Otto Schmidt Verlag


Heft 8 / 2011

Rechtsprechung

  • BFH v. 18.1.2011 - X R 14/09, Rückstellung für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, StBW 2011, 337
  • FG Baden-Württemberg v. 22.10.2010 - 10 K 1768/10, Pauschaler Werbungskostenabzug für Dienstfahrten mit dem eigenen Pkw, StBW 2011, 338-339
  • EuGH v. 31.3.2011 - Rs. C-450/09, Sonderausgabenabzug für Rentenzahlungen auch für beschränkt steuerpflichtige EU-Bürger, StBW 2011, 339-340
  • BFH v. 3.2.2011 - VI R 4/10, Gehaltsverzicht ohne wirtschaftlichen Ausgleich kein Arbeitslohn, StBW 2011, 340-341
  • FG Hessen v. 21.1.2011 - 11 K 2735/08, Dachsanierung als Betriebsausgabe, StBW 2011, 341
  • FG Münster v. 24.2.2011 - 11 K 4489/09 F, Kosten des Erststudiums sind keine Werbungskosten, StBW 2011, 341-342
  • BFH v. 7.12.2010 - IX R 16/10, Finanzierungshilfen eines Gesellschafters als nachträgliche AK, StBW 2011, 342-343
  • FG Baden-Württemberg v. 24.1.2011 - 10 K 3934/10, Nachträgliche Zinsaufwendungen bei wesentlicher Beteiligung, StBW 2011, 343-344
  • BFH v. 30.11.2010 - VIII R 58/07, Währungskursschwankungen bei Fremdwährungsdarlehen, StBW 2011, 344-345
  • BFH v. 25.11.2010 - III R 23/10, VBL-Beiträge im Rahmen der Günstigerprüfung, StBW 2011, 345-346
  • BFH v. 26.1.2011 - IX R 81/06, Rückwirkende Herabsetzung des Höchstbetrags gem. § 34 Abs. 1 EStG, StBW 2011, 346-347
  • BFH v. 19.10.2010 - I R 109/09, Besteuerung bei Wegzug eines Arbeitnehmers in die Schweiz, StBW 2011, 347-348
  • BFH v. 12.1.2011 - I R 49/10, Altersteilzeitvergütungen an Arbeitnehmer in Frankreich, StBW 2011, 348-349
  • BFH v. 1.12.2010 - XI R 43/08, Finanzielle Eingliederung in eine Kapital- oder Personengesellschaft, StBW 2011, 349-350
  • BFH v. 1.12.2010 - XI R 27/09, Leistungsort bei Rennservice für im Ausland veranstaltete Motorradrennen, StBW 2011, 350-351
  • BFH v. 2.11.2010 - VII R 62/10, Unzulässigkeit der Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch, StBW 2011, 351-352
  • BFH v. 13.1.2011 - VI R 61/09, Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO, StBW 2011, 352-353
  • FG Rheinland-Pfalz v. 22.2.2011 - 3 K 2208/08, Bescheidänderung wegen neuer Tatsachen, StBW 2011, 353-354
  • BFH v. 27.1.2011 - V S 31/10, Vertretungszwang und Vertretungsberechtigung vor dem BFH, StBW 2011, 354-355
  • BFH v. 8.12.2010 - II R 12/08, Steuerpflicht für kommunalen Schadensausgleichsverein, StBW 2011, 355-356


Verwaltung

  • BMF v. 1.4.2011 - IV C 5 - S 2334/08/10010, Überlassung eines betrieblichen Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, StBW 2011, 357
  • BMF v. 28.3.2011 - IV C 2 - S 2770/09/10001, Vertragsverletzungsverfahren doppelter Inlandsbezug für Organgesellschaften, StBW 2011, 357-358
  • BMF v. 17.3.2011 - IV A 3 - S 0062/08/10007-10, Änderungen des AOAE, StBW 2011, 358-359


Nachrichten

BMF nimmt zu umsatzsteuerlichen Praxisfragen Stellung, StBW 2011, 359

Der DStV hatte sich mit praxisrelevanten Auslegungs- und Anwendungsfragen zum Umsatzsteuerrecht an das BMF gewendet, um für die Praxis eine gewisse Sicherheit bei der Anwendung der betroffenen Normen zu erreichen. Mit Schreiben vom 16.3.2011 hat das BMF zu den aufgeworfenen Einzelfragen Stellung genommen.

Deutschland soll MwSt-Vorschriften ändern, StBW 2011, 359

Die EU-Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine MwSt-Vorschriften zu ändern und die MwSt-Befreiung für Dienstleistungen auszudehnen, die selbständige Zusammenschlüsse von Personen, deren Tätigkeiten nicht vorsteuerabzugsfähig sind, ihren Mitgliedern erbringen.


Beiträge

Arndt, Tobias, Überlassung von Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte, StBW 2011, 360-368

Nachdem der BFH in mehreren Urteilen vom 22.9.2010 (BFH v. 22.9.2010 – VI R 54/09, VI R 55/09 und VI R 57/09, StBW 2011, 7) seine bisherige Rechtsprechung aus dem Jahr 2008 (BFH v. 4.4.2009 – VI R 85/04, BStBl. II 2008, 887 und VI R 68/05, BStBl. II 2008, 890 und v. 28.8.2008 – VI R 52/07, BStBl. II 2009, 280) erneut bestätigt hat, wonach der geldwerte Vorteil eines zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug darstellt und daher nur für die Tage anzusetzen ist, an denen der Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug auch tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nutzt, schließt sich die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 1.4.2011 (BMF v. 1.4.2011 – IV C 5 - S 2334/08/10010 – DOK 2001/0087119) der Auffassung des BFH an und hebt die bisher existierenden Nichtanwendungserlasse vom 23.10.2008 (BMF v. 23.10.2008 – IV C 5 - S 2334/08/10010 – DOK 2008/0570272, BStBl. I 2008, 961) und vom 12.3.2009 (BMF v. 12.3.2009 – IV C 5 - S 2334/08/10010 – DOK 2009/0166778, BStBl. I 2009, 500) auf. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die steuerliche Behandlung von an Arbeitnehmer überlassene Kraftfahrzeuge und erläutert anschließend die von der Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 1.4.2011 getroffenen Regelungen.


Geiermann, Holm
, Barlohn vs. Sachbezug: Änderung der Rechtsprechung, StBW 2011, 368-370

Die Feststellung, ob der Arbeitnehmer Barlohn oder einen Sachbezug von seinem Arbeitgeber erhält, ist für das Lohnsteuerrecht von entscheidender Bedeutung. Neben den Fragen, wie der Sachbezug zu bewerten ist, ist mit dem Sachbezug auch die Gewährung einer partiellen Steuerfreistellung im Rahmen einer Freigrenze i.H.v. derzeit 44 € (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG) verbunden. Die Zuordnung ist in der Praxis besonders streitanfällig. Das wurde in der letzten Zeit immer wieder im Zusammenhang mit der lohnsteuerlichen Behandlung sog. Waren- oder Dienstleistungsgutscheine (Tank- oder Geschenkgutscheine usw.) offenbar. Vor diesem Hintergrund hat der BFH jüngst in fünf Entscheidungen (BFH v. 11.11.2010 – VI R 21/09 BFH/NV 2011, 482, v. 11.11.2010 – VI R 27/09, BFH/NV 2011, 484, v. 11.11.2010 – VI R 41/10, BFH/NV 2011, 486, v. 11.11.2010 – VI R 40/10, n.v. und VI R 26/08, n.v.), unter teilweiser Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung, der Verwaltungsauffassung zum Waren-/Dienstleistungsgutschein eine klare Absage erteilt. Nachfolgend werden – ausgehend von der bisherigen Rechtslage – die Neuerungen durch die Rechtsprechung des BFH aufgezeigt.


Damaschke, Wolfgang
, Die Lieferung von verzehrfertigen Speisen in den Fallstricken der USt, StBW 2011, 371-374

Seit Jahr und Tag beschäftigen sich Literatur und Rechtsprechung mit der Frage, wann die Abgabe von verzehrfertigen Speisen dem vollen Steuersatz unterliegt und in welchen Fällen der ermäßigte Steuersatz zu erheben ist. Der EuGH hat mit Urteil vom 10.3.2011 (EuGH v. 10.3.2011 – Rs. C-497/09, Rs. C-499/09, Rs. C-501/09, Rs. C-502/09, UR 2011, 272) zu drei Vorlagebeschlüssen des BFH Stellung genommen, welche sich alle mit Abgrenzungsfragen zur Abgabe von verzehrfertigen Speisen zum Regelsteuersatz bzw. zum ermäßigten Steuersatz beschäftigten. Nachfolgend werden die entscheidungserheblichen Sachverhaltsaspekte dargestellt. Alsdann werden die Auswirkungen der Entscheidung auf die Beratungspraxis aufgezeigt.


Gesetzgebung

Gesetzentwurf zur Graumarktregulierung beschlossen, StBW 2011, 375

Das Bundeskabinett hat am 6.4.2011 einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes im Grauen Kapitalmarkt beschlossen.


Rechtsprechung

  • BGH v. 25.1.2011 - II ZR 196/09, Reichweite der Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Masse schmälernde Leistungen, StBW 2011, 375-376
  • OLG Frankfurt v. 15.2.2011 - 5 U 30/10, Anwaltliche Beratung durch Aufsichtsratsmitglieder, StBW 2011, 376-378
  • OLG München v. 17.2.2011 - 31 Wx 246/10, Nachweise gegenüber dem Registergericht i.R.d. § 19 Abs. 5 GmbHG, StBW 2011, 378-379


Nachrichten

Sachgrundlose Befristung und “Zuvor-Beschäftigung”, StBW 2011, 379

§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, wonach eine sachgrundlose Befristung unzulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat, ist nach einer aktuellen Entscheidung des BAG (BAG v. 6.4.2011 – 7 AZR 716/09) einschränkend auszulegen: Eine “Zuvor-Beschäftigung” im Sinne dieser Vorschrift liege nach ihrem Zweck und unter Berücksichtigung der Berufswahlfreiheit der Arbeitnehmer nicht vor, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliege.

Persönliche Haftung von GmbH-Gesellschaftern, StBW 2011, 379-380

Ein GmbH-Gesellschafter, der gegenüber einer Bank den GmbH-Verbindlichkeiten beigetreten ist, haftet einem Mitgesellschafter, an den die Bank ihre Forderung gegen die GmbH abgetreten hat, auch dann persönlich, wenn die Anteile an der GmbH später fast vollständig (hier: 99,94 %) auf den Mehrheitsgesellschafter übergehen. Dies hat der BGH mit Urteil vom 5.4.2011 – II ZR 279/08 entschieden. Ferner hat der BGH entschieden, dass der haftende Gesellschafter bei entsprechender Satzungsgestaltung aus der Gesellschaft ausgeschlossen und sein Geschäftsanteil eingezogen werden kann, wenn deswegen die Zwangsvollstreckung in seinen Geschäftsanteil von dem Mitgesellschafter betrieben wird und die sonstigen Voraussetzungen für diese Maßnahmen gegeben sind, insbesondere eine Abfindung ohne Verstoß gegen das Kapitalerhaltungsgebot (§ 34 Abs. 3, § 30 Abs. 1 GmbHG) gezahlt werden kann (BGH v. 5.4.2011 – II ZR 263/08).

Mustervordrucke für die Gewerbeanzeige, StBW 2011, 380

Kleinere Änderungen in verschiedenen Gesetzen hat die Bundesregierung im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften (BT-Drucks. 17/5312) zusammengefasst.

Jährliche Statistik der BRAK, StBW 2011, 380

Nach der jährlichen Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) waren zum 1.1.2011 insgesamt 155.679 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in der Bundesrepublik zugelassen. Das sind 2.428 Anwälte bzw. 1,58 % mehr als im Vorjahr. Damit hat sich der Anstieg der Anwaltszahlen wie schon in den letzten Jahren weiter verlangsamt. 2010 betrug die Steigerungsrate noch 1,91 %.


Beiträge

Vogt, Volker, Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen, StBW 2011, 381-384

Der Hauptanwendungsfall einer personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers. Der Begriff der krankheitsbedingten Kündigung umfasst alle Fallgestaltungen, in denen eine Erkrankung des Arbeitnehmers den Arbeitgeber zur Kündigung motiviert hat. Unterschieden wird im Grundsatz zwischen Kündigungen aufgrund häufiger Kurzerkrankungen bzw. krankheitsbedingter Leistungsminderungen und Kündigungen wegen lang andauernden Erkrankungen, wobei Letztere einem anderen Prüfungsmaßstab unterliegen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der krankheitsbedingten Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen und krankheitsbedingter Leistungsminderungen sowie weiteren Einzelfragen in diesem Zusammenhang.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.12.2011 14:09

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