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Aktuell im EStB

Doch kein Stillstand bei der Arbeitnehmer-Sparzulage? (Hillers/Exner, EStB 2024, 99)

Lange Zeit sah es so aus, als ob durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) keine Änderungen des 5. VermBG erfolgen würden. Der Referentenentwurf sah zwar bedeutsame Änderungen des 5. VermBG vor, diese wurden allerdings nicht in den Regierungsentwurf übernommen. Die finale Fassung des ZuFinG enthält nun überraschenderweise doch einige Änderungen des 5. VermBG, welche im Beitrag vorgestellt und eingeordnet werden sollen.


1. Referenten- und Regierungsentwürfe zum ZuFinG

a) Vorgesehene Änderungen durch den Referentenwurf

b) Keine Änderungen des 5. VermBG durch den Regierungsentwurf

2. Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags vom 11.10.2023

3. Finale Fassung des ZuFinG

a) Überblick über die gesetzlichen Änderungen

b) Bewertung der gesetzlichen Änderungen

4. Fazit


1. Referenten- und Regierungsentwürfe zum ZuFinG

a) Vorgesehene Änderungen durch den Referentenwurf


Der gemeinsam vom BMF und BMJ am 12.4.2023 veröffentlichte Referentenentwurf für das ZuFinG1 (im Nachfolgenden: „Referentenentwurf“) sah gravierende Änderungen an den Regelungen des § 13 5. VermBG zur Arbeitnehmer-Sparzulage vor.

Das war geplant: Nach Art. 29 des Referentenentwurfs

sollten die Einkommensgrenzen für die Anlage vermögenswirksamer Beteiligungen nach § 13 Abs. 1 S. 1 5. VermBG aufgehoben und
zugleich der Höchstbetrag für geförderte vermögenswirksame Leistungen in Beteiligungen i.S.d. § 13 Abs. 1 S. 1 5. VermBG nach § 13 Abs. 2 5. VermBG von derzeit 400 € auf 1.200 € erhöht werden.

Durch diese Änderungen des 5. VermBG sollte eine maßgebliche Steigerung der Attraktivität der vermögenswirksamen Leistungen erreicht werden.

Der Referentenentwurf – und insbesondere die vorgesehenen Änderungen des 5. VermBG – sind auf eine breite Resonanz gestoßen:

  • Während mehrere der von unterschiedlichen Verbänden und Organisationen eingereichten Stellungnahmen die geplanten Änderungen des 5. VermBG positiv beurteilt haben,
  • äußerten sich andere Stellungnahmen äußerst kritisch diesbezüglich.


b) Keine Änderungen des 5. VermBG durch den Regierungsentwurf

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung für das ZuFinG vom 11.9.20234 (im Nachfolgenden: „Regierungsentwurf“) wurden die (...)
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.03.2024 15:17
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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