Otto Schmidt Verlag


Heft 6 / 2011

Rechtsprechung

  • FG Rheinland-Pfalz v. 15.12.2010 - 1 K 2237/07, Voraussichtlich dauernde Wertminderung, StBW 2011, 241-242
  • BFH v. 15.9.2010 - X R 11/08, Sonderausgabenabzug für Vereins- und Stiftungsspenden, StBW 2011, 242-243
  • BFH v. 30.11.2010 - VIII R 40/08, Zufluss von Einnahmen bei einer Lebensversicherung englischen Rechts, StBW 2011, 243-244
  • BFH v. 20.10.2010 - VIII R 34/08, Tätigkeit eines GmbH Gesellschafter-Geschäftsführers, StBW 2011, 244-245
  • FG Köln v. 23.9.2010 - 10 K 1966/09, Kindergeld: Anforderungen an Meldung als arbeitssuchend, StBW 2011, 245-246
  • FG Berlin-Brandenburg v. 6.7.2010 - 10 K 10288/08, Kein Kindergeld für inhaftiertes Kind, StBW 2011, 246-247
  • FG Rheinland-Pfalz v. 1.7.2010 - 4 K 2708/07, Erstmalige Gartengestaltung fällt nicht unter § 35a EStG, StBW 2011, 247-248
  • BFH v. 20.10.2010 - IX R 55/09, Verjährung von Eigenheimzulage, StBW 2011, 248-249
  • BFH v. 17.11.2010 - I R 83/09, Verbindlichkeit für Rückverkaufsoption, StBW 2011, 249-250
  • BFH v. 22.12.2010 - I R 58/10, Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns, StBW 2011, 250-251
  • BFH v. 17.11.2010 - I R 76/09, DBA-Schweiz: Nichtrückkehrtage i.S.d. Grenzgängerregelung, StBW 2011, 251-252
  • BFH v. 27.1.2011 - V R 38/09, Steuerfreier Beteiligungsverkauf schließt Vorsteuerabzug aus, StBW 2011, 252-253
  • BFH v. 9.12.2010 - V R 17/10, Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, StBW 2011, 253-254
  • FG Rheinland-Pfalz v. 14.10.2010 - 6 K 1644/08, Nachweisanforderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, StBW 2011, 254-255
  • BFH v. 1.9.2010 - V R 32/09, Automatisch einbehaltener Tronc zählt zum Entgelt, StBW 2011, 255-256
  • BFH v. 6.10.2010 - II R 29/09, Erbschaftsteuerliche Bedeutung einer Teilungsanordnung, StBW 2011, 256-257
  • BFH v. 15.12.2010 - II R 45/08, Mittelbare Anteilsvereinigung und anschließende Anteilsveräußerung, StBW 2011, 257-259
  • BFH v. 8.12.2010 - VII B 102/10, Haftung als Verfügungsberechtigter nach § 35 AO, StBW 2011, 259
  • BFH v. 7.12.2010 - IX R 40/09, Ringweise Anteilsveräußerung zur Verlustnutzung, StBW 2011, 259-260
  • BFH v. 1.10.2010 - IV R 32/07, Notwendige Beiladung des während des Revisionsverfahrens ausgeschiedenen Gesellschafters, StBW 2011, 260-262
  • FG München v. 13.1.2011 - 13 V 3410/10, Anforderungen an einen beim FG gestellten Aussetzungsantrag, StBW 2011, 262
  • BFH v. 9.9.2010 - IV R 31/08, Fehlende Aussetzung des Klageverfahrens, StBW 2011, 262-263


Verwaltung

  • BMF v. 2.3.2011 - IV C 6 - S 2145/07/10002, Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, StBW 2011, 263
  • BMF v. 16.2.2011 - IV C 3 - S 2411/07/10002, Steuerabzugsverfahren bei beschränkt Steuerpflichtigen, StBW 2011, 264-265


Nachrichten

EuGH: Abgabe von Speisen zum sofortigen Verzehr, StBW 2011, 265-266

Der EuGH hat mit Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09 – Bog u.a., entschieden, dass die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr in der Regel eine Lieferung von Gegenständen darstellt. In diesen Fällen handelt es sich bei den zum sofortigen Verzehr zubereiteten Mahlzeiten um “Nahrungsmittel”, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (EuGH v. 10.3.2011 – Rs. C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09 – Bog u.a.).

Sanierungsklausel: Bundesregierung will Klage erheben, StBW 2011, 266

Die Bundesregierung will gegen den Beschluss der Europäischen Kommission v. 26.1.2011, bei der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG handle es sich um eine europarechtswidrige Beihilferegelung, Klage erheben.

Musterverfahren Abgeltungsteuer: Einschränkung des Werbungskostenabzugs, StBW 2011, 266

Der Bund der Steuerzahler unterstützt ein Musterverfahren gegen die Einschränkung des Werbungskostenabzugs bei der Abgeltungsteuer. Das Verfahren ist nunmehr beim FG Münster unter dem Az. 6 K 607/11 F anhängig.


Beiträge

Günther, Karl-Heinz, Aufwendungen nach Grundstückserwerb als anschaffungsnahe Herstellungskosten, StBW 2011, 267-268

Wer eine Immobilie erwirbt, instand setzt und zur Erzielung von Einkünften (sei es durch Vermietung oder durch eigene betriebliche Nutzung) einsetzt, sollte in jedem Fall die Regelung zum sog. anschaffungsnahen Aufwand in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG beachten. Denn mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber den Begriff der sog. anschaffungsnahen Herstellungskosten festgeschrieben. Danach führen Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die der Steuerpflichtige innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes tätigt, zu Herstellungskosten des Gebäudes, wenn die Aufwendungen ohne die USt 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Hiervon ausgenommen sind Aufwendungen für Erweiterungen i.S.d. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB sowie lediglich Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG).


Meurer, Thomas
, Die jüngsten Änderungen des UStG aus der Sicht der Finanzverwaltung, StBW 2011, 269-275

Nach den grundlegenden Neuregelungen zum 1.1.2010 hat der Gesetzgeber durch das JStG 2010 (BGBl. I 2010, 1768) mit Wirkung zum 1.1.2011 die Vorschriften des § 3a und § 13b UStG erneut geändert. Änderungen bei den Ortsregelungen haben sich insbesondere bei den Veranstaltungsleistungen, der Einräumung von Eintrittsberechtigungen und bei den Umsätzen, die unter die sog. “Use-and-enjoyment-Regel” des Art. 59a MwStSystRL fallen, ergeben. Eine Erweiterung des § 13b UStG erfolgte auf die Lieferungen, der in Anlage 3 des UStG bezeichneten Gegenstände (insbesondere Industrieschrott und Altmetalle), das Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie bestimmte Lieferungen von Gold. Neben der Aufführung einer Vielzahl von redaktionellen Anpassungen hat das BMF in den beiden Schreiben vom 4.2.2011 auch zu den aus den Gesetzesänderungen resultierenden inhaltlichen Änderungen des UStAE Stellung bezogen.


Reiter, Peter
, Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist und Eintritt der Festsetzungsverjährung in Schenkungsfällen, StBW 2011, 276-279

Vor dem Hintergrund der verschärften Verfolgung von Steuersündern, ausgelöst durch eine Reihe von sog. Steuerdaten-CDs, tritt für den steuerlichen Berater die Frage nach der Festsetzungsverjährung in Schenkungsfällen verstärkt auf. Das von den FA aufgedeckte Vermögen stammt unter Umständen aus Schenkungen, die Jahrzehnte zurückliegen. Dies wirft das Augenmerk auf die Festsetzungsverjährung. Besondere Beachtung verdient dabei die Anlaufhemmung nach § 170 AO, die in Schenkungsfällen für die Festsetzungsverjährung zu einer ungewöhnlich langen Anlaufhemmung führen kann. Trotz der Berücksichtigung der Festsetzungsverjährung von Amts wegen ist eine gründliche Prüfung der Fristen i.S.d. Mandanten angebracht. Entscheidend für das Ergebnis der Prüfung ist das Verständnis der Systematik der Vorschrift des § 170 AO. Insbesondere das Verhältnis der für Schenkungen einschlägigen Sonderregelungen in § 170 Abs. 2 und 5 AO muss beachtet werden.


Gesetzgebung

Restrukturierungsfonds-Verordnung beschlossen, StBW 2011, 280

Das Bundeskabinett hat am 2.3.2011 die vom BMF vorgelegte Restrukturierungsfonds-Verordnung beschlossen. Der Beschluss basiert auf einer entsprechenden Ermächtigung im Restrukturierungsfondsgesetz, das als Teil des Restrukturierungsgesetzes Ende letzten Jahres in Kraft getreten war.


Rechtsprechung

  • BGH v. 11.1.2011 - II ZR 187/09, Auskunftsanspruch über die Identität mittelbarer Treuhandkommanditisten, StBW 2011, 280-281
  • OLG Zweibrücken v. 9.9.2010 - 3 W 70/10, Bestellung von Nicht-EU-Ausländern zum GmbH-GF, StBW 2011, 281-282
  • OLG München v. 18.5.2010 - 5 U 3479/07, Aufklärungspflicht des Treuhandkommanditisten, StBW 2011, 282-283


Nachrichten

Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen, StBW 2011, 283

Weigert sich ein Arbeitnehmer aus religiösen Gründen, eine Arbeitsaufgabe zu erfüllen, zu der er sich vertraglich verpflichtet hat, kann dies eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen. Dies hat das BAG mit Urteil v. 24.2.2011 – 2 AZR 636/09 entschieden. Voraussetzung ist, dass keine naheliegenden anderen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen.


Beiträge

Klöker, Klaus, Regierungsentwurf: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), StBW 2011, 284-288

Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und FDP darauf verständigt, die Insolvenzordnung sanierungsfreundlicher zu gestalten; insbesondere das Insolvenzplanverfahren sollte vereinfacht und “im Sinne eines Restrukturierungsrechts” noch stärker auf die Frühsanierung von Unternehmen ausgerichtet werden. Mit Stand vom 1.9.2010 wurde dann vom BMJ ein Diskussionsentwurf für ein “Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen” veröffentlicht. Nunmehr hat das Bundeskabinett am 23.2.2011 einen Regierungsentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beschlossen. Vorstellung und Erwartung der Bundesregierung ist, dass mit den Änderungen des ESUG in Deutschland eine andere Insolvenzkultur einzieht und dass sich das Insolvenzrecht stärker als bisher auf die Sanierung überlebensfähiger Unternehmen fokussiert; erreicht werden soll dies insbesondere dadurch, dass die Gläubiger einen stärkeren Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters erhalten, dass das Insolvenzplanverfahren ausgebaut und gestrafft wird, dass der Zugang zur Eigenverwaltung vereinfacht wird und dass eine Konzentration in der Zuständigkeit der Insolvenzgerichte erfolgt. Ferner beabsichtigt die Regierung, die Position von Clearing-Häusern bei der Abwicklung von Finanzgeschäften durch einen neuen § 104a InsO-RegE zu stärken, was jedoch nicht Gegenstand dieses Beitrags ist.

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 15.12.2011 14:08

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