Otto Schmidt Verlag


Heft 4 / 2012

In der aktuellen Ausgabe der Steuerberater Woche (Heft 4, Erscheinungstermin: 24. Februar 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aktuell

  • Hilbertz, Martin, § 3b EStG: Grundsätzlich kein Verzicht auf Einzelabrechnung, StBW 2012, 145
  • Hilbertz, Martin, “Offensichtlich verkehrsgünstigere” Straßenverbindung, StBW 2012, 145
  • Marfels, Michael, Steuerpflicht von Erstattungszinsen, StBW 2012, 145
  • Marfels, Michael, Abgrenzung Spenden und Zahlungen für satzungsmäßige Zwecke, StBW 2012, 145
  • Damaschke, Wolfgang, Überlassung von Pkw-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde, StBW 2012, 145-146
  • Billig, Hildegard, Nutzungsüberlassung einer Sporthalle als unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde, StBW 2012, 146
  • Meurer, Thomas, Ort der Leistung bei Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice, StBW 2012, 146
  • Billig, Hildegard, Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Berufung auf das Unionsrecht, StBW 2012, 146
  • Marfels, Michael, Erstreckung der Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO auf das Surrogat, StBW 2012, 147
  • Marfels, Michael, Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung verfassungsgemäß, StBW 2012, 147
  • Günther, Karl-Heinz, Private Pkw-Nutzung, StBW 2012, 147
  • Günther, Karl-Heinz, Rentenbesteuerung bei freiwilligem Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung, StBW 2012, 147-148
  • Günther, Karl-Heinz, Grundsstückschenkung an Schwiegerkind, StBW 2012, 148
  • Günther, Karl-Heinz, Erstattungszinsen als steuerpflichtige Zinseinnahmen, StBW 2012, 148
  • Günther, Karl-Heinz, Anforderungen an unverschuldete Fristversäumnis, StBW 2012, 148
  • Beyer, Dirk, Grundsätzlich keine Bewährung bei Hinterziehung in Millionenhöhe, StBW 2012, 149
  • Günther, Karl-Heinz, Fachhochschule als Betriebsstätte i.S.v. § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG, StBW 2012, 149
  • Günther, Karl-Heinz, Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Gesamttätigkeit bei Pensionär, StBW 2012, 149-150
  • Günther, Karl-Heinz, Teilwertabschreibung auf eigenkapitalersetzende Darlehen, StBW 2012, 150
  • Günther, Karl-Heinz, Arbeitslohn bei Dienstfahrzeugnutzung, StBW 2012, 150-151
  • Günther, Karl-Heinz, Unangemessenheit von Kraftfahrzeugkosten, StBW 2012, 151
  • Günther, Karl-Heinz, Wohnen am Beschäftigungsort bei großer Entfernung zur Tätigkeitsstätte, StBW 2012, 151-152
  • Schmitt, Georg, Kosten eines Erststudiums – Neuregelung durch BeitrRLUmsG, StBW 2012, 152
  • Günther, Karl-Heinz, Kinderbetreuungskosten: Unterbrechen der Erwerbstätigkeit durch Arbeitslosigkeit, StBW 2012, 152
  • Günther, Karl-Heinz, Schuldzinsenabzug nach Schuldbeitritt, StBW 2012, 152-153
  • Günther, Karl-Heinz, Vermietungsabsicht bei Gebäudeleerstand, StBW 2012, 153
  • Günther, Karl-Heinz, AfA-Berücksichtigung bei Ermittlung von Veräußerungsgewinnen, StBW 2012, 153-154
  • Günther, Karl-Heinz, Umsatzsteuererstattung als außerordentliche Einkünfte, StBW 2012, 154
  • Günther, Karl-Heinz, Steuerfreiheit einer Nachlasspflegschaft, StBW 2012, 154
  • Günther, Karl-Heinz, Regelsteuersatz bei Essensversorgung in Kindergärten, StBW 2012, 154-155
  • Günther, Karl-Heinz, Ermessensüberschreitung bei Festsetzung von Verzögerungsgeld, StBW 2012, 155
  • Günther, Karl-Heinz, Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen, StBW 2012, 155-156
  • Günther, Karl-Heinz, Erledigung von Verwaltungsakten infolge einer Außenprüfung, StBW 2012, 156
  • BMF v. 26.1.2012 - IV C 3 - S 2221/09/10013:001 / Grantz, Jürgen, Aufteilung von Globalbeiträgen, StBW 2012, 156
  • OFD Rheinland v. 23.1.2012 - S 2174 - St 141 (01/2009); S 2174 - 1001 - St 141 / Grantz, Jürgen, Behandlung der durch Anteilsvereinigung ausgelösten GrESt, StBW 2012, 156-157
  • BMF v. 30.1.2012 - IV A 3 - S 0160/11/10001 / Grantz, Jürgen, Einkommensteuer-Erstattungsanspruch und -berechtigung bei Ehegatten, StBW 2012, 157
  • BMF v. 6.2.2012 - IV D 3 - S 7141/11/10003 / Grantz, Jürgen, Geänderte Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, StBW 2012, 157
  • BMF v. 6.2.2012 - IV D 3 - S 7134/12/10001 / Grantz, Jürgen, Geänderte Nachweispflichten bei Ausfuhrlieferungen, StBW 2012, 158
  • BMF v. 24.1.2012 - IV A 4 - S 1547/0:001 / Grantz, Jürgen, Pauschbeträge für Sachentnahmen 2012, StBW 2012, 158
  • BMF v. 30.1.2012 - IV A 3 - S 0062/08/10007-13 / Grantz, Jürgen, Anwendungserlass zur AO geändert, StBW 2012, 158
  • Verbesserung der Zusammenarbeit bei Bekämpfung der Steuerhinterziehung, StBW 2012, 158
  • DStV zum Gesetz zum Abbau der kalten Progression, StBW 2012, 158

Kommentiert

  • BFH v. 16.11.2011 - VI R 19/11, “Offensichtlich verkehrsgünstigere” Straßenverbindung, StBW 2012, 159
  • FG Münster v. 20.12.2011 - 5 K 3975/09 F, Kosten eines Erststudiums im Anschluss an das Abitur, StBW 2012, 160
  • BFH v. 22.12.2011 - VIII B 190/11, Zweifelhaftigkeit der Steuerpflicht von Erstattungszinsen, StBW 2012, 161
  • BFH v. 18.10.2011 - IX R 58/10, Keine Tarifermäßigung für Werbungskosten ersetzende Zahlungen, StBW 2012, 161-162
  • BFH v. 12.10.2011 - I R 102/10, Abgrenzung Spenden und Zahlungen für satzungsmäßige Zwecke, StBW 2012, 162-163
  • BFH v. 10.11.2011 - V R 41/10, Nutzungsüberlassung einer Sporthalle als unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde, StBW 2012, 163-164
  • BFH v. 1.12.2011 - V R 1/11, Überlassung von Pkw-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde, StBW 2012, 164-165
  • BFH v. 8.9.2011 - V R 42/10, Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen, StBW 2012, 165-166
  • BFH v. 19.10.2011 - XI R 16/09, Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Berufung auf das Unionsrecht, StBW 2012, 166-167
  • BFH v. 18.1.2012 - II R 49/10, Verfassungsmäßigkeit der Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung, StBW 2012, 167-169

Beiträge

  • Kruhl, Alfred, Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression in der parlamentarischen Beratung, StBW 2012, 170-175
    Das Bundeskabinett hat am 7.12.2011 den “Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression” beschlossen, mit dem den Steuerzahlern inflationsbedingte Steuermehreinnahmen von insgesamt jährlich über 6 Mrd. € (bei voller Jahreswirkung der Maßnahmen) in zwei Stufen jeweils ab Beginn der Jahre 2013 und 2014 zurück gegeben werden sollen. Inzwischen befindet sich der Gesetzentwurf in der parlamentarischen Beratung (BR-Drucks. 847/11 v. 30.12.2011). Allerdings hat der Bundesrat im ersten Anlauf in seiner Sitzung am 10.2.2012 seine Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben verweigert. Damit droht möglicherweise eine Hängepartie mit ungewissem Ausgang. In dem folgenden Beitrag werden die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen eingehend erläutert.
  • Dörfler, Harald, Der neue UmwSt-Erlass vom 11.11.2011, StBW 2012, 176-179
    In StBW 2011, 609 ff. wurden bereits die wesentlichen Inhalte des Entwurfs zum neuen UmwSt-Erlass (UmwSt-EE) in der Fassung der Verbandsanhörung vom 2.5.2011 im Überblick dargestellt. Die Veröffentlichung der endgültigen Fassung erfolgte nicht – wie ursprünglich angekündigt – im September 2011, sondern mit Datum 11.11.2011 in BStBl. I v. 31.12.2011, 1314. Zumindest der Titel des BMF-Schreibens blieb gegenüber der Fassung der Verbandsanhörung unverändert (Anwendung des UmwStG i.d.F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)).Der Gesetzgeber hat im Dezember 2006 das UmwStG 1995 mit dem SEStEG (BGBl. I 2006, 2782) überarbeitet, aber nicht aufgehoben. Insbesondere die Regelungen zu den einbringungsgeborenen Anteilen (§ 21 UmwStG 1995) und zum rückwirkenden Wegfall von Steuererleichterungen (§ 26 UmwStG 1995) gelten fort. Deshalb wird in Tz. 00.01 des UmwSt-E explizit darauf hingewiesen, dass der alte UmwSt-E 95 (BMF v. 25.3.1998, BStBl. I 1998, 268; v. 21.8.2001, BStBl. I 2001, 543 und v. 16.12.2003, BStBl. 2003, 786) insoweit weiterhin angewendet wird. Der finale UmwSt-E enthält gegenüber der Fassung der Verbandsanhörung verschärfende aber auch entschärfende Änderungen.Im nachfolgenden Teil soll nur auf die nennenswerten materiellen Änderungen gegenüber der Verbandsanhörung in Ergänzung zu den Ausführungen in StBW 2011, 609 ff., eingegangen werden.
  • Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Wegzugsbesteuerung bei Sitzverlegung in einen anderen Mitgliedstaat, StBW 2012, 179-182
    Der EuGH hat mit Urteil vom 29.11.2011 (EuGH v. 29.11.2011 – Rs. C-371/10 – National Grid Indus BV) eine wichtige und lang erwartete Entscheidung bezüglich der Wegzugsbesteuerung von Kapitalgesellschaften gefällt. Danach kann sich eine nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründete Gesellschaft, die ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt, ohne dadurch ihre Eigenschaft als Gesellschaft nach dem Recht des ersten Mitgliedstaats zu verlieren, auf die Niederlassungsfreiheit berufen. Nach Auffassung des EuGH stellt eine Schlussbesteuerung bei Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes einer EU-Kapitalgesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat daher einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit dar. Vor dem Hintergrund des Grundsatzes einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten ist allerdings die endgültige Steuerfestsetzung durch den Wegzugsmitgliedstaat im Zeitpunkt des Wegzugs – auch in Hinblick auf nicht realisierte Wertzuwächse – gerechtfertigt. Nicht gerechtfertigt – und damit europarechtswidrig – ist demgegenüber eine sofortige Einziehung dieser Steuer. Die beim Wegzug festgestellten Besteuerungsgrundlagen sollen erst dann zu einem tatsächlichen Steuerabfluss führen, wenn die verlagerten Vermögensgegenstände endgültig aus dem Betriebsvermögen abgehen.Die Auswirkungen der Entscheidung sind weitreichend in Europa. Spätestens sobald die geplante EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verlegung von Unternehmenssitzen vorliegt, gilt die Entscheidung EU-weit.Gleichzeitig stellen sich allerdings neue Fragen: Sind die deutschen Entstrickungsregelungen vor dem Hintergrund dieser Entscheidung noch europarechtskonform? Auf welchen Zeitpunkt genau und nach welchen Bewertungsregeln und -maßstäben sollen “Wegzugbilanzen” aufgestellt werden? Wann genau hat sich eine Wertsteigerung oder Wertminderung tatsächlich realisiert? Wer soll das alles – und wie – überwachen?Der nachfolgende Beitrag stellt zunächst die Entscheidung des EuGH dar und zeigt dann Konsequenzen für die Praxis bei der Wegzugsbesteuerung auf.

Aktuell

  • Aktienrechtsnovelle 2012: Stellungnahme des Bundesrats, StBW 2012, 183
  • Bundeskabinett beschließt neue Eigenkapitalregeln für Versicherungen, StBW 2012, 183
  • Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, StBW 2012, 183
  • Mediationsgesetz muss in die Vermittlung, StBW 2012, 184
  • EuGH: Begrenzung des Jahresurlaubs, StBW 2012, 184
  • Greulich, Sven, Einreichung aktualisierter Gesellschafterlisten, StBW 2012, 184
  • Greulich, Sven, Eintragung des Ausscheidens eines GmbH-Geschäftsführers trotz fehlender Voreintragung, StBW 2012, 184

Kommentiert

  • BGH v. 20.10.2011 - 1 StR 354/11, Buchführungs- und Bilanzdelikte: Voraussetzungen der Strafbarkeit der Geschäftsführung, StBW 2012, 185-186
  • OLG München v. 26.1.2012 - 31 Wx 13/12, Einreichung aktualisierter Gesellschafterlisten, StBW 2012, 186-187
  • OLG München v. 23.1.2012 - 1 W 1162/11, Wirtschaftliche Neugründung und Beratungspflichten des Notars, StBW 2012, 188

Beiträge

  • Klöker, Klaus, Die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren nach dem ESUG, StBW 2012, 189-192
    Die im Jahr 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung soll “im Sinne eines Restrukturierungsrechts” noch stärker auf die Frühsanierung von Unternehmen ausgerichtet werden. Der Bundestag hat dafür erforderliche Gesetzesänderungen mit dem “Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)” am 27.10.2011 in 2. und 3. Lesung beschlossen; der Bundesrat hat dem Gesetzesvorhaben am 25.11.2011 zugestimmt. Das Gesetz kann damit am 1.3.2012 in Kraft treten und das Reformbestreben in geltendes Recht umsetzten. Nachdem in StBW 2012, 45 die durch das ESUG eingeführten Änderungen für das Insolvenzplanverfahren vorgestellt wurden, werden mit dieser Abhandlung die durch das ESUG veranlassten Änderungen bei der Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren näher vorgestellt.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.03.2012 18:39

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