Otto Schmidt Verlag


Heft 11 / 2012

In der aktuellen Ausgabe der Steuerberater Woche (Heft 11, Erscheinungstermin: 01. Juni 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuell

  • JStG 2013 und Verkehrsteueränderungsgesetz beschlossen, StBW 2012, 481
  • Keine Zustimmung für Abbau der kalten Progression, StBW 2012, 481-482
  • Gesetzentwurf des Bundesrates: Änderung des GrEStG, StBW 2012, 482
  • Hilbertz, Martin, Mindestanforderungen an ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, StBW 2012, 482
  • Hilbertz, Martin, Dienstreisegrundsätze vs. Entfernungspauschale in Outsourcing-Fällen, StBW 2012, 482
  • Schanko, Julia, Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung, StBW 2012, 482
  • Apitz, Wilfried, Verfassungsrechtliche Reduktion des § 52 Abs. 1 EStG 2002 – Verlustabzugsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 Satz 6–8 EStG, StBW 2012, 482-483
  • Schmitt, Georg, Kein Kinderfreibetrag bei bestandskräftiger Ablehnung des günstigeren Kindergelds, StBW 2012, 483
  • Marfels, Michael, Keine Antragsveranlagung nach bestandskräftiger Ablehnung, StBW 2012, 483
  • Apitz, Wilfried, Verlustvortrag bei Abspaltung, StBW 2012, 483-484
  • Damaschke, Wolfgang, Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über “eBay”, StBW 2012, 484
  • Marfels, Michael, Keine Festsetzung von Schenkungsteuer nach Entrichtung der Steuer durch den Bedachten, StBW 2012, 484
  • Marfels, Michael, Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage, StBW 2012, 484
  • Günther, Karl-Heinz, Tankausbau im Zuge einer nicht steuerbaren Grundstücksveräußerung, StBW 2012, 484-485
  • Günther, Karl-Heinz, Zusammenveranlagung bei eingetragenen Lebenspartnern, StBW 2012, 485
  • Günther, Karl-Heinz, Steuerbefreiung eines Berufsverbands, StBW 2012, 485
  • Günther, Karl-Heinz, Heilbehandlung durch Vitalogisten, StBW 2012, 485-486
  • Günther, Karl-Heinz, Grunderwerbsteuerbefreiung bei Erwerb nach Ehescheidung, StBW 2012, 486
  • Günther, Karl-Heinz, Wohnberechtigter als wirtschaftlicher Eigentümer, StBW 2012, 486
  • Günther, Karl-Heinz, Gesonderte Feststellung des Verlustabzugs (§ 10d EStG), StBW 2012, 486-487
  • Günther, Karl-Heinz, Ausscheiden eines Gesellschafters aus Freiberufler-Sozietät, StBW 2012, 487
  • Günther, Karl-Heinz, Steuerneutrale Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen, StBW 2012, 487
  • Günther, Karl-Heinz, Nachträgliche Bildung einer Ansparrücklage, StBW 2012, 487-488
  • Günther, Karl-Heinz, Berufsausbildungskosten: Rückwirkende Gesetzesänderung nicht verfassungswidrig, StBW 2012, 488
  • Günther, Karl-Heinz, Betriebsaufgabe durch Realteilung, StBW 2012, 488-489
  • Günther, Karl-Heinz, Tarifvergünstigungen bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, StBW 2012, 489
  • Günther, Karl-Heinz, Kapitalerträge bei Ermittlung des Altersentlastungsbetrags, StBW 2012, 489
  • Günther, Karl-Heinz, Keine Eintragung der Steuerklassen III und V für eingetragene Lebenspartner, StBW 2012, 489-490
  • Günther, Karl-Heinz, Ausgleichsfähigkeit von Verlusten, StBW 2012, 490
  • Günther, Karl-Heinz, Beschränkte Steuerpflicht: Einkünfte aus der Nutzung beweglicher Sachen, StBW 2012, 490
  • Günther, Karl-Heinz, Einheitliches Vertragswerk, StBW 2012, 490-491
  • Günther, Karl-Heinz, Anspruch auf Akteneinsicht, StBW 2012, 491
  • Günther, Karl-Heinz, Erledigung der Hauptsache durch Bescheidaufhebung und Erlass eines neuen Bescheids, StBW 2012, 491

Kommentiert

  • BFH v. 1.3.2012 - VI R 33/10, Mindestanforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, StBW 2012, 492-493
  • BFH v. 27.3.2012 - I R 62/08, Zeitliche Anwendung der Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, StBW 2012, 493-494
  • BFH v. 22.12.2011 - III R 69/09, Maßgeblichkeit des Einkünftebegriffs des § 2 Abs. 2 EStG für den Einkünftebegriff in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, StBW 2012, 494-495
  • BFH v. 9.2.2012 - III R 73/09, Keine Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Prüfung der Grenzbetragsüberschreitung, StBW 2012, 495-496
  • BFH v. 14.3.2012 - X R 24/10, Eigen- und Fremdprovisionen eines Vermittlers von Beteiligungen an einer Publikums-KG, StBW 2012, 497-498
  • BFH v. 13.3.2012 - I B 111/11, Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alt. 3 KStG 2002 n.F., StBW 2012, 498-500
  • BFH v. 10.1.2012 - I R 66/09, BFH legt BVerfG ein Verfahren wegen Treaty override vor, StBW 2012, 500-502
  • BFH v. 26.4.2012 - V R 2/11, Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über “eBay”, StBW 2012, 502-503
  • EuGH v. 29.3.2012 - Rs. C-414/10, Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer setzt nicht deren vorherige Entrichtung voraus, StBW 2012, 503-504
  • BFH v. 19.10.2011 - XI R 18/09, Zur Steuerpflicht von Bustransfers bei Kreuzfahrtschiffsreisen, StBW 2012, 504-505
  • BFH v. 26.1.2012 - VII R 4/11, Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage, StBW 2012, 505-506

Beiträge

  • Zaumseil, Peter, Das Spannungsverhältnis zwischen Amtsermittlungsgrundsatz und Mitwirkungspflichten, Wie weit geht die Untersuchungspflicht des Finanzamts und des Finanzgerichts zugunsten des Steuerpflichtigen?, StBW 2012, 507-509
    Das Verhältnis zwischen Amtsermittlungsgrundsatz und Mitwirkungspflichten im Besteuerungs- und Finanzgerichtsverfahren gibt seit jeher Rätsel für die Praxis auf. Während die Finanzbehörde nach § 88 AO und das Finanzgericht nach § 76 FGO einerseits den für die Besteuerung erheblichen Sachverhalt von Amts wegen ermitteln müssen, ist der Steuerpflichtige andererseits zur Mitwirkung verpflichtet. Für die Praxis ist dabei oft unklar, wie weit die Amtsermittlungspflicht hinsichtlich der für die Besteuerung erheblichen Umstände angesichts gleichzeitig eingreifender und möglicherwiese verletzter Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen reicht. Der BFH hatte diese Frage schon mehrfach zu klären und hat sich hierzu zuletzt in seiner Entscheidung vom 19.10.2011 (BFH v. 19.10.2011 – X R 65/09, AO-StB 2012, 67 = NJW 2012, 1168) geäußert.
  • Wenzel, Henning, Die Selbstanzeige nach § 378 Abs. 3 AO im Spannungsverhältnis zur Selbstanzeige nach § 371 AO, StBW 2012, 509-513
    Nach der gesetzgeberischen Neujustierung der Selbstanzeige ist es nicht nur wichtig, die Selbstanzeige vom Rücktritt vom Versuch und von der Berichtigung nach § 153 AO abzugrenzen, sondern auch eine Abgrenzung innerhalb der verschiedenen Selbstanzeigemöglichkeiten nach §§ 371, 378 Abs. 3 AO vorzunehmen. Sie sind nicht nur in den Voraussetzungen, sondern teilweise auch in der Rechtsfolge unterschiedlich. Wird die falsche Selbstanzeigevorschrift gewählt, kann dies für den betroffenen Mandanten erhebliche finanzielle und vor allem auch strafrechtliche Folgen haben. Daher ist es im Einzelfall evident wichtig, im Rahmen einer vollständigen Prüfung die richtige Selbstanzeigeart herauszuarbeiten und in der zu erstellenden Selbstanzeige konkret zu benennen.

Aktuell

  • Entwurf des PartG mbB beschlossen, StBW 2012, 514
  • Solarförderung geht ins Vermittlungsverfahren, StBW 2012, 514
  • EU-Leerverkaufsverbot soll nationale Regelung ablösen, StBW 2012, 514
  • Greulich, Sven, Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers, StBW 2012, 514
  • Greulich, Sven, Eigenkapitalersetzende Darlehen zwischen Schwestergesellschaften, StBW 2012, 514-515
  • Greulich, Sven, Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen Beratungsfehlern bei einer Verschmelzung, StBW 2012, 515
  • Greulich, Sven, Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Streichung von Fristen im Fristenkalender, StBW 2012, 515
  • Vertretungsbefugnis im Statusfeststellungsverfahren, StBW 2012, 515

Kommentiert

  • LAG Hessen v. 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10, Umfangreiche Privattelefonate auf Diensthandy als Grund für außerordentliche Kündigung, StBW 2012, 516-517
  • BGH v. 6.3.2012 - II ZR 76/11, Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers wegen Beschneidung seines Aufgabenbereichs, StBW 2012, 517-518
  • BGH v. 28.2.2012 - II ZR 115/11, Eigenkapitalersetzende Darlehen zwischen Schwestergesellschaften, StBW 2012, 518-519
  • OLG Schleswig-Holstein v. 4.1.2012 - 2 W 186/11, Grundbuchberichtigung nach Tod eines GbR-Gesellschafters, StBW 2012, 519-521
  • BFH v. 9.8.2011 - VII R 46/10, Die Wiederbestellung eines Steuerberaters liegt nicht im Ermessen der Steuerberaterkammer, StBW 2012, 521-522

Beiträge

  • Werner, Rüdiger, Asset Protection: Strategien zum Schutz des Privatvermögens vor Haftungsrisiken, StBW 2012, 523-528
    Unternehmerische Tätigkeit ist mit Risiken verbunden. Der (Einzel-) Kaufmann oder der Gesellschafter einer nicht haftungsbeschränkten Personengesellschaft haftet für seine betrieblichen Verbindlichkeiten nicht nur mit seinem betrieblichen sondern auch mit seinem privaten Vermögen. Ein unternehmerischer Fehlschlag kann damit auch privat den finanziellen Ruin bedeuten. Für die Betroffenen besteht daher die Notwendigkeit der Entwicklung von Gegenstrategien, die gemeinhin unter dem Begriff der “Asset Protection” zusammengefasst werden. Sie zielen darauf ab, das Privatvermögen so zu strukturieren, dass es vor Ansprüchen aus der haftungsbedrohten betrieblichen Sphäre geschützt ist. Der Beitrag gibt einen Überblick über die insoweit bestehenden Möglichkeiten.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.09.2012 15:32

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