Otto Schmidt Verlag


Heft 4 / 2014

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 4, Erscheinungstermin: 17. April 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 11.12.2013 - XI R 21/11 / Fritsch, Frank, Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen, UStB 2014, 99-100
  • BFH v. 11.12.2013 - XI R 17/11 / Heinrichshofen, Stefan, Holding und Organschaft: Vorlagebeschluss 1, UStB 2014, 100-102
  • BFH v. 11.12.2013 - XI R 38/12 / Heinrichshofen, Stefan, Holding und Organschaft: Vorlagebeschluss 2, UStB 2014, 103-105
  • BFH v. 21.11.2013 - V R 21/12 / Rothenberger, Franz, Bankenhaftung im Insolvenzfall, UStB 2014, 105-106

Verwaltungsanweisung

  • BMF v. 28.2.2014 - IV D 3 - S 7117-a/10/10002 – DOK 2014/0197080 / Walkenhorst, Ralf, Leistungsort im Zusammenhang mit Windparks, UStB 2014, 106-107

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Umgang mit den Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses, UStB 2014, 107

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Sterzinger, Christian, Aktuelle Verwaltungsanweisung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, UStB 2014, 108-112
    Die Finanzverwaltung hat mit dem BMF-Schreiben vom 5.2.2014 auf die Entscheidung des BFH zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft vom 22.8.2013 reagiert, wonach einem Bauträger die in der Vergangenheit für bezogene Bauleistungen zu Unrecht abgeführte Umsatzsteuer zu erstatten war. Da die Abgrenzung in Zukunft auf Grundlage der unmittelbaren Zuordnung der Eingangsumsätze erfolgt, können auch Unternehmen, die bislang nicht in den Anwendungsbereich des § 13b UStG gefallen sind, Steuerschuldner beim Bezug von Bauleistungen oder Gebäudereinigungsleistungen werden.
  • Nitschke, Andreas, Keine Minderung der BMG für Umsätze eines pharmazeutischen Unternehmens durch Zuwendung des sog. Solidarbeitrags an eine gesetzliche Krankenversicherung, Anmerkungen zu dem Urteil des BFH vom 17.3.2014 – Az. V R 1/13, UStB 2014, 112-115
    Der BFH hat in seinem im Folgenden dargestellten Urteil die Diskussion über die Änderung der Bemessungsgrundlage steuerpflichtiger Umsätze nach § 17 UStG um eine weitere Facette erweitert. Es geht um die Frage, ob der sog. Solidarbeitrag, den ein pharmazeutisches Unternehmen an die gesetzlichen Krankenversicherungen leistet, zu einer Minderung des Entgelts nach § 10 UStG für die von ihm an die Versicherungen erbrachten Arzneimittellieferungen führt.Der Beitrag wird kurz den Sachverhalt darlegen, um danach die Ausführungen der Vorinstanz zusammenzufassen. Im Anschluss daran erfolgt die Darlegung der Ausführungen des BFH, die abschließend mit einem Blick auf die Auswirkungen auf die Praxis kurz gewürdigt werden sollen.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Meyer, Bernd, Zum Vorsteuerabzug bei einheitlichen Gegenständen, Erste Orientierung im Zuordnungs-“Dschungel“, UStB 2014, 115-120
    Die Finanzverwaltung hat sich im Schreiben des BMF v. 2.1.2014 – IV D 2 - S 7300/12/10002 :001, BStBl. I 2014, 119 = UStB 2014, 43, intensiv mit der Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen beschäftigt. Es umfasst in der Online-Version einschließlich der Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass respektvolle 62 Seiten und lässt das Herz des umsatzsteuerlich interessierten Lesers höher schlagen. Der betroffene Unternehmer wird diese Begeisterung nur eingeschränkt zu teilen bereit sein. Dabei ist der Sachverhalt recht einfach: Ein Unternehmer empfängt Bauleistungen zwecks Herstellung, Ausbaus oder Erweiterung eines Gebäudes bzw. für Baumaßnahmen, die als nachträgliche Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen zu qualifizieren sind. Allerdings, und hier beginnt sein Problem, plant er, das Gebäude neben unternehmerischen auch unternehmensfremden (früher: privaten) Zwecken zu widmen. Der nachfolgende Beitrag versucht, die damit einhergehenden praktischen Schwierigkeiten zu erhellen und Handlungsempfehlungen zu geben. Er beschränkt sich auf Fälle teilweiser unternehmensfremder Verwendung von Immobilien.
  • von Streit, Georg, Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (Teil I), Anmerkungen u.a. zum Schreiben des BMF vom 2.1.2014, UStB 2014, 120-128
    Mit seinem Schreiben vom 2.1.2014 hat das BMF nach seinem Schreiben vom 2.1.2012 erneut zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert. Mit 26 Seiten Erläuterungen in Ziff. I. ist das Schreiben sehr ausführlich. Es soll hier nicht auf die zahlreichen Details des Schreibens vom 2.1.2014 im Einzelnen eingegangen werden. Es sollen aber einige grundsätzliche Punkte aufgegriffen werden, die die ohnehin vielschichtigen Regelungen m.E. unnötig verkomplizieren. Der Überblick wird in Heft 5/2014 fortgesetzt.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.04.2014 15:23

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