe, Mira, Umsatzsteuerbefreiung von Bildungseinrichtungen, UStB 2011, 324-326
    Die Finanzverwaltung hat in mehreren Verwaltungsverfügungen (zuletzt BMF v. 6.7.2011 - IV D 3 - S 719/09/10003) zur Ausstellung der nach § 4 Nr. 21 Buchst. a, bb UStG erforderlichen Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde Stellung genommen. Die dort behandelten Fallkonstellationen sind insb. für Bildungseinrichtungen, die nicht in der Organisationsform einer Schule tätig werden (BVerwG v. 3.12.1976 - VII C 73.75, BStBl. II 1977, 334), von hoher Bedeutung. Nachfolgend ein Überblick zu Problembereichen und Rechtsstand.
  • Schallock, Alexander, Umsatzsteuer bei Mahlzeitengestellung durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer, UStB 2011, 326-328
    Die OFD Rheinland hat in Ihrer Kurzinformation vom 17.2.2011 zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Frühstücksgestellung durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer Stellung genommen. Die OFD hat die Auffassung vertreten, dass der Kosteneinbehalt für Frühstück einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang darstellt, wenn dieser über dem amtlichen Sachbezugswert liegt. Auf Grund der praktischen Schwierigkeiten ist die OFD Rheinland wohl wieder zurückgerudert und verneint nunmehr einen Leistungsaustausch. Durch dieses Hin und Her ist bei vielen Arbeitgebern Verunsicherung entstanden. Da das Thema fast alle Arbeitgeber tangiert, hat die umsatzsteuerliche Behandlung eine hohe praktische Relevanz. Fraglich ist aber weiterhin, welche umsatzsteuerliche Behandlung, unabhängig von dem Rückzieher der OFD Rheinland, zutreffend ist. Im nachfolgenden Beitrag werden hierzu der Hintergrund, die ursprüngliche Auffassung der OFD Rheinland und die m.E. wesentlichen Aspekte zur umsatzsteuerlichen Würdigung dargestellt. Zu den allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen wird insb. auf die Darstellung von , UStB 2011, 158, verwiesen.

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, Es geht um die Wurst!, UStB 2011, 328-330
  • Weimann, Rüdiger, Werthaltige Abfälle: BMF vereinfacht die Anwendung des § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG, UStB 2011, 330-331
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2011, 331


...weitere Inhaltsverzeichnisse

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 9, Erscheinungstermin: 17. September 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.
Aus der Gesetzgebung
  • Sechstes Verbrauchsteueränderungsgesetz in Kraft getreten S. 271
  • Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen S. 271

Die Rechtsprechung, die Sie kennen müssen!

  • Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
    BFH v. 4.5.2011 - XI R 10/09 S. 271
  • Leistungen an Mitglieder einer Seniorenwohngemeinschaft
    BFH v. 4.5.2011 - XI R 35/10 S. 273
  • Vorsteuervergütung im Regelbesteuerungsverfahren oder Vergütungsverfahren
    BFH v. 14.4.2011 - V R 14/10 S. 274
  • Vorlage: Anwendung der Ermächtigung 2004/290/EG bzgl. der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
    BFH v. 30.6.2011 - V R 37/10 S. 275
  • EUSt: Beendigung der truppenzollrechtlichen Verwendung
    FG Saarland v. 16.3.2011 - 2 K 1070/08 S. 276

Die Verwaltungsanweisungen, die Sie kennen müssen!

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
    BMF v. 6.7.2011 - IV D 3 - S 7179/09/10003 - DOK 2011/0530581 S. 278

Weitere Verwaltungsanweisungen in Kürze

  • Änderung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers durch JStG 2010 S. 279
  • Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung S. 279
  • Ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit Gehhilfe-Rollatoren S. 279

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Dr. Ingo Nordmeyer, RA/FASt/StB und Andreas Seeger, StB
    Umsatzsteuerliche Organschaft im NPO-Bereich - Erhöhte Anforderungen an die wirtschaftliche Eingliederung? S. 280
  • Ingo Heuel, RA/FASt/StB und Dirk Beyer, RA
    Selbstanzeige und Umsatzsteuer - ein Ritt auf der Rasierklinge? - Problemfeld der sog. Teilselbstanzeige im Bereich der Umsatzsteuer anhand von Praxisfällen S. 287

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

Dipl.-Finw. Holger Raudszus und Dipl.-Finw. Sven Wagner
Wechsel der Steuerschuldnerschaft: Leistungsaustausch mit auslandsansässigen Unternehmern - Praktische Hinweise für die Rechtslage seit dem 1.7.2010 S. 294

Literaturempfehlungen

  • Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann
    Umsatzsteuer-Sonderprüfungen: Androhung von Verzögerungsgeld kein Verwaltungsakt S. 300
  • Zur (Nicht-)Steuerbarkeit von Bereitstellungsentgelten S. 301
  • Kfz-Werkstätten: Abrechnung von "TÜV-Abnahmen" S. 302
  • Weitere lesenswerte Beiträge S. 303

EU-UStB Heft 3 / 2011

Editorial, EU-UStB 2011, 49

  • EuGH v. 28.6.2011 - Rs. C-218/10, Schlussantrag des Generalanwalts zur Personalgestellung und nationaler Sicherstellung der Gleichbehandlung, EU-UStB 2011, 51-52
  • EuGH v. 9.6.2011 - Rs. C-285/10, Keine Anwendung einer Mindestbemessungsgrundlage ohne Richtlinienermächtigung, EU-UStB 2011, 52-54
  • EuGH v. 28.7.2011 - Rs. C-106/10, Einbeziehung der Kfz-Zulassungssteuer in die Bemessungsgrundlage, EU-UStB 2011, 54-55
  • EuGH v. 14.7.2011 - Rs. C-464/10, Steuerbefreiungsvorschrift: Anwendung auf Kommissionsgeschäfte, EU-UStB 2011, 55-56
  • EuGH v. 28.7.2011 - Rs. C-350/10, Keine Steuerbefreiung für SWIFT-Leistungen, EU-UStB 2011, 56-58
  • EuGH v. 28.7.2011 - Rs. C-274/10, Erstattung von Vorsteuerüberhängen unter der Voraussetzung, der Bezahlung der Eingangsleistung, EU-UStB 2011, 58-59

Schwerpunktthema

  • Suliga, Pawel, Grenzüberschreitende USt-Organschaft, EU-UStB 2011, 60-63
    Die voranschreitende Globalisierung zwingt die Unternehmen zum Aufbau grenzüberschreitender Strukturen, die meistens in Form von Konzernen Gestalt finden. Solche Strukturen können rechtlich unabhängige Gesellschaften und/oder Zweigniederlassungen bilden. Mit der Einführung des Konzepts einer MwSt-Gruppe wurde den jeweiligen Mitgliedstaaten das Recht gegeben, auch solche Unternehmensstrukturen im nationalen Recht als einen einzigen Steuerpflichtigen zu behandeln. Der Beitrag zeigt die Voraussetzungen auf und wendet sich dann der Problematik bei grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen im Rahmen einer MwSt-Gruppe zu. Anhand eines Modells wird aufgezeigt, dass auch diese Dienstleistungen als nicht steuerbare Leistungen zu qualifizieren sein können.

Report aus Brüssel

  • Vellen, Michael, Neue bzw. geplante Richtlinien und Verordnungen, EU-UStB 2011, 64-67


...weitere Inhaltsverzeichnisse

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 8, Erscheinungstermin: 17. August 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 1.12.2011 - XI R 28/08, Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs bei Anzahlungen, UStB 2011, 243-244
  • BFH v. 2.3.2011 - XI R 21/09, Umsatzsteuerfreiheit von Golfeinzelunterricht, UStB 2011, 244-245
  • BFH v. 2.3.2011 - XI R 65/07, Unternehmereigenschaft eines kommunalen Wasserbeschaffungsverbandes, UStB 2011, 245
  • BFH v. 4.5.2011 - XI R 44/08, Umsatzsteuerliche Behandlung einer Operninszenierung, UStB 2011, 246-247
  • BFH v. 17.2.2011 - V R 30/10, Keine Versagung der Steuerfreiheit bei i.g. Lieferungen aufgrund Einbindung in ein Karussell, UStB 2011, 247-248
  • BFH v. 2.3.2011 - XI R 25/09, Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung, UStB 2011, 248-249
  • BFH v. 30.3.2011 - XI R 12/08, Leistungsempfänger des TÜV, UStB 2011, 249-250
  • BFH v. 13.1.2011 - V R 43/09, Erlass von Vorsteuerberichtigungsbeträgen beim Übergang von der Regel- zur Durchschnittssatzbesteuerung, UStB 2011, 250-251

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 5.7.2011 - IV D 2 - S 7105/10/10001 - DOK 2011/0518308, Finanzielle Eingliederung bei Organschaft, UStB 2011, 252
  • BMF v. 7.7.2011 - IV D 2 - S 7300-b/09/10001 - DOK 2011/0468888, Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben, UStB 2011, 252-253
  • BMF v. 22.6.2011 - IV D 2 - S 7303-b/10/10001:001 -DOK 2011/0467333, Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken, UStB 2011, 253-254

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr, UStB 2011, 254-255
  • Wohlfart, Michaela, Umfang der Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG, UStB 2011, 255
  • Wohlfart, Michaela, Neubekanntmachung des Vordruckmusters der Bescheinigung nach § 4 Nr. 7 Satz 5 UStG, UStB 2011, 255

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Zaumseil, Peter, Voraussetzungen des unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Abs. 2 UStG vor dem Hintergrund der aktuellen BFH-Rechtsprechung, UStB 2011, 256-257
    Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet nach § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG den ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag. Durch die jüngste Rechtsprechung des BFH wurde in diesem Zusammenhang zu den Anforderungen an die dabei zugrunde liegende Rechnung Stellung genommen. Hierzu ist die Frage zu untersuchen, welche konkreten Rechnungsmerkmale zu einer Gefährdung des Steueraufkommens und damit zum Eingreifen der Steuerschuld nach dieser Vorschrift führen.
  • Wenhardt, Christoph / Muth, Swetlana, Die innergemeinschaftliche Lieferung und der innergemeinschaftliche Erwerb im Lichte des Jahressteuergesetzes 2010, UStB 2011, 258-261
    Innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe spielen im steuerlichen Praxisalltag eine nicht zu unterschätzende Rolle. Das Jahressteuergesetz 2010 hat auch vor dieser Problematik nicht Halt gemacht. Ab 1.1.2011 gilt die Verwendung der Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gegenüber dem Lieferanten als Verzichtserklärung. Der Erwerber muss die empfangene Leistung dann der Umsatzsteuer unterwerfen.Mit dem vorliegenden Beitrag soll - unter Berücksichtung der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2010 - ein praxisnaher Überblick sowohl über innergemeinschaftliche Lieferungen als auch über innergemeinschaftliche Erwerbe gegeben werden.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Weimann, Rüdiger, Umsatzsteuer-Voranmeldung 2011 - Umsatzsteuererklärung 2010, UStB 2011, 261-267
    Die Neuerungen zum 1.1.2011 hat der Autor an dieser Stelle bereits vorgestellt (UStB 2011, 56 u. 125). Der Gesetzgeber hat schon zum 1.7.2011 weiter nachgebessert und zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs den Einzelfallkatalog zum Reverse Charge abermals aufgestockt. Weiter hat sich die Rechtsprechung zur Sondervorauszahlung und zur Zuordnung konkretisiert bzw. verschärft. Letztlich regelt ein neues BMF-Schreiben die Umsatzbesteuerung von "Sach-Anzahlungen". Um überflüssige Doppelungen zu vermeiden, baut der Autor auf seinen Februar- und seinen April-Beitrag auf und beschränkt sich auf Aktualisierungen, Ergänzungen und Erläuterungen, soweit diese erforderlich erscheinen.

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, Gestaltungen zur Umsatzsteuerminderung müssen nicht rechtsmissbräuchlich sein, UStB 2011, 267-268
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2011, 268


...weitere Inhaltsverzeichnisse

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 7, Erscheinungstermin: 17. Juli 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 5.5.2011 - V R 51/10, Steuerfreiheit von Beratungsleistungen an eine Kapitalanlagegesellschaft, UStB 2011, 203-204
  • BFH v. 3.3.2011 - V R 23/10, Vorsteuerabzug aus Sanierung von Marktplatz (II), UStB 2011, 204-205
  • BFH v. 17.2.2011 - V R 39/09, Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UStG, UStB 2011, 205-206
  • BFH v. 30.3.2011 - XI R 30/09, Bindungswirkung der FA-Auskunft über die USt-Steuerfreiheit einer Tätigkeit, UStB 2011, 206-208
  • FG Münster v. 18.4.2011 - 15 V 111/11 U, Steuerpflicht für Umsätze von Privatkliniken europarechtswidrig?, UStB 2011, 208-209

Weitere Rechtsprechung

  • Wohlfart, Michaela, Vorsteuerberichtigung für Gebäudeteile aufgrund Einlage in ein Sonderbetriebsvermögen, UStB 2011, 209

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 8.6.2011 - IV D 2 - S 7100/08/10009:001 - DOK 2011/0413739, Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter als sonstige Leistung, UStB 2011, 209-210
  • BMF v. 10.6.2011 - IV D 3 - S 7117/11/10001 - DOK 2011/0478774, Ort der sonstigen Leistung, UStB 2011, 210-211

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Umsatzbesteuerung von Anzahlungen, UStB 2011, 211-212
  • Wohlfart, Michaela, Umfang der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG, UStB 2011, 212

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Henkel, H. Jürgen / Jorczyk, Volker M., Die Angelkreuzfahrt, UStB 2011, 212-216
    Dass die Beförderung von Personen mit Schiffen auf hoher See keine Umsatzbesteuerung auslösen soll, ist Finanzbeamten und Finanzrichtern häufig ebenso verdächtig wie die Beschränkung der Bemessungsgrundlage von Reiseleistungen auf die Marge. Weil Beförderungsleistungen nur steuerbar sind, soweit sie im Inland bewirkt werden (§ 3b Abs. 1 UStG), und Reiseleistungen im Drittlandsgebiet unbesteuert bleiben (§ 25 Abs. 2 UStG), wird immer wieder versucht, den Inhalt solcher Leistungen umzudeuten, um dann mit Hilfe von § 3a Abs. 1 UStG den Leistungsort von "sonstigen Leistungen eigener Art" an den Unternehmensort im Inland zu verlagern. In beiden Fällen stellt sich - neben der Zuordnung zur Regel- oder Margenbesteuerung - die Frage, ob nach dem Kriterium der einheitlichen Leistung in Verbindung mit der Bestimmung von Haupt- und Nebenleistungen abweichende Beurteilungen in Betracht kommen. Nunmehr ist zu "Angelkreuzfahrten" ein Revisionsverfahren (BFH-Az.: XI R 25/09) anhängig, das geeignet ist, Fragen dieser Art für eine Vielzahl vergleichbarer Sachverhalte zu beantworten.
  • Mann, Peter, Gutgläubigkeit beim Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG, UStB 2011, 216-223
    Der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG setzt voraus, dass der Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung eines anderen Unternehmers empfängt. Die Leistung muss für sein eigenes Unternehmen bestimmt sein. Darüber hinaus muss er im Besitz einer Rechnung sein, die den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG entspricht. Damit sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus Lieferungen und sonstigen Leistungen eigentlich klar definiert. Die Rechtsprechung ist gleichwohl in der jüngsten Vergangenheit über den reinen Wortlaut des Gesetzes hinaus gegangen. Sowohl nach der Rechtsprechung des EuGH als auch des BFH kann der Vorsteuerabzug von der Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers abhängig sein. Insbesondere die Rechtsprechung des BFH hat sich dabei auf einzelne Fallgruppen beschränkt. Im folgenden Beitrag werden die Konstellationen, in denen es auf die Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers für den Vorsteuerabzug ankommt näher beleuchtet. Exemplarisch wird dazu sowohl die Rechtsprechung des EuGH als auch des BFH zu den Einzelproblemen dargestellt.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Ransiek, Ulrich, Die unternehmerische Aktivität von Holdinggesellschaften (Teil III), UStB 2011, 223-238
    Hintergrund: Um sich in die komplizierte rechtliche Sachlage von Holdingstrukturen näher einarbeiten zu können, wird in diesem Beitrag lediglich ein Praxis-Beispiel vorgestellt. Der aus diesem Praxis-Beispiel resultierende Sachverhalt mündet dann in eine rechtliche Würdigung für die beteiligten Gesellschaften im Konzern mit dem Ergebnis, welche Rechtsfolgen aus dem vorgegebenen Sachverhalt zu ziehen sind.Folgende Gliederungspunkte wurden in den Teilen I u. II (UStB 4/2011, 110 ff.; UStB 6/2011, 192 ff.) behandelt: I. Einführung; II. Das Praxis-Beispiel; III. Umsatzsteuerliche Würdigung des Sachverhalts - Punkte III. 1. bis III. 9.

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, Kreditorenprüfung: Keine Sicherheit durch "Unternehmerbescheinigung"?, UStB 2011, 238-239
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2011, 239-240


...weitere Inhaltsverzeichnisse

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 6, Erscheinungstermin: 17. Juni 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 2.3.2011 - XI R 47/07, Steuerfreiheit der Umsätze eines Pflegedienstes, UStB 2011, 171-172
  • BFH v. 1.12.2010 - XI R 27/09, Ort der Leistung bei Rennservice für Motorradrennen, UStB 2011, 172-174
  • BFH v. 27.1.2011 - V R 21/09, Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit, UStB 2011, 174-175
  • BFH v. 3.3.2011 - V R 24/10, Haftungsvergütung des Komplementärs steuerpflichtig, UStB 2011, 175-176
  • BFH v. 9.12.2010 - V R 22/10, Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter, UStB 2011, 176-177

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 11.4.2011 - IV D 3 - S 7130/07/10008, Reihenfolge der Steuerbefreiungsnormen, UStB 2011, 177-178

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Unternehmereigenschaft des geschäftsführenden Komplementärs einer KG, UStB 2011, 178

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Becker, Felix, Neue Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ab 1.7.2011 (Teil II), UStB 2011, 179-186
    Der Rat der Europäischen Union hat mit der Durchführungsverordnung Nr. 282/2011 am 15.3.2011 einen Rechtsakt erlassen, der verbindlich für alle Mitgliedstaaten ab dem 1.7.2011 einen einheitlichen Auslegungsrahmen bestimmter Rechtsvorschriften der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) vorgibt. Hierdurch werden insbesondere einheitliche Anwendungsregeln im Bereich der ab dem 1.1.2010 geänderten Ortbestimmungen bei Dienstleistungen geschaffen. Aufgrund der Verordnung Nr. 282/2011 werden sich auch Auswirkungen auf die durch das UStG und den UStAE vorgegebene deutsche Rechtspraxis ergeben. Allerdings ist durch die Verordnung Nr. 282/2011 nicht jede Praxisfrage geklärt worden. (Fortsetzung des Beitrages aus Heft 5/2011).Folgende Gliederungspunkte wurden in der Ausgabe 5/2011 behandelt: I. Einleitung; II. Status des Dienstleistungsempfängers; III. Anknüpfungspunkte.
  • Trinks, Matthias, Neue Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ab 1.7.2011, UStB 2011, 187-192
    Am 15.3.2011 wurde eine neue Durchführungsverordnung zur MwStSystRL beschlossen. Die Neufassung wurde insbesondere genutzt, um im Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuerpaket 2010 stehende Begrifflichkeiten zu definieren. Mit diesen Aspekten befasst sich der Aufsatz von im gleichen Heft. Darüber hinaus finden sich in der Durchführungsverordnung auch einige weitere Neuregelungen, mit denen sich der vorliegende Beitrag beschäftigt. Die Änderungen treten mit überwiegender Wirkung zum 1.7.2011 in Kraft.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Ransiek, Ulrich, Die unternehmerische Aktivität von Holdinggesellschaften (Teil II), UStB 2011, 192-198
    Hintergrund: Um sich in die komplizierte rechtliche Sachlage von Holdingstrukturen näher einarbeiten zu können, wird in diesem Beitrag lediglich ein Praxis-Beispiel vorgestellt. Der aus diesem Praxis-Beispiel resultierende Sachverhalt mündet dann in eine rechtliche Würdigung für die beteiligten Gesellschaften im Konzern mit dem Ergebnis, welche Rechtsfolgen aus dem vorgegebenen Sachverhalt zu ziehen sind.Folgende Gliederungspunkte wurden in Teil I (UStB 4/2011, 110 ff.) behandelt: I. Einführung; II. Das Praxis-Beispiel; III. Umsatzsteuerliche Würdigung des Sachverhalts - Punkte III. 1. bis III. 6..

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, § 13b UStG bei der Lieferung werthaltiger Abfallstoffe, UStB 2011, 198-200
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2011, 200

 

Editorial, EUUStB 2011, 25

  • EuGH v. 10.3.2011 - Rs. C-497/09, Rs. C-499/09, Rs. C-501/09, Rs. C-502/09, Abgabe von Speisen zum sofortigen Verzehr als steuersatzbegünstigte Lieferumsätze, EUUStB 2011, 27-28
  • EuGH v. 12.5.2011 - Rs. C-453/09, Ermäßigter Steuersatz - Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe von Pferden, EUUStB 2011, 28-30
  • EuGH v. 12.5.2011 - Rs. C-107/10, Vorsteuerabzug - Behandlung der Erstattung von Vorsteuerüberhängen in den EU-Mitgliedstaaten, EUUStB 2011, 30-32

Schwerpunktthema

  • Friedrich-Vache, Heidi, Umsatzsteuerliche Behandlung des Share Deal, EUUStB 2011, 33-39
    Seit jeher war der Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen, die im Rahmen steuerbarer und steuerfreier Ausgangsumsätze bezogen wurden, nicht möglich (vgl. Schlussanträge v. 13.4.2000 - Rs. C-408/98 - Abbey National, Rz. 35). Hier blieb es bislang bei einer Kostenzuordnung nach einem fingierten, durch den inhaltlichen Bezug "objektiven" Kausalzusammenhang mit der Anteilsveräußerung (besonders deutlich EuGH v. 8.6.2000 - Rs. C-98/98 - Midland Bank, HFR 2000, 684, Rz. 20). Ausgangsseitig erbrachte der Veräußerer einer Beteiligung bisher durch die Veräußerung entweder einen nicht-steuerbaren Umsatz, sofern die Beteiligung im nicht-unternehmerischen Bereich erworben und gehalten wurde, oder - wie erwähnt - einen steuerbaren und steuerfreien Ausgangsumsatz mit Ausschluss des Vorsteuerabzugs, wenn die Beteiligung ausnahmsweise dem unternehmerischen Bereich des Veräußerers zugeordnet war (und aus materiellen oder praktischen Gesichtspunkten keine Option zur Steuerpflicht möglich war). Diese ausgangsseitige Qualifikation wurde vom EuGH nun um die nicht-steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen erweitert und sieht zudem entsprechende Folgen für den Vorsteuerabzug bezüglich den mit der Transaktion verbundenen Eingangsleistungen vor.

Report aus Brüssel

  • Vellen, Michael, Neue bzw. geplante Richtlinien und Verordnungen, EUUStB 2011, 40-46


...weitere Inhaltsverzeichnisse

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 5, Erscheinungstermin: 17. Mai 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 12.1.2011 - XI R 9/08, Vorsteuerabzug bei GmbH aus Gebäudeerrichtung durch private Nutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer?, UStB 2011, 135-136
  • BFH v. 1.12.2010 - XI R 43/08, Voraussetzungen einer finanziellen Eingliederung bei einer umsatzsteuerlichen Organgesellschaft, UStB 2011, 136-137
  • BFH v. 10.11.2010 - V R 27/09, Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 3 UStG der Tätigkeit einer Kontrollgesellschaft, UStB 2011, 137-138
  • BFH v. 1.12.2010 - XI R 46/08, Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Vereins für soziale Hilfsdienste, UStB 2011, 138-139
  • BFH v. 7.10.2010 - V R 4/10, Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage, UStB 2011, 139-140
  • BFH v. 1.9.2010 - V R 32/09, Bemessungsgrundlage bei Geldspielautomatenumsätzen, UStB 2011, 140-141
  • BFH v. 13.1.2011 - V R 65/09, Keine landwirtschaftliche Durchschnittssatzbesteuerung für Pensionspferdehaltung, UStB 2011, 141

Weitere Rechtsprechung

  • Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerbarkeit von Provisionserlösen aus Mitgliederwerbung, UStB 2011, 141-142

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 4.2.2011 - IV D 3 - S 7279/10/10006, Wechsel der Steuerschuldnerschaft, UStB 2011, 142-143
  • BMF v. 7.4.2011 - IV D 3 - S 7174/10/10002, Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG bei Krankentransport, UStB 2011, 143-144

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen, UStB 2011, 144

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Becker, Felix, Neue Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ab 1.7.2011 (Teil I), UStB 2011, 144-157
    Der Rat der Europäischen Union hat mit der Durchführungsverordnung Nr. 282/2011 am 15.3.2011 einen Rechtsakt erlassen, der verbindlich für alle Mitgliedstaaten ab dem 1.7.2011 einen einheitlichen Auslegungsrahmen bestimmter Rechtsvorschriften der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) vorgibt.Hierdurch werden insbesondere einheitliche Anwendungsregeln im Bereich der ab dem 1.1.2010 geänderten Ortbestimmungen bei Dienstleistungen geschaffen. Aufgrund der Verordnung Nr. 282/2011 werden sich auch Auswirkungen auf die durch das UStG und den UStAE vorgegebene deutsche Rechtspraxis ergeben. Allerdings ist durch die Verordnung Nr. 282/2011 nicht jede Praxisfrage geklärt worden.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Plikat, Marc R., Ist die Umsatzsteuer beim Wechselspiel Sachbezug und unentgeltliche Wertabgabe im Umbruch? - Aktuelle Urteile aus dem Lohn- und Umsatzsteuerbereich, UStB 2011, 158-165
    Die Umsatzsteuer ist eine eigene Disziplin, und der steuerliche Berater kann sich auf die Umsatzsteuer spezialisieren, ohne detailliertes Wissen in anderen Steuerrechtsgebieten zu haben. Nichtsdestotrotz hat die Umsatzsteuer viele Berührungspunkte zu anderen Steuerarten. Dieses zeigt sich z.B. in der Praxis immer wieder während Lohnsteuer-Außenprüfungen, die oft signifikante Feststellungen auch zur Umsatzsteuer haben. In der jüngeren Vergangenheit sind drei bemerkenswerte Urteile auf dem Gebiet der Lohnsteuer ergangen, die Auswirkungen auf die Umsatzsteuer haben. Außerdem erläutert dieser Artikel "bahnbrechende" BFH-Urteile zur Umsatzsteuer und möchte so insgesamt nachvollziehbar zeigen, dass in Deutschland der Bereich "Sachbezüge und Umsatzsteuer" im Umbruch ist.

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, Neuregelung des Leistungsortes für kulturelle, künstlerische u.Ä. Leistungen sowie Messen und Ausstellungen, UStB 2011, 166-167
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2011, 167-168


...weitere Inhaltsverzeichnisse

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 4, Erscheinungstermin: 17. April 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 9.12.2010 - V 17/10, Kein Vorsteuerabzug bei Betriebsausflug, UStB 2011, 99-100
  • BFH v. 13.1.2011 - V R 12/08, Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen, UStB 2011, 100-101
  • BFH v. 27.1.2011 - V 38/09, Restriktives Verständnis des BFH zum Vorsteuerabzug bei Beteiligungsverkauf, UStB 2011, 101-102
  • BFH v. 28.10.2010 - V R 9/10, Behandlung der Vermögensverwaltung durch Banken, UStB 2011, 103-104
  • BFH v. 28.10.2010 - V R 7/10, Keine Steuerschuld einer Organgesellschaft aufgrund Rechnungserteilung an Organträger, UStB 2011, 104-105

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 4.2.2011 - IV D 3 - S 7117/10/10006, Ort der sonstigen Leistung, UStB 2011, 105-106

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Keydel, Dennis / Gohlke, Maik, Grenzüberschreitende Grundstücksumsätze, UStB 2011, 106-109
    Die Änderung des Ortes der sonstigen Leistung in 2010 hat für grenzüberschreitend tätige Unternehmer viele Erleichterungen gebracht. So muss nicht mehr geprüft werden, ob eine Leistung nach jeweiligem nationalen Recht tatsächlich als Katalogleistung angesehen wird. Allerdings gilt der neue Grundsatz für Leistungen von einem Unternehmer an einen Unternehmer nicht uneingeschränkt. Wie in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht "üblich", gibt es fast keine Regel ohne Ausnahme. Der Artikel befasst sich mit Fragen zu grenzüberschreitenden Grundstücksumsätzen und damit zusammenhängenden Problemen mit Fokus auf die Europäische Union.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Ransiek, Ulrich, Die unternehmerische Aktivität von Holdinggesellschaften (Teil I), UStB 2011, 110-124
    Um sich in die komplizierte rechtliche Sachlage von Holdingstrukturen näher einarbeiten zu können, wird in diesem Beitrag lediglich ein Praxis-Beispiel vorgestellt. Der aus diesem Praxis-Beispiel resultierende Sachverhalt mündet dann in eine rechtliche Würdigung für die beteiligten Gesellschaften im Konzern mit dem Ergebnis, welche Rechtsfolgen aus dem vorgegebenen Sachverhalt zu ziehen sind.
  • Weimann, Rüdiger, Die Umsatzsteuererklärung 2010, UStB 2011, 125-128
    Das Wesentliche zur Umsatzsteuererklärung hat der Autor an dieser Stelle bereits umfassend vorgestellt: zur Umsatzsteuererklärung 2009 vgl. UStB 2010, 52; zur USt-Erklärung 2008 vgl. UStB 2009, 76; zur USt-Erklärung 2007 vgl. UStB 2008, 121 und zur Umsatzsteuererklärung 2006 vgl. UStB 2007, 80 u. 111.Um überflüssige Doppelungen zu vermeiden, baut der Autor auf diese Beiträge auf und beschränkt sich auf Aktualisierungen und Ergänzungen, soweit diese erforderlich sind.

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, Veräußerung ererbter Unternehmensgüter durch selbst nicht unternehmerisch tätige Erben, UStB 2011, 129-131
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2011, 131


...weitere Inhaltsverzeichnisse

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 3, Erscheinungstermin: 17. März 2011) und der Ausgabe 1 / 2011 des EUUStB lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 7.10.2010 - V R 12/10, Steuerbefreiung bei Seminarleistungen, UStB 2011, 67-68
  • FG Münster v. 7.12.2010 - 15 K 2529/07 U, Steuerbarkeit eines Wettbewerbsverbots bei Unternehmenskauf, UStB 2011, 68-70
  • BFH v. 26.8.2010 - V R 5/08, Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Privatkliniken, UStB 2011, 70-71
  • BFH v. 7.12.2010 - VIII R 54/07, Ertragsteuerrechtliche Behandlung der USt i.R.d. 1-%-Regelung, UStB 2011, 71-72
  • FG Niedersachsen v. 7.5.2010 - 16 K 189/09, Zuordnungsentscheidung in der ersten USt-Voranmeldung dokumentieren, UStB 2011, 73
  • BFH v. 5.8.2010 - V R 54/09, Verwaltung von Sporthallen, UStB 2011, 73-74
  • FG Rheinland-Pfalz v. 23.9.2010 - 6 K 2089/10, Rückwirkung der Rechnungsberichtigung, UStB 2011, 74-76

Weitere Rechtsprechung

  • Wohlfart, Michaela, Steuerfreie Verpachtung eines Grundstücks mit aufstehenden Obstbäumen, UStB 2011, 76
  • Wohlfart, Michaela, Vorsteuerabzug aus Billigkeitsgründen, UStB 2011, 76
  • Wohlfart, Michaela, Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung - Uneinbringlichkeit einer Forderung, UStB 2011, 76-77
  • Wohlfart, Michaela, Berichtigungsobjekt nach § 44 Abs. 1 UStDV, UStB 2011, 77
  • Wohlfart, Michaela, Beförderung durch einen Skilift in einer geschlossenen Hallenanlage, UStB 2011, 77-78

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 4.1.2011 - IV D 3 - S 7279/10/10004, Bescheinigung bei Gebäudereinigungsleistungen, UStB 2011, 78-79
  • BMF v. 21.12.2010 - IV D 3 - S 7340/0:003 - DOK 2010/1027930, Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung, UStB 2011, 79-80

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Elektronische Übermittlung d. Antrags auf Dauerfristverlängerung und der Sondervorauszahlung, UStB 2011, 80

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Pump, Hermann / Fittkau, Herbert, Wie kann der Vorsteuerabzug der Sozietät gesichert werden?, UStB 2011, 80-89
    Eine vorbildliche Steuerberatung muss die umsatzsteuerlichen Besonderheiten der Sozietät beachten. Der wirtschaftliche Erfolg der Sozietät wird entscheidend in der Gründungsphase geprägt, weil bereits in dieser Zeit die wesentlichen Ursachen zum Verlust der Vorsteuer gesetzt werden können. Jede Sozietät wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einer Außenprüfung steuerlich geprüft. Diese Prüfung betrifft auch die Vorsteuer. Das bietet sich an, wenn sie hohe Vorsteuern geltend macht, kann aber auch als Regelprüfung erfolgen. Es entstehen an sich vermeidbare Mehrsteuern, wenn die Sozii nicht an die Umsatzsteuer gedacht haben. Mancher umsatzsteuerliche Fehler ist durch die besonderen privaten Interessen der Sozii erklärlich. Die Zurechnung der von der Sozietät getätigten Umsätze zur Sozietät und nicht zu den Sozii weicht vom Einkommensteuerrecht ab. Sie ist grundlegend für die richtige umsatzsteuerliche Behandlung der Sozietät (, Die GbR im Umsatzsteuerrecht, 40; , Umsatzsteuerliche Probleme bei Anwalts- und Notarkooperationen, ZAP Fach 20, 361 Tz. I 2). Wegen der zahlreichen Streitigkeiten um den Vorsteuerabzug der Sozietät erscheint es geboten, die Fehlerquellen und insbesondere die Möglichkeiten zur Vermeidung derartiger Fehler darzustellen.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Plikat, Marc R., Umsatzsteuerliche Konsequenzen eigen- und fremdbewirtschafteter Kantinen, UStB 2011, 89-90
    Zur Frage der lohnsteuerlichen Behandlung der an Arbeitnehmer gewährten Mahlzeiten ab dem Kalenderjahr 2011.

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, Endrechnungen nach Anzahlungsversteuerung: Vorsicht vor teuren Abrechnungsfehlern, UStB 2011, 90-91
  • Weimann, Rüdiger, Sortenwechsel als sonstige Leistung u. Anforderungen an den Nachweis der Ansässigkeit im Ausland, UStB 2011, 91-92
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2011, 92-93

 

Inhaltsverzeichnis EU-UStB Heft 1 / 2011

  • Editorial, EUUStB 2011, 1
  • EuGH v. 16.12.2010 - Rs. C-270/09, Zeitpunkt, Ort und Steuerpflicht einer Leistung im Zusammenhang mit Timesharing, EUUStB 2011, 3-4
  • EuGH v. 22.12.2010 - Rs. C-277/09, Rechtsmissbrauch bei bewusster Ausnutzung unterschiedlicher Umsetzungen der Richtlinie in Mitgliedstaaten?, EUUStB 2011, 4-5
  • EuGH v. 22.12.2010 - Rs. C-103/09, Keine rechtsmissbräuchliche Gestaltung des Leasings von Gegenständen über eine Konzerngesellschaft, EUUStB 2011, 5-7
  • EuGH v. 7.12.2010 - Rs. C-285/09, Steuerpflicht einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei Verschleierung des wahren Abnehmers, EUUStB 2011, 7-9
  • EuGH v. 18.11.2010 - Rs. C-84/09, Ort eines innergemeinschaftlichen Erwerbs, EUUStB 2011, 9-10
  • EuGH v. 16.12.2010 - Rs. C-430/09, Zurechnung der warenbewegten Lieferung beim Reihengeschäft, EUUStB 2011, 10-12
  • EuGH v. 22.12.2010 - Rs. C-433/09, Einbeziehung der Normverbrauchsabgabe in die Besteuerungsgrundlage der Fahrzeuglieferung, EUUStB 2011, 12-13
  • EuGH v. 2.12.2010 - Rs. C-276/09, Steuerfreie Überweisungsleistung oder unselbständige Nebenleistung einer Telekommunikationsleistung?, EUUStB 2011, 13-14
  • EuGH v. 27.1.2011 - Rs. C-489/09, Einmalige Steuererhebung bei Tabakwaren im Zeitpunkt der Herstellung, EUUStB 2011, 14-15
  • EuGH v. 9.12.2010 - Rs. C-31/10, Isolierter Verkauf von Opernkarten durch ein Reisebüro keine Reiseleistung i.S.d. § 25 UStG, EUUStB 2011, 15-17
  • EuGH v. 22.12.2010 - Rs. C-116/10, Keine Steuerbefreiung für die Überlassung einer Yacht zu Hochseevergnügungsreisen, EUUStB 2011, 17-19
  • EuGH v. 18.11.2010 - Rs. C-156/09, Steuerbefreiung für der Reimplantation dienender Dienstleistungen körpereigener Knorpelzellen, EUUStB 2011, 19-20
  • EuGH v. 22.12.2010 - Rs. C-438/09, Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug, EUUStB 2011, 20

Report aus Brüssel

  • Vellen, Michael, Neue bzw. geplante Richtlinien und Verordnungen, EUUStB 2011, 21-23


...weitere Inhaltsverzeichnisse

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 1, Erscheinungstermin: 17. Januar 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aus der Gesetzgebung

  • Wohlfart, Michaela, Jahressteuergesetz 2010 verkündet, UStB 2011, 3-4

Rechtsprechung

  • BFH v. 8.9.2010 - XI R 31/08, Kein Vorsteuerabzug für Erstellung der einheitlich und gesonderten Gewinnfeststellung, UStB 2011, 4-5
  • BFH v. 2.9.2010 - V R 55/09, Kein Vorsteuerabzug bei fehlender oder unzutreffender Steuernummer, UStB 2011, 5
  • BFH v. 16.9.2010 - V R 57/09, Änderung bestandskräftiger USt-Bescheide bei nachträglich festgestellter fehlerhafter Umsetzung d. EU-Rechts, UStB 2011, 5-7
  • BFH v. 22.7.2010 - V R 14/09, Lieferung von Erschließungsanlagen an eine Gemeinde, UStB 2011, 7-8
  • BFH v. 22.7.2010 - V R 4/09, Anwendung der Istversteuerung, UStB 2011, 8-9
  • BGH v. 28.7.2010 - 1 StR 332/10, Versuchte Umsatzsteuerhinterziehung "in großem Ausmaß", UStB 2011, 9-10

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 1.12.2010 - IV D 3 - S 7179/09/10003, Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG, UStB 2011, 10-11

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen, UStB 2011, 11-12

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Wagner, Sven / Raudszus, Holger, Der neue Umsatzsteuer-Anwendungserlass, UStB 2011, 12-23
  • Meurer, Thomas, Änderungen des Umsatzsteuergesetzes durch das Jahressteuergesetz 2010 (Teil 1), UStB 2011, 23-28

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, Verwertung von Sicherungsgut, UStB 2011, 29-31
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2011, 31


...weitere Inhaltsverzeichnisse