Otto Schmidt Verlag


Heft 13 / 2011

Gesetzgebung

Bundestag verabschiedet Steuervereinfachungsgesetz 2011, StBW 2011, 577

Der Bundestag hat am 9.6.2011 in 2. und 3. Lesung das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Der Bundesrat soll dem Gesetz am 8.7.2011 noch vor der Sommerpause zustimmen. Bereits zum 1.1.2012 soll es in Kraft treten.


Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der Wohngebäudesanierung
, StBW 2011, 577-578

Im Rahmen der am 6.6.2011 von der Bundesregierung eingeleiteten Energiewende hat das BMF einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf sollen zusätzliche Anreize geschaffen werden, um die in diesem Bereich vorhandenen erheblichen Potentiale zur Energie- und CO2-Einsparung zu mobilisieren.

Rechtsprechung

  • BFH v. 24.3.2011 - VI R 11/10, Bewertung der unentgeltlichen Gemeinschaftsverpflegung für Soldaten, StBW 2011, 578-579
  • FG Niedersachsen v. 15.4.2011 - 3 K 169/10, Regelmäßige Arbeitsstätte bei Personalreserve, StBW 2011, 579
  • BFH v. 30.9.2010 - IV R 44/08, Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze durch Aufteilung im Kaufvertrag, StBW 2011, 580-581
  • BFH v. 8.2.2011 - IX R 44/10, Einzahlung einer Stammeinlage – Indizienbeweis, StBW 2011, 581-582
  • BFH v. 8.2.2011 - IX R 15/10, Veräußerungsgewinn i.S.v. § 17 Abs. 1 und 2 EStG, StBW 2011, 582-583
  • BFH v. 7.4.2011 - III R 24/08, Kindergeld: Fehlen ausländerrechtlicher Vorgaben, StBW 2011, 583-584
  • BFH v. 14.4.2011 - VI R 8/10, Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen, StBW 2011, 584-585
  • FG Niedersachsen v. 17.8.2010 - 12 K 10270/09, Beseitigung von Hausschwamm als außergewöhnliche Belastung, StBW 2011, 585-587
  • BFH v. 5.5.2011 - V R 51/10, EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht bei der Fondsverwaltung, StBW 2011, 587-588
  • BFH v. 3.3.2011 - V R 23/10, Anteiliger Vorsteuerabzug nach Marktplatzsanierung, StBW 2011, 588-589
  • BFH v. 4.5.2011 - II R 34/09, Zur Steuerpflicht der Abfindung an einen weichenden Erbprätendenten, StBW 2011, 589-590
  • BFH v. 13.4.2011 - II R 27/09, Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Gewinnbezugsrecht, StBW 2011, 590-591


Verwaltung

  • OFD Münster v. 10.6.2011 - Kurzinformation ESt Nr. 18/2011, Feststellungsbescheid über den verbleibenden Verlustvortrag, StBW 2011, 591-592
  • BMF v. 8.6.2011 - IV D 2 - S 7100/08/10009:001, Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter, StBW 2011, 592-593
  • BMF v. 10.6.2011 - IV D 2 - S 7238/10/10001, Ermäßigter Steuersatz bei Leistungen bestimmter kultureller Einrichtungen, StBW 2011, 593
  • BMF v. 7.6.2011 - IV D 3 - S 7359/11/10001, Vorsteuer-Vergütungsverfahren in sog. Mischfällen ab 1.1.2010, StBW 2011, 593-594


Nachrichten


Abgeltungsteuer: Neue Musterverfahren
, StBW 2011, 594

Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt) unterstützt zwei neue Musterverfahren vor dem FG Niedersachsen. Gegenstand der Verfahren ist u.a. die steuerliche Behandlung von Darlehenszinsen bei Darlehen an nahe Angehörige bzw. an eine GmbH.


Fehlende Angaben über erhaltene Rentenbezüge
, StBW 2011, 594-595

Das FG Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, welche steuerlichen Folgen aus unterlassenen Angaben zum Bezug von Rentenzahlungen gezogen werden können (FG Rheinland-Pfalz v. 23.3.2011 – 2 K 1592/10).


Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?
, StBW 2011, 595

Das FG Münster hält den für “Altfälle” nach wie vor geltenden Ausschluss eingetragener Lebenspartner von der Steuerprivilegierung des § 3 Nr. 4 GrEStG für verfassungswidrig. Es hat mit Beschluss vom 24.3.2011 dem BVerfG die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob diese steuerliche Benachteiligung gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (FG Münster v. 24.3.2011 – 8 K 2430/09 GrE).


Nichtgewährung einer InvZul aufgrund minimaler Formfehler
, StBW 2011, 595

Die Nichtgewährung einer Investitionszulage aufgrund minimaler Formfehler bei der Beantragung führt aus Sicht des Petitionsausschusses zur Unterhöhlung des Vertrauens der Bürger in die staatlichen Institutionen. Der Ausschuss beschloss daher in seiner Sitzung am 8.6.2011 eine Petition, in der ein solches Vorgehen beklagt wird, dem BMF zur Erwägung zu überweisen.


Beiträge


Paus, Bernhard
, Das Steuervereinfachungsgesetz 2011, StBW 2011, 596-603

Am 9.6.2011 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Die abschließende Beratung im Bundesrat ist für den 8.7.2011 vorgesehen. Von diesem Gesetz wird niemand die seit langem überfälligen, schon oft angekündigten Vereinfachungen oder die in Teilbereichen – insbesondere dem sog. “Mittelstandsbauch” – gebotenen, ebenfalls groß angekündigten Steuererleichterungen erwarten. Trotz einer langen Reihe an Änderungsvorschriften halten sich die Auswirkungen in beiden Bereichen in Grenzen. Eher mit Verwunderung liest man in der Gesetzesbegründung, das Besteuerungsverfahren sei “weiter modernisiert” worden. Für die Praktiker in den FÄ und der Steuerberatung überwiegt vorerst die Aufgabe, sich mit den Neuerungen ausreichend vertraut zu machen. Der folgende Beitrag liefert dazu einen ersten Überblick über die wichtigsten Änderungen. Die Neuregelungen sollen grundsätzlich ab dem Jahr 2012 gelten. Auf abweichende Bestimmungen wird jeweils hingewiesen.


Roth, Hans-Peter
, Verfassungswidrigkeit des § 8c KStG – Verlustverrechnungsverbot bei (unterjährigem) Beteiligungserwerb, StBW 2011, 603-609

Das FG Hamburg vertrat in dem Verfahren vom 4.4.2011 (FG Hamburg v. 4.4.2011 – 2 K 33/10, StBW 2011, 543) die Auffassung, dass die Verlustabzugsbeschränkungsregelung des § 8c KStG im Falle eines Gesellschafterwechsels gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitssatz und dem daraus hergeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstößt. Im Gegensatz dazu geht das FG Sachsen in seiner Entscheidung vom 16.3.2011 (FG Sachsen v. 16.3.2011 – 2 K 1869/10) von der Verfassungsmäßigkeit der Regelung aus und verneint damit die Voraussetzungen für eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG. Bereits vor diesen Verfahren hatten das FG Hessen und das FG Münster in ähnlich gelagerten Fällen gegen die Verwaltungsauffas-sung bei unterjährigem schädlichem Beteiligungserwerb entschieden, ohne jedoch auf verfassungsrechtliche Aspekte einzugehen. Nachfolgend sollen diese Urteile im Zusammenhang dargestellt und insbesondere auf die verfassungsrechtlichen Aspekte eingegangen werden.


Dörfler, Harald
, Der Entwurf zum neuen UmwSt-Erlass (Verbandsanhörung), StBW 2011, 609-619

Der Gesetzgeber hat im Dezember 2006 das UmwStG mit dem SEStEG (BGBl. I 2006, 2782) überarbeitet und so verändert, dass man sich in vielen Teilbereichen nicht mehr auf den veralteten Erlass zum UmwStG (BMF v. 25.3.1998 – IV B 7 - S 1978 - 21/98 IV B 2 - S 1909 - 33/98, BStBl. I 1998, 268) stützen konnte. Nicht nur die Europäisierung des UmwStG erforderte eine grundlegende Überarbeitung des alten Erlasses, sondern auch andere konzeptionelle Neuerungen im SEStEG, wie z.B. die Aufgabe der Systematik der einbringungsgeborenen Anteile. In Anbetracht der vorhandenen Rechtsunsicherheiten wurde der steuerberatenden Praxis ein gehöriges Maß an Geduld abverlangt bis es nunmehr mit Datum vom 2.5.2011 – fünf Jahre nach Verabschiedung des SEStEG – zur Veröffentlichung des Entwurfs zum neuen UmwSt-Erlasses (UmwSt-EE) in der Fassung der Verbandsanhörung kam (Anwendung des UmwStG i.d.F. des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften [SEStEG]). Die Verbände waren aufgefordert bis Mitte Juni 2011 Stellungnahmen abzugeben. Gemäß der weiteren Zeitplanung soll eine Erörterung der Einwendungen der Verbände durch BMF/BL bis Mitte Juli 2011 und eine finale Abstimmung des Erlasses mit den FM/FB der Länder im August 2011 erfolgen. Eine Veröffentlichung des fast 180 Seiten umfassendes Kompendiums im BStBl. ist für den September 2011 vorgesehen.Der Entwurf beinhaltet nicht nur Ausführungen zu bereits seit längerer Zeit in den fachlichen Veröffentlichungen diskutierten Zweifelsfragen, sondern tendiert dazu, das Umwandlungssteuerrecht umfassend im Stile eines Lehrbuchs abzuarbeiten. In der Fassung der Verbandsanhörung hat die Finanzverwaltung dabei teilweise überraschend verschärfende Rechtsauffassungen in Bereichen, die nicht von der Europäisierung des UmwStG betroffen sind, aufgenommen. Diese Änderungen sollen auch einen Schwerpunkt der nachfolgenden Ausführungen darstellen, gegliedert nach den Themenblöcken Allgemeiner Anwendungsbereich, Wechsel von der Kapital- in die PersG, Verschmelzung von KapG, Spaltung von KapG, Einbringung in KapG oder PersG und Organschaft.Die internationalen Aspekte von Umwandlungen, die erstmals in den Erlassentwurf aufgenommen wurden, sollen nur rudimentär abgehandelt werden.


Rechtsprechung

  • BFH v. 9.2.2011 - XI R 35/09, Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA kann Masseverbindlichkeit sein, StBW 2011, 620
  • BGH v. 12.4.2011 - II ZR 197/09, Verstoß der Geltendmachung fremder Forderungen gegen das RBerG, StBW 2011, 620-621
  • BGH v. 28.4.2011 - V ZB 194/10, Grundstückserwerb durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, StBW 2011, 621-623


Nachrichten


Zugang eines Kündigungsschreibens
, StBW 2011, 623

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wird als Willenserklärung unter Abwesenden nach § 130 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn sie dem Kündigungsgegner zugegangen ist. Der Kündigende trägt das Risiko der Übermittlung und des Zugangs der Kündigungserklärung. Diese ist erst dann zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Arbeitnehmers gelangt ist, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann (BAG v. 9.6.2011 – 6 AZR 687/09).


Verwendung der Bezeichnung “zertifizierter Testamentsvollstrecker”
, StBW 2011, 623-624

Der BGH hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung “zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)” durch einen Rechtsanwalt grundsätzlich nicht gegen das anwaltliche Berufsrecht und gegen das Irreführungsverbot verstößt, wenn der Betreffende sowohl in theoretischer als auch in praktischer Hinsicht bestimmte Anforderungen erfüllt (BGH v. 9.6.2011 – I ZR 113/10).


Kein Schadensersatzanspruch der Gemeinde bei Fehlern des FA
, StBW 2011, 624

Das BVerwG hat am 15.6.2011 entschieden, dass einer Gemeinde kein Schadensersatzanspruch gegen das Land wegen Fehlern des FA bei der GewSt-Erhebung zusteht (BVerwG v. 15.6.2011 – 9 C 4.10).

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.12.2011 14:14

zurück zur vorherigen Seite