Otto Schmidt Verlag


Heft 9 / 2011

Gesetzgebung

Bundesrat billigt Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, StBW 2011, 385

Der Bundesrat hat am 15.4.2011 das parlamentarische Verfahren zu 14 Gesetzen aus dem Deutschen Bundestag abgeschlossen. Damit ist u.a. der Weg frei für die Reform der strafbefreienden Selbstanzeige für Steuersünder (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz).


Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
, StBW 2011, 385

Der Finanzausschuss hat am 13.4.2011 mit den Stimmen aller Fraktionen dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (BT-Drucks. 17/5127, 17/5201) zugestimmt. Auf Empfehlung des Bundesrates wurden dabei auch Regelungen zur besseren Bekämpfung des USt-Betruges mit Mobilfunkgeräten beschlossen.


Rechtsprechung

  • BFH v. 24.2.2011 - VI R 16/10, Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen, StBW 2011, 385-386
  • BFH v. 9.2.2011 - I R 71/10, Höchstbetragsberechnung gem. § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG EU-rechtswidrig?, StBW 2011, 386-387
  • FG Hamburg v. 11.2.2011 - 5 V 2/11, Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verlustbetrieb, StBW 2011, 387-388
  • BFH v. 12.1.2011 - I R 3/10, Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags, StBW 2011, 388-389
  • BFH v. 9.2.2011 - I R 54/10, 55/10, Grenzüberschreitende Organschaft über inländische Zwischenholding, StBW 2011, 389-390
  • BFH v. 9.12.2010 - V R 22/10, Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter, StBW 2011, 390-391
  • BFH v. 10.11.2010 - XI R 15/09, Leistungserbringung durch einen Strohmann, StBW 2011, 391-392
  • BFH v. 27.1.2011 - V R 21/09, Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammlertätigkeit, StBW 2011, 393
  • BFH v. 28.10.2010 - V R 35/09, Vorsteuerabzug bei nachträglicher Errichtung eines Dachgeschosses, StBW 2011, 393-394
  • BFH v. 13.1.2011 - V R 65/09, Kein § 24 UStG für Umsätze aus sog. Pensionspferdehaltung, StBW 2011, 394-395
  • BFH v. 12.1.2011 - II R 38/09, Schätzung der Ertragsaussichten im Stuttgarter Verfahren, StBW 2011, 395-396
  • BFH v. 26.1.2011 - IX R 7/09, Zum wirtschaftlichen Eigentum in logischer Sekunde, StBW 2011, 396-397
  • BFH v. 17.11.2010 - I R 68/10, Ausschluss der Steuerabzugsbeträge aus der Vollverzinsung, StBW 2011, 397-398
  • FG München v. 8.2.2011 - 13 K 2769/10, Gerichtliche Überprüfung einer verbindlichen Auskunft, StBW 2011, 398-399
  • BFH v. 10.2.2011 - II S 39/10 (PKH), Widerruf einer Einverständniserklärung, StBW 2011, 399-400
  • BFH v. 28.2.2011 - VII B 224/10, Vom FA gestellter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, StBW 2011, 400-401


Verwaltung

  • BMF v. 29.3.2011 - IV B 5 - S 1341/09/10004, Anwendung von § 1 AStG bei Wertminderungen auf Darlehen, StBW 2011, 401-402
  • OFD Rheinland v. 6.4.2011 - Kurzinformation ESt Nr. 16/2011, Beiträge an eine ausländische Versorgungseinrichtung, StBW 2011, 403
  • OFD Rheinland v. 1.4.2011 - Kurzinformation ESt Nr. 17/2011, Pflichtveranlagung von Arbeitnehmern, StBW 2011, 403-404


Nachrichten

EuGH-Vorlage: Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes, StBW 2011, 404

Der BFH hat durch Beschluss vom 2.3.2011 – XI R 47/07 dem EuGH Fragen zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes vorgelegt.


BFH: Bemessung der GrESt nach Grundbesitzwerten verfassungswidrig?
, StBW 2011, 404-405

Der BFH hat mit Beschluss vom 2.3.2011 – II R 23/10 das BVerfG angerufen, weil er von der Verfassungswidrigkeit des Ansatzes der nur noch für die GrESt maßgeblichen Grundbesitzwerte als Ersatz-Bemessungsgrundlage überzeugt ist.


Umwandlungsteuererlass: Verbandsanhörung ab Mai 2011
, StBW 2011, 405

Nach einer Mitteilung des DStV soll das BMF auf einer Veranstaltung die Verbandsanhörung für den Umwandlungsteuererlass ab kommenden Mai angekündigt haben. Auch zahlreiche Eckpunkte des künftigen Erlasses wurden vorgestellt. So soll u.a. an der “Gesamtplan”-Sichtweise festgehalten werden.


Neues Verfahren zur Nutzungsüberlassung von Kfz anhängig
, StBW 2011, 405

Die ohnehin kaum noch überschaubare Thematik der Behandlung von Kraftfahrzeugen wird um einen neuen Aspekt erweitert. Beim FG Niedersachsen ist nunmehr ein Verfahren anhängig, in dem geprüft wird, ob die Pauschalbewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG – sog. 1 %-Regelung) insoweit verfassungsmäßig ist, als die Nutzungsentnahme nach dem Listenpreis bei der Erstzulassung – ohne Berücksichtigung etwaiger Rabatte – bemessen wird. Eine Entscheidung soll nach Auskunft des Gerichts noch in diesem Jahr erfolgen.


Frage-Antwort-Katalog zur elektronischen Rechnungstellung zum 1.7.2011
, StBW 2011, 405

Das BMF informiert auf seinen Internetseiten in Form eines Frage-Antwort-Katalogs über die beabsichtigten Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungstellung.


Energiebesteuerung: EU-Kommission für Neuregelung
, StBW 2011, 406

Die Europäische Kommission hat am 13.4.2011 einen Vorschlag vorgelegt, mit dem die veralteten Regelungen zur Besteuerung von Energieerzeugnissen in der Europäischen Union überholt werden sollen. Durch die neuen Regelungen soll die Besteuerung von Energieerzeugnissen umgestaltet werden, damit gegenwärtige Ungleichgewichte beseitigt werden und sowohl die CO2-Emissionen als auch der Energiegehalt dieser Erzeugnisse Berücksichtigung finden.


Kläger und FA sparen bei Einigung im Klageverfahren
, StBW 2011, 406

Bisher konnte ein Bevollmächtigter, der maßgeblich an der Erledigung eines finanzgerichtlichen Verfahrens mitgewirkt hat, hierfür die 1,3-fache Gebühr geltend machen. Durch Beschluss vom 28.2.2011 (FG Köln v. 28.2.2011 – 10 Ko 1119/10) hat der 10. Senat des FG Köln nunmehr entschieden, dass nur eine 1-fache Erledigungsgebühr gefordert werden darf.


DIHK legt neue Evaluation zur Unternehmensteuerreform vor
, StBW 2011, 406

Wie eine aktuelle Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) belegt, stellt die Unternehmensteuerreform 2008 nach wie vor eine erhebliche Belastung für die Betriebe dar und muss in Teilen dringend korrigiert werden.


Beiträge

Werner, Rüdiger, Auswirkungen des Poolerlasses auf die Gestaltung von Poolvereinbarungen, StBW 2011, 407-412

Die §§ 13a, 13b ErbStG eröffnen seit dem Inkrafttreten des ErbStRG unter bestimmten Umständen die Option insbesondere Anteile an Kapitalgesellschaften gänzlich erbschaftssteuerfrei zu vererben, wenn der Erblasser zumindest 25 % an der Gesellschaft beteiligt ist. Um speziell Familienunternehmen zu privilegieren, bestimmt § 13b Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 ErbStG, dass die von mehreren Personen gehaltenen Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Hinblick auf die Erreichung dieser Schwelle zusammenzurechnen sind, wenn zwischen den betroffenen Gesellschaftern eine Poolvereinbarung geschlossen wurde. Die Anforderungen, denen eine solche Poolvereinbarung genügen muss, um die erwünschten erbschaftsteuerlichen Vorteile zu eröffnen, sind in der Literatur umstritten. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben dazu nunmehr in einem gleich lautenden Erlass Stellung genommen.


Roth, Hans-Peter
, Anwendungsprobleme der gesetzlichen Mustersatzung in der Anlage 1 zu § 60 Abs. 1 Satz 2 AO, StBW 2011, 413-418

Der Gesetzgeber hat durch das JStG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl. I 2008, 2794) eine Mustersatzung in § 60 Abs. 1 Satz 2 AO für gemeinnützige Körperschaften gesetzlich verankert. Die Regelung schreibt vor, dass die Satzung die in Anlage 1 bezeichneten Festlegungen enthalten muss. In der Anlage 1 ist schließlich die Mustersatzung enthalten, die in der Praxis bereits für einige Unsicherheiten und Umsetzungsschwierigkeiten gesorgt hat. Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden ließen nicht lange auf sich warten. In dem nachfolgenden Beitrag werden die bestehenden Probleme aufgezeigt und erörtert.

Steinhauff, Dieter, Unwirksame Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, StBW 2011, 418-421

Die Verrechnung von Insolvenzforderungen des FA mit einem aus der Honorarzahlung an einen vorläufigen Insolvenzverwalter resultierenden Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners ist, sofern bei Erbringung der Leistungen des vorläufigen Insolvenzverwalters die Voraussetzungen des § 130 InsO oder des § 131 InsO vorgelegen haben, unzulässig. Mit der diesem Beitrag zugrunde liegenden Entscheidung ändert der BFH seine bisherige Rechtsprechung.


Rechtsprechung

  • BGH v. 22.2.2011 - II ZR 146/09, Haftung des Vorstands einer Wirtschaftsprüfer-AG, StBW 2011, 422-423
  • BGH v. 1.3.2011 - II ZR 16/10, Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft, StBW 2011, 423-424
  • OLG Düsseldorf v. 2.3.2011 - 3 Wx 236/10, Beurkundung von GmbH-Anteilsabtretungen durch einen Schweizer Notar, StBW 2011, 424-425


Nachrichten

Widerruf einer in AGB geregelten Zulage, StBW 2011, 425

Der Widerruf einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen versprochenen Leistung des Arbeitgebers darf nicht grundlos erfolgen. Seit dem 1.1.2002 müssen die Widerrufsgründe in der Vertragsklausel angegeben werden. Fehlt diese Angabe, ist die Klausel nach § 308 Nr. 4, § 307 BGB unwirksam (BAG v. 20.4.2011 – 5 AZR 191/10).


Aufwendungsersatz für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers
, StBW 2011, 425-426

Wurde einem Lehrer von seinem Arbeitgeber anstelle eines Aufwendungsersatzes eingeräumt, weitgehend frei darüber zu entscheiden, wo und wann er den Unterricht vor- und nachbereitet, kann daraus keine Gestellungsverpflichtung seines Arbeitgebers für ein dienstliches Arbeitszimmer abgeleitet werden (BAG v. 12.4.2011 – 9 AZR 14/10).


Kein Anspruch des Aktionärs auf Ausgleich nach Ausschluss
, StBW 2011, 426

Ein gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossener Minderheitsaktionär kann die einem Aktionär aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zustehende Ausgleichszahlung für ein zurückliegendes Geschäftsjahr nicht mehr verlangen, wenn alle Aktien des Minderheitsaktionärs im Zeitpunkt der Hauptversammlung für dieses Geschäftsjahr mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister bereits auf den Hauptaktionär übergegangen sind (BGH v. 19.4.2011 – II ZR 237/09 und v. 19.4.2011 – II ZR 244/09).


Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform
, StBW 2011, 426

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am 7.4.2011 ihre Pläne für die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform vorgestellt. Die erste Stufe hatte die Bundesregierung bereits mit dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen auf den Weg gebracht. Die dritte Stufe der Reform wird sich im Schwerpunkt mit dem Thema Konzerninsolvenz beschäftigen.


Beiträge


Freund, Stefan
, Die gesellschaftsrechtliche Durchsetzungssperre, StBW 2011, 427-432

Nach der von zahlreichen Ausnahmen durchbrochenen Rechtsfigur können in der Liquidation von Personengesellschaften die auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche der Gesellschafter gegen die Gesamthand und andere Gesellschafter nicht mehr gesondert klageweise durchgesetzt werden. Gleiches gilt für Ansprüche der Gesellschaft aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen einen Gesellschafter. Die Grundsätze gelten auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters. Die Einwendung der Durchsetzungssperre wird nicht selten übersehen. Wird sie – häufig erst spät – erhoben, rettet sich der Kläger soweit möglich prozessual in die Feststellungsklage. Schon damit ist sein eigentliches Begehren, seinen Anspruch durchzusetzen, praktisch gescheitert. Bei langandauernden Auseinandersetzungen im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann ferner die zwischenzeitlich eventuell bereits eingetretene Verjährung des Anspruchs auf Mitwirkung an der Aufstellung der Schlussabrechnung Probleme bereiten. Die Rettung wird häufig darin liegen, die Einwendung der Durchsetzungssperre selbst aus dem Weg zu räumen. Es lohnt sich also, die Reichweite der Durchsetzungssperre und ihre Ausnahmen zu beleuchten.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.12.2011 14:10

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