Urteils.Analyse
Der BFH brauchte nicht darüber zu entscheiden, ob spätere Zahlungen des rechtlichen Eigentümers zur Ablösung, eines mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Gesellschaftsanteils, bei ihm zu nachträglichen Anschaffungskosten führen, wenn er vorher nicht bereits wirtschaftlicher Eigentümer geworden war, so dass es an einer unentgeltlichen Übertragung fehlte.
Für die Übertragung eines KG-Anteils unter dem Vorbehalt eines quotalen Nießbrauchs sind der Betriebsvermögensfreibetrag nach § 13a Abs. 1 ErbStG a.F. und der Bewertungsabschlag nach § 13a Abs. 2 ErbStG a.F. insgesamt und nicht nur für den unbelasteten Anteil zu gewähren, wenn der Beschenkte ertragsteuerlich Mitunternehmer wird.









