Otto Schmidt Verlag


Heft 3 / 2024

In der aktuellen Ausgabe GmbHStB Heft 3 (Erscheinungstermin: 10. März 2024) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelles

Brinkmeier, Thomas, Wachstumschancengesetz: Bundestag stimmt Kompromiss zu, GmbHStB 2024, 65

Brinkmeier, Thomas, DStV/BdSt: Stellungnahme zum Solidaritätszuschlag 1995/2021, GmbHStB 2024, 65

Brinkmeier, Thomas, BMF (Entwurf): Verordnung zur digitalen Schnittstelle für Buchführungsdaten, GmbHStB 2024, 65-66

Brinkmeier, Thomas, Gemeinnützige GmbH: Zuwendungsempfängerregister, GmbHStB 2024, 66

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 9.8.2023 - I R 50/20 / Schimmele, Jürgen, “Finanzielle Eingliederung“ bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen, GmbHStB 2024, 67-68

BFH v. 16.11.2023 - IV R 28/20 / Schimmele, Jürgen, Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Forderung, GmbHStB 2024, 68-69

BFH v. 5.9.2023 - IV R 24/20 / Peters, Stephan, Mitunternehmerstellung einer GbR – Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte bei vermögensverwaltender Personengesellschaft, GmbHStB 2024, 69-72

BFH v. 16.11.2023 - III R 27/21 / Schimmele, Jürgen, Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG)?, GmbHStB 2024, 72-74

BFH v. 26.7.2023 - I R 39/20 / Trossen, Nils, Wertminderung im Zuzugsstaat (Wegzugsbesteuerung), GmbHStB 2024, 74-75

BFH v. 14.11.2023 - IX R 3/23 / Trossen, Nils, Teileinkünfteverfahren bei § 17 EStG, GmbHStB 2024, 75-76

BFH v. 26.9.2023 - IX R 19/21 / Trossen, Nils, Anschaffungskosten bei Genossenschaftsanteilen, GmbHStB 2024, 76-77

BVerfG v. 18.12.2023 - 2 BvL 7/16 / Brinkmeier, Thomas, Unzulässige Richtervorlage zur rückwirkenden Anwendung von § 32a Abs. 1 S. 2 KStG, GmbHStB 2024, 78

Rechtsprechung Gesellschaftsrecht

BAG v. 25.7.2023 - 9 AZR 43/22 / Rossa-Heise, Daniela, Zur Anwendbarkeit des Bundesurlaubsgesetzes auf Fremdgeschäftsführer, GmbHStB 2024, 78-79

BGH v. 21.11.2023 - II ZR 69/22 / Theiselmann, Rüdiger, GbR-Gesellschafter und Komplementäre haften auch für Kosten des Insolvenzverfahrens, GmbHStB 2024, 80-81

OLG Naumburg v. 26.6.2023 - 12 U 23/23 / Watzl, Michael, Gewinnverwendungsklausel im Kaufvertrag von GmbH-Geschäftsanteilen, GmbHStB 2024, 81-83

Beiträge für die Beratungspraxis

Apitz, Wilfried, Pensionszusage an (beherrschende) Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbHStB 2024, 83-89

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GF) ist steuerlich nur anzuerkennen, wenn die Vereinbarung einem Fremdvergleich standhält. Die gefestigte BFH-Rechtsprechung verlangt, dass die Pension, welche eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-GF zusagt, aus Sicht des Zusagezeitpunkts erdienbar sein muss. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter, auf dessen mutmaßliches Verhalten es für den hypothetischen Fremdvergleich ankommt, würde einem Angestellten eine Altersversorgung regelmäßig nur dann versprechen, wenn dieser noch für einen hinreichend langen Zeitraum für das Unternehmen tätig ist. Der vorliegende Beitrag erläutert die zweistufige Prüfung der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen und zeigt auf, welche offenen Fragen momentan beim BFH in diesem Zusammenhang anhängig sind.

Wollweber, Markus, GmbH 2 Go (Teil 19): Umstrukturierung in der mittelständischen Unternehmenseinheit, GmbHStB 2024, 89-92

Die Umstrukturierung ist – auch in der mittelständischen Einheit – komplex und haftungsgeneigt. Die einzelnen Maßnahmen tangieren in der Regel unterschiedliche Steuerarten auf unterschiedlichen Ebenen für eine Mehrzahl von Betroffenen. Der Beitrag beleuchtet – gleichsam vom Schreibtisch des Autors genommen – typische Fehlerquellen, die anlässlich der Umstrukturierung entstehen können und zeigt Lösungen und Heilungsmöglichkeiten auf.

Lohr, Martin, Erwerb einer Mantelgesellschaft, GmbHStB 2024, 93-94

Das Interesse, eine Vorrats- oder Mantelgesellschaft zu erwerben, ist angesichts der Beschleunigung des Gründungsverfahrens (erst durch die Gründungserleichterungen des MoMiG, zuletzt durch die Möglichkeit der Onlinegründung) deutlich zurückgegangen. Gleichwohl sind diese Vorgänge der wirtschaftlichen Neugründung weiterhin praxisrelevant. Der Veräußerer muss die Gesellschaft nicht liquidieren, der Erwerber hat mit der Beurkundung eine bereits bestehende Gesellschaft erworben. Der Käufer trägt jedoch insbesondere bei einem Mantelerwerb erhebliche Risiken. Auch kann das Registergericht Anträge zurückweisen, wenn die besonderen Voraussetzungen der registerrechtlichen Versicherungen nicht erfüllt sind. Der Beitrag fasst die aktuellen Themen des Mantelerwerbs zusammen und schließt mit einem Formulierungsvorschlag ab.

Literaturempfehlungen

Brinkmeier, Thomas, Jahresabschlusspublizität: ungeliebt, aber notwendig – Ansätze zur Vermeidung und Reduzierung der Publizitätsverpflichtungen, GmbHStB 2024, 95

Brinkmeier, Thomas, Zur Begründung einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte, GmbHStB 2024, 95-96

Service

Ausschluss der Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften verfassungswidrig – Darstellung und Analyse der BVerfG-Entscheidung v. 28.11.2023, GmbHStB 2024, R5

Fahrräder im Betriebsvermögen: Überlassung an Arbeitnehmende und Nutzung durch Selbständige – Fragestellungen zur Einkommen?, Gewerbe- und Umsatzsteuer, GmbHStB 2024, R5

Die KGaA als Instrument zur schenkungsteuerfreien Vermögensübertragung – zugleich Bespr. des Urteils des FG Hamburg v. 11.7.2023 – 3 K 188/21, GmbHStB 2024, R5

Familienstiftungen: Eine kurze erbschaft- und ertragsteuerliche Würdigung (Teil I), GmbHStB 2024, R5

§ 15 FAO Selbststudium: Zugriff der Fahndung auf Computer und Handy, GmbHStB 2024, R6

Was ist neu an den neuen AStBV (St) 2023/2024?, GmbHStB 2024, R6

Gilt § 52d FGO auch bei Anbringung der Klage bei der Behörde?, GmbHStB 2024, R6

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